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S213 Rücklicht dauerhaft mit TFL

Mercedes E-Klasse
Themenstarteram 7. Mai 2019 um 10:14

Hallo an alle E-Klasse-Fahrer,

ist es möglich, dass die Rückleuchten vom T-Modell dauerhaft zusammen mit dem Tagfahrlicht angeschaltet sind?

Gerne höre ich von euch...

Matti

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@w212-tom schrieb am 9. Mai 2019 um 06:05:46 Uhr:

Völliger Quatsch wenn tagsüber die Rückleuchten mit laufen. Jeder Verbraucher benötigt Energie, wenn das zur Pflicht wird, dann haben wir 60mio. mini- Verbraucher mehr, super für die CO2 Bilanz. Zuhause jeden Tropfen Wasser sparen, jede Glühbirne auf LED umstellen und im Auto möglichst viel Verbraucher laufen lassen....

na dann ist es doch besser Du fährst Busse und Bahn :)

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Zitat:

@Green-Hell schrieb am 8. Mai 2019 um 02:16:13 Uhr:

Zitat:

@Tobe250 schrieb am 7. Mai 2019 um 22:49:54 Uhr:

Also mein S213 schaltet die Rückleuchten in der Dämmerung an, dann ist vorne noch Tagfahrlicht aktiviert. Wird es dann dunkler wird das Abblendlicht eingeschaltet. Die Rückleuchten sind wirklich an, nur wird es im Widescreen nicht angezeigt.

Ob ihr das jetzt glaubt oder nicht, einfach mal selber herausfinden, wenn man zb neben einem Schaufenster an der Ampel steht, ohne Bremse. Oder eben aussteigen und nachsehen. :)

--------

Genau so ist es definiert.

und wo genau ?

Im zuständigen Steuergerät?

Bei meinem (Modelljahr 808 mit Multibeam LED) ist es auch so, dass in der Dämmerung, in einer dunklen Alle usw. zu den vorderen Tagfahrleuchten zusätzlich die Rücklichter angeschaltet werden.

Meine Rückleuchten sind halt dauerhaft an

Zitat:

@StyleMasta320 schrieb am 8. Mai 2019 um 03:40:05 Uhr:

Es geht. Hab es bei mir auch, die Rückleuchten sind mit an, wenn tagsüber nur das TFL an ist. Hab ich codieren lassen.

Könntest du uns bitte sagen wo du es codieren lassen hast? Weißt du wie man es codiert?

Zitat:

@delvos schrieb am 8. Mai 2019 um 12:07:58 Uhr:

Im zuständigen Steuergerät?

Bei meinem (Modelljahr 808 mit Multibeam LED) ist es auch so, dass in der Dämmerung, in einer dunklen Alle usw. zu den vorderen Tagfahrleuchten zusätzlich die Rücklichter angeschaltet werden.

Also bei meinem nicht, habe es heute früh nach dem automatischen Abschalten der Hauptscheinwerfer geprüft, kein Licht hinten. Selbe Konfig wie deine.

Zitat:

@upjet schrieb am 8. Mai 2019 um 17:49:36 Uhr:

Zitat:

@delvos schrieb am 8. Mai 2019 um 12:07:58 Uhr:

Im zuständigen Steuergerät?

Bei meinem (Modelljahr 808 mit Multibeam LED) ist es auch so, dass in der Dämmerung, in einer dunklen Alle usw. zu den vorderen Tagfahrleuchten zusätzlich die Rücklichter angeschaltet werden.

Also bei meinem nicht, habe es heute früh nach dem automatischen Abschalten der Hauptscheinwerfer geprüft, kein Licht hinten. Selbe Konfig wie deine.

Das ist wahrscheinlich das große Problem, dass das menschliche Auge Dunkelheit bzw. diesiges Wetter anders wahrnimmt als die Sensoren.

Wenn es tatsächlich so ist, dass es eine Zwischenstufe zwischen nur TFL und Licht an (Vo/hi) gibt, das wäre ja schon etwas beruhigender. Dennoch hätte ich die Lampen gerne dauerhaft leuchten! :D

Erheblicher Mangel beim "TÜV".

dto

Zitat:

@tüv-onkel schrieb am 8. Mai 2019 um 18:10:25 Uhr:

Erheblicher Mangel beim "TÜV".

dto

Wie meinen?

Hallo,

dertzeit lässt es der Gesetzgeber nicht zu, dass Tagfahrlicht und Rücklicht zusammen leuchten. Ob es Außnahmen ab Werk direkt gibt, wie hier geannnt, ist mir nicht belannt.

Eigentlich sollten die Fahrer mit Tagfahrlicht ohne Automatik-Lichtschaltung in der Dämmerung frühzeitig selber auf Fahrlicht umschalten.

