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Schaden - Gutachter selbst wählen oder von der Versicherung

Themenstarteram 13. März 2014 um 16:30

Guten Tag,

meine Frau hatte heute einen Autounfall. Sie fuhr auf der Strasse bei ca. 50 km/h und ein Auto parkte aus und erwischte das Auto. Die Polizei schätze den Schaden auf 800,-- €.

Ein befreundeter KFZ-Machaniker und die Werkstatt sagen es könnten auch so um die 4.000 € sein.

Die gegnerische Versicherung ist die Huk-Coborg ! (Mein Kollege hat mich vor der Versicherung gewarnt) Bevor ich dort den Schaden melde wollte ich mich erkundigen, ob ich damit einverstanden sein soll ob von dort ein Sachverständiger kommtoder ob ich damit nicht einverstanden sein soll ?

Nachhher sagt der Sachverständige einfach ein bisschen Spachteln und lackieren fertig. Und die Werkstattsagt hier muß was von der Karosserie ausgesät werden und hintere Tür sowie Stoßstange müssen erneuert werden. Vor allem weiß ich nicht was für Folgen das dann ggfls. hat.

1) Habe auch eine Rechtsschutzversicherung.

2) Möchte den Schaden vollständing in meiner Vertragswerkstatt reparieren lassen.

3) Den komplett Service von Huk werde ich natürlich nicht in Ansprcuh nehmen.

Danke für ein paar Tips und Hinweise. Habe ein Bild vom Schaden angehängt.

Gruß Datalife

Beste Antwort im Thema

bei der HUK Coburg gibt es nur zwei richtige Tipps:  

 

1. einen eigenen Sachverständigen beauftragen

 

2. unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen. 

 

Bei denen geht das (leider) wirklich nicht anders.

 

Traurig aber leider wahr.

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Wenn die Kanzlei so funktioniert, wie der Link, dann weiß ich nicht recht.

Googel mal nach Anwaltssuche, habe da z. B. den folgenden gefunden:

http://www.anwaltssuche.de/aws/suchen.anz?...¬argebiet=

Ich weiß nicht, was Ihr immer mit Euren Fachanwälten für Verkehrsrecht habt. Regulierung von Verkehrsunfällen ist das tägliche Brot eines jeden Anwalts. Fachanwalt ist der nicht, weil er besonders qualifiziert und gründlich arbeitet, sondern weil er die entsprechende Erfahrung und die Prüfung bestanden hat. Heißt aber nichts im Einzelfall. Ich denke da an meinen ersten Unfall - da gab es die Fachanwälte noch nicht - und mein sog. "Spezialist für Verkehrssachen" wurde erst flott, als es um seine Gebühren ging. Davor hat er so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte.

Aber zur Sache:

Nicht nur einen eigenen Gutachter aussuchen, auch unbedingt verhindern, dass seitens der Versicherung eines Nachbesichtigung erfolgt. Wird gerne gemacht, um die Forderung zu reduzieren. Wenn Dein Auto bisher in einer VW-Werkstatt gewartet wurde, hast Du auch das Recht, die Rep. in einer VW-Werkstatt erledigen zu lassen.

Gleichwohl bringt es oft Vorteile, den Schaden auf Basis des Gutachtens zu regulieren (gibt dann keine MwSt) und sich dann selbst um die Rep. zu kümmern. Manch eine freie Werkstatt arbeitet genauso gut (oder besser), aber deutlich billiger. Ich hatte in den letzten Jahren mehrfach das Glück, einen Unfall erlitten zu haben. Immer nur Blechschaden, davon wurde zweimal mein stehendes/geparktes Auto gerammt. Jedes mal bestens repariert, aber deutlich günstiger. Die VW Werkstatt z.B. schraubt die Stoßstange an und bringt dann das Auto zum Lackieren der Stoßstange zum Lackierer. Ich sparte mir die Verbringungskosten, brachte die Stoßstange zum Lackierer und ließ das fertige Teil dann montieren. Deutlich günstiger als im Gutachten.

Den Gewinn hat nicht die Werkstatt gemacht, sondern ich. Dazu mach Dir mal den Spaß, die Stundensätze laut Gutachten mit den normalen einer Werkstatt zu vergleichen.

Für den Nutzungsausfall musst Du nur die Reparatur nachweisen, nicht wo und zu welchen Kosten.

Der Hinweis, dass die Vers. auch Deinen Anwalt zahlen darf, ist natürlich richtig. Trotzdem ist eine RS gut. So gehst Du z.B. bei einer Klage kein Kostenrisiko ein. Gerade deshalb, wenn Deine Frau verletzt worden ist und z.B. nur einen Teilbetrag des geltend gemachten Schmerzensgeld bekommt.

