Scheiben "verspiegeln" ohne Folie
Hallo zusammen,
ich bin bisher nur stiller Teilhaber am Audiforum und werde jetzt erstmalig aktiv :-)
Zur Info, ich bekomme in 14 Tagen meinen A5 SB in ING überreicht.
Nun habe ich vor einiger Zeit noch den Schluss von einem Beitrag gesehen in dem jemand sein Auto komplett alle Scheiben "verspiegelt" bzw. "verchromt" ?! hatte, von Innen sah man praktisch genau so raus als ob nichts wäre, von außen sah man gar nicht rein. In etwa so wie in den ganzen Verhörräumen wie man sie im TV in Krimiserien sieht.
Ich habe jetzt schon einige male versucht im Internet und hier im Forum dazu mehr zu erfahren, aber richtig weiter gekommen bin ich nicht.
Wo kann man sowas machen lassen, was kostet das und wie sieht es mit dem Gesetz aus, es darf ja die Frontscheibe und die vorderen Scheiben nicht die Sicht beeinträchtigt wrden soviel ich weis.
Am 8. ist es endlich soweit, der A5 SB löst meinen A4 Avant ab =)
Beste Antwort im Thema
Zur Info
Nachträgliche Lackierungen, Pulverbeschichtungen, "Floaten", das Anbringen von folienartigen Bezügen auf der Scheibe sind nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren für die Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben und somit in weiterer Konsequenz zum Verlust der allgemeinen Betriebsgenehmigung für das Fahrzeug.
Nach § 22a Abs. 5 StVZO dürfen die Scheiben nur dann mit den oben genannten "Belägen" nur versehen sein, wenn sie der ursprünglich erteilten, zugehörigen Scheiben-Genehmigung in jeder Hinsicht entsprechen. Die Lichtdurchlässigkeit ist entsprechend dem gemessenen Wert Bestandteil der genehmigten Eigenschaften einer Scheibe. Für Windschutzscheiben ist eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % und für andere Scheiben mindestens 70 % gefordert. Mit dem nachträglichen Tönen der Scheiben wird die für die betreffende Scheibe erteilte Bauartgenehmigung unwirksam, auch dann, wenn die für die betreffende Scheibenart geforderte Mindestlichtdurchlässigkeit nicht unterschritten wird. Mit dem Unwirksamwerden der Bauartgenehmigung erlischt auch die für das betreffende Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis. Neben der Änderung der Licht-durchlässigkeit kann das Tönen zu einer Änderung in Bezug auf die nach den Vorschriften geforderte verzerrungsfreie Durchsicht führen.
Die Wiederherstellung eines vorschriftenkonformen Zustandes ist nur möglich, wenn in jedem Einzelfall einer solchen technischen Veränderung der jeweiligen Scheibe für diese eine Bauartgenehmigung im Einzelfall erteilt wird. Die rechtliche Grundlage dazu wird durch die Fahrzeugteileverordnung, §§ 11 bis 13, gegeben. Die Erteilung einer solchen Genehmigung setzt voraus, dass die technisch veränderten Scheiben durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder die Prüfstelle einer technischen Prüfung auf der Grundlage der für Scheiben geltenden technischen Anforderungen mit positivem Ergebnis unterzogen wurden. Für die Erteilung der Genehmigungen sind die jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) zu-ständig. Keiner der Anbieter am Markt, die das "Floaten" anbieten, hat unseres Wissens nach eine solche Genehmigung.
20 Antworten
Da wirst du um eine Folie wohl nicht drum rum kommen. Optisch ist dann mMn immer die Heckscheibenheizung im Weg. Fällt besonders bei dunkler Folierung auf. Welche Wagenfarbe bekommt denn dein A5?
Gruß, Fuxl
Man kann die Scheiben auch einfärben bzw mit einem speziellen Tauchverfahren lackieren, dazu müssen sie aber ausgebaut werden. Sieht dann aber absolut perfekt aus und ist auch nicht ganz billig.
Man kann die Scheiben aber auch floaten lassen. Frage ist jetzt was dir lieber ist.
Zitat:
Original geschrieben von abts3a5
Man kann die Scheiben aber auch floaten lassen. Frage ist jetzt was dir lieber ist.
floaten ist das gleiche wie tauchen 😎
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Hey,
danke für die schnellen Antworten - top !!
Also mein SB wird schwarz perleffekt, mit sline ext. innen auch schwarz alcantara leder..
Leider kenn ich den Unterschied zw. tauchen und floaten, dessen Vor- und Nachteile und den Kostenunterschied nocht nicht wirklich, könnt ihr mir da auf die Sprünge helfen?
Zum Thema Folie, die meisten Folien haben aber das Problem dass sie nicht den Grenzwert an Licht durchlassen, den man vorne braucht?! Die Info habe ich zumindest aus anderen Threads raus gelesen, die sind allerdings teilweise älter als 6 Jahre =)
Zitat:
Original geschrieben von Icefoxx
... Optisch ist dann mMn immer die Heckscheibenheizung im Weg.
