S80 Firmenwagen privat übernehmen?

Volvo S60 1 (R)

Hallo Volvo Freunde,
eine Frage an Eure Erfahrungen mit dem S80 im Alter (des Fahrzeuges mein ich ;-) Es wurde mir mein Dienstwagen zur privaten Übernahme angeboten wenn ich nun in den Ruhestand gehe.
Typ S80, 5-Zylinder Benziner, Automatik uns sonst Vollaustatttung. Das Fahrzeug hat 75000 km und 6 Jahre drauf. Keine Probleme irgendwelcher Art. Bin zufrieden. Wäre es noch mehr wenn der Motor spritziger wäre also mit Turbo, wie es bei den neuen heute angeboten wird. Aber das ist nicht ausschlaggebend.
Frage was kommt in den nächsten Jahren auf mich zu. Was geht zuerst kaputt beim S80 ?? Werden die Reparaturen in Zukunft bei privater Nutzung als Rentner häufiger? Bisher hatte ich keine Einzige.
Bei den aktuellen neuen Volvos in dieser Größe stimmen die Proportionen nicht. Der 8-Zylinder schluckt zu viel, der SUV auch, es sei denn man kauft ihn untermotorisiert.
Soll ich fremd gehen? Aber wohin?
Oder ist es ratsam dieses Fahrzeug noch zwei Jahre zu fahren bis preiswerte Hybridfahrzeuge in dieser Klasse auf den Markt kommen?
Wer hilft mir aus dem Dilemma, ich muss mich bis September entschlossen haben.
Bin echt dankbar für Entscheidungshilfen
liebe Grüßé
Nikk

43 Antworten

Wenn du in Zukunft nicht erheblich mehr fährst als in den letzten 6 Jahren, dann wird sich eh weder Hybrid noch Diesel in den nächsten 10 oder 20 jahren lohnen. Insofern ist das jetzt sehr günstig, das Auto wird in den nächsten jahren kaum an Wert verlieren.

Ein Problem ist allerdings, dass er 5T unter dem Gutachtenpreis kosten soll. Das ist eigentlich ein geldwerter Voreteil, der versteuert werden muss. Schau darauf, dass dies alles wasserdicht verargumentiert wird. Oder rechne alternativ, was er dich wirklich kosten wird.

Rapace

Zitat:

Original geschrieben von rapace


Ein Problem ist allerdings, dass er 5T unter dem Gutachtenpreis kosten soll. Das ist eigentlich ein geldwerter Voreteil, der versteuert werden muss. Schau darauf, dass dies alles wasserdicht verargumentiert wird. Oder rechne alternativ, was er dich wirklich kosten wird.
Du

musstest ja wieder was finden 😉

Laut ADAC ist der Händler-VK 10.600,-€, da sollte der Verkauf von Firma an privat ohne Garantie für 8.000,- doch in Ordnung gehen, oder!?

Ansonsten kann man ja in den Vetrag noch reinschreiben, dass die Reparatur der Klimaanlage o.ä. auf Kosten des Käufers geht 😉

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70


Dann bleibt uns ja nur noch, Dich und Deinen neuen alten Elch hier im Forum herzlich willkommen zu heißen und Dich auf die verschiedenen GTs hinzuweisen 🙂

GT heisst Gourmet-Treffen 😉 Finden tust Du alles wesentliche im Treffenbereich 😉

Ich wünsche viel Spass weiterhin mit Deinem Elch! Und lass Dich hier wieder mal blicken 😁

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5


Laut ADAC ist der Händler-VK 10.600,-€, da sollte der Verkauf von Firma an privat ohne Garantie für 8.000,- doch in Ordnung gehen, oder!?

Tja, das hängt leider ganz vom jeweiligen Finanzbeamten ab. Und auch davon, nach was der/die dann beurteilt. Die Angaben einer Lobbygruppe sind da nicht zwangsweise bindend. Entscheidend ist der wahre Wert, fragt sich nur wie der ermittelt wird. Und da hier schon ein Gutachten da ist, dessen Unkosten in der Bilanz stehen und somit sich das Gutachten nciht wegdiskutieren läßt....

Ich habe ein ähnliches Problem, für meinen V70 geben DAT und Schwacke gerade Mondpreise an. Da werd ich wohl im Zweifel eine Art Gutachten brauchen.

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5


Ansonsten kann man ja in den Vetrag noch reinschreiben, dass die Reparatur der Klimaanlage o.ä. auf Kosten des Käufers geht 😉

Wieso sollte beim Ex-Arbeitgeber einer so blöd sein und Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung machen? Und noch dazu umsonst? Und wenn ja, wie hat die Firma mit so dummen Mitarbeitern bisher überlebt?

