Sammelthread: EA189 Dieselmotoren - Verweigerung des Softwareupdate
Hi,
ich habe einige Info's bezüglich der Verweigerung des Updates im anderen Thread schon kundgetan, jedoch werden dort Erfahrungen nach dem Update gesammelt.
Dieser Thread ist für Informationen bezüglich der Verweigerung des Updates.
Hab den Text aus dem anderen Thread kopiert und hier erneut eingefügt.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich habe mich entschieden, meinen Widerspruch in stark gekürzter Version hier als Muster zur Verfügung zu stellen. Wer mag, kann sich daran orientieren. Der Sofortvollzug wurde hier nicht angeordnet. Der Widerspruch hat deshalb aufschiebende Wirkung. Das ist in vielen Fällen aber anders.
Xxxx Mustermann
xxxxxstraße
xxxxx Musterstadt
Musterstadt
-xxx-
xxxx Markt xxx
12345 Musterstadt
Betriebsuntersagung Az.: xxx/xxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom xxxx2018, zugegangen am xxx2018, zum oben genannten Aktenzeichen Widerspruch.
Begründung:
1. Der vom KBA angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Das KBA hätte die erteilten Typgenehmigungen zurücknehmen und ein neues Fahrzeugzulassungsverfahren anordnen müssen. Ohne diesen Rücknahmeverwaltungsakt ist die Typgenehmigung für das Fahrzeug noch immer formell wirksam. Das Landgericht Heilbronn hat im Urteil vom 15.8.2017, Az. 9 0 111/16, in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt: "Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall“. In den Stellungnahmen zu diversen, auch in der Öffentlichkeit bekannten zivilrechtlichen Klageverfahren stellt die eingebaute Software nach Ansicht des VW-Konzerns keine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wenn die betroffenen Fahrzeuge nicht gegen öffentliches Zulassungsrecht verstoßen, muss auch niemand dem Rückruf folgen.
2. Das Aufspielen des Updates hat unstreitig erhebliche negative Folgen. Dies sind insbesondere Schäden am AGR-Ventil, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich. Es ist klar, dass die in diesem Ausmaß ursprünglich gar nicht vorgesehene Nutzung der Abgasrückführung zu einem größeren Verschleiß führt; erhebliche Folgeschäden bis hin zu kapitalen Motorschäden sind unausweichlich. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Fahrzeug-Eigentümers dar und verstößt gegen Art. 14 GG.
3. Fahrzeuge ohne Update sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorschriftsgemäß sein. Diese Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Dies ergibt sich schon daraus, dass die betroffenen Fahrzeughalter mindestens 18 Monate Zeit zur Nachrüstung der Fahrzeuge durch ein Software-Update hatten. In diesen Zeitraum wird deshalb die HU-Plakette von sämtlichen Prüforganisationen auch ohne Update problemlos erteilt. Nach der im Bescheid vertreten Auffassung wären jedoch sämtliche in diesem Zeitraum an Fahrzeuge ohne Update vergebenen HU-Plaketten rechtswidrig erteilt worden.
4. Die gemäß § 5 Abs. 1 FZV vorgesehene Beschränkung oder Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs steht im Ermessen der Zulassungsbehörde. Eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung im Bescheid ist jedoch nicht erfolgt. Die knappe Begründung des Bescheids zur Betriebsuntersagung ist nur formelhaft. Es handelt sich übrigens unstreitig nicht um einen sicherheitsrelevanten Rückruf, denn die grundsätzliche Funktionsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind nicht betroffen. Eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht von dem Fahrzeug nicht aus. Die Betriebsuntersagung diese einzelnen Fahrzeugs ist weder erforderlich noch im Einzelfall angemessen.
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Name , XX.XX.2018
825 Antworten
Hab in der ADAC einen intressanten Artikel gelesen. Ist zwar noch ein weiter Weg, aber es tut sich was.......
Ohne jetzt groß politisch werden zu wollen. Aber bei dem ganzen Thema ging es doch noch nie in erster Linie um den Kunden, bzw. um die Umwelt.
Da ging es nur um den Profit von der VAG. Sonst nichts. Und der Staat tanzt nach deren Pfeife.
Die ganzen Meldungen von den Betroffenen mit Folgeschäden, Tests die belegen das die Software auch keine Verbesserung bringt. Werden vom Staat einfach nicht gehört.
Das die ganze Update Aktion und vor allem das was da verändert wird komplett Geheim gehalten wird. Da muss doch einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass da was nicht stimmt.
