Sammelthread: VW Abgasskandal - Erfahrungen -NACH- dem Softwareupdate

VW

Liebe Schummeldieselfahrer,
Laut Pressemeldungen sollen ja bereits die ersten Rückrufbriefe rausgegangen sein.

Daher würde hier gerne schoneinmal einen Thread eröffnen, in dem Alle ihre Erfahrungen mit einem bereits durchgeführten Softwareupdate schildern können:

Gibt es Leistungseinbußen?
Änderungen in der Fahrdynamik?
Veränderter Verbrauch?
Sonstige Probleme nach Update?

Bitte um rege Teilnahme!

Danke und Gute Fahrt!

Beste Antwort im Thema

Vielleicht sollte man die Veränderungen und deren Folgen für die Motoren einmal auflisten.

Mein wirklich ehrlicher Werkstattmeister aus einer Vertragswerkstatt erklärte es mir so:

Vorher waren die Motoren auf einen bauteilschonenden möglichst geringen Rußausstoß, geringen Verbrauch und damit einhergehende geringe CO2-Emissionen im Alltagsbetrieb ausgelegt.
Dies wurde durch eine "heiße" Verbrennung eines mageren Gemisches aus Luft und Diesel, sowie ohne nennenswerte Nacheinspritzung und möglichst geringer "AGR-Rate" (AGR-Ventil nur in bestimmten Betriebszuständen nur so minimal wie absolut nötig geöffnet, sonst geschlossen) realisiert.
So sollten die Motoren langlebig, sparsam und trotzdem leistungsstark sein.

Im "Prüfstandmodus" für den völlig unrealistischen und von fast keinem Fahrer zu realisierenden NEFZ-Betrieb sahen die Werte anders aus.
Möglichst "kalte Verbrennung" bei sehr fettem Gemisch (dadurch sehr viel Ruß), hohe Nacheinspritzung von Dieselkraftstoff zur Abgaskühlung, extrem hohe AGR-Rate (AGR-Ventil dauerhaft offen) und dadurch entsprechende Rußbelastung aller betroffenen Teile.
Das war nicht weiter schlimm, weil der Motor diesen Modus ja nur in einem Test 20-25 Minuten irgendwie überleben sollte, mehr nicht.
Leistungsentfaltung, Laufkultur, Belastung und Langlebigkeit der betroffenen Baugruppen spielten da also keine Rolle.

Nun werden die Fahrzeuge aber in einen prüfzyklusnahen Dauerbetriebzustand umgerüstet. Das verursacht dann bei allen Fahrzeugen früher oder später die gleichen Probleme.

gestiegener Verbrauch:
- durch die Gemischanfettung für eine kältere Verbrennung steigt der Verbrauch, da mehr Kraftstoff eingespritzt wird, als überhaupt nötig ist.
- durch die dauerhafte Nacheinspritzung (wertvoller Kraftstoff wird nicht zum Vortrieb genutzt, sondern einfach unverbrannt zum Abkühlen der Abgase verschwendet)

unrunder / unruhiger Lauf / Leistungsverlust
- durch die kältere Verbrennung entstehen massiv mehr und größere Rußpartikel. Diese werden durch das nun dauerhaft offene AGR-Ventil wieder in das Einspritzsystem geführt, wo sie das Luft-/Krafstoffgemisch kontaminieren und sich überall ablagern und zu entsprechenden Verkokungen und daraus resultierenden Verstopfungen aller betroffenen Bauteile führen.
Dies versucht man nun durch die Anhebung des Einspritzdrucks hinauszuzögern. Deswegen klappern auch die Injektoren nach der Umrüstung merklich. Die Anhebung des Einspritzdrucks wird bei "noch sauberen" Motoren subjektiv von wenigen Kunden euphorisch als "Leistungssteigerung" empfunden. Der Partikelfilter setzt sich ebenfalls deutlich schneller zu.
Haben die Injektoren, das AGR-Ventil und die Leitungen der Abgasrückführung angefangen sich mit Rußpartikeln zuzusetzen, beginnt der Motor unrund zu Laufen und verliert merklich an Leistung.

häufigere Regeneration / Selbstreinigung des Partikelfilters
- durch oben beschriebene Maßnahmen hat sich die Rußbelastung der Abgase deutlich erhöht. Der Partikelfilter ist nun also erheblich mehr belastet, wofür er nicht konstruiert wurde, und man versucht über häufigere Regenerationen eine vollständige Verstopfung etwas hinauszuzögern.

