Schaden durch Autowerkstatt
Hallo zusammen,
ich bin öfters im Forum unterwegs, allerdings "nur" als mitlesender Gast.
Jetzt habe ich ein Thema mit meiner Fachwerkstatt, und könnte euren Rat gebrauchen auf was ich so achten sollte.
Folgendes ist passiert:
Ich habe mein Cabrio zur Jahresinspektion in eine Mercedes Fachwerkstatt gebracht.
Beim Versuch das Auto aus der Werkstatthalle zufahren, kommt es dazu, dass das Rolltor auf das Verdeck fährt.
Es kam wohl zu einem kleinen Fahrzeugstau vor dem Rolltor, und um die Situation vor dem Tor zu "klären" ist man mit meinem Auto wieder ein Stück rückwärts gefahren, und dabei ist das Rolltor herunter gefahren.
Schaden deutlich über 15T€.
Die Werkstatt wird dies ihrer Versicherung melden ein Gutachter wird vom Autohaus bestellt.
Auf was sollte ich achten? Was sollte ich von meiner Seite als nächstes tun?
Das Auto ist noch keine 3 Jahre alt Zustand neuwertig, unfallfrei, etc.
Stehen mir bei so einem Versicherungsfall, Wertminderung und Nutzungsausfall zu?
Bin für eure Hinweise jetzt schon dankbar.
Beste Grüße
Roadsterdriver
106 Antworten
Hannes, wenn die Kosten der Schadenermittlung durch Dritte von der Betriebsversicherung nicht gedeckt sein sollten, dann hat sie die Werkstatt trotzdem an der Backe. Sie hat dann Pech gehabt und eine unzureichende Police für ihr Geschäft eingekauft. Die Werkstatt haftet auf die Schadenermittlungskosten bei den für sie haftbaren Schäden gegenüber dem Geschädigten. Und dem kann der ganze Rattenschwanz hintendran entspannt egal sein.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 23. Februar 2024 um 14:37:46 Uhr:
Und wer stellt dann den Sachschaden incl. Wertminderung dann fest, überlegt bzw. erfindet den der Geschädigte selber?
Ist das mein Problem? Wenn der Geschädigte keine Ansprüche stellt, lege ich die Akte so lange auf den Stapel bis er sie stellt (oder die Ansprüche verjährt sind, ist auch schon vorgekommen). Wenn sie dann kommen ist es mein Job, diese nachzuprüfen.
Zitat:
Auch Zeitwertfragen sind nicht immer so einfach.
Bei Maschinenschäden sind die sogar sehr einfach. Kosten der Neubeschaffung besorgen, Technische Nutzungsdauer (nicht AfA) bestimmen, entscheiden, ob linear, arithmetisch degressiv oder degressiv abgewertet wird, alle Werte in Excel eingeben, schwups steht da der Zeitwert.
Bei Autos etwas komplizierter, aber dafür wird dann ja ein KFZ-Sachverständiger unterbeauftragt.
Zitat:
Ergo braucht man einen GA oder wie soll das gehen? Und wenn, warum soll der Geschädigte den selber zahlen????
Würde ich in keinem Fall einsehen wollen und hätte ab hier auf jeden fall einen RA im Boot.
Das kannst Du gerne machen, die Versicherung zahlt ihn dann aber i.d.R. nicht.
Aber noch einmal: alles was ich hier schreibe, gilt im gewerblichen Bereich, wenn sowohl der Anspruchsteller als auch der Versicherungsnehmer Firmen sind. Mit Privatpersonen habe ich nicht (mehr) viel zu tun.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Februar 2024 um 14:38:19 Uhr:
Hannes, wenn die Kosten der Schadenermittlung durch Dritte von der Betriebsversicherung nicht gedeckt sein sollten, dann hat sie die Werkstatt trotzdem an der Backe.
Das ist das, was ich häufig in die langen Gesichter der Anspruchsteller sage: Haftung und Deckung müssen nicht dasselbe sein.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Februar 2024 um 14:47:27 Uhr:
Das ist das, was ich häufig in die langen Gesichter der Anspruchsteller sage: Haftung und Deckung müssen nicht dasselbe sein.
Hier hat der Geschädigte den Anspruch gegen die Werkstatt und es kann ihm egal sein, was die Werkstatt von ihrer Versicherung erstattet bekommt.
Ähnliche Themen
hannes macht es wie öfter gerne mal wieder zu kompliziert anstatt beim vorliegendem Fall zu bleiben.
Muss das sein?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 23. Februar 2024 um 15:04:33 Uhr:
Muss das sein?
Zumindest als Hinweis, dass sich der Ablauf von dem aus der KFZ-Haftpflicht gewohntem unterscheiden kann.
Also ich sehe eine Erstberatung durch einen guten Anwalt als notwendig an.
Und ja, das mit den Lichtschranken kam mir auch in den Sinn, vergessen, es zu erwähnen. Da kann es sein, daß die Versicherung der Werktstatt das gar nicht übernimmt, weil die ihre Anlagen nicht in Ordnung hielt.
Schon ist die Werkstatt daran interessiert, daß ihr Gutachter so billig wie möglich begutachtet und über manches hinweggesehen wird, erst recht, wenn die gleiche Werkstatt den Schaden dann repariert. Drunter gucken kann man ja danach nur sehr schwer.
Da kommt der Gedanke auf, den Schaden sowieso nicht dort reparieren zu lassen. Wie war das geplant?
