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Sammelbestellung H4-Booster Feb2010

VW Golf 1 (17, 155)

Moin Moin
Da ich in der letzten Zeit mit Anfragen aus dem Forum über mögliche "Sammelbestellungen" des H4-Booster bombadiert werde aber keine von den Usern die Motivation hat das selbst anzuzetteln rufe ich mal wieder eine Forumsbestellung des H4-Boosters ins Leben.

Konditionen: 19€  Preisnachlass auf alle H4-Booster die bis zum 15.2.2010 bestellt werden.
Auslieferung erfolgt in der Woche ab dem 15.2.2010 (für alle die bis dahin bezahlt haben versteht sich).

Das bedeutet z.B.:
- "H4-Booster Golf 1/2" 80€
- "H4-Booster Golf 3" 90€
- "H4-Booster Corrado / Passat 35i" 92€
- "H4-Booster T3" 90€
- "H4-Booster T4" 80€

Bestellungen nur hier per PN oder email

H4-boosert-offen
H4-booster-set
Beste Antwort im Thema

Mal ganz ehrlich, worum ging es hier? Richtig um eine Sammelbestellung... Gehört da Kritik dazu? Nein 😉 Was folgt daraus? Wer nix bestellen will schreibt nix😉
Zufällig kenne ich Mario, ich habe auch Kentnisse über den Materialpreis. Mit diesem Wissen kann ich guten gewissens behaupten das der Preis gerechtfertigt ist.

Für wen ist der booster gedacht? Für alle die das nicht selber können oder wollen...
Alle anderen können sich doch dann da raushalten?

Gruss

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Zitat:

und der corrado bekanntermaßen auch ein recht bescheidenes licht hat

Aber schonmal deutlich besser als Golf und Jetta.

Mal ganz ehrlich, worum ging es hier? Richtig um eine Sammelbestellung... Gehört da Kritik dazu? Nein 😉 Was folgt daraus? Wer nix bestellen will schreibt nix😉
Zufällig kenne ich Mario, ich habe auch Kentnisse über den Materialpreis. Mit diesem Wissen kann ich guten gewissens behaupten das der Preis gerechtfertigt ist.

Für wen ist der booster gedacht? Für alle die das nicht selber können oder wollen...
Alle anderen können sich doch dann da raushalten?

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von gtiwatt


@Edition:
Wenn du es besser kannst dann zeig es uns.
Warum stellst du ihn uns dann nicht vor oder verlinkst ihn oder gibst uns eine Adresse?

3 von 4 deiner Posts waren völlig umsonst...🙄

was bist du denn für einer? 😠😠😠 wenn du ein problem mit mir hast, dann immer raus damit!

einer meiner posts war teilweilse fürn sack, weil ich fälschlicherweise dachte, dass corrados H2 haben..

erklär doch grad mal, wieso meine anderen posts dreck waren.

die adresse werd ich hier nicht öffentlich posten. wer will, der soll mir eine PN schreiben.

So ganz recht nachvollziehen kann ich die Kritik von Edition82 nicht.
Entweder man kauft den Booster, oder lässt es sein oder schreibst du alle bei ebay an, die etwas teurer als andere verkaufen und schickst ihnen die Links, wo es billiger angeboten wird?

Die Arbeit sieht jedenfalls gut aus, warum muss man es schlecht reden - vielleicht weil man selbst nicht auf die Idee gekommen ist?

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was ist denn das hier heute??

ich finds teuer.

ich habe gesagt, dass es gut ausschaut. dennoch kostet es mehr als das doppelte einer anderen, auch ansprechenden lösung.

warum darf ich das nicht sagen??? ich finde das geradzu nett von mir..das zeigen mir auch die diversen PN's, die ich innerhalb der letzten 24std diesbezüglich erhalten habe..

und ja, früher habe ich das getan..also als das noch ging bei ebay. wo man den vollständigen mitgliedsnamen bei der aktuellen gebotsübersicht noch sehen konnte..wenn da zb jmd dabei war, für ein "original vw sport-lenkrad für T3, T4 busse" was im endeffekt bloß eines der (etwas hübscheren) standard-lenkräder im 2er war (wert ca. 20euro) über 150,- auszugeben, dann habe ich denjenigen schonmal darauf hingewiesen..

@micki: ich schicke ja auch nicht dem TE hier den link..(den kennt er selbst eh schon). es geht um die mitglieder hier, denen ich nicht vorenthalten möchte, dass sie das auch für die hälfte haben können.

aber das hat hiermit nix zu tun, denn der TE ist ja kein abzocker oder ähnliches..ich habe nur eben darauf hinweisen wollen, dass es auch deutloch günstiger geht..

ich bitte, dies zu entschuldigen!🙄

ich bin raus..ihr könnt mich echt alle mal😠
zum kotzen.

Ich find den Preis für Leute die kein Bock haben,oder nicht in der Lage dazu sind eigentlich ok.

