S6 LED Tagfahrleuchten auf TT

Audi TT 8N

Hallo zusammen,

ich habe soeben im Ebay folgenden Artikel gefunden:

http://cgi.ebay.de/...160096821712QQcategoryZ33710QQrdZ1QQcmdZViewItem

Nun meine Frage:
Hat jemand solche auf seinem TT montiert bzw passen diese, eurer Meinung nach, überhaupt zum gesamt Erscheinungsbild des TTs?? Oder hat jemand im generellen Erfahrungen mit diesen LED-Leisten??

Darauf gekommen bin ich, da ich vor kurzem in Ingolstadt war, und ich dort einen A3 (8L) und einen A4 (8E Avant) mit diesen LEDs montiert, gesehen hab, und dachte, dass sich diese LEDs gut darauf machen!!

MfG
Mario

23 Antworten

sag ich doch! aber man hört nur das ,was man will 😉
wobei es ja sein kann,das in den nächsten tagen,eine erlaubnis und die dazugehörige MONTAGEANLEITUNG auf den markt kommt 😉

wär ja noch schöner wenn sich jeder egal was an seinen wagen egal wo hinbauen dürfte ,nur weil es ein e-zeichen hat 😉 dann könnte man sich die 3te bremsleuchte auch in die mitte zwischen die beiden auspuffrohre bauen und die led´s links und recht neben die scheibenwaschdüsen !

Zitat:

Original geschrieben von daffy1234


und die dazugehörige MONTAGEANLEITUNG auf den markt kommt 😉

wie die dinger wo montiert zu sein haben, ist doch bereits allg. geregelt...

- Abstand vom Boden: mindestens 250mm, maximal 1500mm
- Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600mm
- Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400mm

😁
oder hab ich das wieder was missverstanden?

neein..das ist schon richtig 😁 und im winkel zur straße zwischen 0 ° und 180° ... ah mist,hab wieder nur shice erzählt 😁

Also die Aufgeregtheit in diesem Thread erschließt sich mir nicht 🙁

Es gibt einige, wenige Kriterien, die ein TFL erfüllen muss:

  • Erlöschen beim Einschalten des Abblendlichtes
  • Ausschließliches Leuchten des TFL beim TFL-Betrieb (nix anderes darf AN sein)
  • Zulassung der Leuchtmittel (Lichttechnisches Prüfzeichen)
  • Anbau nach Skizze ---> also nach den gesetzlichen Bestimmungen

Also daffy1234 - ganz geschmeidig bleiben, zudem reden wir nur über TFL und nicht über dritte Bremsleuchten und andere sinnige oder unsinnige Beleuchtungen.

Auch MagirusDeutzUlm - dass es sich um ein Lichttechnisches Prüfzeichen handeln muss, hatte ich und auch der Prüfer in diesem technischen Umfeld als Voraussetzung unterstellt. Es handelt sich allerdings net um einem TÜV-Prüfer im eigentlichen Sinne, sondern um einen der "Sesselpupser" 🙂 (Verzeihung) die diese Vorschriften mit entwickeln und verwalten, also nicht um irgend einen gefälligen Herrn im Kittel.

Also sozusagen BTT meine Herren. Es passt schon 🙂

Grüße, Stefan

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Zitat:

Original geschrieben von daffy1234


da werd ich jetzt wiedersprechen 😉
entweder der tüv hat es nicht gecheckt und weiß nicht was du meinst oder er ist inkompetent!
genau so wie du bei zb seitenmackierungsleuchten genau die richtige höhe zum boden,die riochtige entfernung bis vorne und sogar den richtigen winkel zur straße beachten musst ,und sogar eine dritte bremsleuchte auf eine bestimmte höhe in einem bestimmten winkel stehen MUSS ,so muss auch das LED TAGFAHRLICHT diese maße einhalten!
da es jedoch NICHT universel gebaut wurde und es bis JETZT nich für denn tt gibt ,gibt es auch nicht solch eine einbauanleitung mit maßen bzw vorgaben und da wir hier in germany leben und sich nicht jeder alles irgendiwe freischnautze wie es gerad schön aussieht an seinen wagen basteln kann,ist es definitiv verboten...von der rechtlichen seite genau wie die lasierten rückleuchten !
ob oder wann das überhaubt jemanden auffällt und ob dir dadurch einer ans bein pinkelt,bleibt dahin gestellt ,aber es ist nicht erlaubt und wenn es 20 tüv stellen meinen !
das ist genau das gleiche wie mit den bmw standlichtringen...die sind im bmw auch legal nur umgebaut in meinet wegen tt scheinwerfer nicht zulässig 😉
so ist das und daran gibts nichts zu rütteln

