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Welche Beleuchtung ist erlaubt und welche nicht???

Themenstarteram 25. Mai 2008 um 10:56

Guten Tag zusammen!!!

Ich habe nun inzwischen unzählige Threads in ebenso unzähligen Foren zu diesem Thema durchforstet.

Das einzige, was nun klar ist ist, dass irgendiwe nichts klar ist!!! Klar soweit??? :D

Wer von euch ist sich zu den Themen Tachobeleuchtung, Instrumentenbeleuchtung (Heizungstemperaturregler, etc.), Fussraumbelechtung, Kofferraumbeleuchtung, Türeinstiegsbeleuchtung, etc. 100%ig sicher???

Was ist nun erlaubt und was nicht???

Bin mal gespannt auf eure statements!!!

Gruß

djtose1983

Beste Antwort im Thema

Kolbeninnenbeleuchtung ist zulääsig, wenn sie nicht durch den Auspuff den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer blendet. Sehr zu empfehlen mit der Kombination von gelben Ölsand, der im Getriebe oder Motoröl verwendung findet.

Im grossen und ganzen gilt. Aussen nix, innen Instrumente Schalter geht, darf aber nicht blenden und Warnlampen wie Warnblickanlagenschalter oder NSL+NSW dürfen nicht in den Farben verändert werden.

Fussraumbeleuchtung und andere Lichtquellen dürfen nicht blenden, bei der fahrt so oder so auszumachen. Im öffentlichen Verkehrsraum haben solche Lichtquellen eh nichts verloren.

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frag beim KBA nach.

Die müssen es wissen.

Themenstarteram 25. Mai 2008 um 11:16

...oder man fahre zum TÜV. Auch denen unterstelle ich mal, dass die wissen was man darf und was nicht.

ABER, ..., heute ist Sonntag. :D

Und daher dachte ich mal, dass ich hier mal meine Lauscher aufmache.

Kolbeninnenbeleuchtung ist zulääsig, wenn sie nicht durch den Auspuff den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer blendet. Sehr zu empfehlen mit der Kombination von gelben Ölsand, der im Getriebe oder Motoröl verwendung findet.

Im grossen und ganzen gilt. Aussen nix, innen Instrumente Schalter geht, darf aber nicht blenden und Warnlampen wie Warnblickanlagenschalter oder NSL+NSW dürfen nicht in den Farben verändert werden.

Fussraumbeleuchtung und andere Lichtquellen dürfen nicht blenden, bei der fahrt so oder so auszumachen. Im öffentlichen Verkehrsraum haben solche Lichtquellen eh nichts verloren.

war das jetzt etwas was du meinst? oder etwas, was du weißt? Die Fragestellung war ja klar, also zumindest für mich!

 

49a und § 30 der STVZO und ECE R48 (lichttechnische Einrichtungen)

 

Danach darf die Innenbeleuchtung die Sicht des Fahrzeugführers wie auch die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigen. Dringt Licht nach außen, so dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden.Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann. Auf keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden. Blinklicht ist unzulässig.

 

Heißt, man kann mit seiner Fußraumbeleuchtung auch eingeschaltet fahren, sollte jedoch aufpassen wenn man die Türen öffnet, dann leuchet es nach außen, obwohl, je nach Montage dann auch kein direktes sondern indirektes Licht nach außen dringt, was lt. dem Text schon wieder erlaubt ist, so lange es nicht den Begegnungsverkehr beeinträchtigt. Heißt demnach auch, es stört nicht damit zu fahren, dass Papstpower da eine andere Auffassung hat ist klar, aber es kommt natürlich auf den "Menschenverstand" an, als Ambiente-Beleuchtung, wie es Audi einsetzt, bzw. will, ist es durchaus angenehm beim Fahren und reduziert in der Nacht sogar das Blendverhalten vom Gegenverkehr, weil die Pupillen etwas weiter geöffnet sind, als in einem dunklen Innenraum. Aber das meinte Papstpower sicherlich^^

Dezente Lichtquellen sind also eher hilfreich, solange ihr die Straße seht und damit nicht auffallen wollt, ich finds auch zum kotzen wenn da irgendwelche Affen blau wie ein Ufo durch die Stadt fahren und sich keinen Motor sondern nur LEDs von ATU leisten können...

Themenstarteram 25. Mai 2008 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Kolbeninnenbeleuchtung ist zulääsig, wenn sie nicht durch den Auspuff den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer blendet. Sehr zu empfehlen mit der Kombination von gelben Ölsand, der im Getriebe oder Motoröl verwendung findet.

