Sammelthread - Rund um Garantieverlängerungen / Gebrauchtwagengarantien

VW Passat B7/3C

Es wurde schon unzählige Male diskutiert, aber einen aktuellen Beitrag habe ich nicht gefunden, daher mein Beitrag:

Die Neuwagengarantie läuft im Oktober bei mir aus und jetzt steht die Frage im Raum, ob ich verlängern soll oder nicht? Bislang hatte ich absolut nichts (teu teu teu) mit dem Wagen (EZ 10/12 - 53tkm). Im letzten Jahr sind "sehr viele" Kilometer hinzugekommen was sind in den nächsten drei Jahren der bestehen Laufzeit aber drastisch ändern wird. Ich gehe davon aus, dass sich die Laufleistung bei Abgabe 2017 auf max. 100-120tkm eingependelt hat.

Jetzt aber die Kernfrage: In welchen Fällen lohnt es sich die Garantie-Verlängerung zu haben?

- Mir fehlt leider der Praxisbezug um momentan den Nutzen erkennen zu können
- gibt es konkrete Beispiele was in nächster Zeit die Hufe hochreißen könnte?
- ...

Ich bin über Hinweise sehr dankbar! 🙂

Beste Antwort im Thema

Ja. Du kannst aber meiner Aussage vertrauen oder gleich den VVD kontaktieren. Isso! 😉

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Zitat:

@morpheus1978 schrieb am 6. Oktober 2015 um 09:14:52 Uhr:



Zitat:

2.
Die letzten Beiträge behandeln nicht die Garantieverlängerung

http://www.volkswagen.de/.../die_garantieverlaengerung.html

sondern eine Weiterführung der Gebrauchtwagengarantie. Dies ist ein erheblicher Unterschied, da der Leistungskatalog ggü. der Garantieverlängerung erheblich vermindert wird.

In wie weit unterscheidet sich die Garantie Verlängerung zu der Perfect Car Pro Verlängerung ?
Danke schonmal für deine Info

Nur ein paar Unterschiede, den Rest kann man bequem im Inet finden:

- Die Garantieverlängerung ist nur in den ersten 2 Jahren der Neuwagengarantie abschließbar.
- Sie kann für insgesamt 3 Jahre nach Ablauf der Werksgarantie abgeschlossen werden, das aber nur einmalig (das bedeutet, man muss sich entscheiden: 1, 2 oder doch ganze 3 weitere Jahre?).
- Sie beinhaltet die VOLLE Werksgarantie: gleiche Leistungen, gleiche Einschränkungen

Hi zusammen,

Meine Garantieverlängerung läuft auch im Dezember aus, d.h. kann dann einfach ein drittes Jahr anschliessend abschliessen, musste aber mich nicht entscheiden wie lange die Laufzeit ist.. kurz bevor die die Garantieverlängerung ausläuft schreibt ja uns VW an was das nächste Jahr kostet und dann entweder kündigen oder verlängern..

Richtig. Dazu sollte man aber wissen, dass die ursprüngliche Garantieverlängerung (= einer Werksgarantie)
1. übergeht in eine Gebrauchtwagengarantie und
2. mitwirkungspflichtig ist. Es bedeutet, das die Verlängerung automatisch eintritt, wenn der Versicherungsnehmer nicht von sich aus kündigt (und dazu hat er immer das Recht, da sich die Versicherungssumme i. d. R. erhöht).

Ob sie sich lohnt weiß man immer erst dann, wenn man sie ausreichend in Anspruch nehmen musste.

Richtig. Aber man hat nur einmal die Chance die Werksgarantie innerhalb der ersten zwei Jahre, um 1/2/3 Jahre zu verlängern. Entscheidet man sich z.B für 2 Jahre Garantieverlängerung ändert/verlängert sich die Garantieverlängerung nach Ablauf der zwei zusätzlichen Jahre automatisch in eine Funktionsgarantie wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Das gleiche gilt bei 1 Jahr oder 3 Jahre Garantieverlängerung.

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@Polmaster sorry hatte deinen oberen Beitrag überlesen ;-)

Hallo Forum,
ich hole diesen Thread noch mal hoch. Mein Passat 2.0 tdi 130 kW, EZ 08/2014 nähert sich dem Ende der regulären Werksgarantie. Bei meinem 5er GTI den ich davor fuhr, hatte ich die 2-jährige Garantieverlängerung vom VVD abgeschlossen, für damals um die 600 EUR für bis max 100.000 km. Das war ok.

Aber jetzt will der VVD für den Passat folgende Wucherpreise:
- Für 12 Monate bis max 60.000 km: 394,- EUR
- Für 24 Monate bis max 80.000 km: 1284,- EUR
- Für 36 Monate bis max 100.000 km: 2335,- EUR

Ich halte das für absolut übertrieben und unangemessen. Frage: Sind das Standardpreise vom VVD oder spielt hier der Freundliche mit eine Rolle?
Ich werde das Gefühl nicht los das VW Geld für den Abgasskandal braucht.

Hat wer von euch vor kurzem die Anschlussgarantie für seinen Passat abgeschlossen? Darf ich fragen für welche Laufzeit bei welchem Einmalbeitrag?

Vielen Dank und viele Grüße
Lutz Neumann

Ende letzten Jahres 768€ für 12 Monate. Hatte bereits über 80Tkm gelaufen. Ist der 103KW Motor.