Stattdessen wird bis in die Dunkelheit mit Tagfahrlicht gefahren was dann nicht nur den nachfolgenden Verkehr gefährdet, auch der Gegenverkehr wird durch die Tagfahrlichter in der Dämmerung zunehmend geblendet.

Nicht umsonst müssen Tagfahrlichter, die auch die Funktion des Standlichtes übernehmen, bei Fahrlicht gedimmt werden.

Gruß

Mario

Da das Thema TFL und Rücklichter unabhängig vom Autohersteller ist erlaube ich mir als VW Fahrer hier auch meinen Senf dazuzugeben.

Möglicherweise wird wegen der seit 1.1.2019 geltenden Firmenwagenversteuerung (halber BLP für PHEV) mein nächstes Fahrzeug ein Mercedes, daher lese ich hier zur Zeit auch viel mit.

TFL zusammen mit den Rücklichtern ist NICHT verboten.

STVZO §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze, Absatz (5) besagt:

"Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für [...]

5. Tagfahrleuchten [...]"

Auf "Deutsch" bedeutet dies, dass das TFL im Gegensatz zu den anderen nach vorne wirkenden Lichtern auch OHNE Rücklichter leuchten DARF, keineswegs jedoch MUSS.

Nachzulesen z.B. hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php

Die schlechte Sichtbarkeit von hinten (bei z.B. Nebel, Dämmerung, Regen, in Alleen etc.) war der Grund warum ich mir 2012 das im VAG Bereich etablierte Codiertool VCDS zugelegt habe und seither u.a. an einem Sharan und einem Touran die Rücklichter zum TFL dazucodiert habe.

Erst damit macht die Auto-Stellung am Lichtschalter wirklich Sinn.

Was das angebliche TÜV K.O. angeht, beide Fahrzeuge gingen selbstverständlich mit eben jener Schaltung anstandslos über den Erst-TÜV.

Zitat:

@mzeer schrieb am 8. Mai 2019 um 18:20:15 Uhr:

Zitat:

@tüv-onkel schrieb am 8. Mai 2019 um 18:10:25 Uhr:

Erheblicher Mangel beim "TÜV".

dto

Wie meinen?

Gemäß

"Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO („HU-Richtlinie“)"

ist laut Punkt

"4.2. Begrenzungs- und Schlussleuchten, Seitenmarkierungsleuchten, Umrissleuchten sowie Tagfahrleuchten"

Unterpunkt

"4.2.2a) a) Schaltung nicht vorschriftsmäßig" dieser Mangel bei der Hauptuntersuchun (landläufig "TÜV" genannt) als "erheblich" einzustufen. Das bedeutet: KEINE PLAKETTE.

dto

Zitat:

@Zyklone schrieb am 8. Mai 2019 um 18:27:57 Uhr:

Hallo,

dertzeit lässt es der Gesetzgeber nicht zu, dass Tagfahrlicht und Rücklicht zusammen leuchten.

Hallo,

Wie der Vorredner erwähnt hat, ist es nicht verboten.

Bei meinem 5er E61 leuchten die Rücklichter auch den ganzen Tag zusammen mit TFL. Möglich ist es :D

 

Viele Grüße

 

Themenstarteram 8. Mai 2019 um 18:27

Gibt es einen oder mehrere Lichtsensoren am Auto? Vielleicht kann man durch „abkleben“ mit Tesafilm die Zwischenstufe simulieren.

@tüv-onkel

Folg. Quelle habe ich für Stvzo §29 Anlage VIIIa gefunden:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiia.html

Kann die von dir aufgeführten Punkte dort nicht finden.

Zitat:

@bmw-5 schrieb am 8. Mai 2019 um 20:26:41 Uhr:

Zitat:

@Zyklone schrieb am 8. Mai 2019 um 18:27:57 Uhr:

Hallo,

dertzeit lässt es der Gesetzgeber nicht zu, dass Tagfahrlicht und Rücklicht zusammen leuchten.

Hallo,

Wie der Vorredner erwähnt hat, ist es nicht verboten.

Bei meinem 5er E61 leuchten die Rücklichter auch den ganzen Tag zusammen mit TFL. Möglich ist es :D

Viele Grüße

Quelle TÜV-Süd:

"Die Tagfahrleuchten müssen automatisch in Betrieb gehen, wenn der Zünd- schlüssel in Startposition gebracht wird. Sobald die regulären Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, müssen die Tagfahrleuchten automatisch erlöschen."

Eindeutig. Hatte keine Lust, die ECE-Regelung in Englisch jetzt noch durchzuforsten.

Schönen Abend.

dto

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