Sachverständiger für Klage gesucht

BMW 5er F11

Sachverständiger für Klage gesucht

Hallo, ich habe eine Frage. Für einen anhängigen Rechtsstreit suche ich eine Möglichkeit, ein KFZ zu bewerten.

Folgender Hintergrund: Ich habe bei einem Autopark in Trossingen einen BMW F11 (Bj. 2010) gekauft. Mir wurde der unterschriebene und firmenmäßig gestempelte Kaufvertrag, Bankverbindung und die Papiere (FZ-Brief...) per mail zugesendet.

Ich habe den Wagen bezahlt, und wartete auf die Bestätigung und Freigabe, damit die Spedition den Wagen abholen kann. Ausser schweigen kam aber nichts.
Letztendlich kam raus, dass das (rechtlich gesehen jetzt mein) Fahrzeug vermutlich an einen besserbietenden nochmals verkauft wurde. Es gibt ja einen beiderseits unterschriebenen Kaufvertrag, und die Bezahlung erfolgte auch Fristgemäß!

Natürlich verklage ich das Autohaus auf Schadenersatz. Habe selbst rechtswissenschaften (fertig) studiert, und auch schon mit einem deutschen Juristen Kontakt aufgenommen. Die Sache ist aufgrund der Beweislage mehr als eindeutig.

Nun brauche ich aufgrund des Exposès des Fahrzeug einen gültigen Zeitwert. Der bezahlte Preis ist rechtlich unerheblich! Da ich aus Österreich bin, und das Gutachten aus Deutschland sein muss habe ich da keine Gelegenheit. Weiss da wer Rat.

PS: das Geld hat man mir mittlerweile zurückbezahlt.

Beste Antwort im Thema

Ähm,

Sorry, aber Du willst Jura studiert haben??? Ok, mal in Hörsaal reingeschnuppert, das war's aber. Denn:

1. Klage abhängig (Dein Zitat) / rechtshängig. Wenn Klage bei Gericht eingereicht / eingegangen -> Klage anhängig. Wenn diese dem Beklagten zugestellt -> rechtshängig. Du willst dagegen erst noch klagen -> also gar nichts im rechtlichen Sinne vorhanden.

2. Schon mal was von Abstraktionsprinzip gehört (lernt man spätestens im 2. Semester). Du hast den KV (Kaufvertrag) abgeschlossen nach § 433 BGB. Du hast damit Abspruch auf Erfüllung der Verkäuferpflichten, d.h. u.a. auf Übereignung des KFZ nach § 929 BGB. Erst nach Übereignung bist Du Eigentümer. Vorher gehört Dir gar nichts. Da Du keine Herschaftsmacht über das Auto hast, bist nicht mal Besitzer.

3. Warum Zeitwertermittlung??? Du hast im KV eine Kaufpreissumme genannt bekommen für ein Fahrzeug mit der entsprechenden Ausstattung, Alter, km-Stand. Danach hast Du Anspruch genau auf diese Erfüllung. Solltest ein entspr. KFZ finden zu einem höheren Preis ist genau die Differenz Dein Schadensersatzanspruch.
Nenn mir dagegen den/die §§, die den neuen Eigentümer des verkauften Wagen verpflichten diesen von einem Gutachter bewerten zu lassen. Das KFZ könnte zb schon längst im Ausland sein.
Also wenn Dein Anwalr genau die gleiche jur. Leuchte wie Du bist, dann würd ich schnellstmöglich nen anderen Anwalt suchen. Nicht bös gemeint, nur ein guter Tipp!

Grüße

27 weitere Antworten
27 Antworten

🙄🙄🙄🙄

Hole Dir jemanden vom TÜV, die haben vor Gericht einen neutralen, also guten Ruf und neigen nicht zu unterstellten Gefälligkeitsgutachten.

