Scheiben Tönen
Hi leute,
ich hab mir jetzt nen A3 Facelift geholt. In TIEFSEEBLAU PERLEFFEKT
jetzt wollte ich mal wissen, was da eurer meinung nach passen könnte. komplett Dark? Oder eher etwas heller?
ist ein 3 Türer btw! kein s-line xD
Naja und jetzt doch noch zur frage xD
falls es von euch jemand gemacht hat
wo habt ihr es machen lassen? seid ihr zufrieden?
preis/Leistung ok?
mfg
Holger
50 Antworten
hi,
bin mir nicht mehr sicher, aber ich meine i.wo gelesen zu haben das man die vordere Seite Pulverbeschichten darf😕
mfg dino
Hallo zusammen,
grundsätzlich ist es zuersteinmal NICHT VERBOTEN die vorderen Seitenscheiben zu tönen. Dies gilt sowohl für Folien als auch für alle Coating-Aufträge.
Jedoch müss viele Kriterien erfüllt werden:
Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf 70% an den vorderen Seitenscheiben und 75% an der Frontscheibe nicht unterschreiten.
Die Scheiben müssen verzerrungsfrei sein.
Folien müssen für die vorderen Seitenscheiben zugelassen sein.
Bei Coating-Aufträge muss eine Prüfung nach ECE43 durch zugelassene Stellen ( z.B Materialprüfungsamt) durchgeführt werden. Diese umfasst die Brucheigenschaften, Abriebsfestigkeit usw.. für jede einzelne Scheibe, die zugelassen werden soll.
Danach müssten die Scheiben vom TüV eingetragen werden, wobei hier noch ein Lichtdurchlässigkeitsgutachten vorliegen muss.
Zitat:
Stellungnahme KBA
Einfärben (Floating) von Fahrzeugverglasungen
Das Einfärben (Floating) von Fahrzeugverglasungen stellt einen Eingriff in die Bauartgenehmigung des betreffenden Bauteils
dar. Hierdurch wird die alte Kennzeichnung der Allgemeinen Bauartgenehmigung ungültig und muss ungültig gemacht
werden. Eine neue Kennzeichnung ist anzubringen. Sollen auch für die Sicht des Fahrzeugführers wichtige Scheiben
(Windschutzscheibe oder vordere Seitenscheiben) eingefärbt werden, ist die Prüfung des Transmissionsgrades der Scheiben
im eingebauten Zustand bei der Anbauprüfung vorzunehmen. Es ist die Prüfung nach ECE-Regelung 43 durch hierfür
akkreditierte Technische Dienste durchzuführen.
Besonderer Hinweis:
Der Nachweis einer positiven Abriebsprüfung für diese Scheiben ist zu führen. Erfahrungsgemäß gibt es bei der
letztgenannten Prüfung häufig negative Prüfergebnisse.
Selbst wenn jetzt alles vorliegen wüde, dann wäre die nachträgliche Tönung nur ein Witz, denn seit längerer Zeit sind die Scheiben ja bereits serienmässig getönt, wobei hier die Lichtdurchässigkeit bereits im Bereich von 70-78% liegt.
Wenn man jetzt noch zusätzlich bedenkt, dass selbst eine transparente Folie bereits die Lichtdurchlässigkeit um 4-5% mindert, dann muss man sich fragen, ob man eine nachträgliche legale Tönung überhaupt wahrnehmen könnte.
Fazit:
Eine legale Tönung, auch wenn man es immer und immer wieder zu lesen bekommt, ist einfach N I C H T möglich, oder nur so stark, dass man sie nicht sehen würde.
Servus
Suche jemanden In der Nähe von Weiden (oberpfalz) 92637 der mir bei meinen Facelift 3 Türer die Scheiben Tönen KAnn
Bitte Antwort mit PN an mich
Danke
hallo,
habe auf meine Scheiben in Worms machen
lassen
bilder in meinem Blog
kostet 180€
gruss ghost
folie:llumar
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und was bringt das wenn du nicht mal sagst welche Folie es ist oder welche Lichtdurchlässigkeit sie hat und so?
weder im blog noch hier... top!!!
Zitat:
Original geschrieben von ghost246
hallo,
habe auf meine Scheiben in Worms machen
lassen
bilder in meinem Blog
kostet 180€gruss ghost
folie:llumar
so hier die folie:
ALU DARK
Lichtdurchlässigkeit: 5 %
UV-Durchlässigkeit: < 1%
Rückweisung*: 70 %
von llumar :-)
gruss ghost
ps:@ wiewel: werde es auch in meinem blog aufnehmen