S80 Firmenwagen privat übernehmen?
Hallo Volvo Freunde,
eine Frage an Eure Erfahrungen mit dem S80 im Alter (des Fahrzeuges mein ich ;-) Es wurde mir mein Dienstwagen zur privaten Übernahme angeboten wenn ich nun in den Ruhestand gehe.
Typ S80, 5-Zylinder Benziner, Automatik uns sonst Vollaustatttung. Das Fahrzeug hat 75000 km und 6 Jahre drauf. Keine Probleme irgendwelcher Art. Bin zufrieden. Wäre es noch mehr wenn der Motor spritziger wäre also mit Turbo, wie es bei den neuen heute angeboten wird. Aber das ist nicht ausschlaggebend.
Frage was kommt in den nächsten Jahren auf mich zu. Was geht zuerst kaputt beim S80 ?? Werden die Reparaturen in Zukunft bei privater Nutzung als Rentner häufiger? Bisher hatte ich keine Einzige.
Bei den aktuellen neuen Volvos in dieser Größe stimmen die Proportionen nicht. Der 8-Zylinder schluckt zu viel, der SUV auch, es sei denn man kauft ihn untermotorisiert.
Soll ich fremd gehen? Aber wohin?
Oder ist es ratsam dieses Fahrzeug noch zwei Jahre zu fahren bis preiswerte Hybridfahrzeuge in dieser Klasse auf den Markt kommen?
Wer hilft mir aus dem Dilemma, ich muss mich bis September entschlossen haben.
Bin echt dankbar für Entscheidungshilfen
liebe Grüßé
Nikk
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von cayos
Aha! Das wollt' ich hören.
Entschuldige, dass ich Dich einfach mal so "vereinnahmt" hatte. 😉
Von der richtigen Seite lasse ich mich gerne vereinnahmen 🙂
Interessantes Aspekte werden hier beleuchtet! 😁
Man könnte fast auf Gedanken kommen..... 😰
WEITERMACHEN! 😁
Gruß Andi
Um die ganze Sache noch spannender zu machen:
Falls nikk38, als Privatmann, den Wagen von seinem füheren selbstständigen Arbeitgeber kauft, hat ihm sein ehemaliger Arbeitgeber auch eine einjährige Gewährleistung zu gewähren.
Wer Lust hat, kann mal den geldwerten Vorteil daraus errechnen. 😁
Grüße
bkpaul
Zitat:
Original geschrieben von cayos
Du argumentierst ja gerade so als ob ein Gutachten eine Verkaufspreisgarantie wäre! Was macht der Laden denn, wenn nikk38 den Wagen nicht nimmt? Glaubst Du, dass ein Händler oder ein sonstiger Käufer sich von einem Gutachterpreis beeindrucken liesse?
Das FA guckt nur besonders gern danach, ob die fällige Umsatzsteuer des VERKAUFTEN PKW auch fein säuberlich durch die Bücher geht.
Die anderen haben das meiste ja schon geschrieben. Da die Umsatzsteuer gerne geprüft wird (wird ja auch viel betrogen) wird eben auch auf den Verkaufspreis geschaut. Es gibt dann also 3 Ansatzpunkte. Einkommensteuer des käufers, Umsatzsteuervoranmeldung der Firma und Gewinnermittlung der Firma. Und für jeden Punkt ist dann jemand anderes zuständig.
Das FA nimmt irgendwas als maßstab. So wird das eben in jeder Bananenrepublik gemacht. Und wenn dir das nicht passt musst du beweisen, dass es anders ist. Das geht meist, ist aber aufwendig und muss am besten schon vorher gemacht werden.
Mein V70 mit 200Tkm steht zB mit dem Mondpreis von rund 11-12T bei DAT/Schwacke. Es gibt meist auch 2-3 bei mobile um diesen Preis (die wohl unverkäuflich sind, da man einen gleich alten mit 80Tkm um 15T findet). Der preis bei DAT/Schwacke kommt wohl daher, dass die einen fixen Zuschlag pro Mehr-kilometer einrechnen. Sollte ich das fahrzeug nun aus der Firma rausnehmen muss ich irgendwie beweisen, dass er weniger Wert ist, ich schätze mal rund 8T wäre korrekt. Ob das FA das dann akzeptiert ist dann noch ein anderes thema
Rapace
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Da der Wagen von der Firma zum Kauf angeboten wird, gehe ich mal davon aus, dass er zu keiner Zeit geleast war und somit Firmeneigentum ist.
Wen ich als Firmeneigentum verkaufe, dann ist der Restbuchwert des Wagens von entscheidender Bedeutung. Der Verkaufserlös muss wenigstens diesem Buchwert entsprechen. Am besten ein wenig darüber. Verkäufe unter Buchwert macht das FA so richtig giftig, da hierbei ein Verlust produziert wird. Das dürften aber die Buchhalter der Firma wissen, wenn sie ein Angebot abgeben. Das FA hat das Recht alles zu prüfen, was mit diesem Verkauf zu tun hat - steuerrechtlich. Aber die mögliche Höhe des Verkaufserlöses liegt imho in Entscheidung des Unternehmers. In seinen Büchern wird der aktuelle Wert des Wagens ausgewiesen und nachweislich mit etwas Gewinn verkauft.
