S213 von Kindern zerkratzt
Hallo an alle
Mein S213 300de 4Matic Ez.: 9/21 30tsd Km hatte gestern Kontakt mit Kindern aus der Nachbarschaft.
Zerkratzt sind beide Multibeam Scheinwerfer, Motorhaube, Stoßstange vo, Kotflügel re, Türen re, die vordere AMG Felge und der Seitenschweller.
Es meint Ihr, wie hoch ist der Schaden? bzw. wie wird das abgehandelt bei Mercedes. Komplett Lackierung?
Danke im Voraus
31 Antworten
Falsches Forum,
Teuer wird´s trotzdem. Wie kam es dazu?
Wie alt waren die Kinder?
Wenn klein kann es mit der Haftung schwierig werden.
Konservativ geschätzt min. 5000€.
Das sollte m.E. ein Fall für die Familienhaftpflicht deines Nachbarn sein.
Zahlt die Haftpflicht des Nachbarn, hat sein Versicherungsberater bestätigt.
Jedoch sehe ich da einen Schaden wo das halbe Auto lackiert werden muss + die Scheinwerfer wo einer 2920€ pro Stk. kostet…
Wertverlust des Fahrzeugs?
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Wenn die Kinder unter sieben Jahren sind, muss keiner
zahlen. Ist so geregelt, dann wird die Versicherung evtl.
ablehnen.
Tja nur das das nicht der Versicherungsberater entscheidet , sondern die Vers.-Gesellschaft. Und die wird nix bezahlen was sie nicht muss.
Rechtlich sind kleine Kinder schuldunfähig und damit aus allen Zahlungen raus, grösseren würde man Vorsatz unterstellen, so das dise selbst zahlen müssen.
Bin gespannt wie die Sache ausgeht.
Es ist tatsächlich so, dass Kinder nicht haftbar sind. Die Eltern werden sicher nicht dafür aufkommen, man muss sich wirklich fragen was mit manchen Menschen, egal wie alt nicht stimmt. Ich würde ausflippen bei so einer mutwilligen Beschädigung, denn ein Streich ist das nicht mehr. Halte uns bitte auf dem laufenden wie das ausgegangen ist.
Kommt auf die Versicherung an. Bei einer Familienhaftpficht oder einer Haftpflicht, bei der deliktunfähige Kinder eingeschlossen sind, geht das. So eine hatten wir abgeschlossen, als die Kinder noch klein waren. Good luck.
Versicherungsberater war falsch formuliert - ist ein Oberinspektor in der gleichen Versicherung in der die Familie versichert ist.
Sollte somit keine Probleme geben, wie der Gutachter den Schaden beurteilt ist eine andere Sache.
Der Schaden ist sehr ärgerlich… noch ärgerlicher wäre er aber am 911.
Update folgt
Zitat:
@Topschnucki schrieb am 1. April 2024 um 12:54:11 Uhr:
Wenn die Kinder unter sieben Jahren sind, muss keiner
zahlen. Ist so geregelt, dann wird die Versicherung evtl.
ablehnen.
Ziemlich viel Halbwissen.
Denn das stimmt so generell nicht.
Es wird zunächst geprüft ob die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt wurde. Sollte dies der Fall sein, haften die Eltern auch für Kinder unter sieben Jahre.
Ein Kind unter 7 Jahre sollte z.B. nicht alleine auf einer Straße spielen. Hier kann es bereits zu einer Verletzung der Aufsichtspflicht kommen.
Die Versicherer haben schon seit längerem, nicht deliktfähige Kinder mit in die Policen aufgenommen um genau in solch einem Fall zu leisten.
Was passiert mit den Scheinwerfern? Wenn man die schleift und poliert, wie man es mit vergilbten alten macht, hat man bestimmt schnell Interessenten für sie.
Zitat:
@masterofsalsa schrieb am 1. April 2024 um 15:31:44 Uhr:
Was passiert mit den Scheinwerfern? Wenn man die schleift und poliert, wie man es mit vergilbten alten macht, hat man bestimmt schnell Interessenten für sie.
Kann man machen, ist aber nicht zulässig.
Das dürfte dem Typen in der Werkstatt, der sich die Dinger unter den Nagel reißt, herzlich egal sein.
Ganz ehrlich: Ich hätt da auch keine Schmerzen. Ich habe das mal bei den matten vergilbten Xenonleuchten meines damaligen 210ers gemacht. Geringer Aufwand - top Ergebnis.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@sternmichi schrieb am 1. April 2024 um 09:41:48 Uhr:
Zerkratzt sind beide Multibeam Scheinwerfer, Motorhaube, Stoßstange vo, Kotflügel re, Türen re, die vordere AMG Felge und der Seitenschweller.Es meint Ihr, wie hoch ist der Schaden? bzw. wie wird das abgehandelt bei Mercedes. Komplett Lackierung?
Scheinwerfer komplett neu, da eine Reparatur der Streuscheibe verboten ist und es die Streuscheibe auch nicht einzeln gibt (= ca. 6.000 EUR), Reparaturlackierung der Blechteile geht, da die Teile nicht in der Struktur geschädigt sind (Grundierung wohl nicht angegriffen). Pro Teil würde ich mit ca. 1.200-1.300 EUR rechnen (eine Lackierung der betroffenen Teile mit Beilackierung der angrenzenden Flächen reicht bei einem fähigen Lackierer). Die Felge wird im Zweifel auch neu kommen (kommt mit ca. 500 EUR m.E. billiger als die Neulackierung, die nicht ganz trivial ist). Somit unterm Strich m.E. irgendwo zwischen 13.700 und 14.300 EUR.
Wertminderung gibt's (muss der Gutachter bestimmen; sieh' zu, dass Du einen eigenen Gutachter nimmst und nicht den "Sachverständigen" der Gegnerversicherung). Sollte bei einem knapp 3jährigen m.E. irgendwo zwischen 5-8% der Schadenssumme liegen.
Zu den hier schon angesprochenen Versicherungsthemen bitte beachten, dass beteiligte Kinder immer ein Thema sind. Hier wird's im Einzelfall mit der Aufsichtspflicht schon interessant, weil die Nummer m.E. vorsätzlich ist und nicht mal eben in ein paar Sekunden passiert ist. Einen ganz pauschalen Ausschluss gibt's so nicht, es wird aber immer schwierig. Daher haben gute Haftplichtversicherungen den Einbezug deliktsunfähiger Kinder drin, um Lücken zu vermeiden. Dies braucht den TE wohl nicht zu kümmern, weil die Aussage der Haftpflicht der Eltern ja da ist (hoffentlich auch schriftlich).
Viele Grüße
Peter