Scheiben "verspiegeln" ohne Folie

Audi A5 8T Sportback

Hallo zusammen,

ich bin bisher nur stiller Teilhaber am Audiforum und werde jetzt erstmalig aktiv :-)

Zur Info, ich bekomme in 14 Tagen meinen A5 SB in ING überreicht.

Nun habe ich vor einiger Zeit noch den Schluss von einem Beitrag gesehen in dem jemand sein Auto komplett alle Scheiben "verspiegelt" bzw. "verchromt" ?! hatte, von Innen sah man praktisch genau so raus als ob nichts wäre, von außen sah man gar nicht rein. In etwa so wie in den ganzen Verhörräumen wie man sie im TV in Krimiserien sieht.

Ich habe jetzt schon einige male versucht im Internet und hier im Forum dazu mehr zu erfahren, aber richtig weiter gekommen bin ich nicht.

Wo kann man sowas machen lassen, was kostet das und wie sieht es mit dem Gesetz aus, es darf ja die Frontscheibe und die vorderen Scheiben nicht die Sicht beeinträchtigt wrden soviel ich weis.

Am 8. ist es endlich soweit, der A5 SB löst meinen A4 Avant ab =)

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Zur Info

Nachträgliche Lackierungen, Pulverbeschichtungen, "Floaten", das Anbringen von folienartigen Bezügen auf der Scheibe sind nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren für die Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben und somit in weiterer Konsequenz zum Verlust der allgemeinen Betriebsgenehmigung für das Fahrzeug.

Nach § 22a Abs. 5 StVZO dürfen die Scheiben nur dann mit den oben genannten "Belägen" nur versehen sein, wenn sie der ursprünglich erteilten, zugehörigen Scheiben-Genehmigung in jeder Hinsicht entsprechen. Die Lichtdurchlässigkeit ist entsprechend dem gemessenen Wert Bestandteil der genehmigten Eigenschaften einer Scheibe. Für Windschutzscheiben ist eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % und für andere Scheiben mindestens 70 % gefordert. Mit dem nachträglichen Tönen der Scheiben wird die für die betreffende Scheibe erteilte Bauartgenehmigung unwirksam, auch dann, wenn die für die betreffende Scheibenart geforderte Mindestlichtdurchlässigkeit nicht unterschritten wird. Mit dem Unwirksamwerden der Bauartgenehmigung erlischt auch die für das betreffende Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis. Neben der Änderung der Licht-durchlässigkeit kann das Tönen zu einer Änderung in Bezug auf die nach den Vorschriften geforderte verzerrungsfreie Durchsicht führen.

Die Wiederherstellung eines vorschriftenkonformen Zustandes ist nur möglich, wenn in jedem Einzelfall einer solchen technischen Veränderung der jeweiligen Scheibe für diese eine Bauartgenehmigung im Einzelfall erteilt wird. Die rechtliche Grundlage dazu wird durch die Fahrzeugteileverordnung, §§ 11 bis 13, gegeben. Die Erteilung einer solchen Genehmigung setzt voraus, dass die technisch veränderten Scheiben durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder die Prüfstelle einer technischen Prüfung auf der Grundlage der für Scheiben geltenden technischen Anforderungen mit positivem Ergebnis unterzogen wurden. Für die Erteilung der Genehmigungen sind die jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) zu-ständig. Keiner der Anbieter am Markt, die das "Floaten" anbieten, hat unseres Wissens nach eine solche Genehmigung.

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Und durch tauchen kann man innerhalb dieser Bestimmungen bleiben? Dass die Folien wahrscheinlich ein Problem machen, dacht ich mir schon.

Zitat:

Original geschrieben von Tom687


Und durch tauchen kann man innerhalb dieser Bestimmungen bleiben? Dass die Folien wahrscheinlich ein Problem machen, dacht ich mir schon.

Nein, dasselbe Problem gilt fürs Tauchen/Fluten. Für Frontscheibe/Sietenscheibe praktisch nicht machbar.

Zitat:

Original geschrieben von Tom687


Und durch tauchen kann man innerhalb dieser Bestimmungen bleiben? Dass die Folien wahrscheinlich ein Problem machen, dacht ich mir schon.

die hier behaupten, dass sie's können:

http://ohnefolie.de/main/

ob das stimmt bzw. ob die auch verspiegeln weiss ich nicht.

Verdammt :-( sehr schade.. optisch wäre das bestimmt der Hammer, wenn man rundum nicht mehr ins Auto sieht =)

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Zitat:

Original geschrieben von waxx



Zitat:

Original geschrieben von Tom687


Und durch tauchen kann man innerhalb dieser Bestimmungen bleiben? Dass die Folien wahrscheinlich ein Problem machen, dacht ich mir schon.
die hier behaupten, dass sie's können: http://ohnefolie.de/main/
ob das stimmt bzw. ob die auch verspiegeln weiss ich nicht.

Dummfängerei - kann man in die Tonne kloppen.

Lest mal hier:
http://www.passat3b.de/.../viewtopic.php?...

Ok, also kann man das Thema als schwer umsetzbar - nicht machbar in Deutschland abschliessen.. sehr schade !

Danke trotzdem für die Hilfe!

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