Schaden durch Autowerkstatt

Hallo zusammen,

ich bin öfters im Forum unterwegs, allerdings "nur" als mitlesender Gast.

Jetzt habe ich ein Thema mit meiner Fachwerkstatt, und könnte euren Rat gebrauchen auf was ich so achten sollte.

Folgendes ist passiert:

Ich habe mein Cabrio zur Jahresinspektion in eine Mercedes Fachwerkstatt gebracht.
Beim Versuch das Auto aus der Werkstatthalle zufahren, kommt es dazu, dass das Rolltor auf das Verdeck fährt.
Es kam wohl zu einem kleinen Fahrzeugstau vor dem Rolltor, und um die Situation vor dem Tor zu "klären" ist man mit meinem Auto wieder ein Stück rückwärts gefahren, und dabei ist das Rolltor herunter gefahren.

Schaden deutlich über 15T€.

Die Werkstatt wird dies ihrer Versicherung melden ein Gutachter wird vom Autohaus bestellt.
Auf was sollte ich achten? Was sollte ich von meiner Seite als nächstes tun?

Das Auto ist noch keine 3 Jahre alt Zustand neuwertig, unfallfrei, etc.

Stehen mir bei so einem Versicherungsfall, Wertminderung und Nutzungsausfall zu?

Bin für eure Hinweise jetzt schon dankbar.

Beste Grüße

Roadsterdriver

106 Antworten

Ich habe einen Schwung Beiträge rausgenommen, das Problemkind hat wieder Wochenende.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Die Frage wurde bereits schon mal gestellt, hatte aber keine eindeutige Antwort darauf gesehen.

Da ich es hier selber nicht besser weiß, frage ich daher hier nochmal.

Hat in diesem skizziertem Fall der Geschädigte eine Recht auf einen eigenen Gutachter (edit), verhält es hier genauso wie bei einem KFZ-Haftpflichtschaden.

Vermutlich; aber ich möchte hier noch mal ganz sicher gehen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. Februar 2024 um 13:00:42 Uhr:


Hat in diesem skizziertem Fall der Geschädigte eine Recht auf einen eigenen Gutachter (edit), verhält es hier genauso wie bei einem KFZ-Haftpflichtschaden.

Ich habe schon mehrere ähnliche Schäden bearbeitet, alles Betriebshaftpflicht- oder Transportschäden. KFZ-Haftpflichtschäden bearbeitet unser Büro nicht.

In allen Fällen wurde ich von der Versicherung beauftragt, in allen Fällen hatten der / die Geschädigten (in einem Fall waren das 150 Anspruchsteller) da nix dagegen bzw. haben keinen "Gegengutachter" beauftragt.

Für die eigentlichen Schäden an den Autos beauftrage ich aber wiederum einen KFZ-Sachverständigen. Der ermittelt dann Schadenumfang und Schadenhöhe, ich die Schadenursache.

Hannes, das hilft mir nicht weiter.

Es geht mir darum ob hier der Geschädigte ein Recht auf einen eigenen Gutachter hat den die VS zu tragen hat!

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Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. Februar 2024 um 14:06:47 Uhr:


Es geht mir darum ob hier der Geschädigte ein Recht auf einen eigenen Gutachter hat den die VS zu tragen hat!

Das kann ich Dir nicht sagen. Ich kann Dir nur sagen, dass dies in den Fällen wo ich mit KFZ zu tun hatte, nicht vorgekommen ist.

Aber, wie bereits angedeutet, ist die Rechtslage eine andere. Beim "klassischen" KFZ-Haftpflichtschaden hat der Geschädigte direkt an die gegnerische Versicherung Ansprüche. Bei einem Betriebshaftpflichtschaden nicht. Da hat der Geschädigte Ansprüche an den Verursacher, der wiederum hat Ansprüche an seine Versicherung. Das Recht auf einen eigenen Gutachter müsste demnach im Vertrag zwischen Werkstatt und TE (oder den AGB der Werkstatt) festgehalten sein, da der TE mit der Versicherung der Werkstatt ja kein Vertragsverhältnis hat und an diese auch keine Ansprüche stellen kann.

Stimmt. Aber die Grundfrage bleibt hier die Gleiche.

Hat der Geschädigte das Recht auf eigenen Gutachter?