Ich kenn da son anderes Forum,da baut die einer und will ca. 120€ dafür....und die gehen weg wie warme Semmeln.

Zitat:

Original geschrieben von djacme



gähn.. Lichttechnische Anlage....die schonmal garnicht.. da wird nichts verändert. Die ist für Boardspannung 13,8V ausgelegt, geprüft und im Laufe der Zeit eben nur "vergammelt"= schlechter geworden.  Verändert wird die elektrische Anlage und da gibt es zum Glück erst Richtlinien die für Neuzulassungen ab 2001 gelten.

GolfZwo hat Recht, mit Einbau des Booster erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis, da die Lichttechnische Anlage verändert wird. Habe mit dem Haupttüvprüfer für Hannover gesprochen, das Problem äußert sich wie folgt:

VW hat den Golf 2 so gebaut, das die Beleuchtung nicht über ein Relais geschaltet wird. Dies wurde damals so zugelassen und ist damit ok. Der Booster schaltet über Relais´s, nämlich Batteriespannung direkt an die Lampen, dies wurde nie abgenommen. Damit der Booster legal eingebaut werden kann, muß der Hersteller eine Allgemeine Bauartgenehmigung für 3 bis 4 Tausend Euro beim Tüv in Auftrag geben.

Will keinem den Booster verbieten, die Lichtausbeute ist echt nicht schlecht, ich habe das System selbst im Eigenbau mit versteckten Relais´s realisiert, aber halt klein und dort wo es kein Prüfer sieht. Aber Fakt ist: Mit diesem Booster, so wie er aufgebaut ist erlischt die ABE!!! Sowie jedes andere System, das die Batteriespannung direkt über ein Relais schaltet. Das sollte man bedenken!!!

Da hat dann scheinbar jeder Prüfer ne eigene Meinung zu.

Die Verkabelung vom Golf ist ja nicht so gebaut, dass beim Scheinwerfer nur 11 Volt ankommen. Das ist der Verschleiß über die letzten 20 Jahre. Man könnte alternativ auch "einfach" neue Kabel ziehen und so die Spannung erhöhen.

Nach wie vor liegt nur Bordspannung an.

... Schyschka? Was sagst du dazu? 😁

Naja der legale Weg wäre eine neue Relaisplatte, Kabelbaum, Lichtschalter und wo sonst noch ein Spannungsverlust stattfindet.

Gebe zu das die Regelung etwas sinnfrei ist, aber so sind halt die Gesetze und Vorschriften. Es geht halt um die Betätigung und das ist beim Booster ein Relais und damit nicht mehr original.

Das ist ja auch nur fair, jeder andere z.B. Felgen-, Sportauspuff-, Sportfahrwerkhersteller muß seine Systeme abnehmen lassen. Es muß halt überprüft werden und das von einer anerkannten Prüfstelle.

Sicher findet man auch Prüfer die das nicht interessiert, manche tragen ja auch Xenon beim Golf 2 ein....🙄

Ich finde halt nur, dass wenn man ein Produkt verkauft, man auch die Käufer über alle Konsequenzen, die aus dem Einbau resultieren, aufklären sollte ( hier: erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis). Dann kann ja jeder selbst entscheiden...

Zitat:

Original geschrieben von Danbo_1280


Ich finde halt nur, dass wenn man ein Produkt verkauft, man auch die Käufer über alle Konsequenzen, die aus dem Einbau resultieren, aufklären sollte ( hier: erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis). Dann kann ja jeder selbst entscheiden...

Das sollte er auf jeden Fall tun. Denn wenn wirklich mal was passiert, wäre er sicher in der mithaftung.

Außerdem sollte er seinen ebay account von privat auf gewerblich ändern. Könnte sonst auch zu Problemen führen.

Zitat:

Original geschrieben von Danbo_1280


Aber Fakt ist: Mit diesem Booster, so wie er aufgebaut ist erlischt die ABE!!! Sowie jedes andere System, das die Batteriespannung direkt über ein Relais schaltet.!!!

Bei Fettschrift und drei Ausrufezeichen traue ich mich kaum zu widersprechen.

Der TÜV-Nord (zu dem Hannover gehören dürfte) schreibt jedoch in einer Veröffentlichung

"Zu den lichttechnischen Einrichtungen zählen Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und andere Reflektoren".

Die Versorgungsleitungen werden weder erwähnt, noch mit der für Lichttechnische Einrichtungen vorgesehenen E-Nummer gekennzeichnet.

Da die Leistungsangaben der zugelassenen Leuchtmittel ebenfalls unter Normbedingungen ermittelt wurden,

ist es nicht nachvollziehbar, warum die Betriebserlaubnis erlöschen soll, wenn man diese nicht überschreitet.