Der zu ersetzende Schaden kann doch nur in etwaigen Mehraufwendungen für die Anschaffung eines anderen, gleichwertigen Wagens liegen. Insoweit genügt es doch, sich auf entsprechende Verkaufsangebote am Markt zu beziehen. Der dort verlangte Preis abzüglich des in Trossingen vereinbarten Preises wäre Dein Schaden. Hinzu kommen könnten allenfalls noch Deine Regulierungsaufwendungen, einschließlich Rechtsverfolgungskosten für die Einschaltung eines Anwalts.

Für das alles sehe ich keine Notwendigkeit, ein Gutachten einzuholen. Im Übrigen würde im Klageverfahren, sollte die Beweisführung über ein Gutachten zu laufen haben, das Gericht selbst einen Sachverständigen bestellen.

NEIN, genau so ist es eben nicht!

Der tatsächliche Wert des Wagens muss ermittelt werden!

Ähnliche Themen

Wie geht das denn wenn du auf den Wagen gar keinen Zugriff mehr hast? Worauf willst du denn klagen? Auf die Differenz zwischen Gutachter-Wert und Kaufsumme? Ist wirklich zu erwarten, dass das so deutlich voneinander abweicht? Händler haben ja auch nix zu verschenken.

Ähm,

Sorry, aber Du willst Jura studiert haben??? Ok, mal in Hörsaal reingeschnuppert, das war's aber. Denn:

1. Klage abhängig (Dein Zitat) / rechtshängig. Wenn Klage bei Gericht eingereicht / eingegangen -> Klage anhängig. Wenn diese dem Beklagten zugestellt -> rechtshängig. Du willst dagegen erst noch klagen -> also gar nichts im rechtlichen Sinne vorhanden.

2. Schon mal was von Abstraktionsprinzip gehört (lernt man spätestens im 2. Semester). Du hast den KV (Kaufvertrag) abgeschlossen nach § 433 BGB. Du hast damit Abspruch auf Erfüllung der Verkäuferpflichten, d.h. u.a. auf Übereignung des KFZ nach § 929 BGB. Erst nach Übereignung bist Du Eigentümer. Vorher gehört Dir gar nichts. Da Du keine Herschaftsmacht über das Auto hast, bist nicht mal Besitzer.

3. Warum Zeitwertermittlung??? Du hast im KV eine Kaufpreissumme genannt bekommen für ein Fahrzeug mit der entsprechenden Ausstattung, Alter, km-Stand. Danach hast Du Anspruch genau auf diese Erfüllung. Solltest ein entspr. KFZ finden zu einem höheren Preis ist genau die Differenz Dein Schadensersatzanspruch.
Nenn mir dagegen den/die §§, die den neuen Eigentümer des verkauften Wagen verpflichten diesen von einem Gutachter bewerten zu lassen. Das KFZ könnte zb schon längst im Ausland sein.
Also wenn Dein Anwalr genau die gleiche jur. Leuchte wie Du bist, dann würd ich schnellstmöglich nen anderen Anwalt suchen. Nicht bös gemeint, nur ein guter Tipp!

Grüße

wie ist das eigentlich grundsätzlich wenn ich einen vom Autohaus unterschriebenen uns somit wohl rechtsgültigen Kaufvertrag habe und auch das Geld bereits überwiesen habe. Darf dann der Verkäufer das Auto einfach weiterverkaufen oder kann ich auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen wie immer das der Verkäufer dann macht ?

so für einen Rechtslaien ?

Wenn Du den Brief bei Dir hattest, wie konnte denn der Verkäufer den Wagen an einen Dritten verkaufen?

Zitat:

Original geschrieben von Nille72


Wenn Du den Brief bei Dir hattest, wie konnte denn der Verkäufer den Wagen an einen Dritten verkaufen?

Zitat:

Original geschrieben von realexx


Mir wurde der unterschriebene und firmenmäßig gestempelte Kaufvertrag, Bankverbindung und die Papiere (FZ-Brief...) per mail zugesendet.

steht genau drin

Nun ja, das ganz nimmt jetzt ein deutsches RA-Büro in die Hand. Die werden erstmal auf Erfüllung klagen.