Das sind vom VVD festgelegte Preise. Der Händler hat darauf keinen Einfluss. Es gibt dort auch keinen Spielraum für Nachverhandlungen, um Preise eventuell zu drücken.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 9. Juni 2016 um 22:19:27 Uhr:


Das sind vom VVD festgelegte Preise. Der Händler hat darauf keinen Einfluss. Es gibt dort auch keinen Spielraum für Nachverhandlungen, um Preise eventuell zu drücken.

Danke euch! Ich hab es befürchtet.

Hab auch gestern das Schreiben für die Verlängerung zur Funktionsgarantie bekommen. Nach 4 Jahren läuft nun die Garantieverlängerung aus. Man will nun monatlich 80,80 Euro, was dann pro Jahr ungefähr 970 Euro ausmacht.

Hallo,

ich habe ein Schreiben bekommen, dass sich meine Garantie automatisch um 1 Jahr verlängert. Da mir der Betrag mit 850 EUR ziemlich hoch erscheint, möchte ich sichergehen, dass sich die Garantieverlängerung auch wirklich lohnt. Konkret interessieren mich folgende Fragen:

- Bis zu welcher Summe greift die Versicherung, wie hoch ist die Selbstbeteiligung und was genau wird übernommen? Material UND Lohn?
- Steigt der Wiederverkaufswert durch die Garantieverlängerung spürbar?

Ein paar Fakten zu meinem Auto:

Passat B7/3C (siehe Profil), Laufleistung 140.000, EZ: 03.2013.

Wichtig zu erwähnen wäre noch, dass das Fahrzeug von dem Abgas-Problem betroffen ist. In dem Schreiben steht extra, dass Schäden in diesem Zusammenhang von der Garantieverlängerung ausgeschlossen sind. Ganz schön dreist, wenn man bedenkt, dass Kunden in den USA mit 10.000 USD entschädigt werden. Aber was will man machen...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Garantieverlängerung - lohnt sich oder nicht?' überführt.]

Lies den Brief nochmal genauer, es steht bestimmt darin dass die Abgasthematik nicht der Grund für die Kostenerhöhung ist 😉

Den Rest kannst du in den dir vorliegenden AVB entnehmen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Garantieverlängerung - lohnt sich oder nicht?' überführt.]

Na ja, bei realistische Sichtweise kann man das Verhalten von Volkswagen in Bezug auf unterschiedliche Konditionen für US-Kunden und den Rest der Welt nur all zu gut verstehen, was solche Sachen angeht, sind die USA bekanntlich sehr speziell, schon wegen kleinen, letztlich aus praktischer Dummheit der Kunden resultierenden Problemchen, machen laienhafte Schöffen gerne Millionenbußen, nur um es den bösen Konzernen mal richtig zu zeigen.

Welchen effektiven Schaden hat denn ein Autokäufer in der Diesel-Affaire tatsächlich? vielleicht wenige 100,- €,
10.000,- $ sind da ein völlig abgehobener Wert, der sich nie und nimmer rechtfertigen lässt.

Wenn man sich etwa die sog. "Düsseldorfer Liste" für Schmerzensgeld ansieht: bei leichte Schädelfraktur gibt es gerade einmal 1500,- bis 2000,-€. Da dürfen sich gierige VW-Käufer mal kräftig schämen, wenn sie auf US-Tarife hoffen.
Ich denke, schändlich sind zunächst die hier in Deutschland geläufigen Entschädigungen für echte Schäden, wie eben die von Opfern durch Unfall, oder Gewalt, welche durch die Hanebüchene Praxis der deutschen Justiz mit ihrer "Düsseldorfer Liste" ein weiteres mal geschädigt werden nach dem Motto: es soll bloß keiner aus seinem Unglück auch noch "Gewinn" erzielen können!

Da sind doch die Schäden aus der Diesel-Affaire für VW-Kunden wirklich Pillepalle, oder?

Zu Deiner ursprünglichen Frage "Anschluß-Garantie":
VW macht solche Angebote garantiert nicht um Dir Kosten zu ersparen, sondern um selbst daran zu verdienen und vor allem, damit Du im Schadensfall in eine teure VW-Vertragswerkstatt und nicht zu einer viel günstigeren freien Werkstatt gehst.

Lohnen tut sich daher so eine Versicherung nur dann, wenn Dein Fahrzeug eine Montagsmöhre ist und schon seit Jahren verlässlich immer wieder größere Reparaturen anfallen. Was in solchen Fällen dann von einer Garantieversicherung genau abgedeckt ist, wird Dir hier keiner sagen können, das verraten Dir auch die freundlichen VW-Vertragspartner nicht, wäre auch wirklich schwierig, so kompliziert sind die Versicherungs-Bedingungen verfasst. Warum wohl? -dürfte klar sein! oder ;-)

Ein Beispiel: verreckt die Kupplung und zerfetzt das Getriebe, wird allenfalls der Kupplungsschaden übernommen, den Folgeschaden am Getriebe darfst Du jedoch selber zahlen und der ist deutlich höher.

Unterm Strich ist da eine Reparatur in 'ner Freien Werkstatt womöglich deutlich günstiger, auch wenn Du die Kupplung dann selbst bezahlen mußt.

Unter solchen Umständen ist, zumindest bei informierten Interessenten, keine nennenswerte Steigerung des Wiederverkaufswertes durch so 'ne Garantieverlängerung zu erwarten, schon gar nicht in der Höhe die Dich das Ganze kostet.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Garantieverlängerung - lohnt sich oder nicht?' überführt.]

hi

um welche Versicherung geht es denn? um die perfect car versicherung vom vvd oder von der vw garantie vom vvs?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Garantieverlängerung - lohnt sich oder nicht?' überführt.]

VVD, falls die Frage an mich gerichtet war.

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