Aber mit Versand is es bei unserer Politik ja nicht weit her. Leider.
Guten Morgen liebe MT'ler
an die User, welche den EA189 noch nicht upgedatet haben:
wo habt ihr TÜV bekommen? ich habe gestern bei unseren TÜV Süd in Schorndorf nachgefragt - Kein Update - Keine HU - ich will das Update so spät wie möglich machen nur ohne TÜV sieht es nicht gut aus (Frau braucht den Sharan jeden Tag um die Kiddis in die Kita zu bringen
Zitat:
@M-Teufel schrieb am 7. Mai 2018 um 03:27:25 Uhr:
Die ganzen Meldungen von den Betroffenen mit Folgeschäden, Tests die belegen das die Software auch keine Verbesserung bringt. Werden vom Staat einfach nicht gehört.
Diese Software hatte auch gar nicht den Zweck, irgendetwas zu "verbessern", das stand nie im Raum.
Sinn war (und ist) lediglich, einen illegalen Prüfstandslauf in einen legalen Prüfstandslauf umzuwandeln.
Das wurde gemacht, und zu mehr wurde diese Software nicht erdacht.
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Zitat:
@sebeq85 schrieb am 8. Mai 2018 um 08:09:40 Uhr:
Guten Morgen liebe MT'ler
an die User, welche den EA189 noch nicht upgedatet haben:
wo habt ihr TÜV bekommen? ich habe gestern bei unseren TÜV Süd in Schorndorf nachgefragt - Kein Update - Keine HU - ich will das Update so spät wie möglich machen nur ohne TÜV sieht es nicht gut aus (Frau braucht den Sharan jeden Tag um die Kiddis in die Kita zu bringen
Schau mal in diesen Thread paar Seiten zurück. Dort ist genau erklärt ab wann es kein TÜV gibt. Ich selber war letzte n Monat da und habe meine Blaue Plakette bekommen 😉 und ich habe ein Foto vom Messgerät, vom TÜV gemacht welches er an meinem Auto angeschlossen hatte.
Solange du kein Brief vom KBA bekommen hast mit der Frist der Übermittlung der FIN, kommst du durch den TÜV.
Wie will der TÜV Prüfer feststellen ob du das Update hast oder nicht? Du machst einen Termin, fährst hin und lässt den Ablauf laufen. Ich selber habe mich beim TÜV Termin sogar mit dem Prüfer Unterhalten das ich strickt ein Update Verweigerer bin und mein Fahrzeug das Update nicht hat.
Entscheidend ist was das Messgerät bzw. AU über OBD an Infos rausgibt.
Schau mal paar Seiten zurück.......... unter anderem Seite 26 😉
Gruß
Hallo zusammen,
ich habe das Update auch bisher ausgesessen; die Gründe muß ich hier wohl kaum erläutern.
Heute habe ich den Schrieb vom KBA erhalten, das sinngemäß androht, Halter- und Fahrzeugdaten dem Straßenverkehrsamt zu übermitteln. Dieses wiederum könne eine Betriebsuntersagung veranlassen, was auch mit Gebühren verbunden sei.
Mein Wagen muß im Dezember zum TÜV.
Beim TÜV würde ich noch versuchen, über eine freie Werkstatt (kein SEAT-Händler) durchzukommen.
Hat schon jemand Erfahrung, ob das Straßenverkehrsamt ernst macht? Habe die Berichte zum Amarok gelesen (letzten Sommer oder so) und da hat das zuständige Straßenverkehrsamt meiner Erinnerung nach ganz schnell einen Rückzieher gemacht aufgrund unsicherer Rechtslage.
VG
Stephan
Zitat:
@stephanbde19 schrieb am 8. Mai 2018 um 23:37:13 Uhr:
Hallo zusammen,ich habe das Update auch bisher ausgesessen; die Gründe muß ich hier wohl kaum erläutern.
Heute habe ich den Schrieb vom KBA erhalten, das sinngemäß androht, Halter- und Fahrzeugdaten dem Straßenverkehrsamt zu übermitteln. Dieses wiederum könne eine Betriebsuntersagung veranlassen, was auch mit Gebühren verbunden sei.
Mein Wagen muß im Dezember zum TÜV.