Das ist wohl eine Frage für das BGB fürchte ich.

Nach der Löschung einiger Beiträge wiederhole ich mal meine Sichtweise:

Der TE hat eine unverschuldete Schädigung erlitten und hat Anspruch auf Schadensersatz.

Da die gesamte Materie für einen Laien nicht zu überblicken ist (Nutzungsausfall, Wertminderung usw.), steht ihm ein Anwalt zu, der seine Ansprüche durchsetzt. Und natürlich einen neutralen Gutachter, der nicht vom Schädiger ausgewählt wird.

Anwalt und Gutachter sind also "erforderlich".

Diese Kosten sind sozusagen auch ein "Schaden", der vom Schädiger zu ersetzen ist. Egal ob die Regulierung nun er selbst, eine Kfz-Versicherung oder eine Betriebshaftpflicht übernimmt.

Wofür soll der eigene Gutachter gut sein? Für den Geschädigten kommt es doch in erster Linie darauf an, dass das Auto repariert wird und ihm alle Begleitkosten ersetzt werden. Wofür braucht man dann noch einen Gutachter? Oder geht es um den möglichen Wertverlust?

Also nach Nogel hätte der Geschädigte freie GA Wahl und der Schädiger hat die Kosten zu tragen, auch wenn er auf einen eigenen GA bestehen wollte.

Zitat:

@nogel schrieb am 23. Februar 2024 um 14:20:35 Uhr:


Nach der Löschung einiger Beiträge wiederhole ich mal meine Sichtweise:

Der TE hat eine unverschuldete Schädigung erlitten und hat Anspruch auf Schadensersatz.

Richtig.

Zitat:

Da die gesamte Materie für einen Laien nicht zu überblicken ist (Nutzungsausfall, Wertminderung usw.), steht ihm ein Anwalt zu, der seine Ansprüche durchsetzt. Und natürlich einen neutralen Gutachter, der nicht vom Schädiger ausgewählt wird.

Anwalt und Gutachter sind also "erforderlich".

Diese Kosten sind sozusagen auch ein "Schaden", der vom Schädiger zu ersetzen ist. Egal ob die Regulierung nun er selbst, eine Kfz-Versicherung oder eine Betriebshaftpflicht übernimmt.

Zumindest im B to B, mit dem ich zu 99% zu tun habe, ist das nicht so. Der Nachweis des Schadens und seiner Höhe ist einzig und alleine Sache des Geschädigten, auch was die Kosten angeht die er dafür tragen muss. Immer wieder schön, wenn der Geschädigte z.B. schon ohne vorherige Absprache eigene Laboruntersuchungen in Auftrag gegeben hat und diese abrechnen will. Die werden regelmäßig nicht von der Versicherung übernommen.

Der Geschädigte hat hier die volle Anspruchspalette gegen die Werkstatt. Ob und wie diese Werkstatt sich gegen derartige Schäden rückversichert hat, spielt für ihn keine Rolle. Und solange der TE keine Neuigkeiten und/oder Erweiterungen SEINER Fragestellung anbringt, brauchts da auch kein Rätselraten über abseitige theoretische Verwirrungsmöglichkeiten.

Zitat:

@nogel schrieb am 23. Februar 2024 um 14:20:35 Uhr:


Diese Kosten sind sozusagen auch ein "Schaden", der vom Schädiger zu ersetzen ist. Egal ob die Regulierung nun er selbst, eine Kfz-Versicherung oder eine Betriebshaftpflicht übernimmt.

Ergänzung zum vorherigen Beitrag:

Ersetzt werden der Sachschaden (Reparaturkosten bzw. Zeitwert, Wertminderung) und Sachfolgeschäden (Nutzungsausfall). Nicht ersetzt werden die Kosten für den Nachweis des Schadens. Und in die Kategorie würde ich die Kosten für einen eigenen Gutachter einsortieren.

Und wer stellt dann den Sachschaden incl. Wertminderung dann fest, überlegt bzw. erfindet den der Geschädigte selber?

Wohl kaum. Auch Zeitwertfragen sind ja nicht immer so einfach.

Ergo braucht man einen GA oder wie soll das gehen? Und wenn, warum soll der Geschädigte den selber zahlen????

Würde ich in keinem Fall einsehen wollen und hätte ab hier auf jeden fall einen RA im Boot.

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