S213 Rücklicht dauerhaft mit TFL

Mercedes E-Klasse

Hallo an alle E-Klasse-Fahrer,

ist es möglich, dass die Rückleuchten vom T-Modell dauerhaft zusammen mit dem Tagfahrlicht angeschaltet sind?

Gerne höre ich von euch...

Matti

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@w212-tom schrieb am 9. Mai 2019 um 06:05:46 Uhr:


Völliger Quatsch wenn tagsüber die Rückleuchten mit laufen. Jeder Verbraucher benötigt Energie, wenn das zur Pflicht wird, dann haben wir 60mio. mini- Verbraucher mehr, super für die CO2 Bilanz. Zuhause jeden Tropfen Wasser sparen, jede Glühbirne auf LED umstellen und im Auto möglichst viel Verbraucher laufen lassen....

na dann ist es doch besser Du fährst Busse und Bahn 🙂

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Zitat:

@tüv-onkel schrieb am 8. Mai 2019 um 20:39:44 Uhr:


Quelle TÜV-Süd:

"Die Tagfahrleuchten müssen automatisch in Betrieb gehen, wenn der Zünd- schlüssel in Startposition gebracht wird. Sobald die regulären Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, müssen die Tagfahrleuchten automatisch erlöschen."

Eindeutig. Hatte keine Lust, die ECE-Regelung in Englisch jetzt noch durchzuforsten.

Was hat das bitte mit den Rücklichtern zu tun? Siehste, nichts.

Gut dass meine "TÜV Onkels" da besser informiert waren bzw. nichts falsches irgendwo rein interpretiert haben. :-)

Zitat:

@UserNo1 schrieb am 8. Mai 2019 um 20:42:30 Uhr:



Zitat:

@tüv-onkel schrieb am 8. Mai 2019 um 20:39:44 Uhr:


Quelle TÜV-Süd:

"Die Tagfahrleuchten müssen automatisch in Betrieb gehen, wenn der Zünd- schlüssel in Startposition gebracht wird. Sobald die regulären Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, müssen die Tagfahrleuchten automatisch erlöschen."

Eindeutig. Hatte keine Lust, die ECE-Regelung in Englisch jetzt noch durchzuforsten.


Was hat das bitte mit den Rücklichtern zu tun? Siehste, nichts.
Gut dass meine "TÜV Onkels" da besser informiert waren bzw. nichts falsches irgendwo rein interpretiert haben.

§49a StVZO

"Die Tagfahrleuchten müssen automatisch in Betrieb gehen, wenn der Zünd- schlüssel in Startposition gebracht wird. Sobald die regulären Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, müssen die Tagfahrleuchten automatisch erlöschen."

i.V.m.ECE-Regelung 48 § 16.9.7

"Elektrische Schaltung
ECE-R48 § 6.19.7

utomatische Einschaltung beim Starten des Motors. Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden."

Bitte trennen von TFL, welche ABGEDIMMT nach Einschalten dann zu Begrenzungsleuchten werden UND DIESE dürfen mit den Schlußleuchten ZUSAMMEN leuchten. So lange mir keine andere Rechtsquelle gezeigt wird glaube ich an das in den Vorschriften geschriebene Wort.

dto

Selbstverständlich müssen die TFL LED-Fräsen vorne, wenn das Abblendlicht angeht, abgedimmt oder ausgeschaltet werden, würde ja sonst nachts massiv den Gegenverkehr blenden. Nur war das hier nie die Frage.
Aber Danke, dass wir jetzt die offizielle Absegnung des TÜV haben :-)

Jetzt müsste man nur noch in Erfahrung bringen wie man das bei Mercedes codieren kann.
Scheint ja nicht ein ganz so "offenes" System wie bei VW/Audi zu sein.

Also, nochmal der Text:

"6.19.7 Elektrische Schaltung
6.19.7.1 Tagfahrleuchten müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Betrieb ist. Jedoch können die Tagfahrleuchten ausgeschaltet bleiben, während sich das automatische Getriebe in der Stellung „Park“ oder „Neutral“ befindet oder die Feststellbremse angelegt ist oder das Antriebssystem zwar aktiviert ist, aber das Fahrzeug sich noch nicht erstmals in Bewegung gesetzt hat. Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Schweinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden; dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden.

