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Tipp gesucht bei Kaskoschaden - Regulierung bei 2. Schaden (1. Schaden unreguliert)

Themenstarteram 13. Februar 2010 um 22:09

Liebes Forum,

ich muss mich zum ersten mal mit einem (selbstverschuldeten) Kaskoschaden befassen – dann auch noch gleich mit einem eher komplizierten Fall. Wäre klasse, wenn ihr mit guten Ratschlägen helfen könnt.

Ziel: ich bin nicht daran interessiert, meinen Versicherer zu betrügen – es geht mir viel mehr um Klärung der Rechtslage und ein bestmöglich abgestimmtes Verhalten.

Unfall 1 Nr. 1 (vor wenigen Monaten): Aufprall in enger Tiefgarage hinten links. Schaden an Stoßstange und kompletter Beleuchtungsapparat. Ich rief bei meiner Versicherung an, um mich nach meinen Möglichkeiten zu erkundigen – dabei wurde automatisch eine Schadensmeldung erfasst. Reparaturkosten wurden in einer Werkstatt meines Vertrauens grob mit ca. 1.000 € veranschlagt. Laut Info der Versicherung würde eine Schadensregulierung erst ab einem Schaden von ca. 1400 € lohnen – wg. Selbstbeteiligung (150 €) plus Rückstufung (erschien mir wesentlich höher als gedacht, aber die Info wird schon stimmen). Ergebnis: Da sich der Schaden in Grenzen hält, entschied ich, den Schaden vorerst nicht zu reparieren. Fotos sind vorhanden.

Heute nun Unfall Nr. 2 – wieder ein enges Parkhaus (aber – darauf lege ich wert: eine andere Fahrerin ;)), diesmal der Schaden hinten rechts. Wieder ist dieselbe (!) Stoßstange betroffen, wieder der komplette Beleuchtungsapparat (nur eben auf der anderen Seite), plus der hintere Kotflügel. Ich vermute, dass dieser Schaden eine höhere Dimension erreicht – es hier also auf eine übliche Schadensregulierung hinauslaufen wird.

Wenn ich nun den Schaden Nr. 1 nicht regulieren lasse (d.h. lediglich den betroffenen Beleuchtungsapparat (links) auf eigene Kosten reparieren lassen), muss ich aufgrund des gemeldeten Unfalls Nr. 1 also irgendwelche Nachteile für die Schadensregulierung aus Unfall Nr. 2 erwarten? Meine Hoffnung ist natürlich, dass die Stoßstange (die auch schon bei Unfall Nr. 1 betroffen war) vollständig durch die Schadensregulierung aus Unfall Nr. 2 abgedeckt wird. Oder ist es womöglich so, dass die Versicherung nur noch den bereits geminderten Wert ersetzen wird???

Irgend ein (legaler!) Tipp, den ich beachten sollte?

Vielen Dank vorab!

Beste Antwort im Thema

Legal waren wohl Deine Angaben gegenüber Deiner Versicherung und so werden diese auch betrachtet.

Alle beschädigten Fahrzeugteile aus dem 2. Schaden werden abzüglich der Vor-/Altschäden ersetzt (ausgehend von keinen weiteren Schäden bzw. unüblichen Gebrauchsspuren etc.). Die Höhe der Abzüge wird ein SV aufgrund der von Dir benannten bzw. feststellbaren Vor-/Altschäden berechnen.

Sicher ist in jedem Fall, dass der vorhandene Schaden an der Stoßstange aus dem ersten Schadenfall im 2. Schadenfall nicht übernommen wird, sondern wie Du schon vermutet hast nur "den bereits geminderten Wert" regulieren wird, natürlich abzüglich einer evtl. bestehenden SB.

Beide Schadenfälle über die VK regulieren zu lassen ergibt entsprechend eine zweimalige Hochstufung, nur den 2. Schaden regulieren zu lassen kann auch schon wieder nicht lohnenswert sein, aufgrund der Abzüge, die für den Vorschaden gemacht werden.

 

Lass den 2. Schaden von Deiner Versicherung beziffern, und entscheide dann bzw. poste das Ergebnis hier, evtl. auch mit einigen Fotos.

