Scheibe beschlägt morgens nach dem Losfahren - Gebläse falsch eingestellt?

Moin,
heute morgen war es hier klar und kalt, -6,5°C. Mein VW up stand über nacht im Freien und war recht ordentlich vereist, daher habe ich rundherum freigekratzt (ohne laufenden Motor) und bin dann eingestiegen und losgefahren. Die Sicht war gut, alle scheiben klar und weitgehend eisfrei.

Nach 30-45 Sekunden beschlug dann sehr schnell die Windschutzscheibe kräftig von Innen. Ich konnte überhaupt nichts mehr sehen und da auch die Scheibe der Fahrertür festgefroren war, musste ich das Auto mit Warnblinklicht abstellen. Ich konnte mich gerade noch von der Hauptstraße runter in eine Seitenstraße retten.

Die Lüftung stand auf maximal warm, Außenluft, Gebläse auf 2, alles auf die Scheiben. AC war eingeschaltet aber bei -6,5°C wohl nicht ein. Ich kann mich nicht erinnern, sonst mit anderen Autos solche Probleme gehabt zu haben. Vor allem das plötzliche Beschlagen nach Beginn der Fahrt ist wirklich giftig.

Stelle ich die Lüftung falsch ein?
Oder gibt es sonst irgendeinen Trick dagegen?
Nasse Klamotten oder sowas hatte ich selbstverständlich nicht im Auto. Meine eigenen waren auch trocken, da draußen klar und trocken.

Gruß
Christian

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Zitat:

@kerberos schrieb am 19. Januar 2016 um 20:59:21 Uhr:


… Thema: Warum lässt Du Arsch Deine Karre mitten in der Nacht im Wohngebiet laufen, wo andere noch pennen können und daher von Dir nicht geweckt werden müssen?

Da würde ich antworten: Weil ich das Kind von dir Arsch oder deinen Arsch-Nachbarn nicht gerne überfahre, weil ich nix sehe. Oder von der Disko heimkehrende Jugendliche. Oder die Schwester auf dem Weg zu Frühschicht. Oder …

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Zitat:

@HTC schrieb am 18. Januar 2016 um 12:38:03 Uhr:


AC unbedingt auslassen, diese entnimmt der Luft zwar die Feuchtigkeit, gibt diese aber bei Abschaltung wieder ab und kondensiert auf die Frontscheibe.

Würde ich im Falle des TE eher ausschließen.

Moderne Klimaanlagen haben einen Temperaturfühler verbaut, der einen Start des Kühlerkompressors bei Temperaturen unter 5°C verhindert.

Die letzten Tage waren es in Deutschland keine 5 Grad über Null, so dass die A/C sich hätte einschalten können.

Tippe eher auf eine eingerissene Dichtung oder einen defekten Innenraumfilter.

Ich würde mir an seiner Stelle einen Entfeuchter (Kissen oder Box, bei Amazon oder im Baumarkt für ca. 10€) ins Auto legen.

Zitat:

@chrisdash schrieb am 18. Januar 2016 um 10:40:20 Uhr:


Nach 30-45 Sekunden beschlug dann sehr schnell die Windschutzscheibe kräftig von Innen. Ich konnte überhaupt nichts mehr sehen

Bei mir passiert das bei Nutzung von Umluft recht bald (oder auch nach Nutzung & Abschalten der Klima), auch wenn du nicht direkt nass geregnet bist, bringst du selbst höchstwahrscheinlich die Feuchtigkeit ins Fahrzeug. Deshalb ist Umluft kontraproduktiv.

Vielen Dank für die vielen Tipps. Heute Morgen habe ich das Auto schon beim Kratzen laufen lassen mit Lüftung auf 3 (Frischluft). Diesmal überhaupt keine Probleme. Die Scheibe blieb völlig klar wähend der gesamten Fahrt. Ich vermute, dass Sonntag doch irgendwie die Klimaanlage angesprungen war, weswegen er Montag so stark beschlug. Anders kann ich es mir nicht erklären.
Vor dem Abstellen gerade eben habe ich die Heizung auf kalt gedreht, etwa 2-3 Minuten vorher. AC ist jetzt auch komplett aus. Somit sollte es keine Probleme mehr geben. Falls doch, behalte ich das mit dem Kirschkernkissen im Hinterkopf.

Manchmal ist die Luft halt blöd, gerade wenn die scheibe von außen gefroren war und es beschlägt schnell.

Grundsätzlich: Gebläse voll aufdrehen, warm und nur auf scheibe richten.

scheiben sollten sauber sein und wenn es ständig auftritt, hilft vlt wirklich nur den Motor vorm eis kratzen schon einzuschalten.

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Genau aus diesem Grund hab ich QuickHeat (el. Zuheizer auf Frontscheibe) mitgeordert.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Januar 2016 um 10:54:05 Uhr:


Den Motor warmlaufen lassen. Gebläse auf Umluft und volle Leistung. Temperatur max.. Lüftung hauptsächlich auf die Frontscheibe. Auto von Schnee und Eis befreien. Von Umluft auf Außenluft umschalten. Dann losfahren.
...

