Sachmängelhaftung Händler
Hallo,
hab mir vor kurzem einen Audi A4 Avant B7 bj. 2007 77´000 KM Gekauft.
Der hat ein MFL und ein RNS-E drin. Beim Kauf hat mir der Händler zugesichert dass der Radio eine Freisprecheinrichtung via Bluetooth hat. Jedenfalls funktioniert diese nicht bzw. es ist keine Verbaut. Hab mich damit schon rum gespielt aber nicht gefunden wie das Teil funzen soll. Hab mir dann letzte Woche ein HEX - Can gekauft um zu sehen ob eins verbaut ist bzw überhaupt ein BLuetooth STG eincodiert ist. Es stellt sich heraus dass keins verbaut ist.
Weiter zum MFL. Dies funktioniert leider nicht hab schon alles Zerlegt / Fehler gelöscht kommt aber gleich wieder. Dazu hab ich schon einen anderen Thread im Forum gestartet. Siehe MFL ohne Funktion bzw ohne Strom. Jedenfalls hat mir der Händler davon nichts gesagt dass dies Kaputt ist.
Hinzu kommt dass ich den Wagen ( wie Händler meinte) ungeprüft gekauft habe. Das heißt der Händler hat hat den Wagen zuvor ca. 2000KM mit Roter Nummer Selber gefahren und gleichzeitig bei Ihm aufm Gelände zum Verkauf angeboten. Er hat von Anfang an gesagt dass er unaufbereitet und ungeprüft ist usw.. Ich hab zu ihm gesagt ich kaufe Ihn so wie er da steht.
Im Kaufvertrag hat er dann Reingeschrieben wird Unaufbereitet und mit diversen Mängeln die aber unbekannt sind verkauft. So hab ich es auch unterschrieben. War heute bei Ihm um die Mängel anzusprechen, da meinte er dich glatt zu mir er ist ungetestet usw, verkauft und so habe ich es Akzeptiert und er ist damit aus der Sache raus.
Ich dachte bei Gewerblichen Händler gibt es keinen Ausschluss aus der Sachmängel Haftung oder liege ich da Falsch. Was kann ich jetzt tun wenn der Händler sich soooo Quer stellt.
Noch dazu kommt dass ich Vermute dass das Fahrzeug ein Unfaller ist. Zumindest wurde an der Hinteren, und vorderen Türe unten bei den Seitenleisten bis hin zum Tür Boden Lackiert denn da sind einige Kleinere Lacknasen und ganz unten Tropfen zu sehen. Bei der Stoßstange vorne Links wurde auch lackiert. Ich hab das erst gesehn als ich das Auto in meiner Werkstatt auf der Hebebühne war, denn da war ich in Augenhöhe und es viel mir gleich auf. Spaltmaße passen aber.
Was ich mir auch nicht sicher bin sind die KM. Ich hab die Vermutung dass der Händler am Tacho schraubt. Er hat bei mir im Kaufvertrag auch ein Unendlichkeitszeichen gemacht ( Mit der Bemerkung dass man sich heutzutage nicht mehr Sicher sein kann wie viel KM bei den Autos drauf sind) Jedenfalls wurde das Bremspedalgummi erneuert denn da steht hinten ein Produnktionsdatum vom 03/2011 drauf. Lenksrad und andere Teile im Auto sehen aber aus wie wenn er unter 100´000 ist. Zumindest bin ich der Meinung.
Ist so was den überhaupt erlaubt was der Händler im Kaufvertrag angibt bzw weglässt??
Beste Antwort im Thema
Gerade erst gelesen. Was dir der ADAC gesagt hat ist korrekt (ich bin Richter, mal nebenher erwähnt). Aber eines muss ich mal ganz deutlich sagen....wie kommt man nur auf eine Idee so einen Vertrag zu Unterschreiben ?? Das ist sträflicher Leichtsinn hoch drei !
Momentan sieht es so aus, dass du das Fahrzeug erworben, der Händler das Geld bekommen hat. Unstimmigkeiten, sofern der Händler auf seinen nichtigen Vertrag besteht, bedürfen den Rechtsweg. Heist für dich, den ziviel Klageweg zu beschreiten, welches mit Kosten (sei denn du hast eine Rechtschutzversicherung), Zeit und Papierkrieg verbunden ist.
Justizia ist da zwar auf deiner Seite, aber die Mühen werden dir da nicht erspart bleiben.
Der Vermerk z.b. "gekauft wie gesehen" ist nichtig...wen es interessiert, müsste ich mal das zugehörige Aktenzeichen oder den Auszug aus dem BGB posten...hier gibt es übrigens massig Vergleichsurteile.