Diese ganzen Maßnahmen führen lediglich zu einer minimalen Verringerung der Stickoxide, jedoch zu deutlich mehr CO2-Ausstoß und einer erheblich verringerten Lebensdauer der betroffenen Baugruppen.

Aber die Werkstätten sind vom Mutterkonzern dazu angewiesen worden den Kunden die Umrüstung aufzuzwingen und die entstehenden Probleme nicht zu erwähnen, bzw auf Nachfragen immer die gleichen Aussagen zu tätigen ("Nein, durch das Update entstehen keinerlei Probleme." ; "Es sind keine Schäden oder Probleme nach dem Update bekannt"😉und bei Reklamationen dann entsprechend immer behaupten, dass dies unmöglich sei, und der Kunde der allererste ist, der jemals ein Problem nach der Umrüstung hätte.

Die tatsächliche Anzahl der "Einzelfälle" lässt sich dabei ganz leicht aus der Auftragsnummer der Reklamation ableiten. Die Ticketnummern für die Reklamationen nach der Umrüstung werden für jede Marke einzeln fortlaufend vergeben. So müsste man also nur an einem Tag jeweils bei VW, Audi, Seat und Skoda eine Reklamation machen und dann die jeweiligen Ticketnummern addieren. Schon hätte man die tatsächliche Anzahl der "vereinzelten Probleme", welche sich dem mittleren fünfstelligen Bereich immer weiter nähert.

Der Grund für diesen Druck, den der Mutterkonzern auf die Werkstätten und Kunden ausübt, ist die Vorgabe der EU, dass die Fahrzeuge bis zu einem bestimmten Zeitpunkt umgerüstet sein sollen, oder sonst Strafzahlungen drohen.
Also macht man Druck auf die Kunden.
Und durch die Instandsetzung der durch die Umrüstung früher oder später auftretenden Folgeschäden, sofern nicht zeitnah reklamiert wird, kann sich der Konzern auch noch etwas Geld vom Kunden holen.

Die aktuellen Maßnahmen dienen nicht der Lösung der Abgasproblematik, sondern sollen dem Konzern nur etwas Luft verschaffen.
Die Schäden werden bei jedem Fahrzeug nach der Umrüstung auftreten. Je nach Fahrprofil und Zustand bei einigen früher, bei anderen später.
Und bei denen, wo es später auftritt, kann man ja wieder an den Ersatzteilen Geld verdienen, falls diese Fahrzeuge dann noch in einem Land im Betrieb sind, wo auf die Abgaswerte geachtet wird.

Eine tatsächlich funktionierende Lösung im Sinne der Kunden und der Abgasvorschriften hätte anders ausgesehen.
Da wäre, neben einer Softwareanpassung, eine neukonstruierte wirksame Abgasreinigungsanlage in jedes betroffene Fahrzeug eingebaut worden. Sprich neue SCR-Katalysatoren mit Harnstoff-Wasser-Einspritzung, neue Partikelfilter, neue Abgasrückführung und neue Injektoren. Für die Kunden selbstverständlich kostenlos.

Alternativ eine Rücknahme der betroffenen Fahrzeuge durch den Hersteller bei voller Kaufpreiserstattung, da die Fahrzeuge ja eigentlich keine Betriebserlaubnis haben, da sie ja die Abgaswerte nicht einhalten.

Soweit mein etwa eine Stunde dauerndes Gespräch mit einem Werkstattmeister einer SEAT und Skoda Vertragswerkstatt, der auch nur noch genervt ist, dass es keine echte Lösung gibt und die Werkstätten nur der Prellbock zwischen Konzern und verärgerten enttäuschten Kunden mit nach der Umrüstung defekten Fahrzeugen sind.

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Das AGR bzw EGR wird im Flash deaktiviert, hier könnte man auch den DPF deaktivieren wenn man keinen mehr verbaut hat.