Was mir aber bei einem Posting besonders auffällt, das Gauner offenbar immer zusammenhalten. Das sind halt die germanischen Besserwisser wegen denen ihr weltweit so beliebt seid!

sorry, aber du hast doch den letzten schuß nicht mehr gehört... hauptsache klagen. (ohje, jetzt werde ich bestimmt auch verklagt...)

ist ägerlich aber was soll`s? was ist dir den an schaden entstanden? die zeit? was sonst? zinsen weil das geld ein paar tage beim händler war?
habe ich das richtig verstanden das du die differenz von dem vermeidlich gekauften zum normalen marktwert haben möchtest? meine, ok mediamarkt wirbt ja manchmal damit: wenn es wo anders günstiger ist bekommen sie die differenz erstattet.

und das mit den beliebten germanen kann du dir auch kneifen... sage ja auch nicht schluchtenscheißer zu dir.

Ich frage mich was für ein Schaden entstanden ist.
Geld wurde schließlich zurücküberwiesen.

Ärgerlich ist die Sache natürlich schon.

Beim Händler ist wahrscheinlich etwas schiefgelaufen.

Wenn jetzt jeder versuchen würde, aus dem Fehler eines Anderen, einen eigenen finanziellen Vorteil zu ziehen, würden die Gerichte noch mehr Arbeit haben.

Bin zwar kein Jurist, aber mein Rechtsempfinden sagt mir "Ärgern und gut ist"

Wenn das der Händler ist, welcher bei Google unter Autopark Trossingen ganz oben geführt ist, wird der Preis des Autos wahrscheinlich nicht sehr hoch gewesen sein.

Er hat viele Autos mit sehr hohen Laufleistungen im Angebot.

Ist jetzt aber nicht extrem günstig.

Ein Auto mit z.B. 200 000 km auf dem Tacho hat natürlich einen entsprechenden Wertverlust.

ich frage mich immer noch ob ich in dem Fall den Händler auf Erfüllung des Vertrages klagen könnte, auch wenn das Geld zurücküberwiesen wurde.

Es gibt ja laut TE einen unterschrieben und firmenmässig gezeichneten Vertrag der vermutlich vom Händler eingescannt und dann per Mail verschickt wurde.

klar is in dem Fall erstmal nix passiert weil das Geld zurückkam aber habe ich rechtlich bei vorliegende Vertrag nicht einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages - es kann doch nicht sein das ich einen Vertrag habe und dann kommt einer der mehr bezahlt und schwubs ist mein unterschriebener Vertrag null und nichtig ?

Zitat:

Original geschrieben von spider2


Wenn jetzt jeder versuchen würde, aus dem Fehler eines Anderen, einen eigenen finanziellen Vorteil zu ziehen, würden die Gerichte noch mehr Arbeit haben.

Wenn jeder Händler noch schnell nach Unterschrift des Kaufvertrags, wenn später noch jemand im Autohaus steht, der um ein paar Euro mehr zahlt, den ursprünglichen Käufer wieder heimschickt, würdest du dich aber auch beschweren.

Wenn der Vertrag unterschrieben ist, ist das Geschäft gemacht und daran hat sich jeder zu halten. In dem Fall ist eine Klage durchaus gerechtfertigt. Vor allem, wenn das Auto anscheinend ein gutes Angebot war, das so leicht nicht woanders zu finden ist. Warum soll der TE nun mehr für ein gleichwertiges Auto zahlen, nur weil der Händler ein besseres Geschäft machen konnte?

Ich habe auch vor kurzem ein Auto gekauft und noch einen guten Nachlass zum ursprünglichen Angebot rausgeholt. Als ich noch dort war rief ein anderer Interessent an, der möglichweise mehr zahlen wollte, aber zum Glück hatte ich ein paar Minuten vorher unterschrieben. Dem Händler hätte ich auch was erzählt, wenn er mir gesagt hätte, dass ich halt jetzt Pech gehabt habe. Ist ja keine Versteigerung 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen