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Gebrauchtwagenkauf Audi A4 Avant bei einem VW-Händler

Themenstarteram 21. Februar 2008 um 17:32

Hallo,

ich habe mir einen Audi A4 Avant, Baujahr 2003, mit der 1,6 l Mördermaschine bei einem VW-Händler gekauft, der Ablauf war bisher eine einzige Katastrophe.

Gekauft habe ich das Auto am 6.2.2008, bezahlt am 7.2.2008, jetzt warte ich immer noch auf den Kfz-Brief, das Auto steht immer noch beim Verkäufer, ich habe mich an VW gewandt, die meinten nur, Audi wäre zuständig. Angeblich ging der Kfz-Brief heute per Post raus, mal sehen, wann die Brieftaube eintrifft.

Da das nun alles eh nicht mehr zu ändern ist wollte ich hier mal fragen, ob es sich lohnt, neben der sowieso vom Händler zu gebenden Garantie noch eine Gebrauchtwagengarantie abzuschließen, würde so 250,00 € kosten. Hatte ich vor, bin jetzt aber unsicher.

Allerdings, so wie mein Kontakt momentan zu dem Händler/Verkäufer ist kann ich wohl von Ihm nichts Gutes erwarten, wegen Kulanz oder so. Der Verkäufer hüllt sich jedenfalls in Schweigen, meine Anfragen per Mail werden nur zögerlich beantwortet, Fragen teilweise gar nicht, ist ja klar, die Provision ist geflossen, der nächste bitte. Witzig finde ich die Eigenwerbung des Autohauses "Immer eine Idee besser".

Nach der Abholung, so Gott will und wir günstigen Südwind haben ab Mitte der nächsten Woche, wollte ich eh mal zu einer anderen Werkstatt fahren, das Auto mal checken lassen ob die Angaben laut Kaufvertrag überhaupt stimmen.

Macht der Abschluss einer zusätzlichen Garantie Sinn?

Mit freundlichen Grüßen

Michael

 

 

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9 Antworten

So,jetzt will ich mal meinen Senf dazu geben, erstens, wenn Du bis heute noch keinen Brief hast, wäre ich schon längst Amok gelaufen, dann ...wenn schon Garantie, dann wenigstens kostenlos, für diesen Zeitaufwand und Verzug.

Zum anderen, wenn der Brief (anders als Abgesprochen) nicht bis Montag bei mir wäre, dann könnte er die Kiste behalten, desweiteren würde ich mir rechtliche Schritte vorbehalten, ich finde der verarscht dich.

 

So das jetzt mal von mir, ohne genau Hintergründe zu wissen oder den Ablauf zu kennen :)

Zitat:

Original geschrieben von Michael2703

 

Macht der Abschluss einer zusätzlichen Garantie Sinn?

Mit freundlichen Grüßen

Michael

hallo und herzlich willkommen bei MT

es macht keinen sinn eine zusätzliche garantie abzuschließen , es sei denn es ist eine verlängerung auf 2 jahre .

Der händler muss ja sowieso ein jahr gewährleistung geben , auch wenn bis jetzt ziemlich viel schief gelaufen ist , wenn du mängel hast muß er sie auch beheben .

gruß

Zitat:

Der händler muss ja sowieso ein jahr gewährleistung geben

Die effektiv nur 6 Monate was bringt.

Mir ist nach 7 Monaten der Klimakompressor hops gegangen -> Pech gehabt.

Wie soll man denn bei einem Gebrauchten beweisen, dass ein Teil, was nach über 6 Monaten kaputt geht, schon bei der Übergabe defekt war? Diese einjährige Gewährleistung ist total für die Tonne.

Lass Dir auf jeden Fall eine einjährige Garantie geben für die Umstände!

Und nebenbei, ist es üblich, erst das Fahrzeug 100% zu bezahlen und dann erst den Brief später zu erhalten?

Ich habe erst einmal beim Händler gekauft und da gabs Cash erst gegen Brief+Auto bei der Abholung!