Beim TÜV würde ich noch versuchen, über eine freie Werkstatt (kein SEAT-Händler) durchzukommen.Hat schon jemand Erfahrung, ob das Straßenverkehrsamt ernst macht? Habe die Berichte zum Amarok gelesen (letzten Sommer oder so) und da hat das zuständige Straßenverkehrsamt meiner Erinnerung nach ganz schnell einen Rückzieher gemacht aufgrund unsicherer Rechtslage.
VG
Stephan
Hallo, es gibt ein Urteil aus Karlsruhe dazu. Erst vor kurzem, da wurde klar gestellt, eine Untersagung ist nicht rechtens, da Du schon mehr als zwei Jahre damit rumfährst, kann hier nicht von Gefahr für Mensch und Umwelt ausgegangen werden. Such mal hier im Forum, oder in der Suchmaschine, da findest Du das Aktenzeichen. Mehrere Zulassungsbehörden rudern hier bereits zurück um Klagen zu vermeiden.
Gruß Hans-Jürgen
Zitat:
Wie will der TÜV Prüfer feststellen ob du das Update hast oder nicht? Du machst einen Termin, fährst hin und lässt den Ablauf laufen. Ich selber habe mich beim TÜV Termin sogar mit dem Prüfer Unterhalten das ich strickt ein Update Verweigerer bin und mein Fahrzeug das Update nicht hat.
Entscheidend ist was das Messgerät bzw. AU über OBD an Infos rausgibt.
Genau so ist es. Ich habe das hier auch schon so geschrieben, als ich im April zur HU musste. Der Werkstattmeister sagte mir vorher, dass einzig die Messung ausschlaggebend ist. Ich habe ohne Update problemlos die Plakette bekommen. Den Brief vom KBA habe ich auch schon seit Wochen.
Entweder haben manche beim TÜV keine Ahnung oder sie sagen bewusst die Unwahrheit. Eigentlich beides ein Skandal.
Hallo zusammen,
habe eben auch so ein schrieb vom KBA bekommen. Es sind ja derzeit mehrere Antworten unterwegs. Sollte man hier gleich mit einen Rechtsanwalt verbindung aufnehmen? Verkehrs Rechtschutz habe ich. Ich würde mich freuen wenn der ein oder andere mir hier weiterhelfen kann. Danke für die Mühe!
Gruß
MarkOh
Zitat:
@chris_0570 schrieb am 1. März 2018 um 09:20:12 Uhr:
Wollte auf Nummer sicher gehen, 4 x Anschreiben von VW
(1 x direkt vom Händler), letztes kam Ende Januar´18Weiterhin kein Update und heute früh mal eben problemlos
TÜV & AU vorgezogen (keine VAG Werkstatt!!!)
..............VG
PS. habe nun auch einen Tuner gefunden, der mir die VW "Originalsoftware"
jederzeit wieder aufspielen würde ...
Für die Chronik, heute 11.05.2018 kam das "wir sind so wichtig, wir machen
einen auf dicke Hose" - KBA Anschreiben mit Fristsetzung August 2018, gääähn.
(darf man eigentlich auch "Mittäterbehörde" zum KBA sagen 😰?)
VG
Zitat:
@MarkOh schrieb am 11. Mai 2018 um 09:04:37 Uhr:
Hallo zusammen,habe eben auch so ein schrieb vom KBA bekommen. Es sind ja derzeit mehrere Antworten unterwegs. Sollte man hier gleich mit einen Rechtsanwalt verbindung aufnehmen? Verkehrs Rechtschutz habe ich. Ich würde mich freuen wenn der ein oder andere mir hier weiterhelfen kann. Danke für die Mühe!
Gruß
MarkOh
Ich habe den Brief vom KBA vor 2 Monaten bekommen und warte einfach mal ab. Als nächstes muss ja die Zulassungsstelle noch einen offiziellen Bescheid rausschicken mit der Aufforderung zum Update, Androhung der Stillegung mit Fristsetzung usw.. Und es scheint so, als würden nicht alle Zulassungsstellen dieses Spiel so ohne weiteres mitmachen. Man sollte vor dem Einschalten eines Rechtsanwalts also erstmal einen offiziellen Bescheid abwarten. Das KBA-Schreiben ist eigentlich nur unbedeutendes Vorgeplänkel.
Zitat:
@MarkOh schrieb am 11. Mai 2018 um 09:04:37 Uhr:
Hallo zusammen,habe eben auch so ein schrieb vom KBA bekommen. Es sind ja derzeit mehrere Antworten unterwegs. Sollte man hier gleich mit einen Rechtsanwalt verbindung aufnehmen? Verkehrs Rechtschutz habe ich. Ich würde mich freuen wenn der ein oder andere mir hier weiterhelfen kann. Danke für die Mühe!