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Legal waren wohl Deine Angaben gegenüber Deiner Versicherung und so werden diese auch betrachtet.

Alle beschädigten Fahrzeugteile aus dem 2. Schaden werden abzüglich der Vor-/Altschäden ersetzt (ausgehend von keinen weiteren Schäden bzw. unüblichen Gebrauchsspuren etc.). Die Höhe der Abzüge wird ein SV aufgrund der von Dir benannten bzw. feststellbaren Vor-/Altschäden berechnen.

Sicher ist in jedem Fall, dass der vorhandene Schaden an der Stoßstange aus dem ersten Schadenfall im 2. Schadenfall nicht übernommen wird, sondern wie Du schon vermutet hast nur "den bereits geminderten Wert" regulieren wird, natürlich abzüglich einer evtl. bestehenden SB.

Beide Schadenfälle über die VK regulieren zu lassen ergibt entsprechend eine zweimalige Hochstufung, nur den 2. Schaden regulieren zu lassen kann auch schon wieder nicht lohnenswert sein, aufgrund der Abzüge, die für den Vorschaden gemacht werden.

 

Lass den 2. Schaden von Deiner Versicherung beziffern, und entscheide dann bzw. poste das Ergebnis hier, evtl. auch mit einigen Fotos.

mein vorschlag (ob sinnvoll, hängt von verschiedenen mir unbekannten Faktoren deinerseits ab):

Beide Schäden über die Vollkasko regulieren lassen.

Dann ein Jahr lange auf vollkasko verzichten

Danach wieder VK (falls gewünscht). Du wirst nach 12 Monaten ohne Vollkasko wieder in die SF Klasse der Haftpflicht eingestuft, die Rückstufung durch die beiden Fälle wirk sich also nicht aus (hängt natürlich von der SF-Klasse der HP ab.)

Themenstarteram 14. Februar 2010 um 7:10

Vielen Dank euch beiden!

@paddye27: Großer Mist - Befürchtung ist also eingetroffen.

Wer hat Erfahrungen oder Ideen, wie hoch der "geminderte Wert" UNGEFÄHR sein wird? Anhand eines Bsps, wenn die Stoßstange sagen wir mal 800 € Materialkosten + 200 € Arbeitswerte der Werkstatt betragen.

Bei Unfall 1 war es ja so, dass die Stoßstange "nur" einen kleineren Riss plus Lackcschaden erhalten hat - nichts desto trotz müsste man eben die komplette Stoßstange ersetzen. Bei Unfall 2 dasselbe Spiel auf der anderen Seite. Ganz schön kompliziert.

 

@wrft2009: Das klingt HOCHINTERESSANT!!! Gilt das bei jeder Versicherung??? Von welchen Faktoren hängt dies ab? Das wäre nämlich wirklich eine tolle Option. In diesem Fall hätte ich nur KOsten in Höhe meiner 2-maligen Selbstbeteiligung (2 x 150 €) - korrekt?

Welches Vorgehen schlagt ihr denn generell vor:

Am Montag würde ich zu meiner Vertragswerkstatt (ich habe keinen Tarif mit Werkstattbindung) fahren. Könnte ich theoretisch schon alles reparieren lassen (selbstverständlich mit Anfertigung von Fotos) bevor ich meine Versicherung informiere? Oder sollte ich dies vorab/parallel tun?

Erhalte ich von meiner Verischerung erst nach VOrliegen der Rechnugn ein konkretes "Angebot" wie die Schadensregulierung unter unterschiedlichen Voraussetzungen ablaufen würde - und ich kann dann nachträglich entscheiden?

Andere Frage: Ich hatte Stand 2009 10 schadensfreie Jahre und war überrascht, dass ich nach nur einer Regulierung um mehrere Jahre zurückgestuft würde. Ist das Standard bei jeder Versicherung oder hat da jede ihre eigene Regeln?

Vielen Dank!

am 14. Februar 2010 um 7:52

Bei der Rückstufung hat jede Versicherung ihre eigenen Regeln. Wie zurückgestuft wird steht in deinen Versicherungsunterlagen.

