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S3 Unfall, Unfallbeteiligter flieht...

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 10:50

Heute Nacht um 1Uhr hat es mich erwischt! Kurz vor Ratzeburg auf der L203 ist mir nen rotbraun behaartes Lebewesen ins Auto gelaufen! Da auf der Straße oft Wildwechsel zu beobachten ist, fahre ich die Strecke immer sehr aufmerksam und relativ langsam.

Heute früh hatte ich jedoch keine Chance mehr, kurz nach einer leichten Linksbiegung ist es passiert.

Nachdem ich komplett zum stehen gekommen bin, bin ich sofort aus dem Fahrzeug gestiegen um nachzusehen wie es meinem Unfallgegner geht. Mit der Taschenlampe habe ich jedoch nichts auf der Straße liegen sehen außer Teile der Frontschürze. Ein rascheln im Wald verriet mir jedoch das sich das Tier anscheinend versucht aus dem Staub zu machen um die rechtlichen Konsequenzen zu Umgehen.:D

*Tierschutzmodus ON*

Ich bin jedoch froh das dem guten Reh nicht viel passiert ist, denn außer etwas Haar befanden sich weder Blut noch sonstige Innereien am Fahrzeug und/oder Straßenbelag

*Tierschutzmodus OFF*

Naja lange Rede kurzer Sinn, sowas hat ne 5 Wochen altes Auto nicht verdient...

- polizeilich gemeldt und Wildunfallbescheinigung habe ich erhalten

- Versicherung wurde auch schon unterrichtet

Sollte ich noch im Sinne der Beweissicherung Haarreste sicherstellen? Oder reicht die Wildunfallbescheinigung der Polizei?

So hier nun zwei Bilder:

Beachte auf Bild 1 kann man sehr gut das festgeklemmte Haar am Rad sehen!

http://freenet-homepage.de/megaturtel/S3/Wildschaden1.jpg

http://freenet-homepage.de/megaturtel/S3/Wildschaden1.jpg

Cu Meg

p.s. ich hoffe ihr bleibt vor solchen Begegnungen verschont!

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17 Antworten
Themenstarteram 24. Juli 2007 um 20:53

Also habe heute mit meinem :D geredet und der meinte ein Unfallwagen ist erst wenn Schweiß oder Richtarbeiten durchgeführt werden! Also Sachen die immer nachzuvollziehen sind weil es ja nicht 100% ausgebessert wird!

Bei Schäden wo lediglich einzelne Karosserieteile ausgetauscht werden und auch wieder original Werksteile verbaut werden ist das jedoch noch lange kein Unfallwagen!

Anders sieht es wieder aus wenn nen Airbag ausgelöst wurde, denn das soll auch unlöschbar im Steuergerät abgelegt sein...

Cu Meg

Zitat:

Original geschrieben von wacken

Zitat:

Original geschrieben von MdN

Auch so ist das nicht richtig. Der Begriff Unfallwagen ist ja mehr umgangssprachlich. Für den Wiederverkauf ist aber zu beachten, dass Schäden die die Bagtellgrenze (i.d.R. 750 Euro) überschreiten beim Wiederverkauf anzugeben sind.

Wenn ich bei meinem Wagen etwas neu lackieren lasse kommen da sehr schnell mal wesentlich mehr als 750 € zusammen,aber deshalb ist es noch lange kein Unfallwagen,oder etwas,das man unbedingt beim Verkauf angeben muß.;)

Wenn es dumm läuft, dann kann ein Richter das als verschwiegenen Vorschaden auslegen. Es gibt schon reichlich Urteile darüber. Sicher gibt es Ausnahmen, aber bei 750 Euro fürs lackieren, muss auch schon ein größerer Schaden, als nur ein Kratzer vorliegen. ;)

Themenstarteram 25. Juli 2007 um 23:29

Das wäre aber auch Sinnfrei, denn wenn eine größere Parkplatzschramme am Auto wäre müsste man auch immer das komplette betroffene Teil lackieren und das wäre wohl kaum nen Unfallwagen!

 

2tes besseres Beispiel! Vom Kumpel das Auto wurde durch Vandalismus auf der Fahrerseite vom Kotflügel bis zur C Säule nen tiefer Schlüsselkratzer verpasst! Lackierung soll ca. 1200€ kosten! Jetzt erzähle mir nicht er müsste deshalb das Fahrzeug später einmal als Unfallwagen verkaufen.

 

Cu Meg

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