Tachomanipulation ist z.b. kein Kavaliersdelikt. Vermerke wie "Tachostand wie abgelesen" sind in dem moment nichtig, sofern sich herausstellt dass hier manipuliert wurde. Augenscheinlich kann man dieses schwerlich feststellen, dieses kann nur ein vereidigter KFZ Sachverständiger. Selbiges betrifft die Verschwiegenheit eines Unfallschadens, dieses trifft auch zu, wenn der Verkäufer getäuscht wurde. Da du als Verbraucher auf den Sachverstand des gewerbl. Verkäufers ( auch Fachmann benannt) vertrauen darfst, ist es absolut irrelevant, wenn letzterer davon auch getäuscht wurde. Ansprechpartner ist und bleibt für dich der Verkäufer des KFZ. Tachomanipulation sowie verschwiegener Unfallschaden ist hier schon eine wissentliche Täuschung die nach dem StGb geahndet wird.
Kurzum, wenn du mit dem Fahrzeug, so wie du schreibst, dermaßen unzufrieden bist, wandele den Kaufvertrag bzw. rede mit dem Verkäufer darüber. Und unterschreibe künfftig nicht solche windigen Kaufverträge !
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Würde mich nicht wundern wenn in der Reparaturhistorie ein Eintrag mit Zahnriemen bei 280.000km o.ä.
der hat Steuerkette 😛 Wenn dort wirklich Zahnriemen steht, wurde sogar die Fahrgestellnummer manipuliert 😁
Ich bin Super+ Fahrer *rausred*
War halt nur ein Beispiel mit dem Steuerriemen aber wenns wirklich drin steht, ists vielleicht doch nur ein 2.0tdi 😁 Etikettenschwindel
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Ich bin Super+ Fahrer *rausred*War halt nur ein Beispiel mit dem Steuerriemen aber wenns wirklich drin steht, ists vielleicht doch nur ein 2.0tdi 😁 Etikettenschwindel
Na na na. Nun macht meinen Audi nicht ganz so doll runter.
;-) ich hol mir morgen mal Historie von Audi. Mal sehn was drin steht.
Evtl. Erreiche ich auch mal den vorherigen Besitzer.
So schlecht sieht er nicht aus. Und ein Unterschied zwischen 77tausend und 300 tausend würde ein blinder noch erkennen. Jedenfalls Lenkrad wie neu fast keine Abnutzung. (produnktionsdatum 01/07 )
Lichtschalter Fensterheber schaltknauf auch keine Abnutzung. Sitze nicht durchgesessen und auch keine abnutzung.
Wenige Kratzer im innenraum.
Nur das Bremspedal hat mich stutzig gemacht mehr nicht.
Auch die km zahlen von den vorherigen tüvberichten stimmen überein.
Und hinzu kommt das meine Werkstatt auch gemeint hat dass er keine 100tausend runter hat.
Sowas erkennen Mechaniker schon besser als laie. Die haben Tagtäglich mit solchen Autos zu tun.
Ich höre jedes Mal nur Lob von den Mechanikern, wenn ich mein Auto zum Service schaffe. Erst vor wenigen Wochen: "Wow, die 180TKM sieht man dem Wagen absolut nicht an!"
Also nicht blenden lassen 😉
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Wurde jetzt hier schon mal erklärt, WIE MAN EINEN SOLCHEN VERTRAG UNTERSCHREIBEN KANN???
*Kopfschüttel*
Oder vertreibt sich hier grad jemand die Langeweile...?
So ganz einfach ist die Sache hier nicht. Such dir einen Fachanwalt und lass dich beraten. Nimm nicht den erst besten Anwalt sondern wirklich einen Fachanwalt mit einem guten Ruf.
Ein Händler kann nicht immer so einfach etwas als Privat verkaufen, und ob "diverse Mängel" so einfach gelten ist auch schwer zu sagen.
Darum ab zum Anwalt, die 200€ sollte es dir wert sein.