Hier nochmal das Nageln vom 1,6er das hat unser Fahrzeug vorher nie gemacht und SEAT sagt, da klingen andere schlimmer, kein Handlungsgrund.

Link zum alten Beitrag

Mit Kess V2 hat es ein Kumpel von mir gemacht. War ziemlich easy. Allerdings in einem Opel, aber dessen MSG ist gleich dem unseren. Das fällt beim TÜV ohne Abgasmessung eh nicht auf, weil kein Fehler abgelegt wird. Aber im Stand ohne Last, bis 3000 U/min (da regelt er ab), arbeitet m.W das AGR überhaupt nicht.

Ok. Schluss mit diesen fragwürdigen Tipps und zurück zum eigentlichen Thema. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf unsere NUBs.

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Zitat:

@QuirinusNE schrieb am 3. August 2017 um 21:12:07 Uhr:


... Wenn man beim Joggen ständig seinen Furz einatmen müsste, wäre man auch irgendwann am Ende. So auch hier.. 😉

Super, herzlichen Dank! Bei so viel Frust ist es schön, wenn auch wieder Lustiges kommt. 🙂

Update: Hab heute eine Rechnung in Höhe von 126,74 bekommen für die durchgeführte Fehlersuche bzw Funktion. Gesamtwert 213,-Euro. Ganz unten steht dann 'Nachlass BA 10 (50% von 213,00)
Keine übernahme von Kosten durch Seat Deutschland' Das ist frech. Dabei haben die nichtmal die Vollgasfahrt gemacht ob mein Auto vmax schafft.

Sorry, dass ich das nicht mehr erinnere (was bei Dir vorher los war), aber mit welcher Begründung musst Du jetzt etwas zahlen? Gibt Dein Händler keine Gewährleistung auf die Arbeiten zum Update? Wenn nicht, mit welcher Begründung? Hast Du einmal daran gedacht, ihm zur Behebung der neuen Mängel nach dem Update eine Frist zu setzen? Du musst ihm m.E. 3 Versuche gewähren und wenn der Erfolg ausbleibt, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten. Wohlgemerkt nur, wenn Du die neuen Mängel auch konkret belegen kannst (was häufig schwierig ist bei diesem Thema). Aber Du musst Dich nicht immer wieder vertrösten lassen und wochenlang Dein Fahrzeug in der Werkstatt lassen (trotz Ersatzwagen), denn das ist unzumutbar. Oder schreibe ich am Thema vorbei? 🙄

Ist doch nur eine Rechnung, einfach zurückweisen mit Verweis auf Seat und ausdrücklich darauf hinweisen dass du noch immer unzufrieden seit dem Update bist. Ist zwar blöd für die Werkstatt, Aber wer jahrelang vom guten Geschäft profitiert der muss auch mal durch schlechte Zeiten gehen.

Ja sicher! Nur keine Zurückhaltung vor dem Händler - auch wenn der nichts dafür kann. Das darf doch kein Grund sein, sich vom VW-Konzern (oder meinetwegen von SEAT) veräppeln zu lassen. Die Rechnung würde ich wohl auch nicht zahlen oder nur unter dem Vorbehalt der (teilweisen) Rückforderung - damit nicht nachher noch Stress mit der SCHUFA o.ä. aufkommt. Also immer schön die eigenen Rechte wahren und sich weitere Schritte vorbehalten. Wer aber den Mund dort nicht aufmacht, wird locker über den Tisch gezogen.

Hilfe zum Diesel-Desaster gefällig? (dies ist keine Werbung!)
http://www.finanztip.de/finanztip-email/aktuell/?utm_campaign=KW201731

Zitat:

Es gibt aber keine Pflicht der betroffenen Autobesitzer, den Rückruf auch anzunehmen und das Software-Update aufspielen zu lassen. Inwieweit sich das auf die Zulassung auswirken kann, ist noch nicht geklärt. Da VW keine Garantie dafür übernimmt, dass der Motor nach der Umrüstung auf Dauer einwandfrei läuft, empfiehlt etwa der Rechtsdienstleister Myright*, das Fahrzeug nicht umrüsten zu lassen. Wer bereits in der Werkstatt war, hat dadurch seine Rechte aber nicht verloren, falls das Auto danach zum Beispiel viel mehr Sprit verbraucht.