Beim Auto mit der Steuer zu betrügen ist sicher mit das dümmste. Fast nichts läßt sich leichter überprüfen, noch nach Jahren. Und bei fast nichts guckt das Fa so genau.

Rapace

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Du argumentierst ja gerade so als ob ein Gutachten eine Verkaufspreisgarantie wäre! Was macht der Laden denn, wenn nikk38 den Wagen nicht nimmt? Glaubst Du, dass ein Händler oder ein sonstiger Käufer sich von einem Gutachterpreis beeindrucken liesse?

Das FA guckt nur besonders gern danach, ob die fällige Umsatzsteuer des VERKAUFTEN PKW auch fein säuberlich durch die Bücher geht.

... da hat mir mein Steuerberater gestern aber was anderes erzählt. Im Ernst - genau wie rapace gepostet hat, würden die (wenn sie es halt wollen, wenn es auffällt) z.B. bei Leasingsachen schon mal über den Leasinggeber so lange nachhaken, bis sie den tatsächlichen Wert des Wagens bekommen und die Differenz als Lohn/Einkommen versteuern. Also doch vorsicht ;-)

Auf der anderen Seite ist es ein marktwirtschaftlicher Vorgang. Wenn niemand den Preis bezahlt, ist es folglich nötig diesen nach unten zu korrigieren - ansonsten wäre der Wagen Schrott und der Wertverlust noch höher (mal extrem gedacht). Nur bei "Modefahrzeugen" wie SUVs und/oder generell hochwertigen Fahrzeugen (wie Volvo ;-) erscheint mir die Kontrollwarscheinlichkeit höher ;-)

Grüße
Torsten - der XC-Fan (und haßt diesen ganzen Steuerkram! ;-)

rapace und XC-Fan haben ja leider recht 🙁

Aber es gibt schon Mittel und Wege das zu umgehen. Man muss ja nur seine ernste Verkaufsabsicht auf dem freien Markt glaubhaft machen, z.B. durch Anzeigen in Internet-Autobörsen. Wenn man den Wagen dann nach mehreren Versuchen nicht verkauft bekommt, hat man wohl Argumente genug.

Warum ein Gutachten erstellt wurde, kann ich allerdings beim besten Willen nicht nachvollziehen!?

Die Finanzämter überprüfen heute allerdings Dinge, da ist das mit dem Auto deren leichteste Übung. Vorsicht ist also schon angebracht.

Gruß

Martin

Wobei, selbst wenn das Finanzamt auf die glorreiche Idee kommt, die Bücher sooo genau zu prüfen und einen geldwerten Vorteil von 5000 EUR ausmacht, entspricht die zusätzlich zu entrichende Steuer höchstens der Hälfte des Vorteils. Also gibt's trotzdem eine Ersparnis.

Ich habe übrigens gerade mal bei Mobile.de nach Volvo S80, BJ 2000 - 2000, =< 200 PS, =< 100.000 km, =< 9000 EUR gesucht und zwei Treffer bekommen. Die würde ich doch einfach mal für die Diskussion mit dem Finanzamt ausgedruckt gut aufbewahren.

Sind denn die 13.000 Händer_verkaufs_preis oder Händler_einkaufs_preis? Wenn ersteres der Fall ist, schrumpft die Differenz doch erheblich.

Ansonsten macht der TÜV für ~ 100 EUR ein Gebrauchtwagenwertgutachten des Fahrzeuges. Ich möchte jetzt nicht sagen, daß der TÜV sich da über den Kontext informiert 😉 . Bloß tut sich der Onkel vom Finanzamt im Zweifel schwer, gegen dieses Gutachten anzugehen.

Das Gutachten des Arbeitgebers ist von heute, das vom TÜV dann halt bei Übernahme des Fahrzeugs. In der Zwischenzeit hat sich halt der Wert verändert. Zum Beispiel dadurch, daß mittlerweile neue S80 (ganz neue) auf dem Gebrauchtmarkt auftauchen und überhaupt.

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70


und überhaupt.

Das ist das wichtigste Argument, das eigentlich bei jedem Finanzbeamten ziehen sollte 😁 😁 😁

Gruß

Martin

nach diversesten Lohnstzeuer-BPs in den letzten jahren nur eins dazu:
Das Mehrergebnis des Prüfers resultiert zum größten Teil aus der Versteuerung der geldwerten Vorteile aus PKW.