Sind die Tagfahrleuchten eingeschaltet, dürfen die in 5.11 genannten Leuchten nicht eingeschaltet sein.
...
5.11 Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungsleuchten, die Schlussleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Umrissleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Seitenmarkierungsleuchten und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichenschild nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können...."

Ich denke, es ist alles geschwäzt (würde der Schwabe sagen).

dto

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Zitat: " Ich denke, es ist alles geschwäzt (würde der Schwabe sagen)." Zitat Ende.

Ich verstehe eh nicht, wo bei dem Thema das Anliegen ist.

Zitat:

@adhoma1 schrieb am 8. Mai 2019 um 21:36:47 Uhr:


Zitat: " Ich denke, es ist alles geschwäzt (würde der Schwabe sagen)." Zitat Ende.

Ich verstehe eh nicht, wo bei dem Thema das Anliegen ist.

Es geht darum, die Vergesslichkeit oder auch Gleichgültigkeit anderer Verkehrsteilnehmer zu unterstützen, damit die in der Übergangsphase zu hell und dunkel, oder bei schlechter Sicht, wenigstens zum TFL auch die Rückleuchten mit in Betrieb gehen. Weil viele eben bei schlechter Sicht die Hauptscheinwerfer nicht manuel einschalten, b.z.w. die Einschaltautomatik bei Nebel nicht reagiert. Oder alles einfach ein bisschen sicherer zu machen.

Ich hab nur die rechtliche Lage dargelegt. Ob ich das für sinnvoll halte, ich weiß es nicht einmal. Aber ob mir - euch - uns - es passt oder nicht, die Vorschriften sind so.

dto

Versteh ich nicht. Meine Licht steht auf Automatik. Das heißt, Licht schaltet sich ein, wenn der Sensor es für erforderlich hält. Ich erkenne die Aktivierung des Abblendlichts am Symbol im KI. Reagiert der Sensor für den Fahrer für sein Empfinden zu spät, also kein Aktivitätszeichen im KI, kann er nachsteuern, indem ich dann manuell das Abblendlicht einschaltet.

Aber es ging wohl auch um die Rücklichter. Die sind doch bei manueller Aktivierung eingeschaltet.

Geht es hier um den manuellen Eingriff des Fahrers, den man als überflüssig empfindet ?

MJ 809 und es gibt bei mir auch diese Zwischenstufe... Tagfahrlicht an und hintere Leuchten ebenfalls.

Beispielsweise gibt es viele Zeitgenossen, die bei Nebel das Licht nicht manuell einschalten, weil sie es scheinbar verlernt haben einzuschalten bzw. auf die Automatik vertrauen, die natürlich bei Nebel am Tag das Licht und damit die Heckleuchten nicht einschaltet.

Na GSD muss man tatsächlich noch mitdenken.

Völliger Quatsch wenn tagsüber die Rückleuchten mit laufen. Jeder Verbraucher benötigt Energie, wenn das zur Pflicht wird, dann haben wir 60mio. mini- Verbraucher mehr, super für die CO2 Bilanz. Zuhause jeden Tropfen Wasser sparen, jede Glühbirne auf LED umstellen und im Auto möglichst viel Verbraucher laufen lassen....

Zitat:

@w212-tom schrieb am 9. Mai 2019 um 06:05:46 Uhr:


Völliger Quatsch wenn tagsüber die Rückleuchten mit laufen. Jeder Verbraucher benötigt Energie, wenn das zur Pflicht wird, dann haben wir 60mio. mini- Verbraucher mehr, super für die CO2 Bilanz. Zuhause jeden Tropfen Wasser sparen, jede Glühbirne auf LED umstellen und im Auto möglichst viel Verbraucher laufen lassen....

Was verbraucht denn ein LED-Rücklicht?

Zurzeit wir ja wirklich alles mit CO2 Freisetzung bzw Einsparung bemessen.
Wie viel CO2 würde durch einen verhinderten Auffahrunfall oder einen Schwerverletzten weniger gespart?

Können wir uns nicht wieder auf Antworten zur relativ eindeutigen Fragestellung beschränken. Ob erlaubt oder nicht, ob sinnvoll oder nicht, CO2 Bilanz hin oder her ... geht‘s oder geht‘s nicht ?

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