Thema VK

Es gibt mehrere Versicherungen die das so handhaben. Ein Jahr keine VK und du kannst eine neue VK mit dem SF der KH bekommen.

Es sollte beachtet werden. 1 Jahr ohne VK bedeutert erhöhtes Risiko.

Was ist wenn du einen selbstverschuldeten Unfall hast und dein Fahrzeug ist ein Totalschaden?

Ist dann genügend Geld auf dem Konto um sich ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen?

Also vorher bitte genau rechnen. ;)

Gruß

Frank, mit VK unterwegs.

Zitat:

Original geschrieben von hd1910

 

@wrft2009: Das klingt HOCHINTERESSANT!!! Gilt das bei jeder Versicherung??? Von welchen Faktoren hängt dies ab? Das wäre nämlich wirklich eine tolle Option. In diesem Fall hätte ich nur KOsten in Höhe meiner 2-maligen Selbstbeteiligung (2 x 150 €) - korrekt?

Also meines wissens ist es bei jeder Versicherung so, dass man, wenn 12 Monate keine Vollkasko bestand, dann in die SF-Klasse der Haftpflicht eingestuft wird. Falls nicht, nimmst du eben in 2012 eine Versicherung, die das so macht.

Zitat:

Original geschrieben von hd1910

Von welchen Faktoren hängt dies ab?

Mit den Faktoren, von dem das abhängt, habe ich verschiedene Dinge gemeint. Wenn du einen Nagelneuen Ferrari rumfährst, machts vielleicht keinen Sinn, auf Vollkasko zu verzichten. Wenns ein 6 Jahre alter Polo ist, dann vielleicht schon. Außerdem müsste man wissen, in welcher SF Klasse deine Haftpflicht in einem Jahr ist. Wenn du SF 2 in der Haftpflicht hast, machts weniger Sinn, als wenn du eine SF 25 hast.

Zitat:

Original geschrieben von hd1910

In diesem Fall hätte ich nur KOsten in Höhe meiner 2-maligen Selbstbeteiligung (2 x 150 €) - korrekt?

Ja, das stimmt. Zudem sparst du dir ein Jahr Vollkasko Kosten. Natürlich bist du dann auch ein Jahr nicht Vollkasko versichert.

Zitat:

Original geschrieben von hd1910

Welches Vorgehen schlagt ihr denn generell vor:

Am Montag würde ich zu meiner Vertragswerkstatt (ich habe keinen Tarif mit Werkstattbindung) fahren. Könnte ich theoretisch schon alles reparieren lassen (selbstverständlich mit Anfertigung von Fotos) bevor ich meine Versicherung informiere? Oder sollte ich dies vorab/parallel tun?

Erhalte ich von meiner Verischerung erst nach VOrliegen der Rechnugn ein konkretes "Angebot" wie die Schadensregulierung unter unterschiedlichen Voraussetzungen ablaufen würde - und ich kann dann nachträglich entscheiden?

Damit kenn ich mich nicht so gut aus, aber ich würde auf jeden Fall vorher die Versicherung informieren und mir das ok holen, besonders weil es hier mit den 2 Schäden doch etwas komplizierter ist... Vielleicht wollen die das erst begutachten.

Zitat:

Original geschrieben von hd1910

Andere Frage: Ich hatte Stand 2009 10 schadensfreie Jahre und war überrascht, dass ich nach nur einer Regulierung um mehrere Jahre zurückgestuft würde. Ist das Standard bei jeder Versicherung oder hat da jede ihre eigene Regeln?

Die Rückstufung im Schadensfall variiert bei den Versicherungen. Bei einem Schadensfall sind die Unterschiede nicht so groß, bei 2 Schadensfällen im Jahr gibts größere Unterschiede. Man wird aber immer um "mehrere" Jahre zurückgestuft. In deinen Versicherungsunterlagen findest du die Rückstufungstabelle im Kleingedruckten.

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Es sollte beachtet werden. 1 Jahr ohne VK bedeutert erhöhtes Risiko.

