Sammelthread: LED Scheinwerfer
Hallo,
kann jemand was zu den LED Scheinwerfer sagen, mich interessiert wie gut die Serienmässigen des
Highline sind, ich habe mittlerweile die Befürchtung das diese nicht so dolle sind.
Gruß
Seli06
Beste Antwort im Thema
Da es mich auch interessiert hat, wie die 'billigen' LEDs aussehen und z.T. die Links hier nicht mehr funktionieren, bzw. die Bilder etwas schwer auffindbar sind, hier ein paar Screenshots von einem Youtube-Video, in dem die 'billigen' LEDs recht gut zu erkennen sind (sehen, finde ich, sehr gut aus und ich freue mich jedenfalls, dass ich sie beim Comfortline dazu bestellt habe).
1227 Antworten
Ist doch alles in der StVZO geregelt:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
...
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
...
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Ich hab beim TÜV nachgefragt. Hinten TFL mit oder ohne Kennzeichenbeleuchtung ist ok. Über deutschem Recht nach dem es nicht erlaubt ist steht eine EU Richtlinie die es dann doch zulässt.
Quelle?
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 22. September 2017 um 10:27:25 Uhr:
Zitat:
@Passat-B8BiTDI schrieb am 22. September 2017 um 10:19:00 Uhr:
Keiner hat bei TFL hinten die Scheinwerfer mit an. Nur hast du beim MQB sehr viel Möglichkeiten es elegant aktivieren zu können.
Doch, viele haben das. Diverse BWMs, die Facelifts von Golf 7, SEAT Leon, Skoda Octavia, Audi A3, nur um mal einige zu nennen.
Also bei BMW weiß ich es nicht, aber ab werk hat das kein Golf, Leon, Oktavia oder A3.
Habe heute explizit drauf geachtet und diverse Autotests angeschaut. Auch in aktuellen Werbungen wie z.b die vom Passat mit Stauassistent sind die Rückleuchten nicht beim TFL aktiv. Falls du welche gesehen hast, dann sind die codiert oder hatten den Lichtschalter auf Standlicht.
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@pfälzerwildsau. Ich war direkt vor Ort bei der Dekra und der Prüfingenieur hat in meinem Beisein in seinem schlauen Buch nachgeschaut und mir dann grünes Licht gegeben.
Zitat:
@pfaelzerwildsau schrieb am 22. September 2017 um 16:55:50 Uhr:
Ist doch alles in der StVZO geregelt:Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
...
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
...
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Was leitest Du davon ab?
Und n Kumpel von mir (Fahrlehrer) sagt, dass es nicht erlaubt ist. aber gut möglich, das er sich was anderes gedacht hat. was genau leuchtet denn, wenn man hinten TFL macht?
Wer hat nun Recht? XD
Ich habe einen Fehler gemacht. Beim A3 und beim Leon leuchten seit dem Facelift beim Tagfahrlicht die Rückleuchten (möglicherweise aber nur in der LED-Ausführung). In Testvideos sieht man das teilweise nicht, weil man bei strahlendem Sonnenschein die Rückleuchten wirklich kaum sieht. Bei VW und Skoda bleibt, vielleicht auch deshalb, alles beim Alten.
Zitat:
@DVE schrieb am 22. Sep. 2017 um 23:1:52 Uhr:
@pfaelzerwildsau schrieb am 22. September 2017 um 16:55:50 Uhr:
Ist doch alles in der StVZO geregelt:Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
...
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
...
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.Was leitest Du davon ab?
Dass hinten nix leuchten darf wenn Tagfahrleuchten verbaut sind.
Benutzt man hingegen das Abblendlicht als TFL (was zulässig ist), dann muss hinten leuchten, weil das Abblendlicht kein TFL im Sinne dieser Verordnung ist.
Wenn Standlicht als TFL verwendet wird, muss ebenfalls hinten leuchten.
Allerdings scheiden sich hier die Geister, ob in Deutschland Standlicht als TFL verwendet werden darf.
Das leite ich aus dem 49a der StVZO ab.
Ist übrigens auch in vielen Kommentaren zu diesem Paragraph nachzulesen.
Dann liest du den entsprechenden Paragraphen falsch. Dort steht lediglich, dass in Verbindung mit Tagfahrlicht die Schlussleuchten usw. nicht leuchten müssen. Du machst aus dem "müssen" ein "dürfen".
Es reicht übrigens sowieso nicht ständig nur einen Blick auf die StVZO zu werfen. Solche Sachen sind in den entsprechenden EWG-Richtlinien geregelt.
Wie ich bereits zum wiederholten mal sagte, gab und gibt es verschiedene Fahrzeuge, bei denen auch die Rückleuchten in Verbindung mit dem Tagfahrlicht vorne leuchten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass all diese Autos eigentlich gar nicht zulassungsfähig sein sollen.
Aber eigentlich tut das alles hier sowieso nichts zur Sache. Ursprünglich ging es darum, dass das Einschalten des Abblendlichts am hellichten Tag kontraproduktiv ist, denn:
- Abblendlicht verbraucht mehr Kraftstoff.
