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Schaden durch Autowerkstatt

Themenstarteram 22. Februar 2024 um 20:43

Hallo zusammen,

 

ich bin öfters im Forum unterwegs, allerdings "nur" als mitlesender Gast.

 

Jetzt habe ich ein Thema mit meiner Fachwerkstatt, und könnte euren Rat gebrauchen auf was ich so achten sollte.

 

Folgendes ist passiert:

 

Ich habe mein Cabrio zur Jahresinspektion in eine Mercedes Fachwerkstatt gebracht.

Beim Versuch das Auto aus der Werkstatthalle zufahren, kommt es dazu, dass das Rolltor auf das Verdeck fährt.

Es kam wohl zu einem kleinen Fahrzeugstau vor dem Rolltor, und um die Situation vor dem Tor zu "klären" ist man mit meinem Auto wieder ein Stück rückwärts gefahren, und dabei ist das Rolltor herunter gefahren.

 

Schaden deutlich über 15T€.

 

Die Werkstatt wird dies ihrer Versicherung melden ein Gutachter wird vom Autohaus bestellt.

Auf was sollte ich achten? Was sollte ich von meiner Seite als nächstes tun?

 

Das Auto ist noch keine 3 Jahre alt Zustand neuwertig, unfallfrei, etc.

 

Stehen mir bei so einem Versicherungsfall, Wertminderung und Nutzungsausfall zu?

 

Bin für eure Hinweise jetzt schon dankbar.

 

Beste Grüße

 

Roadsterdriver

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106 Antworten

Zitat:

@Roadsterdriver schrieb am 22. Februar 2024 um 21:43:33 Uhr:

 

Stehen mir bei so einem Versicherungsfall, Wertminderung und Nutzungsausfall zu?

Bei der Schadenhöhe und dem Alter sollte gewiss auch eine Wertminderung eingetreten sein. Der Gutachter wird diese sicherlich beziffern. Auch Nutzungsausfall kannst du bei der Versicherung beantragen.

Da das AH bzw die Betriebshaftpflicht hier den Gutachter stellen will/wird, würde ich vermutlich meine RSV in Anspruch nehmen und einen Anwalt mit der Regulierung beauftragen

Wenn es nur das Verdeck ist und dieses vollständig ausgetauscht wird, womit wäre dann eine Wertminderung begründet?

Nur das Verdeck deutlich über 15k?

Soweit ich weiß hast Du einen Anspruch auf einen Gutachter Deiner Wahl, den die gegnerische Versicherung zahlen muß. So war das zumindest bei mir und der gegnerischen Haftpflicht. Man soll nie den Gutachter des Verursachers nehmen.

Und ich habe darauf bestanden, daß ich die Kostenübernaahme für diesen meinen Gutachter von der gegn. Versicherung schriftlich hatte. Das war nicht einfach, kostete mehrere Erinnerungen / Ermahnungen mit dem Hinweis, daß ich einen RA einschalten könnte - was ich eigentlich nicht vorhatte - und die Versicherung den dann auch noch bezahlt, wen sie mir die Kostenübernahme nicht schriftlich erklären. Kam dann auch.

Geht halt nur bei klarer Sachlage.

Bzgl. Wertverlust:

Ein erneuertes Verdeck ist _nicht_ werksmäßig sondern unter Werkstattbedingungen montiert. Irgendwas ist immer, was danach nicht 110%ig wie vorher ist. Schon, weil der Monteur im Werk das 50x am Tag macht, der im Service 3x im Jahr.

Und man muß es beim Verkauf angeben. Schon dadurch entsteht ein Wertverlust.

Zitat:

@Roadsterdriver schrieb am 22. Feb. 2024 um 21:43:33 Uhr:

ein Gutachter wird vom Autohaus bestellt.

Schon der erste, grobe Fehler!

 

Da dir sowas anscheinend nicht klar ist, kann ich nur dringend (!) zu einem Anwalt raten. Der steht dir zu und nur er kann wirklich (alle) deine Ansprüche durchsetzen.

Die Betriebshaftpflicht soll den Schaden regulieren.

 

Hat der Geschädigte dabei tatsächlich die gleichen Rechte wie bei Schäden, die durch die Kfz-Haftpflicht reguliert werden?

am 23. Februar 2024 um 6:57

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 22. Februar 2024 um 22:18:14 Uhr:

Wenn es nur das Verdeck ist und dieses vollständig ausgetauscht wird, womit wäre dann eine Wertminderung begründet?

Also auch wenn du dich auf nicht gekennzeichnete Ironie rausreden willst, ist dieser Beitrag vollkommen unsinnig. Das Verdeck schwebt ja nicht in der Luft und es kann durchaus sein, dass die im Fahrzeug befindlichen Halterungen, Gelenke etc. der Dachkonstruktion beschädigt sind. Es geht ja nicht nur um 4 Quadratmeter Stoff und ein paar Blechteile.

 

Ohne Frage: Sofort den gesamten Fall einem Anwalt übergeben und sich dann zurücklehnen. Wenn du im Raum München bist, schreibe eine PN, dann gebe ich dir einen Kontakt zu einem, der richtig gut ist.

Ich sehe hier nämlich auch ein fahrlässiges Verschulden des Autohauses, das eventuell Zickereien der Versicherung des Autohauses bedingen kann, weil ein Rolltor nicht runterfahren darf, wenn da ein Auto drinsteht. Stichwort Lichtschranke. (Ich kenne ein Feuerwehrgerätehaus, da wurden die Lichtschranken der Automatiktore auto-typisch so tief angebracht, dass sie unter dem im offenen Torbogen stehenden Feuerwehr-LKW-Fahrgestell durchleuchten, aber das kann ja hier nicht sein.) Wenn es keine Lichtschranke gab oder diese nicht funktionierte, streitet ggf. die Versicherung des Autohauses mit dem Autohaus, dass sie vielleicht nicht zuständig wäre.

Bei einer Schadenssumme von 15.000 Euro plus Wertminderung plus Gutachten plus Nutzungsausfall kommt man fast auf 20.000, das macht jeder Anwalt gerne.

Hier fehlt ein Beitrag.

Moorteufelchen

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