Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik

VW Caddy 3 (2K/2C)

So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?

http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html

VG Jörg

23q2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Und ja, ich bin auch betroffen...

Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...

Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!

Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?

Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.

Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!

Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!

Viele Grüße

Uli #308

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Eigentlich sollten die Besitzer in erster Linie auch gegen den Dobrindt klagen !!!

2 Klagen eines Rentners (und Besitzers eines Audi) gegen die BRD bzw. das KBA wurden vor dem VG Schleswig-Holstein gerade abgewiesen.

Laut ntv ist noch keine Klage rechtskräftig, da VW in Berufung gegangen ist oder es noch tut, wird also noch eine Weile dauern, bevor man sagen kann, wie es endgültig ausgeht.

VW wird mit lukrativen Vergleichsangeboten möglichst lange rechtskräftige Urteile zu vermeiden versuchen. Im Falle des OLG München hat das zum Glück trotz Erledigt-Erklärung der streitenden Parteien aufgrund eines Fehlers der Prozessbevollmächtigten seitens VW nicht geklappt, so dass das OLG doch noch etwas sehr Gehaltvolles äußern konnte. Bis rechtskräftige Urteile von OLGs oder gar vom BGH vorliegen, kann es ansonsten aber noch sehr lange dauern. Das heißt aber nicht, dass nicht trotzdem für viel klagende Betroffene trotzdem etwas Vernünftiges dabei herauskommen kann.

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Zitat:

VW-Abgasskandal: Jede 4. Kunden-Klage erfolgreich

Volkswagen rüstet sich für eine juristische Schlacht mit der deutschen Justiz. Am Freitag [Anm.: 07.04.2017] empfing der Autobauer rund 40 Verteidiger der Beschuldigten im Dieselskandal am Frankfurter Flughafen. In einer Business-Lounge sicherte VW-Anwalt Daniel Krause den Tatverdächtigen volle Unterstützung aus Wolfsburg zu. Der Konzern bilde die „erste Verteidigungslinie“ gegen die Ermittlungen.

...

Mehr dazu dort:
http://www.bild.de/.../...e-kundenklage-erfolgreich-51215942.bild.html

Zitat:

Jede 4. Kunden-Klage erfolgreich

Dort wird das Verhältnis von VW ebenso dargestellt:

Zitat:

In der vertraulichen Sitzung hätten die VW-Anwälte zudem eine Zwischenbilanz zu den rechtlichen Auseinandersetzungen mit Verbrauchern gegeben. Demnach seien derzeit 2000 Klagen von Kunden gegen den Konzern oder Händler anhängig. In 211 Fällen habe es eine erstinstanzliche Entscheidung gegeben. Davon seien 162 Klagen abgewiesen oder zurückgezogen worden. In 49 Fällen hätten Richter den Verbrauchern Recht gegeben.

Allerdings fehlen hier naturgemäß Aussagen darüber, wieviele Vergleiche geschlossen wurden. Ggf. zählen die teils bei den zurückgezogenen Klagen dazu. Aber die werden regelmäßig unter Verschwiegenheit vereinbart.

Weiteres nachzulesen in diesem Artikel:

Zitat:

Früherer VW-Chef besaß offenbar Zeugenaussagen zu Abgasskandal

Hatte Martin Winterkorn Zugriff auf interne Papiere der Staatsanwaltschaft? Ein Durchsuchungsfund beim ehemaligen VW-Konzernchef soll heikle Fragen aufwerfen.
...

Mehr dazu dort:
http://www.faz.net/.../...zeugenaussagen-zu-abgasskandal-14964468.html

Zitat:

OLG München billigt Rück­tritt vom Kauf­vertrag

Peinliche Panne für den VW-Konzern in einem Rechts­streit um einen Skandaldiesel: Ein Händler lässt sich einen Vergleich im Berufungs­verfahren viel Geld kosten und dann entscheidet das Ober­landes­gericht München doch noch: Autos mit Motoren, die im Betrieb mehr Schad­stoffe ausstoßen als auf dem Prüf­stand, sind mangelhaft. Der Käufer kann zurück­treten. Der Händler muss den Kauf­preis abzüglich Nutzungs­entschädigung erstatten. test.de erklärt den Hintergrund.
...

Mehr dazu dort:
https://www.test.de/.../

Wie sieht es denn aus wenn ich den jetzt verkauft habe ? Hat man dann immer noch Anspruch

Zitat:

@K130AC schrieb am 10. April 2017 um 22:16:37 Uhr:


Wie sieht es denn aus wenn ich den jetzt verkauft habe ? Hat man dann immer noch Anspruch

Nur wenn du deinen Anspruch vorher geltend gemacht hast. Sonst im Nachhinein natürlich nicht.

