Scheibengravur?? Erlaubt oder nicht?
Servus Leutz,
Wollt mal fragen ob Scheibengravur erlaubt is bei den kleinen hinteren Scheiben der Hintertür am Caravan..
Wollt für meine kleine Tochter ihr Name eingravieren...
Was sagt ihr dazu?
MFG Cleaner
Beste Antwort im Thema
Habt ihr für "erlaubt" passendene Gesetzestexte???
Scheiben, egal wo am Auto erfüllen für mich einen Sicherheitsaspekt. Also in meinen Augen nicht zulässig...
Aufkleber rein und fertig^^
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
es reicht im sicht bereich und ohne tüv keine betriebserlaubnis
sollte nun wohl klar sein
Nein, das was Du da schreibst ist schlicht falsch!
Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn Veränderungen am Fzg vorgenommen wurden.
Ein nutzungs-/verschließbedingter Mangel stellt keine Veränderung im Sinne des §19StVZO da. Folglich kann die Betrieberlaubnis durch einen Steinschlag nicht erlöschen.
Beim Steinschlag würde die BE nur erloschen sein, wenn eine unsachgemäße Reperatur (z.B. im Sichtfeld) durchgeführt wurde. Das wäre dann aber auch eine Veränderung im Sinne des §19 StVZO...
Wie süß ... hat unser pc-bastler1 mal seine Smiley-Gang als Unterstützung für seinen Beitrag rangepfiffen ...
Ey du machst dich echt nur noch lächerlich ...
Also ich bin mit meinem Steinschlag im Sichtbereich (mein Rausguckbereich) schon 3 mal problemlos durch'n TÜV gekommen.
Der Prüfer hat nicht mal annährend ein Wort darüber verloren.
Und sollte es dieses Fahrzeug noch bis September 2012 bei mir aushalten, schiebe ich den auch noch ein viertes mal mit Steinschlag durch'n TÜV.
Der Steinschlag hat auch im Winter bei -20°C Schläge vom Eiskratzer ausgehalten. Direkt neben diesen Steinschlag ist mir neulich ein weiterer Stein auf die Scheibe befördert worden ... schön bei Tempo 100 auf der Autobahn ... keine Vergrößerung, kein neues Riss ... also meiner Meinung ist kein Grund für eine Erneuerung vorhanden.
So 'ne neue Scheibe würde den Wert des Wagens natürlich ungemein steigern 😁
Gruß und so ...
BassSuchti
Sandstrahlen und Gravuren, mache ich jetzt in der 3ten Generation selbst seid über 30 Jahren.
Hauptsächlich für Glastüren und Fenster, hier ist das kein Problem auch ESG Gläser zu strahlen.
Leider hat die StVZO etwas dagegen Autoscheiben zu strahlen.
Sofern der Eigentümer des Fahrzeuges bestätigt das ich Ihn über den Sachverhalt aufgeklärt habe, kann ich gerne die Gravur anfertigen.
Angeblich wird das Spannungsfeld der ESG Scheibe beeinträchtigt. Dies ist auch bedingt Richtig.
Hierzu müsste ich jedoch das Spannungsfeld entsprechend beeinflussen, dies passiert nur dann wenn man das Glas entsprechend tief einstrahlt oder Graviert.
Unsere Gravuren sind nur Oberflächenmattierungen mit Strahlkorn 220, ein Glasbruch ist noch nie Vorgekommen und habe auch noch von keinem späteren Glasbruch gehört.
Kratzer in der Scheibe sind meist tiefer als unsere Gravuren.
Wer Spaß an einer Gravur hat kann mich gerne kontaktieren.
Das Bild ist nur eine Ansicht welche Qualität an Sandstrahlung gefertigt werden kann......
Ist das jetzt hier eine Verkaufsplattform?
Scheibengravur ist und bleibt in D nicht zulässig!!!
Ähnliche Themen
ULIBN, hast Du ein Problem damit wenn man auf eine Frage Antwortet?
Muss doch jeder selber wissen....
Kannst Dir gerne nen Sticker kleben....
Stört keinen.....
Zitat:
@UliBN schrieb am 3. Juli 2016 um 20:15:06 Uhr:
Ist das jetzt hier eine Verkaufsplattform?Scheibengravur ist und bleibt in D nicht zulässig!!!
UUUiii ein Lehrer 😁😁
Du darfst sogar Deine Scheiben ab der B-Säule raus reissen und dafür Blech einschweissen,wenn Du einen funktionierenden rechten und linken Aussenspiegel hast.Du darfst dann sogar Deinen Innenspiegel abreissen....
Ich habe in meiner Frontscheibe eine unfreiwillige Gravur. (Jemand hat den rechten Wischer wohl mal n ganze Zeit mit abgerissenen Wischerblätter laufen gehabt). Is im Verlauf des unteren Haltersnen Kratzerüber die ganze wischbahn und er ist trotzdem ohne Mängel übern TÜV gekommen.
Zitat:
@VW_Passat_CC schrieb am 17. Juli 2016 um 14:06:31 Uhr:
...und er ist trotzdem ohne Mängel übern TÜV gekommen.
Das ist nun wirklich nichts, worauf du stolz sein könntest! 🙄
Gut möglich dass der äußerst schlampig arbeitende TÜV'ler auch andere gravierende Mängel an Fahrwerk/Bremse übersehen hat... 😰
Zitat:
Scheibengravur ist und bleibt in D nicht zulässig!!!
UUUiii ein Lehrer 😁😁
Du darfst sogar Deine Scheiben ab der B-Säule raus reissen und dafür Blech einschweissen,wenn Du einen funktionierenden rechten und linken Aussenspiegel hast.Du darfst dann sogar Deinen Innenspiegel abreissen....
Wenn man so dumm ist und nicht weiß, dass es nichts mit der Sicht zu tun hat...!!!
Es geht um Betriebserlaubnis, Prüfzeichen der Scheibe etc. Und da ist durch die Gravur das Bruchverhalten des Sicherheitsglases verändert worden. Damit unmittelbar die Betriebserlaubnis betroffen!