Moin Michael2703,

also das Auto vor der Übergabe des KFZ-Briefes zu bezahlen ist absoluter Wahnsinn gewesen. Erst vor ein paar Tagen war ein Bericht im TV zu sehen, wo ein älteres Ehepaar einen Opel im Voraus bezahlt hat und sich bei Abholung des Fahrzeuges beim Händler rausstellte, daß der Händler Insolvenz angemeldet hatte. Im Ergebnis waren dann die knapp 16.000 Euro weg, obwohl das Fahrzeug sogar abholbereit auf dem Hof stand.

Vor ca. einem Jahr gab es einen ähnlichen Fall hier bei MT im Volvo Forum. In diesem Fall hatte der Betroffene sogar das Auto schon abgeholt, aber den Brief noch nicht empfangen. Im Nachhinein meldete dann ein anderes Autohaus Rechte an dem Fahrzeug an und der Betroffene musste das Fahzeug zurückgeben. Es gab im Nachhinein allerdings eine gütliche Einigung.

Naja, hoffen wir mal, daß Du den Brief auch tatsächlich erhälst.

Was den Check durch eine andere Werkstatt angeht: warum hast Du den nicht vorher gemacht? Trotzdem ist die Idee gut. Wenn die etwas finden, muss Dein Händler den Mangel beseitigen.

Eine Gebrauchtwagengarantie ist, wenn Sie nicht sehr viel ausschließt (kleingedrucktes vorher lesen!), mit Sicherheit nicht verkehrt. Wenn Du mit dem Händler nicht gut klarkommst, solltest Du sie aber woanders abschliessen, da teilweise die Klauseln vorsehen, daß das Fahrzeug dann primär nur in der Werkstatt repariert werden darf, die auch den Versicherungsvertrag verkauft hat.

FahrInUrlaub hat übrigens Recht, effektiv hast Du nur 6 Monate gesetzliche Gewährleistung, da nach einem 1/2 Jahr die sogen. Beweislastumkehr in Kraft tritt und Du dann beweisen musst, daß der Defekt schon beim Kauf vorhanden war.

Also meine Meinung: hol den Brief ab, fahr zu einem anderen Händler und schließe dort eine Gebrauchtwagenversicherung ab. Dafür muss sowieso ein Check des Fahrzeuges gemacht werden. Wenn sich dabei etwas herausstellt, fährst Du wieder zurück zum Verkäufer und läßt das reparieren.

Dann bist Du den Händler los, hast ein mangelfreies Auto und eine Gebrauchtwagenversicherung.

Gruß,

Thilo

Zitat:

Original geschrieben von don2711

Zitat:

Original geschrieben von Michael2703

 

Macht der Abschluss einer zusätzlichen Garantie Sinn?

Mit freundlichen Grüßen

Michael

hallo und herzlich willkommen bei MT

es macht keinen sinn eine zusätzliche garantie abzuschließen , es sei denn es ist eine verlängerung auf 2 jahre .

Der händler muss ja sowieso ein jahr gewährleistung geben , auch wenn bis jetzt ziemlich viel schief gelaufen ist , wenn du mängel hast muß er sie auch beheben .

gruß

moin moin

 

ich nehme alles zurück und behaupte das gegenteil :D

was thilo und fahrinurlaub da geschrieben haben wuste ich auch noch nicht ......... wieder was dazu gelernt ;)

 

gruß

Themenstarteram 22. Februar 2008 um 11:20

Hallo,

danke erst einmal für die vielen Antworten.

Das mich der Händler verarscht ist mir ja mittlerweile auch schon aufgefallen, das der Brief nicht im Autohaus war ist mir nie in den Sinn gekommen, im Kaufvertrag habe ich einen Eintrag "Anzahl der Vorbesitzer laut Kfz-Brief" stehen. Das ich bei einem Markenhändler regelrecht beschissen werde ist mir, naiv wie ich bin, auch nicht in den Sinn gekommen, habe mich einfach blenden lassen (u.a. Eigenwerbung des Autohauses, Vorteile des Kaufes bei einem Autohändler).

