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"Eltern haften für ihre Kinder" - auch bei eigenem PKW-Schaden?

Themenstarteram 3. März 2010 um 8:49

Hallo,

den Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" kennt wohl jeder.

Aber wie sieht das in der Realität aus bei folgendem Fall:

Ich hatte am WE meinen Wagen in der Hofeinfahrt geparkt, als Sohnemann (8 Jahre) auf die Idee kam, das Tor schließen zu wollen.

Hab es gerade so nach abfangen können, bevor es mir in die Wagenseite geschlagen hätte.

Aber wer wäre hier haftbar?

a) meine Privathaftpflicht?

b) meine Hausrat?

c) meine TK? (Vandalismusschaden?)

d) mein eigenes Portemonaie?

______________________________

Jetzt das ganze unter der Berücksichtigung, dass mein Sohn nicht bei mir, sondern im Haushalt seiner verheirateten Mutter lebt.

Wer ist dann haftbar?

analog oben a), b), c) oder d)?

Oder e) dann sogar die Privathaftpflicht der Mutter?

 

Gruß Martin

Beste Antwort im Thema
am 3. März 2010 um 10:19

Bevor hier noch mehr Halbwissen und Spekulationen gepostet werden, hier eine umfassende Klarstellung:

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

den Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" kennt wohl jeder.

Der Spruch ist so alt, wie er falsch ist!

Eltern haften niemals für ihre Kinder - allenfalls haften Eltern selbst, wenn sie nämlich die Aufsichtspflicht über das Kind verletzt haben.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Ich hatte am WE meinen Wagen in der Hofeinfahrt geparkt, als Sohnemann (8 Jahre) auf die Idee kam, das Tor schließen zu wollen.

Hab es gerade so nach abfangen können, bevor es mir in die Wagenseite geschlagen hätte.

Aber wer wäre hier haftbar?

Haftbar ist hier dein Sohn ganz allein - er ist über 7 Jahre alt und haftet somit für Schäden, die er anrichtet - auch dir gegenüber.

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

a) meine Privathaftpflicht?

Die Versicherung haftet nicht, sie stellt allerhöchstens den Versicherten von gegen ihn erhobenen Ansprüchen frei.

Dein Sohn ist zwar in deiner PHV mitversichert, jedoch ist es lt. Vertragsbedingungen nicht möglich, dass der Versicherte Ansprüche gegen im Vertrag mitversicherte Personen stellt - sich somit seinen eigenen Schaden bezahlen lässt.

Scheidet also aus.

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

b) meine Hausrat?

Die hat damit nun absolut gar nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

c) meine TK? (Vandalismusschaden?)

1. Ist es kein Vandalismusschaden der hier vorliegt (Vandalismus ist die mut- und böswillige Zerstörung von Sachen - und das wirst du deinem Sohn wohl kaum unterstellen wollen) , 2. Sind bzw. wären Vandalismusschäden sowieso nur Gegenstand der Vollkaskoversicherung.

3. Fällt dieser Schaden vom Grundsatz her nicht in den Deckungsbereich der Teilkasko - scheidet also aus.

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

d) mein eigenes Portemonaie?

Vermutlich nicht, wir kommen noch zu Punkt e

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Oder e) dann sogar die Privathaftpflicht der Mutter?

Genau die ist hier eintrittspflichtig (NICHT haftbar).

-Sohn 8 Jahre alt haftet selbst.

-Versichert in der PHV der Mutter

-Wohnt nicht mit dir in häuslicher Gemeinschaft (Verwandtschaftsklausel greift also nicht)

Ergo: Mutter soll den Schaden ihrer PHV melden - diese reguliert.

 

So und nicht anders ist das !!

 

 

 

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am 3. März 2010 um 8:49

Bevor hier noch mehr Halbwissen und Spekulationen gepostet werden, hier eine umfassende Klarstellung:

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

den Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" kennt wohl jeder.

Der Spruch ist so alt, wie er falsch ist!

Eltern haften niemals für ihre Kinder - allenfalls haften Eltern selbst, wenn sie nämlich die Aufsichtspflicht über das Kind verletzt haben.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Ich hatte am WE meinen Wagen in der Hofeinfahrt geparkt, als Sohnemann (8 Jahre) auf die Idee kam, das Tor schließen zu wollen.

Hab es gerade so nach abfangen können, bevor es mir in die Wagenseite geschlagen hätte.

Aber wer wäre hier haftbar?