Was ist wenn du einen selbstverschuldeten Unfall hast und dein Fahrzeug ist ein Totalschaden?

Ist dann genügend Geld auf dem Konto um sich ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen?

Also vorher bitte genau rechnen. ;)

Ja natürlich bedeutet ein Jahr ohne Vollkasko ein Jahr mit höherem Risiko. Ich hab ja geschrieben, dass das von verschiedenen Faktoren abhängt. Aber wenn das Auto in einer Altersklasse sein sollte, wo man über TK nachdenken kann, dann ist diese Variante eine gute Möglichkeit, seine VK reinzuwaschen.

Aber die Frage "genug Geld für Totalschaden" ist meiner Meinung irreführend. Du kannst auch nen Motorschaden oder so haben, der in die Nähe eines Totalschadens kommt, da hilft dir eine VK auch nicht. Wenn man bei einem Totalschaden am Auto "pleite" ist, dann hat man nicht eine falsche Versicherung, sondern ein zu teures Auto!

Themenstarteram 15. Februar 2010 um 9:14

Zwischenstand nach erstem Gespräch mit Werkstatt und Versicherung: Gutachter kommt, um den zweiten (und nur den zweiten) Schaden aufzunehmen.

Den ersten Schaden sollte ich (warum auch immer) separat behandeln, d.h. Kostenvoranschlag anfertigen lassen und Fotos einschicken.

Wg. der Aussetzungsmöglichkeit der Vollkasko für 1 Jahr: Darüber hatte der Sachbearbeiter nur gelacht. Eindeutige Aussage: gibt es nicht! Weder bei diesem Versicherer (größter Direktversicherer in Dtl.) noch anderswo .... @Frank & wrft2009 - was sagt ihr dazu?

am 15. Februar 2010 um 9:31

Hi,

Beispiel aus meinem aktuellen Vertrag (Bedingungen einer großen gelben Versicherung zum 01.01.2010):

Zitat:

I.2.2 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkasko

Ist das Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), richtet sich – auf Ihren Wunsch hin – deren Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für das Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1.1 innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Vollkasko bereits eine Vollkasko bestanden hat;

in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkasko nach I.6.

So und so ähnlich haben es auch die anderen Großen in ihren Bedingungen stehen.

Der Sachbearbeiter war wohl der falsche ;)

Grüße

Schreddi

Naja, es heißt nicht "Aussetzmöglichkeit", sondern du kündigst die Vollkasko einfach für eine Versicherungsperiode= 12 Monate. Und schließt, falls gewünscht, nach 12 Monaten Pause wieder eine neue ab. Würde mich sehr wundern, wenn deine AGBs anders lauten würden als die, die Schreddi gepostet hat. Ansonsten, einfach ne andere Versicherung suchen, ich glaube, dass fast jede Versicherung das so handhabt.

Der Sachbearbeiter hat wohl die $$$ Zeichen im Auge blitzen sehen, durch deine hochgestufte Prämien nach 2 Schadensfällen. Vielleicht daher verständlich, dass er dich auf diese Option nicht hinweist...

Aber: hab deinen thread nochmal durchgesehen, der erste Schadensfall war vor "einigen Monaten". Was hast du denn für eine Versicherungsperiode? 01.01. - 31.12. oder iregend was anderes, z.B. 20.05.2009-19.05.2010?

Denn wenn du Schaden Nr. 1 nun auch regulieren lässt, könnte es sein, wenn dieser in einer abgelaufenen Periode war, dass du dann für die akuell laufende Periode in der VK (nachträglich) hochgestuft wirst mit einem schaden). Denn die Höherstufung wirkt immer ab der folgenden Versicherungsperiode. Wenn beide Schäden in der aktuell laufenden Periode waren, dann würdest du zur nächsten Fälligkeit (meist 01.01.2011) hochgestuft, wenn du nicht kündigst.

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 9:52

Danke euch beiden Vorrednern. Leuchtet mir jetzt absolut ein!