Da bin ich mir nicht so sicher und würde zur Klärung einen Anwalt fragen. Ein erstes Gespräch kann kostenlos sein (kommt wohl darauf an, ob es eine eher allgemeine Frage wie diese ist oder eine sehr konkrete auf den Einzelfall bezogene) oder nach RVG abgerechnet werden (aus meiner Erinnerung ca. 220€?). Oder man fragt direkt am Telefon, was ein kurzes Telefonat zu dieser Frage kostet. Das bringt nach meiner Erfahrung mehr als im Internet zu suchen, wenn man es eilig hat.

Bei Test.de kann man die Frage in den Kommentaren stellen - aber allgemein, weil eine konkrete Rechtsberatung auch dort nicht erlaubt ist (nur von Anwälten und Verbraucherschutzvereinen - letztere sind auch eine Möglichkeit):

https://www.test.de/.../#comments

Zu dem Thema schreibt myRight...

Zitat:

Auch diese Frage erreicht uns regelmäßig: Kann ich mein Auto verkaufen, nachdem ich mich bei myRight angemeldet habe?

Die Antwort lautet klipp und klar: Ja, Sie können Ihr Auto jederzeit verkaufen. Mit dem Verkauf realisieren Sie Ihren Wertverlust, denn hätte es den Abgasskandal nicht gegeben, wäre Ihr Diesel heute mehr wert. Diesen Wertverlust hat Ihnen der VW-Konzern zu ersetzen.

Somit gehe ich davon aus, das man vorher seinen Anspruch geltend gemacht haben muss.
Bin mir aber auch nicht sicher.

Nö, muss man für Schadensersatzansprüche nicht. Wenn man einen Schaden (Wertverlust) hat, muss man den natürlich nachweisen und auch, dass er auf die Geschichte zurückgeht. Aber man muss den Anspruch nur innerhalb der Verjährung geltend machen. Mängelhaftungsansprüche kann man nach Verkauf generell vergessen, denke ich - denn was sollte noch nachgebessert/rückabgewickelt werden?

LG Paderborn, 07.04.2017 - 2 O 118/16:https://dejure.org/2017,10150http://www.nw.de/.../21744487_Klage-Kunde-siegt-ueber-VW.html

Zitat:

Dass VW vorsätzlich seine Kunden täuschte, als bei Dieselfahrzeugen mit einer Spezialsoftware auf dem Prüfstand für gute Abgaswerte gesorgt wurde, schreibt das Landgericht Paderborn dem Konzern ins Stammbuch. Die 2. Zivilkammer gab der Klage eines Autofahrers aus Geseke statt. Die Wolfsburger müssen seinen Tiguan zurücknehmen.

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LG Paderborn, 10.04.2017 - 4 O 337/16:https://dejure.org/2017,10151http://www.nw.de/.../...aere-Autohaus-muss-Fahrzeug-zuruecknehmen.html

Zitat:

Dass der VW-Konzern seine Kunden mit der Software, die für gute Abgaswerte auf dem Prüfstand, aber nicht auf der Straße sorgt, getäuscht hat, schrieb das Landgericht Paderborn am Freitag den Wolfsburgern ins Stammbuch. Am Montag nahm ein Richter der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn aber auch die Händler in die Pflicht.

.

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In den kommenden Tagen werden wir evtl. die Urteilsbegründungen bei Dejure.org einsehen können.

Zitat:

VW-Abgasskandal: Volkswagen manipuliert schon wieder - diesmal die öffentliche Wahrnehmung über die Erfolgsaussichten einer Klage

Mehr aus der Pressemeldung einer Kanzlei dort:
http://www.presseportal.de/pm/119896/3610799

Dass Verfahren bereits an OLGs anhängig sind, sieht man an der Liste von test.de. Inwieweit diese Informationen auch noch zum Stand meines Beitrags hier aktuell sind, ist mir nicht bekannt. Es kann aber jeder bei der jeweilgen Geschäftsstelle der OLGs anrufen und nachfragen.

Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.12.2016
Aktenzeichen: 6 O 58/16 166 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwalt Dr. Frank König, Leverkusen
Besonderheit: Soweit test.de bekannt hat erstmals überhaupt hat ein deutsches Gericht VW direkt wegen der Lieferung eines Skandal-Autos verurteilt – nicht als Hersteller allerdings, sondern als Verkäufer. Der Käufer, der seinen Wagen direkt von VW gekauft hatte, war nach Ansicht des Landgerichts Braunschweig berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. VW muss ihm jetzt den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Einige weitere Details zum Urteil auf der Homepage des Klägeranwalts. VW hat inzwischen Berufung eingelegt. Das Verfahren ist beim Oberlandesgericht Braunschweig unter dem Aktenzeichen: 7 U 17/17 anhängig.
[neu 06.03.2017 Berufung eingelegt]

Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12.10.2016
Aktenzeichen: 4 O 202/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwälte Teigelack Fromlowitz Vollenberg, Essen
Besonderheit: Jetzt hat auch das Landgericht Braunschweig in einem VW-Skandal-Fall verbraucherfreundlich geurteilt. Es verurteilte einen auf EU-Neuwagen spezialisierten Autohändler aus dem Raum Wolfsburg dazu, einen Skoda Fabia 1.6 TDI Klima zurückzunehmen. Er muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer . Der Käufer des Wagens hatte dem Händler im Oktober 2015 kurz nach Bekanntwerden des VW-Skandals aufgefordert, den Wagen nachzubessern. Er ließ ihm dafür drei Wochen Zeit. Doch weder bis dahin noch später geschah etwas. Daraufhin trat der Mann vom Vertrag zurück und erhob Klage.
Klarer Fall für das Landgericht Braunschweig: Der Wagen war wegen der Abschaltung der Abgasreinigung im Fahrbetrieb mangelhaft, auch wenn der Wagen ansonsten einwandfrei fuhr. Es handele sich auch nicht um einen bloß geringfügigen Mangel. So lange die Nacherfüllung nicht erfolge, könne sich der Händler nicht darauf berufen, dass eine solche Nacherfüllung mit geringem Kostenaufwand möglich sei. Das Urteil ist für VW von besonderer Bedeutung. Das Landgericht Braunschweig ist für alle Klagen gegen den Autohersteller mit einem Streitwert von über 5000 Euro zuständig. Das vor dem Landgericht Braunschweig unterlegene Autohaus hat inzwischen Berufung eingelegt. Sie ist beim Oberlandesgericht Braunschweig unter dem Aktenzeichen 8 U 99/16 anhängig. Weitere Einzelheiten im Bericht auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei.

Landgericht München I, Urteil vom 14.04.2016
Aktenzeichen: 23 O 23033/15
Klägervertreterin: Rechtsanwältin Katharina Deckert, München
Besonderheit: Das Landgericht München I verurteilte einen Seat-Händler dazu, ein nicht genanntes Modell der spanischen Marke Seat aus dem VW-Konzern mit 1,6 Liter-TDI-Motor mit 66 Kilowatt/90 PS zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Die in den technischen Daten von VW angegebenen Werte für den Schadstoffausstoß führten beim Kauf des Autos durch den Kläger zu einer sogenannten „Beschaffenheitsvereinbarung“. Der gelieferte Wagen entspreche dieser Beschaffenheitsvereinbarung nicht. Mehr noch: Es liege eine arglistige Täuschung vor. Der Händler – anders als viele andere Vertragshändler selbst ein Tochterunternehmen des Volkswagen-Konzerns – müsse sich die bewusst falschen Hersteller-Informationen über den Schadstoffausstoß zurechnen lassen. Nach Ansicht des Landgerichts München I hätte der Kläger damit über die Rückgabe des Autos hinaus Anspruch auf vollen Schadenersatz. Der Händler hätte ihn so stellen müssen, als hätte er den Wagen nie gekauft.
Der Autohändler hat gegen das Urteil Berufung einlegt. Die ist beim Oberlandesgericht München unter dem Aktenzeichen 20 U 2258/16 anhängig. Inzwischen liegt die Berufungserwiderung von Rechtsanwältin Katharina Deckert vor. Einen Termin hat das Gericht noch nicht anberaumt.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 30.06.2016
Aktenzeichen: 7 W 26/16
Klägerinvertreter: Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer, Lahr
Besonderheit: Laut Oberlandesgericht Celle hat die Käuferin eines vom VW-Skandal betroffenen Skoda Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn sie ein entsprechend geringes Einkommen hat. Das Landgericht hatte ihren Antrag abgelehnt. Es sah keine Aussicht auf Erfolg. Anders das Oberlandesgericht: Fahrzeuge mit einer manipulierten Abgassoftware weisen einen Mangel im Sinne des Kaufrechts auf, entschieden die Richter dort.
Ob die Nacherfüllung durch Nachrüstung anderer Software unmöglich sei, könne nicht im Prozesskostenhilfeverfahren, sondern nur im Klageverfahren entschieden werden. Der VW-Skandal werfe schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen auf, die bislang in der Rechtsprechung nicht geklärt seien und die nicht im Prozesskostenhilfeverfahren geklärt werden könnten. Diese Fragen müssten vielmehr einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zugeführt werden. Offen sei insbesondere die im vorliegenden Fall nur durch einen Sachverständigen zu überprüfende Frage, ob der Mangel an der Abgassoftware beispielsweise mittels eines Software-Updates folgenlos beseitigt werden kann oder ob eine technische und/oder merkantile Wertminderung des Fahrzeugs zurückbleibe.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.06.2016
Aktenzeichen: 28 W 14/16
Klägerinvertreter: Rechtsanwaltskanzlei Bernhard Pohl, Marl
Besonderheit: Laut Oberlandesgericht Hamm hat die Käuferin eines vom VW-Skandal betroffenen VW Polo Trendline 1,6 TDI Anspruch auf Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Neulieferung eines solchen Wagens mit korrekter Abgasreinigung. Das Landgericht Essen hatte ihren Antrag noch abgelehnt, weil die Neulieferung wahrscheinlich unverhältnismäßig wäre, VW dürfe zunächst versuchen, den Wagen der Klägerin nachzurüsten. Das überzeugte die Oberlandesrichter nicht. „Die Antragsgegnerin beruft sich hier weder auf die Unmöglichkeit der Nachlieferung (§ 275 Abs. 2 BGB) noch auf die Unzumutbarkeit des damit verbundenen Aufwandes (§ 275 Abs. 3 BGB), sondern auf die Unverhältnismäßigkeit der mit dieser Form der Nacherfüllung verbundenen Kosten. Über diesen Einwand, dessen Berechtigung nicht unzweifelhaft ist, ist nicht im summarischen Prozesskostenhilfeverfahren zu entscheiden, dies ist dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten“, heißt es in der Begründung der Entscheidung.

