Schaden vor Werksabholung

VW Caddy 3 (2K/2C)

Leider musste ich in Hannover bei der Werksabholung erfahren, dass mein Caddy einen Transportschaden erlitten hat und nicht ausgehändigt werden kann. Es handelt sich um Beulen am Dach, wo der Wagen offensichtlich beim Transport angeschlagen ist. Der Schaden wird nun von einem Gutachter bewertet. Hat jemand von Euch Erfahrungen, welchen Möglichkeiten bestehen.
- Schaden lassen und Wertminderung bekommen
- Kompletter Neuwagen
- Reparatur und evtl. Wertminderung?

Beste Antwort im Thema

Irgendwie verstehe ich nicht so ganz, warum man sich überhaupt einen Neuwagen bestellt, wenn man dann mit einem derartig beschädigten Exemplar zufrieden ist😕😕😕. Wenn es nur ums Geldsparen geht, wäre mMn von vorherein ein junger Gebrauchter oder Jahreswagen/Werkswagen die wesentlich sinnvollere Alternative gewesen😛😉.

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Hast du den Schaden gesehen? Beulen am Dach kann ja von ganz winzig bis zu eingedellt bis auf die Kopfstützen alles sein.

- Schaden lassen und Wertminderung bekommen

Bei einem Neuwagen? --- Da müßte man mir das Doppelte des Gutachterberichtes herunterlassen..... Und auch nur wenn ich vorhabe den Wagen niemals wieder zu verkaufen.

- Kompletter Neuwagen

Wird das beste sein, wenn du warten kannst.
War es ein Ron? --- Bekommst du einen Neuwagen dann zum günstigeren Ron-Preis ?

- Reparatur und evtl. Wertminderung?

Nur wenn du den Schaden gesehen hast und das so willst. Die Wertminderung sollte dann aber ordentlich ausfallen. Bedenke, das du bei Wiederverkauf den wagen als Unfallwagen angeben mußt...

Zitat:

Kompletter Neuwagen

Erstmal kucken wie er ausschaut, wobei Ihr ja sicherlich den derzeitigen Zustand nicht kennenlernen werdet.

Also: immer ein komisches Bauchgefühl. (weil, es ist ja ein Neuwagen)

Vielleicht hat er in der vergangenen Woche nur was vom Hagel - den es regionalbedingt gab - abbekommen. Wäre möglich und das könnte man sicherlich ganz ordentlich übertapezieren.

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Aber `nen Fernseher hole ich ja auch nicht aus dem "Pluto" oder war es ein anderer Planet, wenn schon links und rechts sich die Wareneingangstür im Gehäuse verewigt hat.

Habe den Schaden gesehen. Dellen ca. 20cm und 5cm Durchmesser. Lack aber nicht gerissen. Ich warte mal das Gutachten ab, wie hoch der Schaden ist.
Sah aus, als ob er im Transporter gegen einen Holm gedonnert ist.

Hat man auch erläutert wie die dort "hingekommen" sind?

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Zitat:

Original geschrieben von Grins-Grins


Hat man auch erläutert wie die dort "hingekommen" sind?

Sie haben den Schaden selber erst am Tag der Abholung festgestellt. Sonst wäre ich nicht nach Hannover gefahren. Aber wie gesagt, sieht aus als wenn er im Transporter oben angeschlagen wäre.

Somit ja Sache des Spediteurs, der ist versichert und in Hannover versucht man nun - sicherlich auf Gedeih und Verderb - den Schaden in Ordnung zu bringen.

Ich drücke die Daumen das Ihr doch zum Neuwagen kommt, sei es drum das er " der kranke Caddy " wieder genesen kann oder man sich seitens VWN etwas besonderes einfallen lässt.

Ich würde VWN ganz gemütlich kommen lassen......"nein" sagen kannst du immer noch.

