Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik
So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?
http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html
VG Jörg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und ja, ich bin auch betroffen...
Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...
Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!
Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?
Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.
Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!
Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!
Viele Grüße
Uli #308
1898 Antworten
Das Anzeigen einer höheren Geschwindigkeit wäre ein einfacher Trick um den nötigen Mehrverbrauch zu reduzieren (man fährt ja dann automatisch langsamer) und vom Gesetz wird nur vorgegeben, dass der Tacho nicht zu langsam anzeigen darf. Ich werde jedenfalls noch vor dem Update den Vergleich mit der GPS Geschwindigkeit dokumentieren und kann es hier berichten.
Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit aufgrund der Installation einer Manipulationssoftware
Landgericht Bückeburg 2. Zivilkammer, Urteil vom 11.01.2017, 2 O 39/16
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.654,23 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.02.2016 Zug- um- Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs VW Caddy mit der Fahrgestellnummer WV...5 zu zahlen.
- Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 24.02.2016 mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1. benannten Gegenstands in Annahmeverzug befindet.
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Mehr im Volltext des Urteils:
http://...sprechung.niedersachsen.de/.../bsndprod.psml?...
Sehr schön im o.g. Urteil sind folgende Feststellungen des Gerichts:
Zitat:
[...]
Der Verdacht eines Folgemangels ergibt sich vorliegend aus dem vom Kläger substantiiert und plausibel vorgetragenen Zielkonflikt zwischen Stickoxidwerten und Kohlendioxidwerten, aus der naheliegenden Frage, warum der Hersteller die jetzt beabsichtigten Nachbesserungsmaßnahmen nicht bereits bei der Motorentwicklung berücksichtigte sowie aus der von der Beklagten in ihrem Schreiben vom 22.02.2016 selbst ausgedrückten Unsicherheit der folgenlosen Mängelbeseitigung („Es ist unser Ziel, dass die Maßnahmen keinen nachhaltigen Einfluss auf Verbrauch und Fahrleistung haben werden.“).
[...]
Die Motoren-Profis hier können ja gerne auch etwas Kritisches dazu äußern. Ich wäre sehr daran interessiert. Danke.
Toll in diesem Beitrag ist auch der Satz:
Zitat:
"VW tut alles, um zu verhindern, dass Kundenbeschwerden über mögliche Folgeschäden des Updates in die Öffentlichkeit gelangen"
Denn wer per Update nachbessern lässt, für den ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags viel schwieriger.
http://www.autobild.de/.../...skandal-defekte-agr-systeme-7184837.html
Zitat:
VW-Abgasskandal: Defekte AGR-Systeme — 24.02.2017
Probleme nach dem Diesel-Update?
Nach dem Diesel-Rückruf bei Volkswagen gibt es Hinweise auf beschädigte Abgasrückführungs-Systeme. VW spricht von Einzelfällen.
...
Mehr dazu dort:
http://www.autobild.de/.../...skandal-defekte-agr-systeme-7184837.html
Wo hören Einzelfälle auf und wo fängt ein generelles Problem an? Was ist nun dran an dem Argument, durch die Umrüstung werde mehr Ruß ausgestoßen mit entsprechenden Folgeschäden?
Aha, folgendes klingt schon aufschlussreich - sorry, falls das für Euch ein alter Hut ist:
Zitat:
... Kunden berichten über Folgeschäden, die durch die Veränderungen an der Motorsteuerung entstanden sein sollen. Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich, die rund 1500 VW-Kunden vertritt, berät aktuell auch rund 50 Mandanten, die nach einer Umrüstung Probleme mit der Abgasrückführung (AGR) bekamen. Das Problem: Dieselmotoren wie der EA 189 von VW leiten während der Fahrt Teile des Abgases zurück in den Motor, um die Verbrennung des Kraftstoffes zu optimieren. Das Verfahren birgt aber einen Zielkonflikt: Entweder entstehen mehr Stickoxide (NOx) oder mehr Rußpartikel. Die VW-Ingenieure hatten sich bei den manipulierten Dieseln anfangs entschieden, die Software so zu justieren, dass niedrige NOx-Werte nur auf Prüfständen erreicht wurden, im Praxisbetrieb jedoch weniger Ruß entstehen sollte. Das ist nun, nach dem Update, anders und kann dazu führen, dass mehr Partikel im Filter hängenbleiben. ...
Mehr dazu dort:
http://www.abendblatt.de/.../Probleme-mit-VW-Autos-nach-Update.html
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Es wird nicht mehr Ruß ausgestoßen, "nur" die Abgasrückführung wird mehr "Dreck" abgekommen und der der DPF hat mehr zu arbeiten ...
Nicht zu vergessen: Mehr Russ im DPF = mehr Regenerationen nötig = mehr Diesel im Motoröl = kürzere Ölwechselintervalle ...