- Gleichzeitig wird die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs an der Front massiv verschlechtert, weil Tagfahrlicht direkt in das Auge des entgegenkommenden Fahrers leuchtet, während Abblendlicht gerade darauf ausgelegt ist das nicht zu tun. Abblendlicht ist darauf ausgelegt, dass der Fahrer bei Dunkelheit möglichst gut sieht, während möglichst wenig Licht das Auge der entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer treffen soll. Tagfahrlicht ist darauf ausgelegt, das eigene Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu machen.
- Der Lampenverschleiß steigt an. Auch LED-Lampen unterliegen einem Verschleiß. Wenn man tagsüber unnötigerweise mit Abblendlicht herumfährt, sieht man nach einiger Zeit nachts schlechter.
Wer mit Abblendlicht am Tag fährt, kombiniert Nachteile mit Nachteile. Wer glaub das Fahrzeug unbedingt auch am Tag hinten beleuchten zu müssen, sollte sich das entsprechend codieren (lassen). Das Autobahnlicht (Abblendlicht ab 140 km/h) ist ein Relikt aus alten Zeiten, als es noch kein Tagfahrlicht gab. Heute ist diese Konfiguration völlig sinnfrei und wird daher ab Werk auch nicht mehr verwendet.
Beim A3 und Leon Leuchten die hinten auch nicht. Es ist dann codiert! Die Leuchten ab Werk nie mit.
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 23. September 2017 um 08:51:26 Uhr:
Dann liest du den entsprechenden Paragraphen falsch. Dort steht lediglich, dass in Verbindung mit Tagfahrlicht die Schlussleuchten usw. nicht leuchten müssen. Du machst aus dem "müssen" ein "dürfen".
Im Paragraph steht aber "dürfen" und nicht "müssen".
Und wenn Du die letzten Beiträge genauer durchliest, wurde die Frage nach DLA bei der Verwendung von Abblendlicht am Tage gefragt.
Geantwortet wurde, dass die Verwendung von Abblendlicht anstelle TFL keinen Sinn macht, gepaart mit unzähligen Begründungen.
Hat meiner Meinung nach nix mit der Frage zu tun.
Der Vollständigkeit halber sei aber auch erwähnt, dass die Eingangsfrage auch beantwortet wurde:
Abblendlicht am Tage ist nur möglich, wenn man den Lichtschalter von "Automatik" auf "Manuell (Abblendlicht)" stellt.
Dann funktioniert kein DLA, es findet also tagsüber keine Regulierung statt.
Wer DLA so wie ich dauerhaft nutzt, wird auch die Erfahrung gemacht haben, dass ab einer bestimmten Umgebungshelligkeit im Automatikmodus zwar das Abblendlicht eingeschaltet wird, dann aber noch keine Regelung durch DLA erfolgt.
Die Schwellwerte scheinen da (korrekterweise) unterschiedlich zu sein.
Ich bin somit aus der "TFL mit/ohne Rückleuchten"-Diskussion wieder raus.
Das gab es in diesem Forum bereits an anderer Stelle und verlief genauso langwierig(-weilig), wie hier.
Da Tagfahrleuchten seit 2011 Pflicht sind (leider nicht, diese auch zu benutzen) und es absolut erlaubt ist am Tage mit Standlicht zu fahren (so man in der Lage ist, die StVZO richtig zu lesen) - ist automatisch die Kombination aus Tagfahrlicht UND Standlicht (incl. Kennzeichenbeleuchtung) erlaubt. Deshalb ist es in der Software von VW auch möglich mit nur einem Haken, das Standlicht zum Tagfahrlicht hinzu zu codieren (Das macht auch der Freundliche). {Die Einzelcodierung ohne Nummernschildbeleuchtung ist dagegen stark Auslegungssache, da Standlicht immer auch dieselbe beinhaltet.}
Das das Tagfahrlicht (vorn) besser zu erkennen ist, als Abblendlicht, ergibt sich schon aus dem Namen Abblendlicht, das also nach unten gerichtet ist, während das Tagfahrlicht die gleiche Ausrichtung wie das Fernlicht hat.
Das alles ist doch nicht so schwierig!
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Gemäß dem Titel-Thema: Von den LED-Scheinwerfern bin ich eigentlich enttäuscht. Bei schönem Wetter ist die Ausleuchtung angenehm und gut, bei Regen bekommt man die Schwächen von weißem LED-Licht schmerzlich vorgeführt (starke Reflexionsverluste, starke Blendung durch entgegenkommende LED-Scheinwerfer). Man hat das Gefühl, garkein nutzbares Licht vorm Auto zu haben. Aber der Hammer ist die Leuchtweitenregulierung, die bei einem voll beladenem Auto das Licht verkürzt - so einen Schrott hatte ich noch nie!
Es geht um die "LED-Low" genannten Scheinwerfer, die LED-High bei meinem Verführer hatten mich allerdings auch nicht überzeugt, weshalb ich darauf verzichtet hatte. H7 konnte ich nicht, da LED Mindestausstattung beim GTE ist. Speziell beim GTE fehlen die Nebelscheinwerfer, weil Design vor Funktion geht.
MfG, HUK
Nein, dort steht, dass dieser Sachverhalt für Tagfahrleuchten nicht gilt! Da steht, dass Tagfahrleuchten auch ohne Rückleuchten einschaltbar sein dürfen. Du liest daraus jetzt, dass sie ausschließlich ohne Rückleuchten einschaltbar sein dürfen. Das steht aber in diesem Paragraphen nicht!
Habe A3 mit LED und TFL leuchtet vorn und hinten