Sachen gibts, Felgen passen nicht mehr.......HP2 sei dank.
Es gibt Sachen, die gibts gar nicht, so dachte ich zumindest bis heute......
Hab mir im Frühjahr neue Felgen gegönnt. Es sind MAM A1 Felgen in 8x18 ET30 - siehe Bild.
In dem Gutachten war allerdings der Biturbo nicht aufgeführt ;(. Nach einem Telefonat mit dem Anbieter, dem Hersteller und dem TÜV war scheinbar klar - bei dem Gutachten wurde der Bi nicht beachtet. Ein anderes Gutachten von einer MAM RS2 im ähnlichen Design, beinhaltete den Biturbo.
Also, Felgen gekauft, Reifen montiert und ab zum TÜV, eintragen lassen und alles war gut......Bis heute.
Denn heute, war ich in der Werkstatt und hab neue Bremsen bekommen. Neue Scheiben und Beläge montiert, Räder drauf........dann kam der Anruf. Das Auto fährt nicht mehr, weil die Felgen am Bremssattel schleifen???? Wie jetzt? Hingefahren, geguckt und tatsache Felgen schleifen am Sattel - siehe Bild.
Also kann man die Felgen - dank HP2 nur mit Scheiben fahren. Stellt sich mir nur die Frage, wer bezahlt den Schaden.?!
Gruß
Patrick
42 Antworten
Ist bei meinen Barracuda Tzunamee ET32 auch nicht anders, die passen auch nicht ohne 5mm Spurplatten, sonst schleift es an der HP2 (aber auch nur bei recht neuen Belägen).
Zitat:
Original geschrieben von Nalge
Hab kurz gegoogelt: ET35 soll gehen bei HP2. Aber der gleiche Typ schreibt, dass ET44 NICHT geht. Muss jetzt wohl nicht Sinn machen, oder?
Klar macht das Sinn, die ET35 steht 9mm weiter außen, als die ET44.
Wem es was bringt: bei meiner ET35 ist bei beiden Felgen (Sommer und Winter) immer genug Platz zur HP2, auch mit neuen Belägen 🙂
Ja ist schon seltsam. Ich hatte vorher eine 8x17 ET30 drauf gehabt und da war klar wenn ich ne 8x18 ET30 nehme passt alles, so zumindest wohl die Theorie.....Was mich aber immer verwundert hat, ist die Tatsache, dass die neuen Felgen nicht so bündig und satt im Radkasten gestanden haben wie die alten....😕
Die HP2 ist original verbaut, also alles am Auto ist Bremsentechnisch original von Audi (Sattel, Scheiben und Beläge). Da es sich tatsächlich um einen schwimmenden Sattel und nicht um einen Festsattel handelt, wandert der Sattel bei neuen Teilen weiter nach außen.🙄
Der Werkstatt mache ich da keinen Vorwurf, wer rechnet schon mit so einer Nummer, zumal auch alles vom TÜV so abgenommen wurde.
Mir bleibt jetzt wohl nichts anderes übrig, als 5mm Platten zu nehmen......🙁
Bin mal gespannt was mir jetzt mein Händler sagt, der mir das so verkauft hat.
Gruß
Patrick
Zitat:
Original geschrieben von Additiv86
Ist bei meinen Barracuda Tzunamee ET32 auch nicht anders, die passen auch nicht ohne 5mm Spurplatten, sonst schleift es an der HP2 (aber auch nur bei recht neuen Belägen).
Macht doch keinen Sinn.
Die HP2 ist doch ein Festsattel. Dieser verändert doch seine Breite nicht.
EDIT:
Na gut, dann halt ein Schwimmsattel. Gut, dann schon.
Nur so eine Überlegung. Annahme:
Im Bremssattel hat man 60mm. Davon 20mm Bremscheibe. Bleiben links und recht je 20mm für die Beläge.
Beläge waren auf 15mm runter. Nun wieder neue runter. Die kommen um 5mm wieder raus. Gut, dann kanns schon eng werden.
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Vielleicht spielt deine allererste Aussage doch eine wichtigere Rolle, als gedacht:
Zitat:
Original geschrieben von CapriSonne-2.8i
In dem Gutachten war allerdings der Biturbo nicht aufgeführt ;(. Nach einem Telefonat mit dem Anbieter, dem Hersteller und dem TÜV war scheinbar klar - bei dem Gutachten wurde der Bi nicht beachtet. Ein anderes Gutachten von einer MAM RS2 im ähnlichen Design, beinhaltete den Biturbo.
Möglicherweise ist genau das der Grund, warum der nicht im Gutachten stand, der Mitarbeiter des Felgenherstellers ist auch nicht allwissend und muss da nicht unbedingt die passende Auskunft gegeben haben... alle "kleineren" Motoren haben ja keine HP2...
@Nalge: Hör mal auf, das ständig zu behaupten. Der Sattel steht mit neuen Belägen definitiv weiter draußen, hab schon ein paar Beläge an der HP2 gewechselt, da gibt´s nix zu diskutieren.