Gruß
MarkOh
Habe auch gerade so einen "netten" Brief vom KBA aus dem Briefkasten gezogen.
Eigentlich wollte ich vorzeitig zum TÜV. Habe aber noch 10 Monate Zeit bis zum Pflichttermin.
Ich warte jetzt mal ab, wann die Zulassungsstelle sich meldet.
Hatte schon im Vorfeld ein nettes Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Der hatte bis zu Februar erst zwei Verfügungen verschicken müssen.
Wie es so schön in dem KBA-Schreiben heißt:
Diese kann daraufhin die Einleitung von Maßnahmen, insbesondere die Untersagung des weiteren Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen, gem. § 5 Abs. 1 FZV in eigener Zuständigkeit veranlassen.
Damit haben die Zulassungsstellen den schwarzen Peter und werden im Regen stehen gelassen.
Einige der Sachbearbeiter sind sehr dienstbeflissen, andere wieder nicht.
Von ganz oben gibt es keine Richtlinie, wie sie verfahren sollen oder müssen.
Es will sich ja keiner die Finger verbrennen.
Mich interessiert das Urteil aus Karlsruhe, von dem hier schon die Rede war.
Hat jemand das Aktenzeichen parat?
Zitat:
@gkuhn schrieb am 18. April 2018 um 17:28:07 Uhr:
Heute TÜV erfolgreich vorgezogen (zwei Monate). Habe und will kein SW Update.
Sharan BJ 2011, 103 kW Handschalter mit 165 tkm.
Bis jetzt zwei Briefe von VW und keiner vom KBA.
Brief vom KBA ist heute eingetrudelt. Es wird Mitte August meine Zulassungsstelle informieren.
Zitat:
@gkuhn schrieb am 11. Mai 2018 um 13:52:39 Uhr:
Zitat:
@gkuhn schrieb am 18. April 2018 um 17:28:07 Uhr:
Heute TÜV erfolgreich vorgezogen (zwei Monate). Habe und will kein SW Update.
Sharan BJ 2011, 103 kW Handschalter mit 165 tkm.
Bis jetzt zwei Briefe von VW und keiner vom KBA.Brief vom KBA ist heute eingetrudelt. Es wird Mitte August meine Zulassungsstelle informieren. Ich warte weiter ab.
Zitat:
@xinnam schrieb am 11. Mai 2018 um 13:20:53 Uhr:
Zitat:
@MarkOh schrieb am 11. Mai 2018 um 09:04:37 Uhr:
Hallo zusammen,habe eben auch so ein schrieb vom KBA bekommen. Es sind ja derzeit mehrere Antworten unterwegs. Sollte man hier gleich mit einen Rechtsanwalt verbindung aufnehmen? Verkehrs Rechtschutz habe ich. Ich würde mich freuen wenn der ein oder andere mir hier weiterhelfen kann. Danke für die Mühe!
Gruß
MarkOhHabe auch gerade so einen "netten" Brief vom KBA aus dem Briefkasten gezogen.
Eigentlich wollte ich vorzeitig zum TÜV. Habe aber noch 10 Monate Zeit bis zum Pflichttermin.
Ich warte jetzt mal ab, wann die Zulassungsstelle sich meldet.
Hatte schon im Vorfeld ein nettes Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Der hatte bis zu Februar erst zwei Verfügungen verschicken müssen.Wie es so schön in dem KBA-Schreiben heißt:
Diese kann daraufhin die Einleitung von Maßnahmen, insbesondere die Untersagung des weiteren Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen, gem. § 5 Abs. 1 FZV in eigener Zuständigkeit veranlassen.Damit haben die Zulassungsstellen den schwarzen Peter und werden im Regen stehen gelassen.
Einige der Sachbearbeiter sind sehr dienstbeflissen, andere wieder nicht.
Von ganz oben gibt es keine Richtlinie, wie sie verfahren sollen oder müssen.
Es will sich ja keiner die Finger verbrennen.Mich interessiert das Urteil aus Karlsruhe, von dem hier schon die Rede war.
Hat jemand das Aktenzeichen parat?
Hallo,
bitte schön
12 K 16702/17 hat mit Beschluss vom 26.02.2018 Verwaltungsgericht Karlsruhe
Gruß Hans-Jürgen