Hallo @all,
also ich habe heute Mittag mit einer Rechtsberatung vom ADAC gesprochen. Sie hat zu mir gesagt auch wenn ich das Unterschrieben habe dass er Mängel hat aber unbekannt sind, ist dies Unzulässig. Die Mängel wie MFL oder das Bluetooth fallen demnach auch unter die Sachmängelhaftung. Beim Bluetooth sogar in eine Täuschung.... und somit besteht ein Sachmangel. Ebenso hat Sie mir erklärt dass man z.b Autos die durch den Tüv kommen sollen bzw. durch den Tüv gekommen sind und im Nachhinein als Bastlerfahrzeug verkauft wurden auch in die Sachmängelhaftung fallen. Zumindest in der Mittelklasse bei denen Autos über 10Tausend kosten. Bei alten Fiats oder sonst welche Automarken die nur noch 1000 Euro kosten schaut es dann anders aus. Ich habe heute noch ein wenig im Netz gesucht und mehrer Urteile bzw Foreneinträge gesehn wo dies auch der Fall war. Alle (zumindest die ich gefunden habe) haben vor Gericht geklagt und Recht bekommen. Die nette Frau am Telefon hat zu mir auch gesagt dass es KEINE Abmachung bzw. weg gibt dass sich der Händler aus der Sachmängelhaftung rausschleust. Auch Bemerkungen wie z.b Bei mir mit mängel aber unbekannt , oder Bastlerfahrzeug, oder gekauft wie besichtigt...... gelten bei Gerichten als unwirksam, auch wenn der Käufer den Kaufvertrag unterschrieben hat.
Mit dem habe ich auch gerechnet... denn sonst würde ich von heute auf Morgen auch Händler werden und in jedem Kaufvertrag Reinschreiben Bastlerfahrzeug. Dann würde sich das Thema Sachmängelhaftung (und auch mein Ruf) wohl erledigt haben.
Das einzige was ein Verkäufer machen kann dass er Mängel extra beschreibt wie bei mir z.b MFL eingebaut wird aber als Defekt verkauft der käufer wünscht keine Rep. ) würde in den Meisten fällen funktionieren. Denn somit listet er zudem die Fehler einzeln auf und es ensteht somit keine Täuschung als wie wenn der Verkäufer einfach nichts angibt und alles verschweigt. Da ich eine Rechtschutzversicherung habe werde ich mir eine RE Anwalt nehmen deren Erfahrungen im Internet ziemlich gut sind.
Jedenfalls bin ich mal gespannt auf den Verkäufer..... zudem der junge Kerl mit ca. 30 Jahren sein Gelände erst aufgemacht hat und seit ca. 6 Monaten Autos Verkauft. Vorher hat er in einer KFZ Werkstatt gearbeitet ( zumindest hat er mir das so erzählt)
Gruß @ all
Gerade erst gelesen. Was dir der ADAC gesagt hat ist korrekt (ich bin Richter, mal nebenher erwähnt). Aber eines muss ich mal ganz deutlich sagen....wie kommt man nur auf eine Idee so einen Vertrag zu Unterschreiben ?? Das ist sträflicher Leichtsinn hoch drei !
Momentan sieht es so aus, dass du das Fahrzeug erworben, der Händler das Geld bekommen hat. Unstimmigkeiten, sofern der Händler auf seinen nichtigen Vertrag besteht, bedürfen den Rechtsweg. Heist für dich, den ziviel Klageweg zu beschreiten, welches mit Kosten (sei denn du hast eine Rechtschutzversicherung), Zeit und Papierkrieg verbunden ist.
Justizia ist da zwar auf deiner Seite, aber die Mühen werden dir da nicht erspart bleiben.
Der Vermerk z.b. "gekauft wie gesehen" ist nichtig...wen es interessiert, müsste ich mal das zugehörige Aktenzeichen oder den Auszug aus dem BGB posten...hier gibt es übrigens massig Vergleichsurteile.
Tachomanipulation ist z.b. kein Kavaliersdelikt. Vermerke wie "Tachostand wie abgelesen" sind in dem moment nichtig, sofern sich herausstellt dass hier manipuliert wurde. Augenscheinlich kann man dieses schwerlich feststellen, dieses kann nur ein vereidigter KFZ Sachverständiger. Selbiges betrifft die Verschwiegenheit eines Unfallschadens, dieses trifft auch zu, wenn der Verkäufer getäuscht wurde. Da du als Verbraucher auf den Sachverstand des gewerbl. Verkäufers ( auch Fachmann benannt) vertrauen darfst, ist es absolut irrelevant, wenn letzterer davon auch getäuscht wurde. Ansprechpartner ist und bleibt für dich der Verkäufer des KFZ. Tachomanipulation sowie verschwiegener Unfallschaden ist hier schon eine wissentliche Täuschung die nach dem StGb geahndet wird.
Kurzum, wenn du mit dem Fahrzeug, so wie du schreibst, dermaßen unzufrieden bist, wandele den Kaufvertrag bzw. rede mit dem Verkäufer darüber. Und unterschreibe künfftig nicht solche windigen Kaufverträge !
Guter und informativer Post!