Die Beulen würde ich mir "vergolden" lassen....reiz doch mal den Bogen aus.....ruhig mit einer gewissen Portion Frechheit (wertmäßig).....es muß sich für dich lohnen.

So kurz vor dem Quartalsende/ Halbjahr, da müssen die Zulassungszahlen stimmen, ich denke da geht was.

Grüße aus L.E.

Ich weiß, es mag sich jetzt für manchen hart anhören, aber glaubt ihr allen ernstes, dass jedes Auto unversehrt ankommt oder die Hallen verläßt. (Woher kommt wohl das Spotrepairverfahren😉)
Natürlich ist man bemüht, dass sowas nicht passiert oder man es irgendjemandem in die Schuhe schieben kann (am liebstem dem ahnungslosen Kunden, der gerade aus den heiligen Hallen rollt). Das Glück des TE war doch, dass man es erst am Tag der Übergabe gesehen hat. Hätte man es vorher festgestellt, hätte man die Dellen ausgebügelt und neu eingenebelt. Der Kunde weiß von nüscht....in diesem Fall nun mal anders.....aber ob die sich da auf was einlassen.....jeden Tag rollt ein Caddy in selber oder ähnlicher Ausstattung vom Band. Entweder man nimmt so einen oder steuert einen anderen zwischen damit er mit der Bestellung übereinstimmt. Der andere Kunde xyz wartet dann eben noch ein bisschen länger......ich will niemanden die Illusion nehmen, aber vergolden lassen sich die Beulen definitiv nicht.......entweder Reparatur und einen kleinen Obolus beim 🙂 (Wagenwäsche, Inspektion, o. ä.) oder neu.....mit den Dellen im Dach werden sie dich nicht ziehen lassen, zumindest nicht mit dem goldenen Handschlag.😉

Zitat:

Original geschrieben von transarena


Nur wenn du den Schaden gesehen hast und das so willst. Die Wertminderung sollte dann aber ordentlich ausfallen. Bedenke, das du bei Wiederverkauf den wagen als Unfallwagen angeben mußt...

Moin,

das stimmt so definitiv nicht!!! Als Unfallwagen muss der Caddy nur dann deklariert werden wenn
es sich bei dem beschädigten Teil um ein tragendes und damit TÜV-relevantes Bauteil handelt.
Schönheitsfehler die instandgesetzt wurden müssen nicht zwangsweise angegeben werden!!!
Die Fairness gebietet es bei einem Verkaufe, es ist aber kein Muss....

Ich gebe die Recht, dass ich sowas auch nur nehmen würde wenn ich den Wagen bis zum bitteren Ende fahren will... Es ist halt dann weniger wichtig...

@Alucard03:
Ich würde das Angebot abwarten... Es sollte aber mehr rausspringen als eine Inspektion sowas... Wobei ich PIPD recht gebe... Viel wird man da wohl nicht machen können. Zumal jeder Verkäufer das Recht auf Nachbesserung hat. Er muss nicht austauschen... Er darf auch instandsetzen.
Jeder Käufer muss dem Verkäufer 2 Versuche der Nachbesserung zugestehen bevor er das Recht auf Wandlung oder Rückgabe hat...

Ich persönlich würde mich mit einer fachgerechten Instandsetzung und ein paar Leckerchen zufrieden geben... Ein Satz Winterräder oder sowas.... "Naturalrabatt" geht meistens besser als Kohle...

Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi



Zitat:

Original geschrieben von transarena


Nur wenn du den Schaden gesehen hast und das so willst. Die Wertminderung sollte dann aber ordentlich ausfallen. Bedenke, das du bei Wiederverkauf den wagen als Unfallwagen angeben mußt...

Moin,

das stimmt so definitiv nicht!!! Als Unfallwagen muss der Caddy nur dann deklariert werden wenn
es sich bei dem beschädigten Teil um ein tragendes und damit TÜV-relevantes Bauteil handelt.

