Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate
Hi,
ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.
Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.
Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.
Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt
Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt
Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.
Begründung:
1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.
2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.
3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.
4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Name , XX.XX.2018
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825 Antworten
VW-Dieselskandal: Verbraucherschützer kündigen Musterklage an, kostenlose Beteiligung möglich
https://www.heise.de/.../...erklage-soll-Tausenden-helfen-4162833.html
Zitat:
@Luxury-Gap schrieb am 12. September 2018 um 18:22:57 Uhr:
VW-Dieselskandal: Verbraucherschützer kündigen Musterklage an, kostenlose Beteiligung möglich
https://www.heise.de/.../...erklage-soll-Tausenden-helfen-4162833.html
und hier:
Musterklage gegen VW – so machen Sie mit:
https://www.verbraucherzentrale.de/.../...n-vw-so-machen-sie-mit-29738
VG
Zitat:
@Mondeo1983 schrieb am 2. Februar 2017 um 12:43:43 Uhr:
Hi,Hab mich jetzt mal direkt bei den Quellen informiert was das Update betrifft.
Habe mit dem KBA und meiner zuständigen Zulassungsstelle gesprochen.
Antwort KBA:
Ich habe das recht das Update zu verweigern. Nutze ich dies, wird irgendwann das KBA einen bescheid bekommen das mein Fahrzeug weiterhin einen Mangel hat. Daraufhin wird die zuständige Zulassungsstelle Informiert die die weiteren Schritte durchführt. Das KBA ist nicht zusändig für die Fahrzeugstilllegung sondern die Zulassungsstelle.
Antwort Zulassunstelle:
Wir bekommen vom KBA die Info das, dass Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen xxxx weiterhin einen Mangel aufweist. Daraufhin bekomme ich eine Ordnungsbußgeld in Höhe von 40 € und habe 14 Tage Zeit den Mangel zu beseitigen. Erfolgt dies nicht, wird mein Fahrzeug stillgelegt.
Meine Zulassungstelle wartet seit Januar letzten Jahres auf Antworten vom KBA was die Fahrzeuge betrifft. 1 Jahr vergangen ohne Info's d.h solange die Zulassungsstelle keine Informationen vom KBA hat, werden wird man auch nicht angeschrieben, dass der mangel noch nicht behoben wurde.
Die Zulassungstelle hat gesagt, die Info das mein Auto weiterhin einen Mangel hat, kann in 1 Monat kommen,7 Monate oder 1-2 Jahre 3-4 Jahre dauern.
Ich werde somit mein Update erstmal beim Freundlichen absagen und mal abwarten
Der Mangel bleibt doch bestehen-trotz Update. Anhand der scheinbar einzig wahren Lösung der Hardware Nachrüstung Debatte ist doch erkennbar, dass das Update nutzlos ist, sonst würde ja kein Fahrverbot drohen?! Ein Update sollte doch zur Folge haben, dass die Werte eingehalten werden und kein Fahrverbot drohe. Die sollen mal die „Mängel“ in ihren Hirnen beseitigen.
Ich war jetzt gestern beim Aufspielen des Updates. Aufgrund der Frist von der Zulassungsstelle und der anstehenden HU würde ich zu diesem Schritt gezwungen. Da es ja anscheinend rechtens ist, die Plakette aufgrund des fehlenden Updates zu verweigern, blieb mir ja nichts anderes übrig.
Ich beobachte das jetzt mal ein paar Wochen und danach kommt die alte Software wieder drauf oder das AGR wird komplett stillgelegt mal schaun. Ersteres kann ich mittlerweile ja selbst.
Zitat:
@rommulaner schrieb am 15. September 2018 um 14:44:05 Uhr:
Ich war jetzt gestern beim Aufspielen des Updates. Aufgrund der Frist von der Zulassungsstelle und der anstehenden HU würde ich zu diesem Schritt gezwungen.
Welche Version wurde von VW aufgespielt?
Hast du zuvor gesichert?
Wie verhält sich das ganze mit CALID und CVN und Flashcounter?
Worauf ich hinaus will, ist es für "andere" nachvollziehbar was Du mit
Deinem Steuergerät so alles "verändert" hast?
VG
Ist jetzt die 9980, vorher 9240.
Ne, hab beide original Flashfiles.
Wenn man SG ausliest sieht man natürlich was drauf ist. AGR Off sollte unerkannt bleiben denke ich, werde ich dann schon sehen.
Der Flashcounter wird wahrscheinlich keinen interessieren.
Zitat:
@rommulaner schrieb am 15. September 2018 um 14:44:05 Uhr:
Ich war jetzt gestern beim Aufspielen des Updates. Aufgrund der Frist von der Zulassungsstelle und der anstehenden HU würde ich zu diesem Schritt gezwungen. Da es ja anscheinend rechtens ist, die Plakette aufgrund des fehlenden Updates zu verweigern, blieb mir ja nichts anderes übrig.
Ich beobachte das jetzt mal ein paar Wochen und danach kommt die alte Software wieder drauf oder das AGR wird komplett stillgelegt mal schaun. Ersteres kann ich mittlerweile ja selbst.
Guten Morgen,
so ging es mir ja auch kein TÜV bekommen und Schreiben vom Landratsamt.
Deshalb habe ich am letzten Mittwoch das Update machen lassen.
Und wie ich befürchtet habe keine 3 Tage später leuchtet morgens die Motorkontrollampe.
Da war der Samstag für mich schon gelaufen.
Heute mittag habe ich einen Termin zum auslesen.
Da bin ich mal gespannt was rauskommt.
Klingt ja super , war am Freitag den 14.9.18 zum Update da . Bin mal gespannt , was so kommt.
@marc-bloetscher
Das war bei mir auch so, nach drei Tagen ging die MIl an, daraufhin habe ich schon Rot gesehen.
