Scheiben getönt rundherum, zu viel?
hey,
ich hab mir Scheiben tönen lassen rundherum, jedoch ist die Tönung grade für vorne recht Stark, was ich leider nicht beachtet habe.... findet ihr das noch an der Grenze oder schon zu auffällig? Weg machen will ich es nicht, da es nicht grade billig war, zudem wurde sehr sauber gearbeitet.
ps. frontscheibe wurde natürlich nicht getönt!!
Bild auf Userwunsch entfernt durch Blue346L, MT Moderation
Beste Antwort im Thema
Der Auspuff ist mir noch gar nicht aufgefallen loool, sieht ja zum kot... aus....
36 Antworten
Ja aber max. um die 10000€ oder waren es 5000€?
http://www.kfz-versicherungen.com/.../
Leute, der TE ist unbelehrbar, das bringt er doch in seinen anderen threads doch immer deutlich zum ausdruck in dem er sagt das es im egal ist ob es illegal oder verboten ist bei den sachen die er macht.
Zitat:
Original geschrieben von tom3012
Leute, der TE ist unbelehrbar, das bringt er doch in seinen anderen threads doch immer deutlich zum ausdruck in dem er sagt das es im egal ist ob es illegal oder verboten ist bei den sachen die er macht.
Stimmt, und so einer sollte im Falle eines Falles wirklich blechen bis er blutet!
Spätestens zur nächsten HU muß die Tönung wieder 'runter, wenn der TE 'ne neue Plakette haben möchte. Das ist Fakt.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von tom3012
Leute, der TE ist unbelehrbar, das bringt er doch in seinen anderen threads doch immer deutlich zum ausdruck in dem er sagt das es im egal ist ob es illegal oder verboten ist bei den sachen die er macht.
Ist halt ein Spätentwickler 😁
Ich habe mich mit 14 auch nicht davon abbringen lassen, meine Mofa (Malaguti Ronco 25) auf 11 ps zu Frisieren.
Nach einer kleinen Verfolgungsfahrt mit der Polizei und drei Wochenenden im Jugendknast war ich geheilt😰
Zitat:
Original geschrieben von Tils Nils
Ja aber max. um die 10000€ oder waren es 5000€?
http://www.kfz-versicherungen.com/.../
Zitat:
Wichtige Risikoausschlüsse sind etwa Rennveranstaltungen oder Vorsatz. Auch hier ist die Regresshöhe des Versicherers nicht begrenzt.
Die Obergrenze für Regressansprüche soll Versicherungsnehmer davor schützen, durch eine Verfehlung ohne verbrecherische Absicht in existenzielle und möglicherweise nicht mehr reparable Nöte zu geraten.
Ich denke ein findiger Anwalt, und darüber wird ein Versicherungsunternehmen durchaus verfügen, wird aus der Vorsatzklausel einen passenden Strick drehen können 🙂
Das mutwillige Tönen der vorderen Seitenscheiben geschah ja bewußt und mit voller Absicht, da würde ich durchaus Vorsatz unterstellen 🙂