Das Regulierungsverhalten ist übrigens von allen Versicherungen gleich besch....eiden. 100,- € bei einem Schaden gespart macht bei 10.000 Schäden schon 1.000.000,- €.

Gruß

Peter

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH

Ich weiß nicht, was Ihr immer mit Euren Fachanwälten für Verkehrsrecht habt. Regulierung von Verkehrsunfällen ist das tägliche Brot eines jeden Anwalts. Fachanwalt ist der nicht, weil er besonders qualifiziert und gründlich arbeitet, sondern weil er die entsprechende Erfahrung und die Prüfung bestanden hat. Heißt aber nichts im Einzelfall. Ich denke da an meinen ersten Unfall - da gab es die Fachanwälte noch nicht - und mein sog. "Spezialist für Verkehrssachen" wurde erst flott, als es um seine Gebühren ging. Davor hat er so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte.

Aber zur Sache:

Nicht nur einen eigenen Gutachter aussuchen, auch unbedingt verhindern, dass seitens der Versicherung eines Nachbesichtigung erfolgt. Wird gerne gemacht, um die Forderung zu reduzieren. Wenn Dein Auto bisher in einer VW-Werkstatt gewartet wurde, hast Du auch das Recht, die Rep. in einer VW-Werkstatt erledigen zu lassen.

Gleichwohl bringt es oft Vorteile, den Schaden auf Basis des Gutachtens zu regulieren (gibt dann keine MwSt) und sich dann selbst um die Rep. zu kümmern. Manch eine freie Werkstatt arbeitet genauso gut (oder besser), aber deutlich billiger. Ich hatte in den letzten Jahren mehrfach das Glück, einen Unfall erlitten zu haben. Immer nur Blechschaden, davon wurde zweimal mein stehendes/geparktes Auto gerammt. Jedes mal bestens repariert, aber deutlich günstiger. Die VW Werkstatt z.B. schraubt die Stoßstange an und bringt dann das Auto zum Lackieren der Stoßstange zum Lackierer. Ich sparte mir die Verbringungskosten, brachte die Stoßstange zum Lackierer und ließ das fertige Teil dann montieren. Deutlich günstiger als im Gutachten.

Den Gewinn hat nicht die Werkstatt gemacht, sondern ich. Dazu mach Dir mal den Spaß, die Stundensätze laut Gutachten mit den normalen einer Werkstatt zu vergleichen.

Für den Nutzungsausfall musst Du nur die Reparatur nachweisen, nicht wo und zu welchen Kosten.

Der Hinweis, dass die Vers. auch Deinen Anwalt zahlen darf, ist natürlich richtig. Trotzdem ist eine RS gut. So gehst Du z.B. bei einer Klage kein Kostenrisiko ein. Gerade deshalb, wenn Deine Frau verletzt worden ist und z.B. nur einen Teilbetrag des geltend gemachten Schmerzensgeld bekommt.

Das Regulierungsverhalten ist übrigens von allen Versicherungen gleich besch....eiden. 100,- € bei einem Schaden gespart macht bei 10.000 Schäden schon 1.000.000,- €.

Gruß

Peter

Wie wäre es, wenn Du deine unqualifizierten sowie total überflüssigen Kommentare hier unterlassen würdest!?

Wenn man keine Ahnung über die Schadenabwicklung hat sondern nur Ahnung davon, wie man sich am leichtesten die Taschen vollstopfen kann ist das einfach zu wenig.

Gruß

fordfuchs

 

Hallo Peter,

wenn du ein Wohnhaus bauen möchtest, gehst du dann zu einem Architekten, der sich auf Fußballstadien spezialisiert hat oder zu einem, der sich auf Wohnhäuser spezialisiert hat.

Klar kann der Stadienbauer auch ein Wohnhaus, ist schließlich Architekt.

Oder wenn du eine Hüftoperation benötigst, gehst du dann zu einem Herzspezialisten, ist schließlich auch eine Mediziner.

Bei Anwälten gibt es Fachanwälte, die man noch nach Tätigkeitsschwerpunkt und Interessenschwerpunkt unterscheidet.

Ich würde einen nehmen, der das Fachgebiet als Tätigkeitsschwerpunkt hat, denn der muß nicht wegen jedem Pups erst mal Bücher wälzen, um sich mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut zu machen.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Die Kosten dafür, genauso wie die GA-Kosten, sind vom Schädiger zu tragen.

Schön wärs ja wenn es so wäre.

Leider sind die Kosten dafür von allen Versicherungsnehmern zu tragen.:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

 

Schön wärs ja wenn es so wäre.

