Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate

VW Sharan 2 (7N)

Hi,

ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.

Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.

Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.

Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt

Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt

Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.

Begründung:

1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.

2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.

3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.

4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Name , XX.XX.2018

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Zitat:

@wurmi72 schrieb am 28. Juli 2017 um 19:50:36 Uhr:


Und die nächste Meldung und damit der nächste Rutsch für die Gebrauchtpreise!
Damit kann ich meinen Verkauf nun vollends vergessen und muss wohl bis zum bitteren Ende dabei bleiben und hoffen, dass VW zur Kasse gebeten werden kann 🙁
http://www.faz.net/.../...diesel-fahrverbot-in-stuttgart-15126021.html

OT ein:

Wenn´s dann bald noch bitterer wird, muss man als Kude auch mal "Schwein" sein,
sofern das KFZ finanziert wurde und man somit von dieser Möglichkeit gebrauch
machen könnte:

http://www.focus.de/.../...-kredit-zurueckgeben-koenne_id_7410999.html

OT aus:

MfG

Hallo, ich fahre einen Passat b6 3c bj 2010, 170PS.
Ich habe bisher das Update verweigert, wie sieht es denn mit dem TÜV jetzt aus?
Bitte kein wilden Theorien aufstellen, ich würde gern etwas von Erfahrungen hören welche ihr beim TÜV gemacht habt.
Habt ihr auch ohne Update TÜV bekommen?
Wann und wo wurde dieser durchgeführt?

Danke für die Information

Daran wäre ich auch interessiert - ich habe die ersten beiden Briefe ignoriert
TüV habe ich übrigens nach dem ersten Brief und ohne update völlig anstandslos bekommen, durchgeführt beim :-)

Der TüV ist offenbar nicht das Problem. Das Problem ist, dass VW irgendwann (angeblich 18 Monate nach Freigabe der jeweiligen Update-Fassung für Deine spezifische Motor/Auto-Kombination) dem KBA meldet, dass Du das Update verweigerst und sich dann das KBA bei Dir mit der Drohung meldet, Dein Auto stillzulegen. Im Netz irgendwo (ich mein, sogar hier auf motor-talk) hat mal jemand so einen Brief veröffentlicht. Du kriegst dann noch ein paar Wochen Frist eingeräumt.

In der Annahme, dass das tatsächlch so ist, warte ich jetzt mal auf diesen KBA-Brief. und werde dann wohl in den sauren Apfel beißen.

Umso ärgerlicher ist dann das hier:
http://www.sueddeutsche.de/.../...-diesel-funktionieren-doch-1.3676488

Die Frist vom Passat läuft erst 2018 aus. Vorher wird nichts passieren. Nur der Amarok ist ausgelaufen. Ich rechne mit weiteren Neuigkeiten NACH der Wahl

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Ich habe mit meinem Alhambra ohne Update TÜV bekommen - war kein Thema.
War aber nicht bei einer Vertragswerkstatt sondern bei einer TÜV-Stelle

Es gibt wieder was Neues und natürlich ist es wieder mal verwirrend bzw. durcheinander.

Offenbar gibt es eine sehr unterschiedliche Vorgehensweise der kommunalen Verkehrsämter, was die Stilllegung von nicht-geupdateten Fahrzeugen betrifft. Einige ziehen es durch, andere stellen sich tot. Wäre schön, man wüsste, was die Knaben in der eigenen Stadt so machen, dann könnte man sich wenigstens drauf einstellen...
Erste Klagen gegen die Stilllegung sind erfolgreich.

http://www.spiegel.de/.../...ich-vw-diesel-stillzulegen-a-1174820.html

Zitat:

@Gysbert schrieb am 26. Oktober 2017 um 15:45:51 Uhr:


Es gibt wieder was Neues und natürlich ist es wieder mal verwirrend bzw. durcheinander.

Offenbar gibt es eine sehr unterschiedliche Vorgehensweise der kommunalen Verkehrsämter, was die Stilllegung von nicht-geupdateten Fahrzeugen betrifft. Einige ziehen es durch, andere stellen sich tot. Wäre schön, man wüsste, was die Knaben in der eigenen Stadt so machen, dann könnte man sich wenigstens drauf einstellen...
Erste Klagen gegen die Stilllegung sind erfolgreich.

http://www.spiegel.de/.../...ich-vw-diesel-stillzulegen-a-1174820.html

Dazu auch eine Meldung des Kölner Stadt-Anzeiger/Kreis Euskirchen für diesen ersten betroffenen Typ VW Amarok:

Abgas-Skandal: Euskirchener wehrt sich gegen Stilllegung seines Autos – mit Erfolg:

https://www.ksta.de/.../...lllegung-seines-autos---mit-erfolg-28733112

MfG

Einige Städte machen offenbar ernst.
Meine Nachbarstadt auch...
https://www.derwesten.de/.../...s-diesel-motors-still-id212536793.html

Für den Autobesitzer schade, aber vielleicht muss jetzt aktuell noch vor dem Ende der Regierungsbildung so etwas passieren, das VW in die Schranken gewiesen wird.

Ich habe großen Respekt vor dem Mann, der sein Auto trotz Stilllegung nicht Updated. Wenn alles solche Typen wären, könnte VW und die Regierung ihren Mist nicht so einfach auf unseren Schultern austragen! Und man müsste uns ein Angebot machen, das für uns Ok ist. Die Realität sieht anders aus: Man sagt uns, was wir jetzt zu tun haben und evtl. Folgekosten wie Wertverlust, Reparaturen, Verschleiß, mehr Sprit dürfen wir selber tragen - echt traurig

Zitat:

Die Realität sieht anders aus: Man sagt uns, was wir jetzt zu tun haben und evtl. Folgekosten wie Wertverlust, Reparaturen, Verschleiß, mehr Sprit dürfen wir selber tragen - echt traurig

Und genau aus diesem Grund werde ich kein Auto mehr aus dem VW Konzern kaufen!
Der Sharan an sich ist für uns das perfekte Familienauto, aber der Umgang von VW in diesem Zusammenhang mit seinen „Kunden“ ist eine absolute Frechheit!

Ich hab auch schon ab und an mit der MB V-Klasse geliebäugelt. Aber die kann ich mir nicht erlauben.
Die fängt etwa da an, wo der Sharan aufgehört hat. 🙁

Hallo zusammen,

auch ich habe für mich entschieden, nach gut 40 Autofahrerjahren, dieser Konzern kommt mir nie wieder ins Haus. Bis heute habe ich noch kein Update machrn lassen. Ich hatte bei meinem Sharan schon während der Garantie nur Ärger damit. Nie wieder!

Gruß Hans-Jürgen

Hallo...
Mit großem Interesse habe ich diesen Talk verfolgt.
Ich habe im Juli nochmal für 2 Jahre Tüv bekommen ohne irgendwelche Beanstandungen. Das Update habe ich bisher nicht machen lassen. Und tja, was soll ich sagen, jetzt kam das Schreiben vom KBA. Bis 5.3.2018 hab ich nun Zeit das Update machen zu lassen. Ansonsten werden meine Daten an die Zulassungsstelle weitergeleitet.

Achja, ich habe einen Golf R-line 2.0 l Diesel. Baujahr 2012 und jetzt 110000 km auf dem Tacho. Bin Fernpendler.
Was meint Ihr? Weiter ignorieren???
Hat denn jemand Erfahrungen, der seine Frist nicht eingehalten hat? Oder hat jemand das gleiche Schreiben bekommen?

Hi

ich würde das update machen lassen sonst legt dir die Zulassungstelle das Auto lahm.

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