Besonders chic ist auch der goldene Zündfunke und die innenbeleuchteten Getriebegardinen!!! :D

Zitat:

ich finds auch zum kotzen wenn da irgendwelche Affen blau wie ein Ufo durch die Stadt fahren und sich keinen Motor sondern nur LEDs von ATU leisten können...

...hauptsache die Leute kommen in Frieden!!! :rolleyes:

Meine Überlegungen sind eher z. B. Dinge wie Fussraumbeleuchtung und Lichter in den Einstiegsleisten, denn die dringen ja nach außen. Schließlich sollen Letztere ja nur angehen, wenn die entsprechenden Türen offen sind.

Ist ein Umändern der Tachobeleuchtung denn bedenkenlos???

Also von Opel-Original-Rotze-Gelb-Braun-Irgendwas auf blau???

Gegen eine Ein/Ausstiegsbeleuchtung hab ich durchaus nichts einzuwenden. Wenn sie denn so auch funktioniert (weiss, nur bei offener Tür; von mir aus nur über den Türkontakt gesteuert). Warum muss man den Fussraum beleuchten?? Findet man die Pedale sonst nicht? Beim fahren sollte das aus sein... Wenn es leuchtet und der Fahrer sieht es, ist es in meinen Augen nicht zulässig. Und wenn man es eh nicht sieht, was nutzt es dann?

-->Tacho kannst du alle Farben machen die du willst. Sollte aber in deinem Interesse augenschonend und nicht zu hell sein. Kontrollleuchten wie Blinker etc. im Tacho darf man nicht verändern. Das sind festgelegte Farben.

Themenstarteram 26. Mai 2008 um 8:45

Ich habe nun mal eine Anfrage an das KBA (Kraftfahrtbundesamt) gestellt.

Mal schauen, ob überhaupt und was die dazu sagen.

Das Ergebnis werde ich dann hier mal für alle veröffentlichen, damit jegliche Unklarheiten dann vielleicht mal ausgeräumt werden können!!!

Es gibt keine Unklarheiten.

Zitat:

Original geschrieben von boykott

Es gibt keine Unklarheiten.

Sehe ich genauso.

Mfg

Themenstarteram 26. Mai 2008 um 11:53

Zitat:

Original geschrieben von boykott

Es gibt keine Unklarheiten.

Zitat:

Original geschrieben von Duke 16V

Sehe ich genauso.

Ich meine es doch nur nett. Kackt mir doch nicht gleich auf den Rasen!!! :)

macht keiner, nur was willst du beim KBA? Guck oder zitiere hier die StvVO/STVO und dann ist gut, bzw. kann das auch jeder googeln

Zitat:

Original geschrieben von djtose1983

Zitat:

Original geschrieben von boykott

Es gibt keine Unklarheiten.

Zitat:

Original geschrieben von djtose1983

Zitat:

Original geschrieben von Duke 16V

Sehe ich genauso.

Ich meine es doch nur nett. Kackt mir doch nicht gleich auf den Rasen!!! :)

War ja nicht als ankacken gedacht... ;) :P

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Zitat:

Original geschrieben von boykott

Es gibt keine Unklarheiten.

Sehe ich genauso.

 

Mfg

Gleichfalls ...

 

Unklarheiten finden nur die Leute, die unbedingt ihren Willen durchsetzen wollen ...

 

Dieses scheiß Thema haben wir unzählige Male durchgekaut, irgendwann verschluckt, wieder hochgewürgt, weitergekaut ... langsam wird es eklig ...

 

Zum Schluss kam meist ein Moderator, der eine pauschale Antwort gab und das Thema dann geschlossen hat ... ebenso sollte es hier passieren

 

Baut euch doch an was ihr wollt, aber heult euch dann nicht bei denen aus, die es besser wissen, und es euch unzählige Male versucht haben auf freundliche Art zu erklären. Macht eure Erfahrungen einfach alleine, dann wisst ihr irgendwann genau, was erlaubt ist und was nicht ... und baut euch auch Xenon ein ... kann ja sein, dass es ausgerechnet bei euch erlaubt ist :rolleyes:

 

Erst nachdenken, dann Thread erstellen ;)

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti

 

Dieses scheiß Thema haben wir unzählige Male durchgekaut, irgendwann verschluckt, wieder hochgewürgt, weitergekaut ... langsam wird es eklig ...

Schon so ein bißchen BAAA oder? ;-)

Mfg

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