Zitat:
Original geschrieben von willywacken
Klar macht das Sinn, die ET35 steht 9mm weiter außen, als die ET44.Zitat:
Original geschrieben von Nalge
Hab kurz gegoogelt: ET35 soll gehen bei HP2. Aber der gleiche Typ schreibt, dass ET44 NICHT geht. Muss jetzt wohl nicht Sinn machen, oder?
Ja, stimmt. Hab das was durcheinander gebracht. Aber eben. Alles eine Frage des Speichendesigns in der Felge.
Zitat:
Original geschrieben von willywacken
Vielleicht spielt deine allererste Aussage doch eine wichtigere Rolle, als gedacht:
Zitat:
Original geschrieben von willywacken
Möglicherweise ist genau das der Grund, warum der nicht im Gutachten stand, der Mitarbeiter des Felgenherstellers ist auch nicht allwissend und muss da nicht unbedingt die passende Auskunft gegeben haben... alle "kleineren" Motoren haben ja keine HP2...Zitat:
Original geschrieben von CapriSonne-2.8i
In dem Gutachten war allerdings der Biturbo nicht aufgeführt ;(. Nach einem Telefonat mit dem Anbieter, dem Hersteller und dem TÜV war scheinbar klar - bei dem Gutachten wurde der Bi nicht beachtet. Ein anderes Gutachten von einer MAM RS2 im ähnlichen Design, beinhaltete den Biturbo.@Nalge: Hör mal auf, das ständig zu behaupten. Der Sattel steht mit neuen Belägen definitiv weiter draußen, hab schon ein paar Beläge an der HP2 gewechselt, da gibt´s nix zu diskutieren.
Ja aber der S6 nicht die gleiche Bremsanlage? Der steht im Gutachten wieder drin.
Zitat:
Original geschrieben von CapriSonne-2.8i
Ja aber der S6 nicht die gleiche Bremsanlage? Der steht im Gutachten wieder drin.
ja gut, ich kenn das Gutachten nicht, daher wusste ich das nicht...
Moment, steht da A6/S6? Dann heißt das nix. Für welchen Leistungsbereich gilt das Gutachten?
So, ich hab mir das Gutachten mal rausgesucht. Für deinen gilt doch die Auflage "Au9", wenn ich das richtig sehe. Ich zitiere mal die Auflage:
"Au9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas CN2 6465/2 in Verbindung mit
Bremsscheibendurchmesser 321 mm an Achse 1."
Kommen wir der Lösung näher? 😉
Steht der 4.2 inner Liste?
Ja, die V8-Modelle sind extra aufgeführt, aber ohne die Auflage Au9.
Zitat:
Original geschrieben von willywacken
ja gut, ich kenn das Gutachten nicht, daher wusste ich das nicht...Zitat:
Original geschrieben von CapriSonne-2.8i
Ja aber der S6 nicht die gleiche Bremsanlage? Der steht im Gutachten wieder drin.Moment, steht da A6/S6? Dann heißt das nix. Für welchen Leistungsbereich gilt das Gutachten?
In dem Gutachten für die Felge steht:
Audi A6 4B von 81-162KW und
Audi A6 S6 von 191-250KW
Bei dem Gutachten der anderen Felge steht der Audi A6 4B von 81-184KW drin. Daher haben der Händler der Herstellersupport als auch der TÜV gesagt, tja da wurde der Biturbo mit 169/184KW schlichtweg vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von CapriSonne-2.8i
Bei dem Gutachten der anderen Felge steht der Audi A6 4B von 81-184KW drin. Daher haben der Händler der Herstellersupport als auch der TÜV gesagt, tja da wurde der Biturbo mit 169/184KW schlichtweg vergessen.
Hab es mir ja inzwischen angesehen. Ich denke mal, die Auflage Au9 wird für deinen dennoch gelten...
WÜrde im Umkehrschluss aber heißen, dass die V8-Modelle ne andere Version der HP2 haben, als die V6.
Zitat:
Original geschrieben von willywacken
Würde im Umkehrschluss aber heißen, dass die V8-Modelle ne andere Version der HP2 haben, als die V6.
Genau darauf wollte ich auch raus 😁
Zitat:
Original geschrieben von willywacken
Hab es mir ja inzwischen angesehen. Ich denke mal, die Auflage Au9 wird für deinen dennoch gelten...Zitat:
Original geschrieben von CapriSonne-2.8i
Bei dem Gutachten der anderen Felge steht der Audi A6 4B von 81-184KW drin. Daher haben der Händler der Herstellersupport als auch der TÜV gesagt, tja da wurde der Biturbo mit 169/184KW schlichtweg vergessen.WÜrde im Umkehrschluss aber heißen, dass die V8-Modelle ne andere Version der HP2 haben, als die V6.
Scheinbar hat das jeder "überlesen" dieses Auflage Au9.....
Mal davon abgesehen, dass die OEM´s ständig was ändern, ist die Frage was ist an der HP2 vom S6 anders?