Oberlandesgericht Hamm, Informeller Hinweis vom 04.04.2017
Aktenzeichen: 28 U 106/16
Klägerinvertreter: WKF Winthuis § Collegen, Paderborn
Besonderheit: Gestritten wurde darum, ob ein Autohändler beim Verkauf eines Skandalautos nach Bekanntwerden des Skandals im September 2015 von sich aus drüber informieren muss, dass bei dem Wagen die Abgasreinigung nur im Prüfstand korrekt funktioniert. Das Landgericht Paderborn hatte das noch verneint. Die Richter im 28. Senat am Oberlandesgericht in Hamm ließen erkennen: Sie sind anderer Meinung. Der Händler hätte den Käufer von sich informieren müssen und hat im Zweifel zu beweisen, dass dies geschehen ist. Ein Urteil fiel noch nicht. Es wird Mitte Mai verkündet, wenn sich die Parteien nicht zwischenzeitlich noch gütlich einigen. Die wollen jetzt verhandeln Einige weitere Details in der Pressemitteilung des Gerichts und in der Ankündigung des Verhandlungstermins.
[neu 06.04.2017]

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 23.03.2017
Aktenzeichen: 3 U 4316/16
Klägerinvertreter: Mertl Pösl Rechtsanwälte, Rosenheim
Besonderheit: Das Oberlandesgericht München macht im Beschluss über die Kosten des Verfahrens öffentlich, was der Händler und der Käufer eines gebrauchten Golf Bluemotion ausgehandelt haben: Er erhält den Kaufpreis abzüglich von 2 000 Euro Nutzungsenschädigung zurück. Das ist weniger als er überhaupt gefordert hatte. Der großzügige Vergleich sollte wohl ein verbraucherfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts München verhindern. Das klappte ja auch. Allerdings hatte das Gericht über die Kosten des Verfahren noch zu entscheiden und nutzt die Gelegenheit, um sich ausführlich und verbraucherfreundlich zur Rechtslage zu äußern. Weitere Einzelheiten und Hintergrund in der test.de-Meldung: OLG München billigt Rücktritt.
[neu 03.04.2017]

Außerdem finden sich in der o.g. Liste weiter unten Hinweise auf oberlandesgerichtliche Entscheidungen zugunsten von Klägern gegen deren Rechtsschutzversicherer (nachdem diese sich weigerten, Klagen im VW-Abgasskandal zu decken).

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