Die Versicherung werde ich abschließen, ich frage mal bei einem Audi-Händler vor Ort nach, ob die so was machen, glaube ich aber eher nicht, fragen werde trotzdem, mehr wie nein können die ja auch nicht sagen. Ich hatte gestern mal bei der Service-Hotline von Audi angerufen, dort sagte man mir auch, das ich 1 Jahr Garantie habe, ich in jedem Fall mich erst einmal an den Händler zu wenden habe, danach greift erst die Gebrauchtwagengarantie, je nach Leistungsumfang. In meinem Kaufvertrag habe ich das auch so stehen, unter dem Punkt Sachmangelhaftung. Das mit der Beweisumkehr nach 6 Monaten habe ich auch gelesen, hatte ja in der Zwischenzeit genug Zeit gehabt.

Ich habe den Fall so auch VW geschildert, fand den Ablauf bei mir ganz anders als auf der VW-Webseite beschrieben (Gebrauchtwagenkauf beim Händler). Nachdem es gestern noch hieß, die sind nicht zuständig, der Fall geht an Audi, hat sich nun heute doch ein Servicemitarbeiter von VW bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass die sich noch mal eine Stellungnahme des Händlers holen werden, ob es was bringt weiß ich nicht, ich finde die Sache nur peinlich.

Laut Kaufvertrag erfolgte die Zahlung bei Auftragserteilung, nach Geldeingang sollte es den Brief geben. Blöd nur, das der nicht da war. Hätte ich, ehrlich gesagt, nie für möglich gehalten, jedenfalls nicht bei einem Vertragshändler. Ist nun passiert, nicht mehr zu ändern, kommt mir aber nie wieder vor.

Der Brief, so die Auskunft des Verkäufers, ging gestern an mich raus.

Ich glaube es erst, wenn ich den habe. Laut Kaufvertrag kann ich erst 10 Tage nach Ablauf des (unverbindlichen) Liefertermins den Verkäufer auffordern zu liefern. Bisher ist alles schief gegangen was nur schiefgehen kann, ich selbst hatte mich zwischenzeitlich mal den Verkäufer gewandt und gefragt, ob denn die bisherigen Angaben (Laufleitung, keine Mängel, keine Unfallschäden, kein Reimport) überhaupt stimmen, deshalb will ich auf jeden Fall die Überprüfung machen, dann kann ich ja, oh welch eine Freude, mich wieder an den Händler wenden. Das da irgendetwas auf Kulanz gemacht wird, das kann ich wohl vergessen, "Immer eine Idee besser" eben, auf der Webseite des AH unter "Presse" gehen die Visionen noch weiter: "Geht nicht gibt’s nicht", "Der Kunde steht generell im Mittelpunkt". Papier und Quelltext sind ja geduldig.

Mal sehen was die Recherche von VW ergibt, ich rechne erst mal mit gar nichts, dann kann ich wenigstens nicht enttäuscht werden.

Am Ende bleibt mir nur übrig zu hoffen, das der Brief wirklich an mich rausgegangen ist und auch ankommt, dann sehe ich weiter. Und das die Angaben zu dem Fahrzeug stimmen, wenn nicht, dann geht die Sache wohl noch ewig weiter.

Michael

Zitat:

Das ich bei einem Markenhändler regelrecht beschissen werde ist mir, naiv wie ich bin, auch nicht in den Sinn gekommen, habe mich einfach blenden lassen (u.a. Eigenwerbung des Autohauses, Vorteile des Kaufes bei einem Autohändler).

Hätte ich, ehrlich gesagt, nie für möglich gehalten, jedenfalls nicht bei einem Vertragshändler. Ist nun passiert, nicht mehr zu ändern, kommt mir aber nie wieder vor.

Genau so dachte ich damals auch, bei einem größeren VW-Händler gekauft, ich wollte auf Nummer sicher gehen, da kann ja nix passieren...

Die Story war so ähnlich wie deine, nur ging es nicht um so viel Geld.

Bei mir ist es noch gut ausgegangen, aber der Ablauf war unter aller Sau.

Ich bekam nach Monaten dann noch einen Anruf vom Autohaus, dass der Verkäufer entlassen wurde, weil er für das Autohaus nicht mehr tragbar wäre etc.

Wünsche Dir, dass das alles Gut ausgeht!

Zitat:

Original geschrieben von Michael2703

Hallo,

danke erst einmal für die vielen Antworten.