Haftbar ist hier dein Sohn ganz allein - er ist über 7 Jahre alt und haftet somit für Schäden, die er anrichtet - auch dir gegenüber.

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

a) meine Privathaftpflicht?

Die Versicherung haftet nicht, sie stellt allerhöchstens den Versicherten von gegen ihn erhobenen Ansprüchen frei.

Dein Sohn ist zwar in deiner PHV mitversichert, jedoch ist es lt. Vertragsbedingungen nicht möglich, dass der Versicherte Ansprüche gegen im Vertrag mitversicherte Personen stellt - sich somit seinen eigenen Schaden bezahlen lässt.

Scheidet also aus.

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

b) meine Hausrat?

Die hat damit nun absolut gar nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

c) meine TK? (Vandalismusschaden?)

1. Ist es kein Vandalismusschaden der hier vorliegt (Vandalismus ist die mut- und böswillige Zerstörung von Sachen - und das wirst du deinem Sohn wohl kaum unterstellen wollen) , 2. Sind bzw. wären Vandalismusschäden sowieso nur Gegenstand der Vollkaskoversicherung.

3. Fällt dieser Schaden vom Grundsatz her nicht in den Deckungsbereich der Teilkasko - scheidet also aus.

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

d) mein eigenes Portemonaie?

Vermutlich nicht, wir kommen noch zu Punkt e

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Oder e) dann sogar die Privathaftpflicht der Mutter?

Genau die ist hier eintrittspflichtig (NICHT haftbar).

-Sohn 8 Jahre alt haftet selbst.

-Versichert in der PHV der Mutter

-Wohnt nicht mit dir in häuslicher Gemeinschaft (Verwandtschaftsklausel greift also nicht)

Ergo: Mutter soll den Schaden ihrer PHV melden - diese reguliert.

 

So und nicht anders ist das !!

 

 

 

Was wäre wenn?

Du wärst der Dumme, hättest besser aufpassen müssen.

(Was du ja auch noch soeben geschafft hast!)

Sofern der Verwandschaftsgrad in der Privathaftpflichtverischerung Deiner (Ex-?)Frau keine Rolle spielt, und Dein Sohn über 7 Jahre und damit deliktfähig ist oder in der Haftpflichtversicherung der Mutter deliktunfägige Sprösslinge mitversichert sind, würde ich sagen ein Fall für die Privathaftpflicht der Mutter.

Falls die Privathaftpflicht der Mutter aus dem beiden o.g. Gründen nicht leisten muß/kann, würde der Schaden zu Lasten Deiner Vollkakso oder Deines Geldbeutels gehen ;).

VK hat er nicht, aber wahrscheinlich die Aufsichtspflicht für seinen Sohn gehabt, also nix mit HP der Mutter.

am 3. März 2010 um 10:19

Bevor hier noch mehr Halbwissen und Spekulationen gepostet werden, hier eine umfassende Klarstellung:

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

den Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" kennt wohl jeder.

Der Spruch ist so alt, wie er falsch ist!

Eltern haften niemals für ihre Kinder - allenfalls haften Eltern selbst, wenn sie nämlich die Aufsichtspflicht über das Kind verletzt haben.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Ich hatte am WE meinen Wagen in der Hofeinfahrt geparkt, als Sohnemann (8 Jahre) auf die Idee kam, das Tor schließen zu wollen.

Hab es gerade so nach abfangen können, bevor es mir in die Wagenseite geschlagen hätte.

Aber wer wäre hier haftbar?

Haftbar ist hier dein Sohn ganz allein - er ist über 7 Jahre alt und haftet somit für Schäden, die er anrichtet - auch dir gegenüber.

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

a) meine Privathaftpflicht?

Die Versicherung haftet nicht, sie stellt allerhöchstens den Versicherten von gegen ihn erhobenen Ansprüchen frei.

Dein Sohn ist zwar in deiner PHV mitversichert, jedoch ist es lt. Vertragsbedingungen nicht möglich, dass der Versicherte Ansprüche gegen im Vertrag mitversicherte Personen stellt - sich somit seinen eigenen Schaden bezahlen lässt.

Scheidet also aus.

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

b) meine Hausrat?

Die hat damit nun absolut gar nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

c) meine TK? (Vandalismusschaden?)

1. Ist es kein Vandalismusschaden der hier vorliegt (Vandalismus ist die mut- und böswillige Zerstörung von Sachen - und das wirst du deinem Sohn wohl kaum unterstellen wollen) , 2. Sind bzw. wären Vandalismusschäden sowieso nur Gegenstand der Vollkaskoversicherung.