In Deutschland (analog zu Glühbirnen etc.) verboten.

Nö, ist ja nicht unnötig. Hatte ich vor längerer Zeit auch schon mal gepostet. Und ich nehm immer die Glühäpfel 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Januar 2016 um 10:24:02 Uhr:


Nö, ist ja nicht unnötig. Hatte ich vor längerer Zeit auch schon mal gepostet. Und ich nehm immer die Glühäpfel 😁

Man könnte das Auto natürlich auch bis zum Frühjahr stehen lassen............oder sich eine beheizte Garage mieten (eine Garage 24/7 zu beheizen ist komischerweise noch nicht verboten.)

Wie sieht es aus, wenn ich die Frontscheibe mit einem Fön vom Wasser befreie?

Der Strom kommt ja aus der Steckdose und erzeugt ja laut einigen "Grünen" kein Abgas 🙂

HTC

Man kann auch ganz auf motorisierte Fortbewegung verzichten. Aber so eng wird die StVO nicht ausgelegt. Wenn das für die Nutzung des Autos in diesem Moment nötig ist, weil man mit vorhandenen Mitteln keine frei Sicht herstellen oder aufrechterhalten kann, und deshalb den Motor warmlaufen lässt, dann ist es nicht unnötig. Durchschnittsmenschen leuchtet das auch unmittelbar ein. Der Betrieb von Standheizungen ist übrigens auch legal. Fanatiker hingegen haben damit meist Verständnisprobleme.

Mit den Garagen ist es hingegen sehr davon abhängig, ob man in akzeptabler Entfernung überhaupt eine bekommt. Das ist sehr oft leider nicht der Fall.

Zitat:

@f355 schrieb am 19. Januar 2016 um 10:49:35 Uhr:



Man könnte das Auto natürlich auch bis zum Frühjahr stehen lassen............oder sich eine beheizte Garage mieten (eine Garage 24/7 zu beheizen ist komischerweise noch nicht verboten.)

Klar, wenn ich dann auch bis Frühjahr einfach in meinem Bettchen liegen bleiben darf, die Decke über den Kopf gezogen, und trotzdem jeden Monat Gehalt auf's Konto kommt. 🙄

Garage ist in Arbeit, aber leider nicht ganz einfach und ich bin gerade erst dort hin gezogen.

man wird, z.b. wenn das auto an abgelegener stelle zugefroren ist, selbstverständlich mit hilfe des motors das fahrzeug in einen verkehrsgerechten zustand versetzen dürfen, zb wenn es von innen auf die scheiben friert (zb durch atemfeuchtighkeit). das bekoimmt man duerch kratzen nicht weg. auf der ziemlich sicheren seite ist man zumindest juristisch wenn man 5 m fährt, dann die fahrt "unterbricht" und wartet bis man wieder freie sicht hat. das ist was anderes als einfaches "warmlaufen lassen." ansonsten wäre das ja mit einem benutzungsverbot für autos bei -15 grad gleichzusetzen. das warmlaufen lassen ist was anderes, das ist verboten und da kann sich einer drehen wie er will.

Wie ist es bei den Rauchern im Auto ? Kann es sein , das das länger dauert um die Frontscheibe frei zu bekommen ?

Wenn man die Klimaanlage tatsächlich nur zum kühlen des Innenraums nutzt und das olle Ding nicht ganzjährig mitlaufen lässt, tritt dieses Phänomen im Zweifel erst gar nicht auf. 😉

Zitat:

@buggeliger schrieb am 19. Januar 2016 um 19:44:32 Uhr:


man wird, z.b. wenn das auto an abgelegener stelle zugefroren ist, selbstverständlich mit hilfe des motors das fahrzeug in einen verkehrsgerechten zustand versetzen dürfen, zb wenn es von innen auf die scheiben friert (zb durch atemfeuchtighkeit). das bekoimmt man duerch kratzen nicht weg. auf der ziemlich sicheren seite ist man zumindest juristisch wenn man 5 m fährt, dann die fahrt "unterbricht" und wartet bis man wieder freie sicht hat. das ist was anderes als einfaches "warmlaufen lassen." ansonsten wäre das ja mit einem benutzungsverbot für autos bei -15 grad gleichzusetzen. das warmlaufen lassen ist was anderes, das ist verboten und da kann sich einer drehen wie er will.

Das unnötige Laufenlassen des Motors ist nach § 30 Abs. 1 StVO untersagt. Es geht also um die Notwendigkeit. Abtauen und zuverlässig freie Sicht sind notwendig. Ohne freie Sicht zu fahren ist schon beim Anfahren verkehrswidrig. Warmlaufenlassen ist kein unnötiges Laufenlassen des Motors, wenn die Witterungsverhältnisse es erfordern und mit Bordmitteln keine andere Abhilfe geschaffen werden kann. Die Wärmeversorgung der sichtnotwendigen Scheiben ist dabei genauso notwendig, wie das Abkehren des Schnees vom Auto. Man muss allerdings auch losfahren, wenn dann alles soweit fit ist. Das ist juristisch die sichere Seite. 😉

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