....., im Kaufvertrag habe ich einen Eintrag "Anzahl der Vorbesitzer laut Kfz-Brief" stehen.

Hast Du die ZUGESICHERTE Anzahl der Vorbesitzer irgendwo schriftlich? Will ja nicht unken, aber wenn der Dir sagt, "erster Hand" und im Vertrag steht "...lt. Brief" können es ja auch 5 Vorbesitzer sein. Ein Tip dazu: Ruf den Vorbesitzer mal an, was der zu dem Auto zu sagen hat (tatsächlicher KM-Stand, Vorschäden, gemachte Reparaturen/Service), denn er kann offen reden und hat nichts mehr mit dem Auto zu tun.

Zitat:

Die Versicherung werde ich abschließen,

Wenn Dir der Vorbesitzer ein zuverlässiges Auto bezeugt, würde ich mir das Geld für die Gebrauchtwagenversicherung sparen, es sei denn, Du bekommst sie als Wiedergutmachung vom VW-Händler dazu. Ansonsten sind bei diesen Gebrauchtwagenversicherungen sowieso nur in Öl laufende Teile eingeschlossen, nicht zu vergleichen mit der Audi-Versicherung, die man bei Neuwagen abschliesst und wo man dann eine Verlängerung machen kann.

Zitat:

Ich habe den Fall so auch VW geschildert, fand den Ablauf bei mir ganz anders als auf der VW-Webseite beschrieben (Gebrauchtwagenkauf beim Händler). Nachdem es gestern noch hieß, die sind nicht zuständig, der Fall geht an Audi, hat sich nun heute doch ein Servicemitarbeiter von VW bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass die sich noch mal eine Stellungnahme des Händlers holen werden, ob es was bringt weiß ich nicht, ich finde die Sache nur peinlich.

Hast Du eigentlich mal versucht mit dem Chef des AH zu sprechen? Ich hätte mich über den Verkäufer längst beschwert. Ein Entgegenkommen oder eine Wiedergutmachung könnte eh nur von dem entschieden werden. Bei dem Geschäftsgebahren des Verkäufers hast Du sicherlich nix zu erwarten.

Zitat:

Der Brief, so die Auskunft des Verkäufers, ging gestern an mich raus.

Ich drück Dir die Daumen. Es ist tatsächlich so: Wenn das AH in Liquidation steht, hast Du ganz schlechte Chancen auf Geld oder Auto. Da gibt es sicher Gläubiger mit ganz anderen Rechten vor Dir.

Zitat:

... ob denn die bisherigen Angaben (Laufleitung, keine Mängel, keine Unfallschäden, kein Reimport) überhaupt stimmen, deshalb will ich auf jeden Fall die Überprüfung machen, ....

Wie gesagt, frag den Vorbesitzer, dessen Adresse Du ja mit dem Brief bekommst. Einen Gebrauchtwagencheck kannst du ja neutral beim ADAC machen lassen. Die prüfen gewissenhaft und stellen auch Vorschäden oder bevorstehende Schäden fest.

Michael, ich drück Dir echt die Daumen. Am Ende bekommst Du den Brief so spät, dass nach Unterzeichnung des Vertrages das vierzehntägige Rücktrittsrecht bereits vorüber ist. Dass es so lange mit dem Brief dauert, deutet irgendwie darauf hin, dass dieser bei der Bank lag und erst gegen Kohle zum Händler geschickt wurde. Deshalb hat es vermutlich so lange gedauert.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mir mal eine Rechtsberatung bei einem Anwalt holen. Der kann Dich über alle Eventualitäten aufklären und Dich vor falschen oder unüberlegten Schritten warnen, die im Nachhinein evtl die Wandlung erschweren. Kostet Dich ja nichts.

Nochmal: Ich drück Dir die Daumen, dass alles gut wird, wenn Du den Brief dann erstmal in Händen hast! Am Liebsten mit nem zuverlässigen Auto, wo es keine Haken und Hintertürchen gibt.

Gruß

Rainer

und gibt es was neues??

 

Kai 

Ich hole den Thread mal hoch, damit der TE vielleicht reinschreibt, was beim Händler rausgekommen ist.

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