3. Fällt dieser Schaden vom Grundsatz her nicht in den Deckungsbereich der Teilkasko - scheidet also aus.

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

d) mein eigenes Portemonaie?

Vermutlich nicht, wir kommen noch zu Punkt e

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Oder e) dann sogar die Privathaftpflicht der Mutter?

Genau die ist hier eintrittspflichtig (NICHT haftbar).

-Sohn 8 Jahre alt haftet selbst.

-Versichert in der PHV der Mutter

-Wohnt nicht mit dir in häuslicher Gemeinschaft (Verwandtschaftsklausel greift also nicht)

Ergo: Mutter soll den Schaden ihrer PHV melden - diese reguliert.

 

So und nicht anders ist das !!

 

 

 

Themenstarteram 3. März 2010 um 10:25

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Ergo: Mutter soll den Schaden ihrer PHV melden - diese reguliert.

So und nicht anders ist das !!

perfekt twelferider!

Ist ja zum Glück nix passiert. nur bin ich eben durch diesen "beinahe-vorfall" auf den gedanken gekommen, wie das dann im falle eines falles überhaupt reguliert werden würde.

Ich hoffe ja nicht, dass dieser Schadensfall jemals eintritt, aber besser man hat sich vorher mal informiert.

Vielen Dank!

Gruß Martin

am 4. März 2010 um 1:01

@ twelferider: Sehr gut beschrieben. Ich kann da nur meinen Hut ziehen, bzw. weil ich keinen Hut aufhab, ziehe ich mein Zopfgummi :)

Also ...eine Verwandtschaftsklausel in der PHV kenne ich nicht. Sehr wohl sind Schadenereignisse unter Verwandeten grundsätzlich auch versichert, so wie @Twelferider schon ähnlich formulierte. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden mitversicherter Personen untereinander sowie eine Schadenverursachung von mit im Haushalt lebenden Personen, unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder nicht.

 

Im fiktiven Fall wäre auch zu prüfen gewesen, wer zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes, die Aufsichtspflicht für den Sohnemann hatte.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Also ...eine Verwandtschaftsklausel in der PHV kenne ich nicht. Sehr wohl sind Schadenereignisse unter Verwandeten grundsätzlich auch versichert, so wie @Twelferider schon ähnlich formulierte. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden mitversicherter Personen untereinander sowie eine Schadenverursachung von mit im Haushalt lebenden Personen, unabhängig davon, ob diese miteinander verwandt sind oder nicht.

Im fiktiven Fall wäre auch zu prüfen gewesen, wer zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes, die Aufsichtspflicht für den Sohnemann hatte.

Verstehe ich nicht - ein 8-jähriger ist doch deliktfähig oder wie das so schön heisst....

am 4. März 2010 um 21:16

Wieso lassen wir es nicht mit Twelferiders Beitrag bewenden?

Da steht alles schön aufgedröselt drin.

Gruß

Frank, der der Meinung ist, dass Twelferiders Beitrag nichts zuzufügen ist. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Wieso lassen wir es nicht mit Twelferiders Beitrag bewenden?

Da steht alles schön aufgedröselt drin.

Gruß

Frank, der der Meinung ist, dass Twelferiders Beitrag nichts zuzufügen ist. ;)

Dem habe ich nix hinzuzufügen...

Sause, der jetzt doch was hinzugefügt hat :D

Zitat

Wer das 7. bzw. 10., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, nicht verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (§ 828 BGB).

 

Und genau das ist der Punkt, die Einsicht kann unterstellt werden oder nicht! Wird sie unterstellt, ist die PHV schon "praktisch".

 

am 4. März 2010 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Und genau das ist der Punkt, die Einsicht kann unterstellt werden oder nicht! Wird sie unterstellt, ist die PHV schon "praktisch".

Imho wird diese Einsicht bei einem 8-jährigen und einem (längere Zeit) ruhenden Hindernis (=parkendes Fahrzeug) nhM unterstellt.

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Wieso lassen wir es nicht mit Twelferiders Beitrag bewenden?

Da steht alles schön aufgedröselt drin.

Gruß

Frank, der der Meinung ist, dass Twelferiders Beitrag nichts zuzufügen ist. ;)

Ich will Dir ja nicht zu nahe treten. Ein 8jähriger kann durchaus, nach der Feststellung der fehlenden Einsicht, nicht in die Verantwortung genommen werden! D. h. der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen und die PHV der Mutter (des fiktiven Falles) muss nichts ersetzen.

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