Zitat:

Original geschrieben von djacme



Zitat:

Original geschrieben von G0LFZW0

gähn.. Lichttechnische Anlage....die schonmal garnicht.. da wird nichts verändert. Die ist für Boardspannung 13,8V ausgelegt, geprüft und im Laufe der Zeit eben nur "vergammelt"= schlechter geworden.  Verändert wird die elektrische Anlage und da gibt es zum Glück erst Richtlinien die für Neuzulassungen ab 2001 gelten.

Vielleicht sollte man sich das nochmal durchlesen? Mario wird das schon ausreichend rescherchiert haben...

Ich verstehe es nicht, was geht hier ab?

@volkswagner

😁 Naja das ist wie beim Straftrecht, da gibt es Absätze und Artikel noch und nöcher...ich hatte mich auch so wie du im Netz informiert und nichts negatives gefunden. Um sicher zu gehen habe ich halt direkt beim TÜV angerufen, die haben für solche Fragen einen extra Prüfer, der sich sehr viel Zeit nahm um mir das Problem freundlich und ausführlich zu schildern.

Das ist etwa 8 Monate her, vielleicht war es auch nicht der Absatz Lichttechnische Anlage sondern hieß doch etwas anders, aber es ist halt laut TÜV nicht gestattet und damit erlischt die ABE.

Wer es nicht glaubt kann gerne selbst die Nummer von der örtlichen Prüfstelle wählen und nachfragen. Ich bin bisher auch nur auf freundliche und auskunftswillige TÜV-Prüfer gestossen.

@Golf Cl

So warum hat der Booster dann keine ABE? Und wenn er diese nicht braucht warum bittet er den TüV nicht um eine schriftliche Bestätigung, dass sein System nicht eintragunspflichtig ist und keine ABE braucht?

Ich befürchte der hat nichtemals beim TÜV angerufen. Hat er eine Kfz-technische Ausbildung? Was befähigt ihn zu sagen, dass der Booster einfach so eingebaut werden darf? Wie verhält sich sein Satz beim Unfall...welche Impedanzen sind im Booster vorhanden usw usw es wird weit mehr bei der Abnahme getestet als die reine Funktion.

im strafrecht gibt es keine artikel sondern §..
artikel nur im GG😉

Zitat:

Original geschrieben von Danbo_1280


Naja der legale Weg wäre eine neue Relaisplatte, Kabelbaum, Lichtschalter und wo sonst noch ein Spannungsverlust stattfindet.

Gebe zu das die Regelung etwas sinnfrei ist, aber so sind halt die Gesetze und Vorschriften. Es geht halt um die Betätigung und das ist beim Booster ein Relais und damit nicht mehr original.

Dann nene mir bitte ein Gesetz oder eine Vorschrift die das Reguliert. Das wird der Sachverständige mit dem du gesprochen hast ja kennen.

StVZO §19(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

...

Schau Mal StVZO §22a Bauartgenehmigungen. Dort steht eine lange Liste welche Teile Bauartgenehmigt sein müssen. Dort sind u.a. die Scheinwerfer aufgeführt, aber nicht die elektrische Anlage. Das bedeutet das die Bauart beliebig sein darf.

Zitat:
Original geschrieben von Danbo_1280
GolfZwo hat Recht, mit Einbau des Booster erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis, da die Lichttechnische Anlage verändert wird. Habe mit dem Haupttüvprüfer für Hannover gesprochen, das Problem äußert sich wie folgt:
VW hat den Golf 2 so gebaut, das die Beleuchtung nicht über ein Relais geschaltet wird. Dies wurde damals so zugelassen und ist damit ok. Der Booster schaltet über Relais´s, nämlich Batteriespannung direkt an die Lampen, dies wurde nie abgenommen.
Nochmal
Die Lichttechnische Anlage ist NICHT die elektrische Versorgung dieser Anlage. Lichttechnische Anlage ist Scheinwerfer + Leuchtmittel. Das Leuchtmittel ist nach StVZO §22a (1) Bauartgenehmigt und zwar mit 13,8V - da ist es egal ob bei der erstellung der ABE des Fahrzeuge dort gerade 11Volt oder 12Volt zu messen waren. Dabei spielt es keine Rolle welchen Weg die Spannung nimmt, wie lang das Kabel ist, welche Farbe oder Querschnitt es hat und wo es verlegt ist. Es ist auch nicht möglich zu Sagen "ich habe mir ein Auto gebaut, verbaue hierdran ein Bauargeprüftes Teil welches ich mit ganz anderen eigenschaften betreiben möchte." eben BAUART geprüft.

Damit der Booster legal eingebaut werden kann, muß der Hersteller eine Allgemeine Bauartgenehmigung für 3 bis 4 Tausend Euro beim Tüv in Auftrag geben.
Allgemeine Bauartgenehmigung gibt es nicht. Es gibt Bauartgenehmigunge, für welche Teile findet man in StVZO §22a. Was dort nicht drin steht kann NICHT Bauart geprüft werden. Dort steht nichts unter was der Booster auch nur annährend fallen würde - keine Fahrzeugelektrik.

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