Schaden durch Autowerkstatt
Hallo zusammen,
ich bin öfters im Forum unterwegs, allerdings "nur" als mitlesender Gast.
Jetzt habe ich ein Thema mit meiner Fachwerkstatt, und könnte euren Rat gebrauchen auf was ich so achten sollte.
Folgendes ist passiert:
Ich habe mein Cabrio zur Jahresinspektion in eine Mercedes Fachwerkstatt gebracht.
Beim Versuch das Auto aus der Werkstatthalle zufahren, kommt es dazu, dass das Rolltor auf das Verdeck fährt.
Es kam wohl zu einem kleinen Fahrzeugstau vor dem Rolltor, und um die Situation vor dem Tor zu "klären" ist man mit meinem Auto wieder ein Stück rückwärts gefahren, und dabei ist das Rolltor herunter gefahren.
Schaden deutlich über 15T€.
Die Werkstatt wird dies ihrer Versicherung melden ein Gutachter wird vom Autohaus bestellt.
Auf was sollte ich achten? Was sollte ich von meiner Seite als nächstes tun?
Das Auto ist noch keine 3 Jahre alt Zustand neuwertig, unfallfrei, etc.
Stehen mir bei so einem Versicherungsfall, Wertminderung und Nutzungsausfall zu?
Bin für eure Hinweise jetzt schon dankbar.
Beste Grüße
Roadsterdriver
106 Antworten
Beim Cabrio mit Stoffverdeck soll es durchaus normal sein, dass dieses ab und zu erneuert werden müssen. Ob das dann ein Nachteil ist, wenn das Verdeck drei Jahre jünger als des restliche Auto ist?
ja, aber nicht weil es einen starken Hieb von außen gab.
Die Kraft muß sich ja irgendwo eingeleitet haben bzw. eine Gegenkraft gefunden haben. Wenn es mein Wagen wäre, würde ich mindestens Fotos von den Anlenkpunkten des Verdecks haben wollen.
Wie in vielen Fällen (wenn nicht sogar den meisten), so ist auch hier ein KVA zur Ermittlung der tatsächlichen Schadenshöhe absolut ungeeignet. Da gehen einfach zu viele wichtige Punkte unter.
In meinen Augen kann das nur durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden.
Das sollte die Werkstatt mit der Haftpflicht vereinbaren.
Eine Wertminderung sehe ich hier auch nicht.
P.S.
Falls doch eine Wertminderung gegeben sein sollte, wird diese durch die Wertverbessrrung verkonsumiert.
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Das ist jetzt aber ein riesiger Unsinn. Wenn dir einer den Kotflügel wegmäht gibts ja auch keine Wertbesserung weil neu lackiert...
Aber hier geht es nicht um einen Kotflügel, sondern um ein geschraubtes Verdeck.
Ließ Dir den Thread doch einfach mal durch.
Zitat:
@Bnuu schrieb am 25. Februar 2024 um 22:09:36 Uhr:
solche Ratschläge mag ich ja....
Gern geschehen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 25. Februar 2024 um 21:26:39 Uhr:
Das sollte die Werkstatt mit der Haftpflicht vereinbaren.
Eine Wertminderung sehe ich hier auch nicht.
P.S.
Falls doch eine Wertminderung gegeben sein sollte, wird diese durch die Wertverbessrrung verkonsumiert.
Das ist, was man wohl laienmäßig nennt.
Oder sollte ich was gelernt haben? Dann werde ich ja nächstes Jahr einen großen Reibach machen, wenn ich meinen Q7 zurückgebe. Schließlich hatte ich zwei kleine Unfälle und habe nun schon die dritte hintere Stoßstange.
Ich würde den Schaden wie einen normalen Unfallschaden ansehen und somit sehe ich eine mögliche Wertminderung als durchaus berechtigt.
Ob man, wie germania anführt eine neue Stoffmütze als Wertverbesserung gegen rechnen lassen müsste kommt jetzt auch auf das Alter an. Gehört hab ich von sowas aber noch nie. Bin aber auch kein Schadenabwickler oder SV.
Da ich das Schadenbild selber nicht gesehen habe würde ich auf jedenfalls pauschal auf ein unabhängiges Gutachten bestehen. Wer weiß welche versteckten Schäden möglicherweise unterschlagen oder übersehen werden.
Daraus wird sich auch alles weitere ergeben wie eben Wertminderung oder -zuwachs.
Das Fahrzeug des TE ist noch keine 3 Jahre alt. Ein Schaden in dieser Größenordnung, bei dem ganz offensichtlich nicht nur das Verdeck selbst beschädigt worden ist, betrifft auf jeden Fall auch Teile der Karosserie und verursacht damit immer eine Wertminderung. Eine vermeintliche Wertsteigerung durch das neue Stoffdach damit saldieren zu wollen, ist einfach nur absurd.
Ja denke ich ja auch, vor allem mit dem Alter. Ok, könnte jetzt 1 Mio KM drauf haben😉 Aber sehr unwahrscheinlich.
Bei Maschinen, abseits von Autos, gibt es eine Wertminderung dann, wenn durch eine Reparatur der Zustand von vor dem Schaden nicht zu 100% wiederhergestellt werden kann. Der Wert mindert sich nicht automatisch, nur weil ein Schaden oberhalb einer gewissen Größenordnung eingetreten ist. Nur dann, wenn die Benutzbarkeit nicht völlig wieder gegeben ist, wenn eine reduzierte Nutzungsdauer zu erwarten ist etc. In anderen Fällen wird die zur Reparatur aufzuwendende Summe auch gekürzt, wenn Bauteile getauscht werden die während der Nutzungsdauer sowieso turnusmäßig getauscht werden müssten. Spindellagerungen z.B., Hydraulikschläuche etc.
Beim PKW würde ich eine Wertminderung nicht anerkennen, wenn definitiv alle möglicherweise vom Schaden betroffenen Teile erneuert wurden und wenn die Reparaturmaßnahmen keinen negativen Einfluss (z.B. durch Schweißen evtl. verringerter Korrosionsschutz) auf das Auto insgesamt haben.
Ich weiß aber auch, dass die Gepflogenheiten bei PKW etwas anders sind als in der Industrie. Ein weiterer Grund, warum ich die Berechnung der Schadenhöhe etc. bei Kraftfahrzeugen immer an einen KFZ-Sachverständigen abgebe.
Reparaturmaßnahmen haben immer einen negativen Einfluß bei PKW im Vergleich zu PKW, die fabrikmontiert geblieben sind, einfach weil sie geschehen sind und man das beim Verkauf angeben muß.
Hier können z.B. beabsichtigt oder unbeabsichtigt verbogene Halterungen übersehen / ggf. mit Einstellungen kompensiert werden und durch das Verbiegen oder bequemerweise schlichtes zurücbiegen können Risse im Lack entstanden sein, die nach dem ersten Winter auf der Straße rosten. Nur als Beispiel. Es gibt auch Beispiele, wo Kabelstränge oder sonstwas in Mitleidenschaft gezogen wurden, die bekommt man ohne kompleten Austausch nie wieder original.