Wenn nikk38 den Wagen nach seinem Ausscheiden aus der Firma als Privatmann kauft, so sollte eigentlich auch das Drama mit dem geldwerten Vorteil erledigt sein. Er bringt dann als Rentner sicherlich auch nicht mehr die bezahlte Mehrwertsteuer zum Abzug.
Grüße
bkpaul
Die Umsatzsteuer ist nicht der Punkt, da in der LStBP nicht die USt primär interessant ist.
Beispiel:
PKW verkauft an AN zu 8.000 brutto, echter Wert 11.000 brutto, USt hierin 413,80 Euro.
LSt hierauf schon mal schnell bis zu 1.500 € (je nach Steuersatz). Da liegt die Musik.
Übrigens:
wer weist denn bei derartigen Verkäufen keine USt aus ? Spätestens der Berater fängt sowas im JA ab.
USt natürlich ein Riesenthema bei Autoverkäufen, aber nur bei Händlern (Exporte, Differenzbesteuerung und natürlich Karusselgeschäfte). Hier wird am meisten besch... und am meisten kontrolliert und gefunden.
Da geht es schnell mal um das hundert- bis tausendfache von 413,80 !!!
rapace:
Jedes Auto ist das wert, was es wert ist.
Vernünftig dokumentiert, bekommst du diese richtige Bewertung auch durch.
Bloß, die meisten haben keine stichfeste Bewertung.
@hjp xc70
Ist mir schon klar, aber wer würde denn in diesem Fall an einen Arbeitnehmer verkaufen? Der Verkauf an einen Privatier nach Ausscheiden aus dem Unternehmen kann doch lohnsteuerrechtlich nicht mehr relevant sein. Oder etwa doch?
Der Verkäufer weist natürlich die Mehrwertsteuer aus, der Privatmann bezahlt diese auch, kann sie aber als Privatmann nicht steuerlich geltend machen.
Grüße
bkpaul
@bkpaul
hatte dein vorpost nicht gelesen, daher ein paar Infos.
Verkäufe unter und zum Buchwert werden gerne geprüft. Da muß man natürlich aufpassen, was man tut.
Normale AfA über 5 Jahre, macht nach 3 Jahren 40% Restwert. Ich glaube, es gibt genügend Fahrzeuge, deren REstwert nach 3 Jahren unter 40% liegt, insbesondere wenn die Dinger gleaufen sind.
Aber wie gesagt, Doku ist alles. Besser noch, Glaubwürdigkeit ist alles. Prüfer sind (auch) Menschen (ja, ja, ich weiß...), die in einem positiven Umfeld selten schei.... Entscheidungen treffen.
Oder man hat glück und der Prüfer sieht Sachen nicht. Der Geniesser schweigt dann.....
Verkäufe an Ausgeschiedene:
gerne zu jedem Tarif, allerdings besser erst dann, wenn eine angemessene Zeit verflossen ist (> 6 Monate mindestens).
Zitat:
Original geschrieben von bkpaul
Wen ich als Firmeneigentum verkaufe, dann ist der Restbuchwert des Wagens von entscheidender Bedeutung. Der Verkaufserlös muss wenigstens diesem Buchwert entsprechen. Am besten ein wenig darüber.
Nun, das ist ja hier auf jeden fall so. Mit 6 Jahren ist das Auto in den Büchern mit 1 Euro drin. Die Firma wird mit einem Verkauf auf jeden Fall einen Gewinn erzielen. Fragt sich nur, wieviel Steuern auf den gewinn fällig werden und wieviel MwSt der Staat kassiert. Und was der Staat so nicht bekommt will er eben über den Umweg "geldwerter Vorteil". Sogar mein Ford hat damals trotz Motorschaden noch einen Gewinn erbracht. War eben ein Buchwert von 1 Euro.
Wenn hier nicht so viel beschissen (bei kleinen Firmen) und "kreative Bilanzerstellung" (Konzerne) gemacht würde, dann würde das FA auch nicht so genau schauen. Aber so....
Wenn der Mitarbeiter Mitte 2006 in Rente geht ist es für ihn steuerlich schon interessant, ob da noch was kommen kann.
Rapace
PS: Werden auf einen "geldwerten Vorteil" eigentlich auch Sozialbeiträge erhoben?
Zitat:
Original geschrieben von rapace
Wenn hier nicht so viel beschissen (bei kleinen Firmen) und "kreative Bilanzerstellung" (Konzerne) gemacht würde, dann würde das FA auch nicht so genau schauen. Aber so....
na na, das will ich nicht gehört haben 🙂
was war erst, der Beschiss oder der staatliche Druck ?