Hallo

Das Dach ist aber ein tragendes Teil der Karosse. Außerdem mußt du Unfallschäden oder Sachmängel immer bei Wiederverkauf angeben.

Es gibt zb. ein Gerichtsurteile, bei denen im nachhinein festgestellt wurde, das eine Beule in der Heckklappe, oder zb. ein reparierter Kotflügel nicht als Unfallschaden angegeben waren. Da Wurden die Verkäufer als Betrüger hingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von transarena



Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi


Moin,

das stimmt so definitiv nicht!!! Als Unfallwagen muss der Caddy nur dann deklariert werden wenn
es sich bei dem beschädigten Teil um ein tragendes und damit TÜV-relevantes Bauteil handelt.

Hallo

Das Dach ist aber ein tragendes Teil der Karosse. Außerdem mußt du Unfallschäden oder Sachmängel immer bei Wiederverkauf angeben.

Es gibt zb. ein Gerichtsurteile, bei denen im nachhinein festgestellt wurde, das eine Beule in der Heckklappe, oder zb. ein reparierter Kotflügel nicht als Unfallschaden angegeben waren. Da Wurden die Verkäufer als Betrüger hingestellt.

Mit dem Dach als tragendes Teil gebe ich dir Recht... Aber für einen Kotflügel oder Ähnliches... Mag ja sein, dass man versucht hat den Verkäufer als Betrüger hinzustellen, wird man aber nicht schaffen...

Und eine Delle im Dach scheint nicht wirklich TÜV-relevant zu sein.... Mein Bruder hat in einem mittleren Wutanfall über seinen Sohn mit der Faust eine sehr ordentliche Blötsche ins Dach eines Kangoo gehauen... Das hat der TÜV nicht mal erwähnt... Und ich habe ihn extra gefragt....

Zurück zum eigentlichen Thema... Ich will auch nicht wissen, wieviele unserer Hugos Schäden hatten ohne, dass man es je erfahren hat... Ich bleibe bei meiner Meinung... Instandsetzung + Entschädigung und gut is...

Zitat - Recht- Autobild:

Zitat:

Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt, beschreibt der Anwalt xxxx die Aufklärungspflicht des Verkäufers.

So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt.

Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann.

Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.

Eine Beule im Dach ist sicher nicht TÜV relevant. Muß aber trotzdem bei Wiederverkauf angegeben werden, wenn sie repariert wurde.

Zitat:

Original geschrieben von transarena


Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann.

Das ist hier nicht der Fall.😉

Dellen raus und neu lackiert....so gut wie neu....vllt. sogar besser, meistens schlechter aber zumindest mit dem "Stand der Technik" vergleichbar und somit kein Mangel mehr......sonst müsste jede vom Beulendoktor entferne Delle auch ein angabepflichtiger Mangel sein....

Wenn nachlackiert wird, muß jede Beule bei Wiederverkauf angegeben werden !!!

Lese dazu auch:
( Erster Absatz-vorletzter Satz)
Zitat:
"Die Reparaturlackierung muss bei einem Verkauf angegeben werden"
http://www.blechwunder.de/.../...schaden-am-auto-repariert-werden.html

Rechtsanwalt sagt dazu:
Zitat:
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder einen Unfall, der ihm bekannt ist, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Schaden oder der Unfall so geringfügig war, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann.

Bei PKW ist die Grenze für nicht mitteilungspflichtige Bagatellschäden sehr eng zu ziehen. Als Bagatellschäden hat der Bundesgerichtshof nur ganz geringfügige äußere Lackschäden anerkannt. Andere Blechschäden dagegen, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war müssen dem Käufer ungefragt mitgeteilt werden

Quelle Zitat:
http://www.frag-einen-anwalt.de/...-Autokauf-Unfallwagen-__f69563.html

Eine Beule von 20Cm Durchmesser wie beim Te. ist sicher kein Bagatellschaden, den man mit Lackstift "smart" reparieren kann.

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