und falls sich in den letzten 2wochen daran was geändert hat,dann bau ich mir morgen auch unterbodenleuchten drunter und bekomme diese eingetragen 😉

gruß michael

Hallo Michael,

ich habe ja oben geschrieben, dass die Einbaulage passen muss. Dass es für die Einbaulage Vorschriften gibt ist mir schon klar.
Ich habe auch geschrieben, dass die Teile ein Prüfzeichen haben müssen. Du vergleichst das mit BMW Standlichtringen in einem TT. Doch das ist Quatsch, schließlich veränderst Du dabei den TT Scheinwerfer so dass dieser nicht mehr zugelassen ist. Die geprüften Teile müssen unverändert verbaut werden. Und in der korrekten Einbaulage. Dann gibt es definitiv keinerlei Probleme!

Glaub' mir. Ich habe sehr viel mit dem TÜV und anderen Prüfstellen zu tun, da meine Firma KFZ Teile entwickelt.

Und selbst wenn man was einbaut was eindeutig nicht zugelassen ist (z.B. Standlichtringe in vorhandene SW), ist es den meisten Prüfern scheiß egal, da sie so frustriert sind über Ihre verloren gegangenen Kompetenzen, dass sie keinen Bock haben da Ärger zu machen... (Ich habe Prüfer schon auf meine Standlichtringe explizit aufmerksam gemacht und die haben nur die Achseln gezuckt...)

Zitat:

Original geschrieben von strost


Also die Aufgeregtheit in diesem Thread erschließt sich mir nicht 🙁

Es gibt einige, wenige Kriterien, die ein TFL erfüllen muss:


[list]
  • Erlöschen beim Einschalten des Abblendlichtes
  • Wie kommst denn darauf? Sowohl beim R8 als auch beim S6 leuchten sowohl die TFL als auch das Abblendlicht wenn das an ist.

    Zitat:

    Original geschrieben von TTimecop


    Sowohl beim R8 als auch beim S6 leuchten sowohl die TFL als auch das Abblendlicht wenn das an ist.

    das liegtd aran, das die eine doppel funktion haben und dafür auch 2 verschiedene prüfungen bestanden haben....

    ähn. wie bei dem abbiegelicht von mercedes, in den nebelscheinwerfern.....

    Zitat:

    Original geschrieben von TTimecop


    Wie kommst denn darauf? Sowohl beim R8 als auch beim S6 leuchten sowohl die TFL als auch das Abblendlicht wenn das an ist.

    Ja auf dem ersten Blick 🙂 aber wenn Du mal tiefer in die Materie einsteigst:

    das Modul wird gedimmt vom TFL-Schalter angesteuert (70%?), und wenn auf Abblendlicht geschaltet wird, mit voller Leuchtkraft angesteuert.

    Richtig ist: es leuchtet des selbe Leuchtmittel
    ABER: unterschiedlich hell!

    Grüße, Stefan

    ich geb es ja nicht gerne zu ,aber ihr habt nicht ganz unrecht! mir hat der tüv zwar gesagt,das der einbauort von dem tagfahrlicht genau da sein muss,wo er beim a6 ist ,sprich abstand zum boden und winkel zur straße und es dürfen keine scharfen kannten bei der montage entstehen!
    aber in der regel gelten die maße die du angegeben hast,für handelsübliche nachrüst tagfahrlichter!
    wobei der tüv meinte das sie abgenommen werden müssen (einbauort)damit alles seine richtigkeit hat!
    aber davon ab,juckt es wahrscheinlich eh keinen,weil nur durch zufall einer merkt,das die da garnicht hingehören,wer kennt schon alle autos auswendig mit lampen!
    also 50 /50 recht 😁

    gruß michael

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