Die nehmen Schwacke-Händler-VK (weil sie darauf Zugriff haben) und Werte darunter werden nur dann akzeptiert, wenn sie plausibel sind.
Dokumentation ist alles !!!!
Wertmindernde Mängel dokumentieren - kurzes Dekra-Gutachten od ähnlich dazu, dann geht da was !

Wenn einen der Arbeitgeber geschätzt hat, dann übernimmt der die evtl. anfallende Mehrsteuer.
Wenn nicht, gibts nen geänderten Einkommensteuerbescheid mit Nachzahlung.
- Und das alles meist Jahre später, wenn es sowieso nicht in den Kram passt.

Zitat:

Original geschrieben von hjp xc70


nach diversesten Lohnstzeuer-BPs in den letzten jahren nur eins dazu:
Das Mehrergebnis des Prüfers resultiert zum größten Teil aus der Versteuerung der geldwerten Vorteile aus PKW.

Die nehmen Schwacke-Händler-VK

Aber nur, wenn man den geldwerten Vorteil nicht versteuert 😛

Ganz beliebt sind neuerdings die Eingangsrechnungen.

Händler-VK? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man privat (bzw. als Nicht-Autohändler) den Händler-VK erzielen kann.

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5


Aber nur, wenn man den geldwerten Vorteil nicht versteuert 😛

Ganz beliebt sind neuerdings die Eingangsrechnungen.

Händler-VK? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man privat (bzw. als Nicht-Autohändler) den Händler-VK erzielen kann.

Gruß

Martin

die leute versteuern ja schon was, aber meist zu wenig (nach Meinung des Prüfers).

Händler-VK:
Parole der Prüfer: was muß der durchschnittliche Käufer (nicht Verkäufer) auf den Tisch legen. um das Auto zu kaufen.
Der Unternehmer bekommt zwar nur Händler-EK, wenn er verkauft, aber es geht um den fiktiven Vermögenszuwachs beim Arbeitnehmer.
Und streiten darüber, ob diese Mehtode richtig ist, oder nicht, kannste lange. Im Ergebnis kommt dann immer die beliebte sogenannte Typisierung von gleichgelagerten Sachverhalten (Beispiel hierzu 1%-Regelung) auf den Tisch, die jede unlogische Rechtsauslegung oder -bildung durch die Hintertür wieder zuläßt.

Ganz offenbar gilt es zu unterscheiden wem man seinen Gebrauchten „überlassen“ will …

Aber jetzt mal was Formales:

Zitat:

Original geschrieben von hjp xc70


nach diversesten Lohnsteuer-BPs in den letzten jahren ...

Wie ist das FA denn auf Dich aufmerksam geworden? Durch Prüfungen bei Deinem Arbeitgeber oder durch Deine eigene Steuererklärung?

Und ich frage mich wie es steuerlich gehändelt werden würde, wenn nicht Du den Wagen von Deinem Arbeitgeber kaufst sondern z.B. Deine Frau, die dort nicht angestellt ist. Was ist dann mit dem geldwerten Vorteil?

Zitat:

Original geschrieben von cayos


Ganz offenbar gilt es zu unterscheiden wem man seinen Gebrauchten „überlassen“ will …

Aber jetzt mal was Formales:

Wie ist das FA denn auf Dich aufmerksam geworden? Durch Prüfungen bei Deinem Arbeitgeber oder durch Deine eigene Steuererklärung?

Und ich frage mich wie es steuerlich gehändelt werden würde, wenn nicht Du den Wagen von Deinem Arbeitgeber kaufst sondern z.B. Deine Frau, die dort nicht angestellt ist. Was ist dann mit dem geldwerten Vorteil?

Ich kämpfe auf der Seite der Guten gegen die Bösen 🙂 🙂 🙂

und sammelt man zwangsläufig viele Erfahrungen.

zur Frage:
Wenn die Frau kauft, können Diskussionen nicht ausgeschlossen werden - ist so ähnlich der sippenhaft bei den Angehörigen von Firmeninhaben/Gesellschafter-Geschäftsführern.
Am besten lautet die REchnung auf einen fremden Dritten.

Aha! Das wollt' ich hören.

Zitat:

Original geschrieben von hjp xc70


Ich kämpfe auf der Seite der Guten gegen die Bösen 🙂 🙂 🙂
und sammelt man zwangsläufig viele Erfahrungen.

Entschuldige, dass ich Dich einfach mal so "vereinnahmt" hatte. 😉

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