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Scheibengravur?? Erlaubt oder nicht?
Servus Leutz,
Wollt mal fragen ob Scheibengravur erlaubt is bei den kleinen hinteren Scheiben der Hintertür am Caravan..
Wollt für meine kleine Tochter ihr Name eingravieren...
Was sagt ihr dazu?
MFG Cleaner
Beste Antwort im Thema
Habt ihr für "erlaubt" passendene Gesetzestexte???
Scheiben, egal wo am Auto erfüllen für mich einen Sicherheitsaspekt. Also in meinen Augen nicht zulässig...
Aufkleber rein und fertig^^
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53 Antworten
Servus nochmal...
So ich habe nun was graviert...ich würde sagen selbst wenn es nicht erlaubt ist, habe ich Ersatzscheibe da ;)
Was sagt ihr zu?
Siehe Bilder :)
Was sollen wir da zu sagen?
Is nicht erlaubt, gehört also in meinen Augen in die Tonne...
Wie du vllt. bemerkt hast, gehts hier um die zulässigkeit der Sache an sich, nicht um deinen Kinderkram an der Scheibe...
Nette Unterhaltung, wofür manche ihr Geld verballern^^
Zitat:
Original geschrieben von philipmcfly
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Allerdings bin ich der Meinung, dass der Polizist nur nicht genau über die rechtliche Lage bescheid wusste. Normal wär die Weiterfahrt untersagt worden und das Auto zur Prüfung sichergestellt und/oder Prüfung verlangt werden.
Muss ich dich korrigieren...er wusste sogar sehr gut bescheid...eine freundin von mir arbeitet auch bei der polizei und hat mal nachgeschaut wer mich da kontrolliert hat...das war der polizist, der bei der polizei die SChulung leitet über Tuningfahrzeuge bzw wie man diese kontrolliert...ich glaub schlimmer hätte es mcih nicht erwischen können oder??;)
naja und wie gesagt...er wollte mich ja erst nicht weiterlassen, bzw wollte das ich sie rausreiße...aber da er mir geglaubt hat, das ich nicht wusste das das verboten sei...und wir uns noch ganz nett unterhalten haben...war er so "fair" und hat gesagt, "gut, dann hab ich das nicht gesehen"...glück im unglück würd ich sagen...
Wenn es zulässig wär, hätte man dich damit nicht aufgezogen. Das ist schliesslich kein Unterhaltungsverein. Und wenn er wüsste, dass es nicht zulässig wär, hätte er von Amts wegen handeln müssen... Von daher immer noch klar, "Nichtwissend".
sorry aber das ist absolut 08/15, ich bin aber auch nicht so der tuning/styling-fan.
muss mich papst anschliessen dass du das geld mit sicherheit besser verwenden hättest können.
Wie schaut es mit Scheibengravur für den Außenspiegel aus? Natürlich nicht die Komplette Fläche, sondern nur ein kleiner teil.
Wollte dies jetzt die Woche machen lassen
MFG Devil
Ähnlich... Zusätzlich sind glaube 60cm² Spiegelfläche vorgeschrieben... Müsste in der STVZO stehn...
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Ähnlich... Zusätzlich sind glaube 60cm² Spiegelfläche vorgeschrieben... Müsste in der STVZO stehn...
da müßte ja jeder spiegel ca. 30 cm² oder mehr haben weil nur 2 spiegel vorschrift sind.
links und innen oder beide außen, jetzt bezweifle ich das jeder spiegel im durchschnitt 30cm² hat wenn ich mir so manche stylischen innenspiegel anschaue oder die extrem verkleinerten rechten außenspiegel.
Also wenn ich mal den Astraspiegel nehme...
Der ist auf jeden Fall so breit wie eine CD (12cm) und hat dabei noch locker eine Höhe über den 5cm...
5*12=60
Das ganze müsste dann 60cm² PRO Spiegel betragen. Der Innenspiegel erfüllt diese Grösse allemal... 60cm² ist nicht viel...
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Also wenn ich mal den Astraspiegel nehme...
Der ist auf jeden Fall so breit wie eine CD (12cm) und hat dabei noch locker eine Höhe über den 5cm...
5*12=60
Das ganze müsste dann 60cm² PRO Spiegel betragen. Der Innenspiegel erfüllt diese Grösse allemal... 60cm² ist nicht viel...
allso pro spiegel und nicht geasammt fläche, das heist min. 120cm² für beide dann kommt es hin
Ich würde erstmal bei den 60cm² bleiben. 2 Spiegel an der Zahl sind ja obendrein vorgeschrieben... Sonst kommt so nen Spassvogel auf die Idee sich die Frontscheibe zu verspiegeln und nimmt nen polierten Bierdeckel als Rückspiegel...
Zitat:
Original geschrieben von The_Cleaner
Servus nochmal...
So ich habe nun was graviert...ich würde sagen selbst wenn es nicht erlaubt ist, habe ich Ersatzscheibe da ;)
Was sagt ihr zu?
Siehe Bilder :)
ganz ehrlich:
laß dir lieber den prinz-albert ring piercen dann hat deine freundin wenigstens auch was davon :cool::eek:
aber so hast du eventuell nur ärger und deine freundin geht lehr aus;)
Hallo,
nochmal was zum Thema Scheibengravur/Strahlen:
Ein Bekannter hat mal vor einigen Jahren beim TÜV angefragt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde an meinem Fahrzeug gerne Scheibegravuren anbringen lassen.
An den hiteren Seitescheiben oder der Heckscheibe.
Nun meine Frage sind solche Gravuren zulässig?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Gibt es irgendwo eine schriftlich niedergelegt Aussage zu diesem Thema?
Ich möcht vermeiden, daß ich nach Gravur Probleme bei Verkehrskontrollen oder der HU bekomme.
Scheiben lassen sich ja nun nicht einfach mal so tauschen!
Ich bitte um Antwort zu diesem Thema!
Antwort
Sehr geehrter Herr P.,
die Gravuren oder Ätzungen von Bildern, Figuren, Symbolen, etc. sind nicht zulässig.(Erlöschen der Bauartgenehmigung) Lediglich die Kennzeichnung der Scheiben mit der Fahrzeug-Ident-Nummer ist zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Sander
Competence Center
TÜV Kraftfahrt GmbH
hans-ulrich.sander@de.tuv.com
T 0190/88388838
Scheint also in erster Linie wegen der geminderten Stabilität der Scheibe nicht erlaubt zu sein.
Gibt aber selbstklebende Folien, auf die ein Bild gesandstrahlt werden kann und die dann einfach auf die Scheibe aufgeklebt werden, der Unterschied ist kaum sichtbar und den Grünen Männchen/TÜV gefällts auch!
Oh Man! Da muss ich nach 20 Jahren feststellen das mein Liebhaberprachtstückrekord-C im org. Zustand illegal war! Hab damals das ganz alte Opellogo uber die gesamte hintere Austellscheibe gravieren lassen. Bei nem Glasschleifer in Österreich. Hatte aber noch eine ohne. Waren auch nur 3 Schrauben. Die Scheibe hab ich noch. Muss die mal suchen.:D
Heute unteranderem wegen Scheibengravur keine HU bekommen aber schaut seber
kommt also auf dem prüfer an ob er gut gelaunt ist oder wie bei mir halt nicht
Zitat:
Original geschrieben von Sidex1
kommt also auf dem prüfer an ob er gut gelaunt ist oder wie bei mir halt nicht
es kommt nicht darauf an, ob der prüfer gut oder schlecht gelaunt ist.....sondern darauf ob der prüfer seine arbeit richtig macht oder schlampig....