Gute Rückfrage! Meine Versicherungsperiode ist 1.1.-31.12. Unfall 1 geschah in 2009, Unfall 2 in 2010. Also kann ich davon ausgehen, dass die Rückstufung bei Regulierung von letzterem Schaden erst ab 1.1.2011 geschieht. (Falls ich antürlich auch Unfall 1 regulieren lasse - was ich tendenziell nicht tun werde - werde ich natürlich rückwirkend fürs laufende Jahr hochgestuft - und nächstes Jahr nochmal ... ist mir bewusst).

Frage, die mich interessiert: Warum ist die Versicherung so "blöd" und stuft mich nicht sofort hoch? Schließlich muss sie doch damit rechnen, dass ich zum Jahresende meine Versicherung kündige (sei es nur die Vollkasko oder aus irgendwelchen Gründen zu einem anderen Versicherer wechsle). Dann muss sie für meinen Schaden aufkommen ohne dafür durch höhere Beiträge kompensiert zu werden. Damit hätten sie ein ziemlich schlechtes Geschäft mit mir gemacht ...

Nach Vorliegen des Gutachtens (wahrscheinlich nächsten Montag) werde ich konkret entscheiden. Meine allergrößte Befürchtung ist immer noch, dass ich aufgrund des Schadens Nr. 1 (Stoßstange) mit zu hohen Abzügen (azfgrund der Wertminderung) rechnen muss. Falls er sich aber in Grenzen hält, würde ich wohl nur Schaden 2 regulieren und die verbleibende Reparatur aus Unfall 1 (Beleuchtungsapparat) selbst bezahlen.

Wäre toll, wenn ich euch nächsten Montag das Ergebnis des Gutachtens posten kann und nochmal eure Einschätzungen hören kann ... Danke vorab - viele Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von hd1910

 

Gute Rückfrage! Meine Versicherungsperiode ist 1.1.-31.12. Unfall 1 geschah in 2009, Unfall 2 in 2010. Also kann ich davon ausgehen, dass die Rückstufung bei Regulierung von letzterem Schaden erst ab 1.1.2011 geschieht.

Die Rückstufung erfolgt zum 01.01.2011 - für beide Schäden, wenn du Schaden Nr.1 noch nachmelden solltest (Schaden Nr.1 wird ja auch dieses Jahr gemeldet - und das Meldejahr ist entscheidend, nicht das Schadendatum).

 

Zitat:

Original geschrieben von hd1910

 

Frage, die mich interessiert: Warum ist die Versicherung so "blöd" und stuft mich nicht sofort hoch? Schließlich muss sie doch damit rechnen, dass ich zum Jahresende meine Versicherung kündige (sei es nur die Vollkasko oder aus irgendwelchen Gründen zu einem anderen Versicherer wechsle). Dann muss sie für meinen Schaden aufkommen ohne dafür durch höhere Beiträge kompensiert zu werden. Damit hätten sie ein ziemlich schlechtes Geschäft mit mir gemacht ...

Rückstufungen werden generell im darauffolgenden Jahr vorgenommen.

Und das mit der Kündigung ist richtig: Bei Versicherungswechsel werden die Schäden natürlich an die neue Versicherung gemeldet und du zahlst dort Mehrprämie.

Das gleicht sich jedoch für die Versicherungen wieder aus (es werden ja jedes Jahr Millionen von Kfz-Versicherungen gewechselt).

 

Zitat:

Original geschrieben von hd1910

 

Nach Vorliegen des Gutachtens (wahrscheinlich nächsten Montag) werde ich konkret entscheiden. Meine allergrößte Befürchtung ist immer noch, dass ich aufgrund des Schadens Nr. 1 (Stoßstange) mit zu hohen Abzügen (azfgrund der Wertminderung) rechnen muss. Falls er sich aber in Grenzen hält, würde ich wohl nur Schaden 2 regulieren und die verbleibende Reparatur aus Unfall 1 (Beleuchtungsapparat) selbst bezahlen.

Wenn du sowieso vorhast, im nächsten Jahr auf die Vollkasko zu verzichten, dann spricht ja auch nichts dagegen, beide Schäden regulieren zu lassen.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von hd1910

 

Gute Rückfrage! Meine Versicherungsperiode ist 1.1.-31.12. Unfall 1 geschah in 2009, Unfall 2 in 2010. Also kann ich davon ausgehen, dass die Rückstufung bei Regulierung von letzterem Schaden erst ab 1.1.2011 geschieht.