(Hintergrund (2009): https://www.adac.de/.../ )
@KevinF:
Und warum willst du das Update machen lassen ?
Gibt es einen Grund dafür. ?
Könntest ja auch sagen, Nein. Will ich (jetzt noch) nicht .
Zitat:
@ISDNMODEM schrieb am 26. Februar 2017 um 12:52:52 Uhr:
@KevinF:Und warum willst du das Update machen lassen ?
Gibt es einen Grund dafür. ?Könntest ja auch sagen, Nein. Will ich (jetzt noch) nicht .
Er opfert sich um uns mitzuteilen ob es eine Veränderung der Tachoanzeige gibt. 😉
Ich will das Update für Abgasverbesserung nicht, aber das für das DSG schon und da geht das Problem schon los.
Zitat:
[...]
Der Verdacht eines Folgemangels ergibt sich vorliegend aus dem vom Kläger substantiiert und plausibel vorgetragenen Zielkonflikt zwischen Stickoxidwerten und Kohlendioxidwerten, aus der naheliegenden Frage, warum der Hersteller die jetzt beabsichtigten Nachbesserungsmaßnahmen nicht bereits bei der Motorentwicklung berücksichtigte sowie aus der von der Beklagten in ihrem Schreiben vom 22.02.2016 selbst ausgedrückten Unsicherheit der folgenlosen Mängelbeseitigung („Es ist unser Ziel, dass die Maßnahmen keinen nachhaltigen Einfluss auf Verbrauch und Fahrleistung haben werden.“).Die Motoren-Profis hier können ja gerne auch etwas Kritisches dazu äußern. Ich wäre sehr daran interessiert. Danke.
Das Urteil erfolgt aufgrund eines Verdachts nicht aufgrund von Tatsachen.
Tatsache ist aber dass Abgas und Verbrauch zusammen auf dem Prüfstand ermittelt werden.
Das heisst der für die Typprüfung relevante Verbrauch lief schon immer mit voller Abgasreinigung.
Für den Praxisverbrauch gibt es den Zielkonflikt sicher, aber die Frage ist, ob das relevant für eine Klage ist.
Außerdem wird auch der Praxisverbrauch nur geringfügig steigen, denn vermutlich verhält sich die neue SW gar nicht so viel anders (entspricht nun dem Branchenstandard). Nur wenn mal unter Bedingungen wie in der Typprüfung fährt wird jetzt mehr gereinigt.
Zitat:
@KevinF schrieb am 26. Februar 2017 um 13:44:53 Uhr:
Ich will das Update für Abgasverbesserung nicht, aber das für das DSG schon und da geht das Problem schon los.
Das verstehe ich nicht.
Was hat das Update Abgasnachbesserung mit einem DSG Update zu tun ?
Hast du Probleme mit dem DSG ?
Gibt es denn dafür ein Update ?
Unabhängig kannst du doch trotzdem nein zum Abgasupdate sagen.
Erstmal hat das nichts direkt miteinander zu tun.
Es gibt ein DSG Update wegen einer Überdruckproblematik.
Ja, ich kann das eine ablehnen und das andere wollen, aber ich muss drauf vertrauen, dass es auch wirklich so gemacht wird.
Lass Dir das vorher schriftlich bestätigen.
Gibt es noch weitere Meinungen hierzu:
Zitat:
Der Verdacht eines Folgemangels ergibt sich vorliegend aus dem vom Kläger substantiiert und plausibel vorgetragenen Zielkonflikt zwischen Stickoxidwerten und Kohlendioxidwerten, aus der naheliegenden Frage, warum der Hersteller die jetzt beabsichtigten Nachbesserungsmaßnahmen nicht bereits bei der Motorentwicklung berücksichtigte sowie aus der von der Beklagten in ihrem Schreiben vom 22.02.2016 selbst ausgedrückten Unsicherheit der folgenlosen Mängelbeseitigung („Es ist unser Ziel, dass die Maßnahmen keinen nachhaltigen Einfluss auf Verbrauch und Fahrleistung haben werden.“).
Danke.
Zitat:
@KevinF schrieb am 26. Februar 2017 um 18:04:50 Uhr:
Erstmal hat das nichts direkt miteinander zu tun.
Es gibt ein DSG Update wegen einer Überdruckproblematik.
Ja, ich kann das eine ablehnen und das andere wollen, aber ich muss drauf vertrauen, dass es auch wirklich so gemacht wird.
Die sollten schon machen was Du mit Ihnen vereinbarst.
Sie können es vielleicht ablehnen weil es nicht vom Hersteller freigegeben ist aber heimlich ein Update aufzuspielen geht ja nun gar nicht !