Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate

VW Sharan 2 (7N)

Hi,

ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.

Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.

Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.

Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt

Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt

Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.

Begründung:

1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.

2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.

3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.

4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name , XX.XX.2018

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Zum Tuner gehen und ne Kopie vom Motorsteuergerät machen lassen. Diese kannst dann hinterher wieder draufspielen wenn du willst.

Zitat:

@rommulaner schrieb am 24. November 2017 um 08:00:32 Uhr:


Zum Tuner gehen und ne Kopie vom Motorsteuergerät machen lassen. Diese kannst dann hinterher wieder draufspielen wenn du willst.

Das ist genau der Weg den ich auch gehen will!
Hat das wer schon in der Praxis gemacht und damit keine Probleme oder Komplikationen im praktischen Fahrbetrieb nach dem Rückflashen gehabt?

Zitat:

@Ya6 schrieb am 23. November 2017 um 20:07:48 Uhr:


Hallo...
Mit großem Interesse habe ich diesen Talk verfolgt.
Ich habe im Juli nochmal für 2 Jahre Tüv bekommen ohne irgendwelche Beanstandungen. Das Update habe ich bisher nicht machen lassen. Und tja, was soll ich sagen, jetzt kam das Schreiben vom KBA. Bis 5.3.2018 hab ich nun Zeit das Update machen zu lassen. Ansonsten werden meine Daten an die Zulassungsstelle weitergeleitet.

Achja, ich habe einen Golf R-line 2.0 l Diesel. Baujahr 2012 und jetzt 110000 km auf dem Tacho. Bin Fernpendler.
Was meint Ihr? Weiter ignorieren???
Hat denn jemand Erfahrungen, der seine Frist nicht eingehalten hat? Oder hat jemand das gleiche Schreiben bekommen?

Ich würd´s in deinem Fall bis kurz vor Feierabend rauszögern. Ist dein Auto, also sollst du so lange es geht was vom Ursprungszustand haben, wie du es seit Kauf gewohnt bist.
Mit dem Kopieren der Software schön und gut. Hat mal jemand hier den Tipp gegeben ein zweites baugleiches Steuergerät zu beschaffen, und dort die Kopie aufzuspielen. Vorm TÜV dann das Werkssteuergerät einzubauen. Dieses sitzt ja bekanntlich unterhalb der Frontscheibe (von außen zugänglich).
Weiß nur nicht mehr wer das war und wo.

Ich hab jedenfalls das Update nun seit fast 20.000km drauf. Und noch immer keine Probleme.

Zitat:

@muze1 schrieb am 23. November 2017 um 22:46:44 Uhr:


Hi

ich würde das update machen lassen sonst legt dir die Zulassungstelle das Auto lahm.

Hallo,

wenn Du eine Kfz.-Rechtsschutz hast, abwarten bis Du von Deiner Zulassungsstelle Post bekommst. Dann einen Fachanwalt nehmen und durch ihn Einspruch dagegen erheben lassen. Man liest immer wieder, es gibt einige Zulassungsstellen die dann einen Rückzieher mangels fachlichem Wissen machen und nichts mehr weiter machen. Die warten dann auf eine finale Entscheidung, sagen sie seien nicht zuständig einen Musterfall zu schaffen und warten auf das endgültige Vorgehen Verkehrsministeriums zu diesem Vorgang irgendwann einmal ab.

Nur nicht so schnell aufgeben und kalte Füße bekommen.

Gruß Hans-Jürgen

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Zitat:

@Juergen 005 schrieb am 24. November 2017 um 15:52:42 Uhr:



Nur nicht so schnell aufgeben und kalte Füße bekommen.

genauso sehe ich das auch.

Da ich vom VW Konzern die Nase voll habe, (mehrere Problem mit dem Auto gehabt und das ohne Update und ohne Kulanz) habe ich mich dafür entschieden Rückabwicklung zu tätigen über einen Rechtsanwalt. Ob es zum Erfolg führt, kann ich ich sagen, das Verfahren dauert im schlimmsten Fall 2 Jahre. Bis dahin abwarten.

Und auch das Thema ohne Update, verlust der Zullasung habe ich angesprochen. Sollte es soweit kommen, so wird der Anwalt direkt darüber informiert und auch da wie Hans Jürgen schon erwähnt hat, gibt es erfolge wo die Zulassung nicht entzogen wurde.

Gruß

Zur Rückabwicklung: Hat bei mir ganz wunderbar geklappt. 2.0 TDI mit 177PS aus 2014. Kann nur raten, einen Anwalt zu beauftragen. Die geben für die 2. Instanz mittlerweile eine 100%-ige Erfolgsgarantie

Leider habe ich die Rechtschutz 8 Monate nach dem Kauf abgeschlossen. Somit sagen Sie mir, dass die quasi diesen Fall nicht deckt. Jetzt bleibt eigentlich nur Update machen oder vw-verhandlung.de oder myright.de ... :-(((((( aber da bin ich noch unschlüssig....

Ich habe nach dem bekanntwerden des Skandals gekauft.

Musste auch unterschreiben dass ich Kenntnis von der Manipulation habe.

Ist da dennoch Schadensersatz möglich- der Wert von dem Wagen ist ja nochmal schwer gerutscht.

Bei myright.de kann man einfach mit machen. Wenn man einen Rechtsschutz hat, dann am besten direkt zum Anwalt -> es lohnt sich!

Bei myright ist es so, dass man sein Auto trotzdem verkaufen kann. Man hat dann trotzdem noch Aussicht auf Entschädigung in Form von Kaufpreis - Verkaufspreis = "Klagesumme" - 30 % für myright = Dein Schadensersatz 🙂

My Right hat mir abgesagt

Warum? Gab es eine Begründung?

Weil ich nach dem bekanntwerden des Dieselgate mein Passat gekauft habe

Zitat:

@hasbeenslain schrieb am 7. Dezember 2017 um 19:18:46 Uhr:


Weil ich nach dem bekanntwerden des Dieselgate mein Passat gekauft habe

Das wäre auch der glatte Hohn!?!

Du kaufst ein Auto im Bewusstsein das es betroffen vom Dieselgate ist und dann willst du juristisch dagegen vorgehen um Schadenersatz zu bekommen?

Was ist mit euch los?

"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."

In Amerika würde das wohl funktionieren, aber die haben ohnehin einen an der Waffel.

Zitat:

@didarenni schrieb am 12. Dezember 2017 um 12:46:27 Uhr:



Zitat:

@hasbeenslain schrieb am 7. Dezember 2017 um 19:18:46 Uhr:


Weil ich nach dem bekanntwerden des Dieselgate mein Passat gekauft habe

Das wäre auch der glatte Hohn!?!

Du kaufst ein Auto im Bewusstsein das es betroffen vom Dieselgate ist und dann willst du juristisch dagegen vorgehen um Schadenersatz zu bekommen?

Was ist mit euch los?

"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."

In Amerika würde das wohl funktionieren, aber die haben ohnehin einen an der Waffel.

Man kann nur hoffen, dass es Dummheit ist. Glaube aber eher es handelt sich um niederträchtige Gier und bodenlose Unverschämtheit! 🙄
Ich bin dafür so etwas unter Strafe zu stellen - 2 Jahre Knast auf Bewährung wegen versuchter Bereicherung an anderen

Bernharde du schreibst genauso ein Müll zusammen. Statt den kleinen Mann zu bestrafen sollten doch viel mehr die richtigen dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Mal zum Thema zurück, gibt's schon neue Erkenntnisse für alle die das Dieselupdate boykottieren oder anders gefragt was tun, machen lassen oder weiter Boykottieren?

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