Die Rückstufung erfolgt zum 01.01.2011 - für beide Schäden, wenn du Schaden Nr.1 noch nachmelden solltest (Schaden Nr.1 wird ja auch dieses Jahr gemeldet - und das Meldejahr ist entscheidend, nicht das Schadendatum).

hallo twelferider,

Ja das stimmt schon, aber im Eingangsposting stand, dass Schaden 1 vor paar Monaten passierte und auch gemeldet wurde(daher vermutlich in 2009). Deswegen dachte ich, es würde hier zu einer Höherstufung in der laufenden Periode kommen, falls nun die Regulierung von Schaden 1 doch noch stattfinden sollte. Aber wer weiss, wie die Versicherung das dann genau handhabt. Evtl. ist ja auch die alte Schadensmeldung 1 schon geschlossen und sie würde nun neu erfasst als Schadenmeldung in 2010.

@ hd1910

Zu deiner Frage nach dem Sinn, da gebe ich twelferider recht. Es gibt bei jeder Versicherung Kunden, mit denen die Versicherung minus macht, und welche, mit denen sie plus macht. Es sollte für die Versicherung dann insgesamt nur ein Gewinn rauskommen.

Die höhere Prämie zahlst du in der Versicherungslogik auch nicht, um deinen Schaden abzustottern, sondern weil du durch deinen Schaden gezeigt hast, dass du kein so sicherer Fahrer bist und bei dir ein höheres Risiko vorliegt (nicht persönlich nehmen ;-) , ist nur Versicherungslogik). Und deswegen macht es auch Sinn, wenn die neue Versicherung von dir höhere Beiträge haben will, auch wenn sie nix für den Schaden gezahlt hat... Sie übernimmt schließlich dich als Risikofaktor.

Der Schaden an sich ist schon über die normale Prämie einkalkuliert und bezahlt, da musst kein schlechtes Gewissen haben, wenn du wechseln würdest...

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

 

Evtl. ist ja auch die alte Schadensmeldung 1 schon geschlossen und sie würde nun neu erfasst als Schadenmeldung in 2010.

Stimmt.

Dies war mein Gedankengang, denn wenn Schaden Nr. 1 noch offen wäre, würde er durch die gebildete Reserve den Vertrag belasten und dann wäre es für den TE bereits für dieses Jahr zu einer Hochstufung gekommen.

 

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

 

Die höhere Prämie zahlst du in der Versicherungslogik auch nicht, um deinen Schaden abzustottern, sondern weil du durch deinen Schaden gezeigt hast, dass du kein so sicherer Fahrer bist und bei dir ein höheres Risiko vorliegt (nicht persönlich nehmen ;-) , ist nur Versicherungslogik). Und deswegen macht es auch Sinn, wenn die neue Versicherung von dir höhere Beiträge haben will, auch wenn sie nix für den Schaden gezahlt hat... Sie übernimmt schließlich dich als Risikofaktor.

Ich denke, das ist eine nachvollziehbare und verständliche Erklärung der Rückstufungsthematik.

Themenstarteram 19. Februar 2010 um 9:36

Hallo zusammen,

hier nun schon das Ergebnis beider Versicherungsfälle.

Schaden Nr. 2 wurde laut Gutachten auf ca. 5000 € geschätze - abzgl. Wertminderung Stoßstange und Lackierung (ohne Arbeitswerte) ca. 600 €.

Schaden Nr. 1 beträgt laut Kostenvoranschlag 1.150 €.

Versicherung hat nochmal bestätigt, dass eine Regulierung von Schaden Nr. 1 nicht empfehlenswert sei. Rückstufung erfolge um 6 Jahre, entspräche Kosten i.H. von rund 900 € (6 x 150 €) plus 300 € SB.

Vor dem Hintergrund, dass ich KEIN ganzes Jahr ohne Vollkasko unterwegs sein will, will ich diesen Schaden folglich auch nicht regulieren. (PS: Da es sich um einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit handelt, kann ich ihn immerhin steuerlich als Werbunskosten geltend machen!)

