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KFZ Versicherung gekündigt nach einer individuellen Risikoprüfung

Guten Abend.

Meiner Schwester wurde nach einer individuellen Risikoprüfung KFZ Versicherung gekündigt.

Die Hat letztes Jahr schweres Unfall mit dicke VK Kosten verursacht, dieses Jahr wurde ihr Fahrzeug im Ausland gestohlen. Ein Monat nach Auszahlung von Versicherung kam die Kündigung trotz keines Unfall.

Hat sie jetzt eigentlich die schlechte Karten, trotz Unfallfreies Jahr? Es wird nicht gesondert gefragt beim neuen Anbieter warum die Vor-Versicherung gekündigt hat. Die braucht für 2022 eigentlich nur Haftpflicht da der neue Fahrzeug geleast wird.

Ich finde aktuell nur 2 Anbieter die (natürlich) viel teurer sind....

Danke & Grüße

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22 Antworten

Wieso braucht sie bei einem geleasten Fahrzeug nur Haftpflicht? Ich empfehle Vollkasko mit einer zusätzlichen GAP Versicherung. Vollkasko verlangt doch eigentlich schon der Leasinggeber.

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 23. September 2021 um 20:03:13 Uhr:

Wieso braucht sie bei einem geleasten Fahrzeug nur Haftpflicht? Ich empfehle Vollkasko mit einer zusätzlichen GAP Versicherung. Vollkasko verlangt doch eigentlich schon der Leasinggeber.

VK wird von Leasinggeber übernommen und bei denen bezahlt...

Das ist gut weil in der Haftpflicht muss sie jede Versicherung nehmen. Es gibt hier den sogenannten Kontrahierungszwang. Einziger Kündigungsgrund in der Haftpflicht ist ein nicht bezahlter Versicherungsbeitrag.

Evtl. kann man mit der alten Versicherung reden, dass sie die Kündigung zurücknimmt und gleichzeitig die Kündigung durch die Versicherte akzeptiert. Macht sich beim Abschluss einer anderen Versicherung finanziell meist besser.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. September 2021 um 20:48:42 Uhr:

Evtl. kann man mit der alten Versicherung reden, dass sie die Kündigung zurücknimmt und gleichzeitig die Kündigung durch die Versicherte akzeptiert. Macht sich beim Abschluss einer anderen Versicherung finanziell meist besser.

Haben wir schon gemacht, die sind gnadenlos ;)

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 23. September 2021 um 20:33:43 Uhr:

Das ist gut weil in der Haftpflicht muss sie jede Versicherung nehmen. Es gibt hier den sogenannten Kontrahierungszwang. Einziger Kündigungsgrund in der Haftpflicht ist ein nicht bezahlter Versicherungsbeitrag.

Das wusste ich nicht, sollte dann beim jeden Versicherer mit dem Haftplicht klappen...

Im Prinzip schon. Die Frage ist immer die Höhe des Beitrags.

Und die Höhe der Versicherungssummen, da bei Kontrahierungs-Verträgen lediglich die gesetztlich geforderte Mindestabdeckung gilt. Heiß, man bekommt für mehr Beitrag weniger Schutz.

Immerhin bekommt man eine Versicherung und die Kündigung der Haftpflicht durch die alte Versicherung war nicht rechtmäßig.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 23. September 2021 um 21:32:36 Uhr:

Immerhin bekommt man eine Versicherung und die Kündigung der Haftpflicht durch die alte Versicherung war nicht rechtmäßig.

Falsch. Ein Blick in die AKB hilft.

Kann mal jemand erklären wie das Model ablaufen soll?

Der TE schreibt er braucht nur eine Haftpflicht für das Auto und der Leasinggeber würde die VK übernehmen. Wie geht das? Ich kenne es nur so mit einem Vertrag für ein Auto Haftpflicht mit TK oder VK. TK oder VK gibt es nicht alleine - würde ja auch keinen Sinn machen.

Lt. VVG ist es wohl in der Theorie möglich, dass man die KH bei Gesellschaft A abschließt und Kasko bei Gesellschaft B. Kommt im privaten Bereich aber wohl so gut wie nie vor.

Etwas mehr Details würden mich auch interessieren. Private Kasko hat sich in dem Fall wohl ohnehin für die nächste Zeit erledigt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. September 2021 um 20:48:42 Uhr:

Evtl. kann man mit der alten Versicherung reden, dass sie die Kündigung zurücknimmt und gleichzeitig die Kündigung durch die Versicherte akzeptiert. Macht sich beim Abschluss einer anderen Versicherung finanziell meist besser.

Ich habe immer bedenken, ob dies rechtlich überhaupt haltbar ist.

Wenn ein Fahrzeug, bei der Abfrage der Historie schon Datenschutz genießt, so denke ich, dass eine Versicherung erst recht gegen Datenschutzbestimmungen verstößt, wenn diese weitere Daten, als den SFR weiter geben. Ich finde, dass man den SFR selbst erarbeiten muss für richtig und finde auch, dass eine Versicherung das Vorleben in anderen Versicherungsgesellschaften gar nichts angeht.

Darüber könnte man durchaus nachdenken. Wenn ich mich irgendwo bewerbe darf mein bisheriger Arbeitgeber - rein rechtlich - keine Auskünfte über mich geben wenn die Firma bei der ich mich beworben habe ihn kontaktiert.

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