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S211 E500 zulässige Sommerreifen? 245 45 17 - W oder Y?

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 28. Dezember 2012 um 16:26

Hallo,

nach Recherche im Forum habe ich keine ausreichende Antwort gefunden und frage konkret:

Fahrzeug: S211 E 500, Bj 04.

Es geht um SOMMERREIFEN:

Im Fahrzeugschein steht bei den zulässigen Reifen: 245 45 R 17 Y

Eingetragende Höchstgeschwindigkeit: 250km/h.

Y = 300km/h

W= 270km/h

Frage: geht man nach der Höchstgeschw. dürften Reifen mit Kennung W erlaubt sein.

geht man stur nach den eingetragenen Reifen sind nur Y erlaubt.

Darf ich W fahren?

gibt es Schreiben die mir dies bestätigen?

Was machen andere E 500 Fahrer?

Grund der Frage: habe 2 Reifen mit 245 45 R17 W, neu zur Verfügung gestellt bekommen.

Vielen Dank und viele Grüße :)

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21 Antworten

Kommt auf die Achslast drauf an. Bei V W und Y Reifen nimmt die Traglast mit zunehmender Geschwindigkeit ab.

Genaue Zahlen habe ich gerade nicht zur Hand. Es ist eine Frage für die Reifenprofis.

Zitat:

Original geschrieben von tgasteiger

Hallo,

nach Recherche im Forum habe ich keine ausreichende Antwort gefunden und frage konkret:

Fahrzeug: S211 E 500, Bj 04.

Es geht um SOMMERREIFEN:

Im Fahrzeugschein steht bei den zulässigen Reifen: 245 45 R 17 Y

Eingetragende Höchstgeschwindigkeit: 250km/h.

Y = 300km/h

W= 270km/h

Frage: geht man nach der Höchstgeschw. dürften Reifen mit Kennung W erlaubt sein.

geht man stur nach den eingetragenen Reifen sind nur Y erlaubt.

Darf ich W fahren?

gibt es Schreiben die mir dies bestätigen?

Was machen andere E 500 Fahrer?

Grund der Frage: habe 2 Reifen mit 245 45 R17 W, neu zur Verfügung gestellt bekommen.

Vielen Dank und viele Grüße :)

Welcher Load-Index steht in den Papieren (vor dem Y)

95 oder 99 :confused:

Wie hoch ist die höchste Achslast :confused:

Rechtlich relevant für die Zulässigkeit einer bestimmten Betriebskennung der Reifen sind nur die Werte, die in der Zulassungsbescheinigung Felder 8.1, 8.2 und T stehen.

@tgasteiger: Schreibe mir diese Werte hier, und ich werde Dir zurückschreiben, was zulässig ist.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von tgasteiger

Frage: geht man nach der Höchstgeschw. dürften Reifen mit Kennung W erlaubt sein.

geht man stur nach den eingetragenen Reifen sind nur Y erlaubt.

Bei Sommerreifen muß der Reifen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit plus Toleranz und Aufschlag vertragen. Für diese Toleranz gibt es eine Formel (1 % + 6,5 km/h), dann kommt ggf. noch ein Aufschlag wegen Tragfähigkeitsverringerung bei hohen Geschwindigkeiten dazu, und damit dürfte an Deinem Auto die Klasse W (270 km/h) nicht zulässig sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex

Dort steht u.a.: "Diese Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht bindend und es kann an dem Fahrzeug ein Reifen mit kleinem Geschwindigkeitsindex montiert werden, wenn obige Formel einen Reifen kleineren Indexes erlaubt."

Nun müßte man noch über den Tragfähigkeitsabschlag ermitteln, ob Klasse W nicht doch zulässig sein könnte. Aber das erklär dann mal der Rennleitung oder dem HU-Prüfer, wieso Du W fährst, obwohl Y in den Papieren steht. Auf die Diskussionen wollte ich mich nicht einlassen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindex

"Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (für Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex), 240 km/h (für Reifen mit W-Geschwindigkeitsindex oder auch mit Kennzeichnung ZR) bzw. 270 km/h (für Reifen mit Y-Geschwindigkeitsindex) nimmt die zulässige Last geschwindigkeitsabhängig ab. Beispielsweise darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91 % der seinem Tragfähigkeitsindex entsprechenden Höchstlast beansprucht werden."