Bzgl. der Wertminderung lies sich die Versicherung nur auf 80% (statt 100%) ein - d.h. ich habe zu bezahlen: 300 € SB (Regulierung von Schaden 2), ca. 480 € Wertminderung aus Unfall 1, und nochmal rund 150 € zusätzliche Ersatrzteile (Beleuchtung links) aus Unfall 1.

Die Werkstatt sagte mir zwei Dinge:

1) Eine Wertminderung von nur 80% sei nicht wirklich kulant, mind. 50% sollten es sein. Allerdings habe ich im Telefonat mit der Versicherung deutlich gesagt bekommen, dass mehr nicht drin sei. Wie würdet ihr euch nun verhalten? Der Wagen wird nächste Woche repariert - natürlich könnte ich nochmal ein Schreiben aufsetzen, aber benötige dafür gute Argumente.

2) Ihn wundert, dass man selbst bei geringem Schaden i.H. von rund 1000 € gleich um 6 Jahre zurückgestuft wird - also unabhängig von der Schadenshöhe. Bei meiner Versicherung scheint das laut deren Aussage so zu sein - laut seiner Erfahrung (Allianz etc.) sei dies unüblich. Wie denkt ihr darüber?

Schätze eure Meinungen! Vielen Dank und Grüße!

 

Zitat:

Original geschrieben von hd1910

 

Die Werkstatt sagte mir zwei Dinge:

1) Eine Wertminderung von nur 80% sei nicht wirklich kulant, mind. 50% sollten es sein. Allerdings habe ich im Telefonat mit der Versicherung deutlich gesagt bekommen, dass mehr nicht drin sei. Wie würdet ihr euch nun verhalten?

Das kann, ohne das Fahrzeug gesehen zu haben, von hier aus nicht beurteilt werden.

Wenn allerdings der Vorschaden EUR 1150,00 betragen hat und nunmehr insgesamt EUR 630,00 für die noch vorhandenen Vorschäden in Abzug gebracht werden, halte ich das nicht für soo schlecht.

 

Zitat:

Original geschrieben von hd1910

 

2) Ihn wundert, dass man selbst bei geringem Schaden i.H. von rund 1000 € gleich um 6 Jahre zurückgestuft wird - also unabhängig von der Schadenshöhe. Bei meiner Versicherung scheint das laut deren Aussage so zu sein - laut seiner Erfahrung (Allianz etc.) sei dies unüblich. Wie denkt ihr darüber?

Und mich wundert, dass ein Werkstattinhaber einen Kunden mit seinem Nichtwissen verunsichert.

Der Bursche soll zusehen, dass er seine Kundenfahrzeuge ordentlich instand setzt und nicht über Versicherungsfragen schwadronieren, von denen er ganz offensichtlich keine Ahnung hat.

1. Eine Rückstufung im Schadenfall ist vollkommen unabhängig von der regulierten Schadenhöhe.

Selbst dann, wenn du nur einen einzigen Euro von der Versicherung regulieren lässt, wird der Vertrag im darauffolgenden Jahr hochgestuft!

2. Jede Versicherung kann ihre Rückstufungstabellen gestalten, wie sie gerade lustig ist.

Folglich gibt es auch bei jeder Versicherung eigene Rückstufungstabellen - bei vielen Versicherungen gibt es sogar mehrere Rückstufungstabellen - je nach gewähltem Tarif.

 

Generell kann man sagen, dass je billiger der Tarif, umso schlechter die Rückstufung im Schadenfall ist.

 

Nur schaut im "Geiz-ist-geil"-Sparwahn -wenn es mal wieder im Herbst an das grosse Versicherungsvergleichen geht - kaum jemand auf so "nebensächliche" Dinge, wie Rückstufungstabellen.

 

Es mag schon so sein, dass bei der Versicherung des Werkstattschraubers eine andere Rückstufungstabelle gilt, als in deinem Vertrag.

Hilft dir aber nicht: You get, what you pay for.

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