Neben den Ansprüchen aus dem Kaufvertrag stehen auch sogenannte deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller im Raum (§§ 823, 826 BGB). Die Voraussetzungen sind streng, und der Schaden muss nachgewiesen werden. Ein Schaden liegt sicher vor, wenn das Fahrzeug seine Betriebszulassung oder seine Umweltplakette verliert. Sollte nach der Nachbesserung der Spritverbrauch steigen oder die Fahrleistung sinken, wären das auch Schäden. Der Kunde kann den Kaufpreis auch als Schaden geltend machen, wobei das Gericht für die Zeit, die der Käufer das Auto fahren konnte, wahrscheinlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung abzieht.

Zitat:

@R4msey schrieb am 4. August 2017 um 15:25:43 Uhr:


Dabei haben die nichtmal die Vollgasfahrt gemacht ob mein Auto vmax schafft.

Das macht auch keine Werkstatt.
Viel zu gefährlich, Zeitaufwändig und sinnfrei.

@FUNKY-ONE Seat hatte das verlangt. Der Händler ging aber davon aus das er die Vmax erreicht, da ja keine Fehler festgestellt wurden. Der Händler hat mir heute am Telefon gesagt das es keine Rolle spielt wie lange er braucht um auf Vmax zu kommen, wenn ers schafft dann ist das für Seat kein Grund in Aktion zu treten. Das Problem was ich nun hab, mein Auto läuft zur zeit wieder tadellos. Das soll mal einer verstehen...

Warte mal ab wenn es draußen wieder wärmer wird 😉

Zitat:

@R4msey schrieb am 4. August 2017 um 21:34:35 Uhr:


@FUNKY-ONE Seat hatte das verlangt.... hat mir heute am Telefon gesagt das es keine Rolle spielt wie lange er braucht um auf Vmax zu kommen, wenn ers schafft dann ist das für Seat kein Grund in Aktion zu treten.

Bergab mit Rückenwind ist es oft keine Kunst Vmax zu erreichen. die Aussage von Seat bzw. des Versuchsaufbau find ich hier fragwürdig.

Folgender Beitrag aus einem anderen Thread passt eigentlich hier sehr gut rein:

Zitat:

@Napoli679 schrieb am 4. August 2017 um 22:35:21 Uhr:


So. Kurzes Update...
Das Video meines orgelnden Motors wurde zu VW geschickt und am nächsten Tag kam postwendend die Freigabe zum Tausch des AGR samt Kühlaggregats. Haken: wird zwar komplett übernommen, aber ich bekomme ein Schreiben von VW, dass diese Maßnahme in keinerlei Bezug zum Update steht und somit nicht in die zukünftige Garantie fällt. Ach ja, Leihwagen gibt's auch nicht! Verstehe, wer will.
Noch was zum Lachen: man sagte mir, man hätte die Einspritzdüsen per Programmierung über Diagnosegetät justiert, um dem Ruckeln entgegen zu wirken... aha... ??????
Wissen die eigentlich, was die da für einen Mist erzählen???
Und auf meine Fragw hin, wie sie denn das AGR beim letzten Mal testeten kam nur: ja, mit dem Fehlerauslesegerät und einer Probefahrt ohne Diagnosegerät. Oh man. Hatte denen gesagt, dass er die über 700 Grad zum Regenerieren nicht mehr erreicht, egal wie sehr man ihn tritt. Aber das wollten sie wohl durch Hexenwerk rausfinden. Aber nun habe ich darauf bestanden, das zu wechseln! Hat geklappt, ich bin gespannt.
Aber Überraschung: über 50.000 AGR im Rückstand. Also dauert es Wochen. Bis dahin soll ich fahren. Habe die Inspektion machen lassen; habe nun Mob und kann mich einschleppen lassen und habe DANN Anspruch auf einen Leihwagen.
Und keiner sagt es einem...

News aus der Autobild:Fahrverbote sind unausweichlich :Sorry für OT ,hatte Thread verwechselt.

20170806-080505
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