Zitat:
Original geschrieben von rapace
PS: Werden auf einen "geldwerten Vorteil" eigentlich auch Sozialbeiträge erhoben?
Yes, spätestens die BFA-Prüfung wird das ausgraben (sofern der Begünstigte sozpflichtig war/ist)
Bei dem was man hier so alles liest bekommt man fast den Eindruck als ob das Finanzamt den VERÄUSSERUNGSPREIS eines Vermögensgegenstandes, der sich mal in einer Bilanz befunden hat, vordiktiert! So kann und wird es aber nicht sein.
Wenn Du rapace Deinen Wagen über den freien Markt verkaufst, und nicht den Kurs dafür erzielen kannst, den Dir die Schwacke-Liste vorgibt, so bin ich der festen Überzeugung, dass Du auch nur den Verkaufspreis versteuern musst! Also sofort die Märchensteuer abführen und am Jahresende das Netto als Gewinn in die Einnahme-Überschussrechnung stecken, und gut is.
Das ganze Thema hier dreht sich doch einzig und allein um den sogenannten „geldwerten Vorteil“! Sobald aber Käufer und Verkäufer keinen offensichtlichen arbeitsrechtlichen oder familiären Zusammenhang mehr aufweisen, dürfte man die Gegenstände doch steuerrechtlich nahezu verschenken! Also muss es in solchen Fällen doch das vorrangige Ziel sein, aus dieser Nummer rauszukommen.
Mein Steuerpapst sagte mir z.B. mal, dass ich meine bereits abgeschriebenen EDV-Gegenstände sonst wie veräussern dürfe, weil allgemein anzunehmen ist, dass man dafür eh’ nix mehr bekommt.
Richtig, es geht nur um den geldwerten Vorteil, der mangels !!! gelaufenen Verkaufsgeschäft auf dem üblichen Kundenmarkt (blöd umschrieben) mit Anhaltewerten arbeitet.
In solchen Dingen ist das Fa schon immer groß gewesen.
EDV-Gegenstände haben den großen vorteil, das es für sie keine detaillierten Schwackelisten gibt. Gilt für fast alle Gegenstände des Anlagevermögens, nur Autos sind halt gut bewertbar.
Eigentlich ist es doch ganz einfach:
Wer die Spielregeln kennt, kann sich doch einrichten.
Wer die Regeln nicht kennt, sollte zumindest einen kennen, der sie kennt.
Zitat:
Original geschrieben von cayos
Bei dem was man hier so alles liest bekommt man fast den Eindruck als ob das Finanzamt den VERÄUSSERUNGSPREIS eines Vermögensgegenstandes, der sich mal in einer Bilanz befunden hat, vordiktiert! So kann und wird es aber nicht sein.
Wenn es um die Berechnung der Steuer geht - ja. Natürlich in gewissen Grenzen. Das ist nicht nur beim Verkauf so. Auch der Inhaber einer GmbH darf sich sein gehalt nicht beliebig festlegen.
Zitat:
Original geschrieben von cayos
Wenn Du rapace Deinen Wagen über den freien Markt verkaufst, und nicht den Kurs dafür erzielen kannst, den Dir die Schwacke-Liste vorgibt, so bin ich der festen Überzeugung, dass Du auch nur den Verkaufspreis versteuern musst! Also sofort die Märchensteuer abführen und am Jahresende das Netto als Gewinn in die Einnahme-Überschussrechnung stecken, und gut is.
Das ganze Thema hier dreht sich doch einzig und allein um den sogenannten „geldwerten Vorteil“! Sobald aber Käufer und Verkäufer keinen offensichtlichen arbeitsrechtlichen oder familiären Zusammenhang mehr aufweisen, dürfte man die Gegenstände doch steuerrechtlich nahezu verschenken! Also muss es in solchen Fällen doch das vorrangige Ziel sein, aus dieser Nummer rauszukommen.
Richtig, es geht um den geldwerten Vorteil. Aber überleg mal. Wenn ich einfach verschenken dürfte, dann kauf ich ne s-Klasse, fahr sie einmal im Monat übern Hof, damit sie nicht rostet und verkauf sie dann nach 4 Jahren zum Buchwert von 1 Euro an einen wildfremden bauunternehmer - dir mir dann einen Acker schenkt, der danach zufällig bauland wird. Oder so. Es gibt sogar Regeln dafür, zu welchem Preis eine Tochtergesellschaft der anderen Tochtergesellschaft ihre Leistungen verkaufen darf.
Dumm ist im konkreten Fall, dass es ein Gutachten gibt. Das hätte man geschickter machen können
Rapace
Zitat:
Original geschrieben von rapace
... der mir dann einen Acker schenkt ....
Für den DU dann Schenkungssteuer bezahlen müsstest ... 😁