Hier ist eine Privatperson ohne ausreichende Sach- und Rechtskenntnis geschädigt worden, ihr stehen die gleichen Ansprüche zu, als wenn die Schädigung durch ein fremdes Kfz erfolgt wäre. Also auch Rechtsanwalt und Gutachter.
Der wesentliche Unterschied ist, dass kein Direktanspruch gegenüber dem solventen Versicherer besteht und der Anspruch gegen den Schädiger selbst durchgesetzt werden muss. Wenn der also nix hat, nicht passend versichert ist oder seinen Versicherungsschutz aus welchen Gründen auch immer verliert, liegt das Risiko beim Geschädigten.
Im Regelfall erfolgt die Regulierung aber direkt mit dem Versicherer.
Also, was ist denn daran nun so schwer zu Verstehen und wie oft müssen denn die Fragen noch beantwortet werden?
- Die Werkstatt hat den Schaden verursacht und muss dafür aufkommen.
Sie ist hier der Schädiger
-Der Besitzer von dem Auto ist der Geschädigte, er hat also Ansprüche gegen den Schädiger.
Er kann und soll seine Ansprüche an den Schädiger stellen, hierfür kann und soll er sich einen eigenen
Sachverständigen suchen und auch einen eigenen Rechtsanwalt. Das mach man allein aus dem Grund, dass
man die Höhe des Schadenersatz nicht durch den ermitteln lässt, der den Schaden bazahlen soll oder muss.
Was die Werkstatt hier im weiteren macht ist völlig egal. Ansprechpartner ist hier die Werkstatt als Schädiger Punkt und aus.
Er hat die selben Rechte wie in einem Hafptlichtschadensfall.
Zitat:
@Bnuu schrieb am 23. Feb. 2024 um 17:9:52 Uhr:
Da kommt der Gedanke auf, den Schaden sowieso nicht dort reparieren zu lassen. Wie war das geplant?
Auch wenn die Gründe dafür nachvollziehbar sind, das erscheint mir als unzulässig.
Dem Schädiger muß schon zugestanden werden, den Schaden selbst zu reparieren (und dadurch auch Geld zu sparen).
Schließlich ist er keine Hinterhof Klitsche, sondern einr Markenwerkstatt des betroffenen Fabrikats.
Der Gutachter kann ja prüfen, ob sachgerecht gearbeitet wurde und Gewährleistung gibt es auch
Zitat:
@nogel schrieb am 23. Februar 2024 um 18:17:28 Uhr:
Auch wenn die Gründe dafür nachvollziehbar sind, das erscheint mir als unzulässig.
Das wiederum gilt m.E. nur bei der Erfüllung der geschuldeten Leistung. Wenn also die Arbeiten, für die die Werkstatt beauftragt wurde, mangelhaft ausgeführt wurden. Dann hat die Werkstatt ein Recht auf Nachbesserung. Das ist hier ja nicht der Fall.
Zitat:
@nogel schrieb am 23. Februar 2024 um 18:17:28 Uhr:
Zitat:
@Bnuu schrieb am 23. Feb. 2024 um 17:9:52 Uhr:
Da kommt der Gedanke auf, den Schaden sowieso nicht dort reparieren zu lassen. Wie war das geplant?
Auch wenn die Gründe dafür nachvollziehbar sind, das erscheint mir als unzulässig.
Dem Schädiger muß schon zugestanden werden, den Schaden selbst zu reparieren (und dadurch auch Geld zu sparen).
Schließlich ist er keine Hinterhof Klitsche, sondern einr Markenwerkstatt des betroffenen Fabrikats.
Der Gutachter kann ja prüfen, ob sachgerecht gearbeitet wurde und Gewährleistung gibt es auch
wie bitte?
Auf welcher Grundlage hat der Schädiger das Recht den Schaden selbst zu reparieren?
@gummikuh72
wie bitte?
Auf welcher Grundlage hat der Schädiger das Recht den Schaden selbst zu reparieren?
Richtig.
Er hat ein Recht auf Nachbesserung bei einer mangelhaften Reparatur. Bei einem verursachten Schaden hat er überhaupt nichts zu melden. Allen der Geschädigte Herr des Restitutionsgeschehens und kein anderer
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 23. Februar 2024 um 18:43:24 Uhr:
Auf welcher Grundlage hat der Schädiger das Recht den Schaden selbst zu reparieren?
Gut, das hatte ich auch nur als Vermutung geäußert. Mag rechtlich zunächst zutreffen.
Aber sind wir mal ehrlich: mit welcher sachlichen Begründung könnte der TE es z.B. einem Richter klarmachen, weshalb er ablehnt, daß diese Werkstatt es repariert? Wenn es schon eine Mecedes-Benz Vetragswerkstatt ist, welches "höhere Level" könnte man noch fordern? Außer man unterstellt explizit "ihr macht nur Pfusch um Arbeitszeit und Kosten klein zu halten" (aber das könnte man jeder anderen Werkstatt auch unterstellen).
Es gibt in anderen Bereichen ja auch eine Art Schadensminderungspflicht.
Wenn mir z.B. ein Leihwagen einer bestimmten Klasse zusteht, darf ich auch nicht vom nächstbesten Verleiher den Wagen nehmen, sondern muß mehrere Angebote einholen. Ähnlich hier: die Reparatur in der eigenen Firma kommt den Schädiger locker 25-30 % günstiger, als wenn er die Rechnung eines Fremdbetriebes ersetzen soll.
Ist das nicht auch eine Art Schadensminderungspflicht?