Stimmt schon. Je neuer der Wagen allerdings ist, umso unauffälliger ist das Thema!
Sollte bei einem Neuwagen mit perfekter Scheibe und Heizung ohne die geringste Korrosion kein Thema sein.
Bei der C-Klasse meines Juniors (Tenorit-Grau) haben wir (leider) erst nach über einem Jahr die Folie (passendes Grau) machen lassen - da fällt es ein wenig (aber nicht viel) auf.
Zitat:
Original geschrieben von Tom687
... die meisten Folien haben aber das Problem dass sie nicht den Grenzwert an Licht durchlassen, den man vorne braucht?!
Nö! Qualitativ hochwertige Folien mit Freigabe erfüllen diese Vorgaben.
Und die Folien gibts auch mit "spiegeloptik" nicht nur getönt? Gibts da irgendwo eine gute Adresse wo man sowas mal anfragen kann?
Natürlich wäre tauchen/floaten ?! auch interessant, das es wohl langlebiger erscheint, oder? Nur wo gibt es sowas mit einer guten Qualität?
Meinst du mit `vorne´ die Fahrer- und Beifahrerscheibe? Soweit ich informiert bin darf man da nur so weit tönen, dass man von außen noch sieht wer hinterm Steuer sitzt. Klärt mich auf, wenn ich falsch liege.
Jap ich meine auch die vorderen Scheiben, und wenn dem so ist, wäre natürlich so eine "spiegelfolie" hinfällig, weil da sieht man in der Regel gar nicht rein würd ich mal behaupten.
Zitat:
Original geschrieben von Geronimo001
floaten ist das gleiche wie tauchen 😎Zitat:
Original geschrieben von abts3a5
Man kann die Scheiben aber auch floaten lassen. Frage ist jetzt was dir lieber ist.
Du warst einen Ticken schneller als ich mit deiner Antwort. :-)
Zur Info
Nachträgliche Lackierungen, Pulverbeschichtungen, "Floaten", das Anbringen von folienartigen Bezügen auf der Scheibe sind nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren für die Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben und somit in weiterer Konsequenz zum Verlust der allgemeinen Betriebsgenehmigung für das Fahrzeug.
Nach § 22a Abs. 5 StVZO dürfen die Scheiben nur dann mit den oben genannten "Belägen" nur versehen sein, wenn sie der ursprünglich erteilten, zugehörigen Scheiben-Genehmigung in jeder Hinsicht entsprechen. Die Lichtdurchlässigkeit ist entsprechend dem gemessenen Wert Bestandteil der genehmigten Eigenschaften einer Scheibe. Für Windschutzscheiben ist eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % und für andere Scheiben mindestens 70 % gefordert. Mit dem nachträglichen Tönen der Scheiben wird die für die betreffende Scheibe erteilte Bauartgenehmigung unwirksam, auch dann, wenn die für die betreffende Scheibenart geforderte Mindestlichtdurchlässigkeit nicht unterschritten wird. Mit dem Unwirksamwerden der Bauartgenehmigung erlischt auch die für das betreffende Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis. Neben der Änderung der Licht-durchlässigkeit kann das Tönen zu einer Änderung in Bezug auf die nach den Vorschriften geforderte verzerrungsfreie Durchsicht führen.
Die Wiederherstellung eines vorschriftenkonformen Zustandes ist nur möglich, wenn in jedem Einzelfall einer solchen technischen Veränderung der jeweiligen Scheibe für diese eine Bauartgenehmigung im Einzelfall erteilt wird. Die rechtliche Grundlage dazu wird durch die Fahrzeugteileverordnung, §§ 11 bis 13, gegeben. Die Erteilung einer solchen Genehmigung setzt voraus, dass die technisch veränderten Scheiben durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder die Prüfstelle einer technischen Prüfung auf der Grundlage der für Scheiben geltenden technischen Anforderungen mit positivem Ergebnis unterzogen wurden. Für die Erteilung der Genehmigungen sind die jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) zu-ständig. Keiner der Anbieter am Markt, die das "Floaten" anbieten, hat unseres Wissens nach eine solche Genehmigung.
Zitat:
Original geschrieben von Icefoxx
Meinst du mit `vorne´ die Fahrer- und Beifahrerscheibe? Soweit ich informiert bin darf man da nur so weit tönen, dass man von außen noch sieht wer hinterm Steuer sitzt. Klärt mich auf, wenn ich falsch liege.
25% Tönung, die ist meistens aber schon mit der Werkstönung erreicht.
Zitat:
Original geschrieben von Icefoxx
Meinst du mit `vorne´ die Fahrer- und Beifahrerscheibe? Soweit ich informiert bin darf man da nur so weit tönen, dass man von außen noch sieht wer hinterm Steuer sitzt. Klärt mich auf, wenn ich falsch liege.
😰
Der erforderliche Mindest-Lichtdurchlaß ist vorne seitlich und vorne definiert - und wird durch die werkseitige Grüntönung beinahe erreicht. Da ist kein Spiel mehr für weitere Folien.