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Santa Monica Golf IV!?!?!?!??!?!

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 18:30

Hallo,

 

werde aus den ganzen Threads nicht wirklich schlau. Hab mir gebrauchte Santas geholt. Reicht es mir jetzt wenn ich diese 2 Dokumente mit zum TÜV mitnehme, damit er mir die Felgen sicher einträgt? Was ist mit 15mm Spurverbreiterungen. Sorry das Thema gibts zwar schon 50Mil. x aber ich werd nich schlau drauß. DANKE!!

Beste Antwort im Thema

Leidiges Thema und nochmal zum Mitschreiben...

Diese Felgen mit den 225er/45/17er Reifen wurden werksseitig auf einem Golf 4 verbaut und brauchen deshalb kein Gutachten. Und diese Mär mit dem Lenkeinschlagsbegrenzer und 218mm Reifenbreite sind mir jedesmal hier ein Graus! Woher kommen diese Einschränkungen? Von VW?

Also: wenn das Fahrwerk am Golf 4 original ist, die Felgen ohne Spurplatten und mit 225/45/17er Reifen (Hersteller egal!) gefahren werden, muss man diese nicht eintragen. Wenn man beim VW-Handel umsonst an eine Radfreigabe kommt, auch gut. Aber zahlen würde ich dafür nicht. Die Felgen haben eine VW-Seriennummer. Das gilt für alle VW-Sportfelgen, die in der Bauzeit werksseitig am 4er Golf verbaut wurden. Selbst bei den 8x18 Zoll 25-Jahre-GTI-Jubifelgen von BBS mit passender Bereifung sollte es da keine Ausnahme geben, möglicherweise wird dort nur das GTI-Fahrwerk verlangt. Muss aber nicht. Grundsätzlich gilt: Radfreigängigkeit muss gegeben sein und die ist bei 7x17ET38 vorhanden, wenn die oben genannten Reifen drauf sind. Tunerfelgen und/oder Sportfahrwerke müssen abgenommen werden.

Habe mich selbst mit dem Thema befasst, weil ich auch VW-Sportfelgen nachgerüstet hatte (siehe Anhang).

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Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 18:30

und natürlich das Gutachten

ja reicht!

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 20:24

reicht vollkommen um ohne PRobleme die Eintragung zu bekommeN?? das ist TOP! :)

also für die eintragung der santa monica felgen hat das gutachten bei mir auch gereicht.

der prüfer hat sich die vw-bedingungen: reduzierter lenkhub, 218mm breite reifen, mj 2001 , sportfahrwerk gar nicht angeschaut, sondern nur ob alles fest sitzt.

aber man sieht ja auch auf den ersten bick, dass lächerliche 17zoll felgchen mit ner kleinen tieferlegung des "jeeps" um 30mm keinerlei probleme darstellen können.

 

das gutachten welches du hier gepostet hast ist zwar an sich das gleiche, wie ich es auch verwendet habe, nur auf der allerletzten seite, den vw-bedingungen für 17zoll-original-felgen, befinden sich bei dir "gefälschte angaben"! das original-gutachten verlangt, wie oben erwähnt, 218mm reifen, mj 2001, usw. das hat wohl irgendwer mal recht gut modifiziert, um die prüfer irre zu führen und die einragung zu vereinfachen.

ich würde mir an deiner stelle jedoch eher das originale gutachten mit den richtigen werten besorgen...

die wenigsten prüfer werden darauf achten, und vor allem werden sie diese schwachsinnigen vw-angaben nicht monieren, jedoch könnte es den ein oder anderen kompetenten prüfer geben, der sich ungern durch eine fälschung verarscht fühlen möchte und es dir dann aufgrunddessen nicht einträgt.

Leidiges Thema und nochmal zum Mitschreiben...

Diese Felgen mit den 225er/45/17er Reifen wurden werksseitig auf einem Golf 4 verbaut und brauchen deshalb kein Gutachten. Und diese Mär mit dem Lenkeinschlagsbegrenzer und 218mm Reifenbreite sind mir jedesmal hier ein Graus! Woher kommen diese Einschränkungen? Von VW?

Also: wenn das Fahrwerk am Golf 4 original ist, die Felgen ohne Spurplatten und mit 225/45/17er Reifen (Hersteller egal!) gefahren werden, muss man diese nicht eintragen. Wenn man beim VW-Handel umsonst an eine Radfreigabe kommt, auch gut. Aber zahlen würde ich dafür nicht. Die Felgen haben eine VW-Seriennummer. Das gilt für alle VW-Sportfelgen, die in der Bauzeit werksseitig am 4er Golf verbaut wurden. Selbst bei den 8x18 Zoll 25-Jahre-GTI-Jubifelgen von BBS mit passender Bereifung sollte es da keine Ausnahme geben, möglicherweise wird dort nur das GTI-Fahrwerk verlangt. Muss aber nicht. Grundsätzlich gilt: Radfreigängigkeit muss gegeben sein und die ist bei 7x17ET38 vorhanden, wenn die oben genannten Reifen drauf sind. Tunerfelgen und/oder Sportfahrwerke müssen abgenommen werden.

Habe mich selbst mit dem Thema befasst, weil ich auch VW-Sportfelgen nachgerüstet hatte (siehe Anhang).

Hi Jungz und Mädelz,

hab mir dieses jahr meine EXOR eintragen lassen (haben die gleiche größe wie die Santas).