Habe dann den Fehlerspeicher ausgelesen und festgestellt, das es nur ein defekter Glühstift war.
Alle vier Glühstifte erneuert und Ruhe wars seid dem.
🙂
Für unseren CSU Amigo und CSU-Sprachrohr der Auto-Lobby gibt es keine Schäden
nach dem Update, und er hat schon wieder etwas zu verkünden:
Zitat:
"Verkehrsminister Scheuer versucht, die Autoindustrie unter Druck zu setzen. Damit Besitzern von alten Dieseln Fahrverbote erspart bleiben, müsse es für einen Wechsel zu sauberen Wagen tolle Angebote geben..."
http://www.spiegel.de/.../...bote-fuer-diesel-umsteiger-a-1228401.html
Auf dass der Beschiss in die nächste Runde geht, warum gibt es hier eigentlich
keinen Emoji mit Mittelfinger ?
VG
Zitat:
@HUHIBU schrieb am 17. September 2018 um 09:05:36 Uhr:
@marc-bloetscher
Das war bei mir auch so, nach drei Tagen ging die MIl an, daraufhin habe ich schon Rot gesehen.
Habe dann den Fehlerspeicher ausgelesen und festgestellt, das es nur ein defekter Glühstift war.
Alle vier Glühstifte erneuert und Ruhe wars seid dem.
🙂
So war es bei mir auch.
Beim Freundlichen auslesen lassen, dann freundlich zum Verständnis gegeben dass ich es bei denen nicht machen lasse nach dem was alles VW mit einem abzieht.
Zu meiner Freien Werkstatt des Vertrauen gegangen und dort machen lasen für fast die hälfte des Preises.
Zitat:
@marc-bloetscher schrieb am 18. September 2018 um 09:07:52 Uhr:
Zitat:
@HUHIBU schrieb am 17. September 2018 um 09:05:36 Uhr:
@marc-bloetscher
Das war bei mir auch so, nach drei Tagen ging die MIl an, daraufhin habe ich schon Rot gesehen.
Habe dann den Fehlerspeicher ausgelesen und festgestellt, das es nur ein defekter Glühstift war.
Alle vier Glühstifte erneuert und Ruhe wars seid dem.
🙂So war es bei mir auch.
Beim Freundlichen auslesen lassen, dann freundlich zum Verständnis gegeben dass ich es bei denen nicht machen lasse nach dem was alles VW mit einem abzieht.Zu meiner Freien Werkstatt des Vertrauen gegangen und dort machen lasen für fast die hälfte des Preises.
Fahrzeugtyp, KM Stand ?
Wie war das denn mit der angeblichen VW "Kulanz", bei Problemen direkt nach dem Update? Unser VW Händler faselt auch immer so etwas ... 😕
VG
Für alle die prozessieren und u.A. deshalb eher ablehnend dem Update gegenüberstehen: mich erreichte gestern eine in Teilen überraschende Mitteilung der mich in der Sache vertretenden Anwälte (auszugsweise und anonymisiert):
„Wir raten Ihnen mittlerweile dazu, der Rückrufaktion zu folgen und der Behörde rechtzeitig vor Fristablauf nachzuweisen, dass das Softwareupdate aufgespielt wurde.
Uns ist bewusst, dass dieser Rat von unserer ursprünglichen Empfehlung, das Update nicht aufspielen zu lassen, abweicht. Im jetzigen, fortgeschrittenen, Verfahrensstadium halten wir die Risiken für Sie jedoch für überschaubar. Zwar ist damit zu rechnen, dass durch das Update neue Mängel auftreten können.“
Ich werde jetzt erstmal das amtliche Schreiben abwarten, in dem die Stilllegung angeordnet wird und über den Widerspruch versuchen etwas Zeit zu gewinnen.
Gruß
Zitat:
Und los gehts:
https://dieselnachruestung.eu/#register
VG
Registrierte Fahrzeuge Stand 10.09.2018 = 1.360, bin etwas - über diese kleine Zahl - überrascht, aber ok, muss ja jeder für sich entscheiden.... VG
(auf https://solutions.baumot.de/produkte/bnox-scr-system/ entdeckt...)
... nach weiteren 10 Tagen:
von 1. 3 6 0 auf 2. 9 5 5
VG
Hallo zusammen,
noch eine neue Spielart.
Der bisherige innerfamiliäre Halter hat mich gebeten, das Fahrzeug auf mich umzumelden, da ihm die ganzen juristischen Auseinandersetzungen (Anhörung Straßenverkehrsamt etc.) zu viel sind. Teilweise nachvollziehbar.
Nun war ich heute beim Straßenverkehrsamt und erfahre, daß man das Fahrzeug aufgrund des laufenden Rückrufs/Anhörung nicht anmelden/ummelden kann.
Damit wäre also quasi auch ein Verkauf des Fahrzeugs nicht möglich, da ein Käufer das Fahrzeug vor Anmeldung upgraden lassen muß.
Meine Fragen an Euch:
1. Weiß jemand, ob das so rechtens ist? Immerhin geht durch das Auto keine Gefahr für Leib und Leben aus und wenn ein Widerspruch die Stilllegung aussetzen kann, kann doch die Verweigerung der Anmeldung nicht rechtens sein. Hat da jemand genaue Infos? Die Damen und Herren vom Straßenverkehrsamt haben schriftliche Einlassungen verweigert.... :-(
Mal wieder wird alles auf den Verbraucher/Endkunden abgewälzt....
2. Wenn ich nun gezwungen bin, das Update für die Ummeldung aufzuspielen, gibt es eine Möglichkeit des Downgrades auf Ursprungszustand? Gerne auch PN.
Danke Euch vorab!
Stephan