Leider sind die Kosten dafür von allen Versicherungsnehmern zu tragen.:rolleyes:

Diese immer wieder gern genommene Aussage ist zwar schön populistisch, aber natürlich Quatsch.

Genauso ein Quatsch, als würde ich behaupten, die weit über € 50.000,-, die ich in 40 Jahren an KFZ-Prämie gezahlt habe, ohne die Versicherung jemals in Anspruch nehmen zu müssen, kämen allen Versicherungsnehmern zu Gute.

MfG

Mag für dich Quatsch sein, ist aber nun mal so.

Vermutlich nimmst Du aber an deine 50.000€ wurden in der Karibik versoffen, und Schadensfälle werden generell mit Geld aus der Hosentasche reguliert?

 

Leider kann man hier immer wieder lesen, daß viele eine falsche Sichtweise haben. Da wird immer wieder behauptet, der Geschädigte würde unnötige Kosten produzieren, weil er z. B. einen Anwalt beauftragt.

Alle Kosten, die entstehen, sind vom Schädiger verursacht. Und dieser wiederum zahlt Geld für einen Vertrag, der Grundlage dafür ist, daß ihm selbst die von ihm zu erbringende Schadenersatzleistung ersetzt wird.

MfG

am 14. März 2014 um 7:58

Wieso? Hat der Schädiger den Anwalt angefahren?

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Das soll aber nicht heißen das die nicht fähig sind KFZ-Schadengutachten zu erstellen. Auch wenn das hier einige immer meinen.

Gruß

fordfuchs

Die Frage stellt sich hier nicht. Es geht hier darum, dass die dort angestellten Ihre Gutachten nach Weisungen und Vorgaben erstellen Ihrer Vorgesetzen und deren Auftraggeber erstellen müssen.

 

Das weis jeder, der im Schadengeschäft ein wenig Praxis mitbringt. 

 

Oder willst du das in Frage stellen? 

 

Das würde mich aber doch sehr verwundern.

 

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Leider sind die Kosten dafür von allen Versicherungsnehmern zu tragen.:rolleyes:

Wer hat das eigentlich mal in Umlauf gebracht?

 

Uli Honeß? :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Wer hat das eigentlich mal in Umlauf gebracht?

Vielleicht jemand der mal 30 Sekunden darüber nachgedacht hat, woher das Geld zur Regulierung wohl so kommt?

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Alle Kosten, die entstehen, sind vom Schädiger verursacht. Und dieser wiederum zahlt Geld für einen Vertrag, der Grundlage dafür ist, daß ihm selbst die von ihm zu erbringende Schadenersatzleistung ersetzt wird.

Alle BESCHÄDIGUNGEN die entstehen sind vom Schädiger verursacht.

Dafür, dass sich aus allen irgendwie mit dem Schaden in Verbindung stehenden Tätigkeiten in Deutschland eine Selbstbedienungsmentalität gebildet hat, von der eine ganze Branche (sehr gut) lebt kann der ja zunächst mal nichts.

Ich stelle das aber keinesfalls in Frage, bitte nicht falsch verstehen..

Die Gesetzeslage ist so wie sie ist. In sofern tut ein Geschädigter nichts unrechtes, wenn er sofort die komplette Armada auffahen lässt.

Man sollte nur nicht so tun, als ob das dazu nötige Geld vom Himmel fiele.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

 

Alle BESCHÄDIGUNGEN die entstehen sind vom Schädiger verursacht.

Dafür, dass sich aus allen irgendwie mit dem Schaden in Verbindung stehenden Tätigkeiten in Deutschland eine Selbstbedienungsmentalität gebildet hat, von der eine ganze Branche (sehr gut) lebt kann der ja zunächst mal nichts.

Hier von Selbstbedienungsmentalität zu sprechen, halte ich für verfehlt.

Die in den letzten Jahren immer mehr um sich greifende Entwicklung ist doch nur einem Umstand geschuldet. Und zwar der Kürzungsmentalität der Versicherer.

Ein unschuldig Geschädigter hat doch praktisch ohne GA und Anwalt keine Chance, den vollen ihm zustehenden Schadenersatz zu erlangen. Jeder, der dies versucht, weil er glaubt, dies kann ich doch Alles selbst regeln, wird gnadenlos über den Tisch gezogen. Wer, eigentlich richtigerweise, versucht Kosten zu sparen, wird bestraft. Kann man auch hier immer wieder nachlesen.

Bei solchen Diskussionen fällt mir der Song von Tim Bendzko ein: "Nur Noch Kurz Die Welt Retten"

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