Hatte keine Gutachten oder Reifenfreigaben dabei. Der Tüver hat nur in sein Notebook geschaut, kurz mein Auto auf der Bühne wegen Freigängigkeit der Reifen gehabt und hat mir die Felgen mit entsprechenden Reinfedl ohne probleme eingetragen. =)

Zitat:

Original geschrieben von Cabrioracer-Tr

 

Also: wenn das Fahrwerk am Golf 4 original ist, die Felgen ohne Spurplatten und mit 225/45/17er Reifen (Hersteller egal!) gefahren werden, muss man diese nicht eintragen.

ich weiss nicht wo du das her hast, aber es ist absoluter blödsinn! selbstverständlich müssen felgen ohne seperate abe, welche die santas ja nicht haben, eintragen werden!

steht die 225er reifengrösse von beginn an im fzg.schein, dann ist die eintragung ja quasi schon vorgenommen worden, falls nicht, MUSST du die felgen eintragen lassen, völlig egal ob original vw oder nicht!!!

Zitat:

Original geschrieben von Cabrioracer-Tr

Diese Felgen mit den 225er/45/17er Reifen wurden werksseitig auf einem Golf 4 verbaut und brauchen deshalb kein Gutachten. Und diese Mär mit dem Lenkeinschlagsbegrenzer und 218mm Reifenbreite sind mir jedesmal hier ein Graus! Woher kommen diese Einschränkungen? Von VW?

Kurz: Ja, diese Einschränkungen kommen von VW.

Warum: In diesem Fall tritt VW als "Felgenhersteller" bzw. Freigabeerteilender da und bestimmt die Regeln. Die Einschränkungen stehen dann, wie bei allen anderen Felgen auch, im Gutachten. Bei den Santas gibt es eine Reifenbindung mit der Begründung, dass die Reifen eine TATSÄCHLICHE Breite von xxx mm nicht überschreiten dürfen, da sie sonst schleifen könnten. Gleiches gilt für die Reduzierung des Lenkeinschlages.

Genaugenommen (und in der Praxis nur theoretisch) spielt der eintragende Prüfer mit dem Feuer, wenn er die Felgen entgegen dem Gutachten einträgt (und das tut er bereits, wenn er das Gutachten nicht richtig liest bzw. beachtet).

Die Gutachten sind Urkunden und wie das heißt, wenn man die "modifiziert" kann sich jeder denken.

Viel Spaß

sadfa

ich habe mir mein gutachten von VW zuschicken lassen für meine Toccata felgen, da es der vorbsitzer nicht hatte. in der E-mail von VW stand das diese nicht "Eintragungspflichtig" sind. in dem gutachten stehen auch verschiede Reifengrößen. Somit sollte eine Eintragung im schein auch nicht nötig sein. Warum was eintragen was im Gutachten explizit freigegeben ist?

ich hab auch mal darin gelesen und meine einen passus gelesen zu haben wo das auch steht das dies nicht eintragungspflichtig ist.

 

Ola,

REIFENgrößen, die schon eingetragen sind, müssen logischweise nicht mehr eingetragen werden.

FELGENgrößen, die schon eingetragen sind, müssen auch nicht mehr eingetragen werden. Sind also Größe, ET und Breite schon eingetragen, kannst du alle Felgen fahren, die die gleichen Abmessungen haben.

Sind die Felgen oder Reifen aber noch NICHT eingetragen (wie hier beim TE), müssen sie, auch logischerweise, laut Gutachten eingetragen werden. Und dann muss man sich, wieder logischerweise, nunmal an die Vorgaben halten.

BTW steht im Handbuch jedes Golf 4 (der mit 17" Felgen ausgeliefert wurde), dass nur eine gewisse tatsächliche Reifenbreite zugelassen ist.

QED

Grüße

sadfa

Zitat:

Original geschrieben von sadfa

Die Gutachten sind Urkunden und wie das heißt, wenn man die "modifiziert" kann sich jeder denken.

Viel Spaß

sadfa

hast recht nur will ich mal kurz was zu dem modifizieren schreiben, da die Santas immer als Einzelabnahme eingetragen werden, braucht der Sachverständige Prüfer garkein Gutachten nur eine Traglastbescheinigung von VW reicht aus, wenn er die freigängigkeit im Rahmen der Abnahme begutachtet und zum Schluß kommt ist alles ok, ist das auch gut, er haftet privat dafür, was z.B. bei einer 19.3 Eintragung mit nem Teilegutachten nicht so ist, wenn von nem Prüfingenieur gemacht!

VW Teilenummer hin oder her, der TE hat die 225/45R17 Bereifung nicht in den Papieren stehen, die Felgen ergo auch nicht muss eingetragen werden!!!

Wenn jemand ne Sportedition von seinem Golf IV hat, sind sie eingetragen und dürfen gefahren werden egalo ob Santas, Long Beach usw. haben eh fast alle die gleichen Dimensionen 7Jx17H2 ET38, wer aber z.B. be TT Parabol fahren will muss die Felge eintragen lassen da 7,5Jx17H2 ET32

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 18:22

wer hatte zu Anfang gesagt das das Gutachten was ich habe bereits verfälscht ist? Ist das wirklich der Fall oder kann ich damit mit ruhigem Gewissen morgen früh zum Tüv fahren???

ich dachte eigtl ich hätte das deutlich beschrieben.

auf der letzten seite des anhangs stehen doch die bedingungen!!!! du hast einen anhang gepostet, auf dem nun einmal die 225er reifen gefordert werden und das mj 98 sein muss...

im original lauten die werte jedoch 218mm und mj 2001!!! somit ist das von dir gepostete "gefälscht". was du bei dir daheim ausgedruckt herumliegen hast weiss ich ja nicht...

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 19:04

das habe ich selber im Internet gefunden ;) Wäre jemand denn so freundlich und das "ungefälschte" hochzuladen, damit ich morgen beruhigt zum TÜV kann? Wäre super nett!!

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