Themenstarteram 29. Dezember 2012 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Rechtlich relevant für die Zulässigkeit einer bestimmten Betriebskennung der Reifen sind nur die Werte, die in der Zulassungsbescheinigung Felder 8.1, 8.2 und T stehen.

@tgasteiger: Schreibe mir diese Werte hier, und ich werde Dir zurückschreiben, was zulässig ist.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Guten Morgen,

danke der Antworten

8.1 01060

8.2 01380

T 250km/h

:) danke

zur Traglast: steht 95 im Schein

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

Welcher Load-Index steht in den Papieren (vor dem Y)

95 oder 99 :confused:

Wie hoch ist die höchste Achslast :confused:

In der BA steht für den E500 S211 zulässig 245/45 R17 95Y.

Zitat:

Original geschrieben von tgasteiger

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Rechtlich relevant für die Zulässigkeit einer bestimmten Betriebskennung der Reifen sind nur die Werte, die in der Zulassungsbescheinigung Felder 8.1, 8.2 und T stehen.

@tgasteiger: Schreibe mir diese Werte hier, und ich werde Dir zurückschreiben, was zulässig ist.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Guten Morgen,

danke der Antworten

8.1 01060

8.2 01380

T 250km/h

:) danke

zur Traglast: steht 95 im Schein

Guten Morgen,

bei Vmax (bbH)von 250 km/h

und höchster Achslast von 1380 kg

ist Load-Index(Reifentragfähigkeit) 95

>Mit Speed- Index(GSY) = Y

erforderlich.

Bei entsprechenden Reifen mit GSY = W

ist für Vmax 250 km/h

die höchste Achslast auf 1311 kg begrenzt.

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf

 

@sternenhimmel

das mit der "Toleranz" ist n i c h t mehr aktuell :eek:

siehe im "GTÜ-Link" Seite 3 Punkt 1.

sowie hier>http://www.kba.de/.../07_07_deut_pdf.pdf

Habe diese Frage vor kurzem an die ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub) Rechtsabteilung gestellt - hier die Antwort:

"Bei Sommerreifen müssen mindestens die Spezifikationen eingehalten werden, die im Genehmigungsdokument eingetragen sind. Reifen mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex sind bei Sommerreifen nicht erlaubt."

In Österreich müssen die eingetragenen Y Reifen (bis 300 km/h)verwendet werden auch wenn das Fahrzeug bei 250 km/h abgeregelt ist.

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

@sternenhimmel

das mit der "Toleranz" ist n i c h t mehr aktuell :eek:

siehe im "GTÜ-Link" Seite 3 Punkt 1.

Ja, habe ich darin auch gesehen. Gilt aber noch für EZ vor dem 01.05.2009.

Zitat:

Original geschrieben von Waldviertler

Habe diese Frage vor kurzem an die ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub) Rechtsabteilung gestellt - hier die Antwort:

"Bei Sommerreifen müssen mindestens die Spezifikationen eingehalten werden, die im Genehmigungsdokument eingetragen sind. Reifen mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex sind bei Sommerreifen nicht erlaubt."

Da ist der "Bruder-/Schwester-Verband ADAC

schon um Einiges aktueller :)

http://www.adac.de/.../default.aspx?...

Klick bei:

"Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen?"

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

Zitat:

Original geschrieben von Waldviertler

Habe diese Frage vor kurzem an die ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub) Rechtsabteilung gestellt - hier die Antwort:

"Bei Sommerreifen müssen mindestens die Spezifikationen eingehalten werden, die im Genehmigungsdokument eingetragen sind. Reifen mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex sind bei Sommerreifen nicht erlaubt."

Da ist der "Bruder-/Schwester-Verband ADAC

schon um Einiges aktueller :)

http://www.adac.de/.../default.aspx?...

Klick bei:

"Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen?"

Danke für die Info, werde nochmals nachfragen. es kann aber leicht möglich sein dass in Österreich andere Regelungen gelten.

Themenstarteram 30. Dezember 2012 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von tgasteiger

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Rechtlich relevant für die Zulässigkeit einer bestimmten Betriebskennung der Reifen sind nur die Werte, die in der Zulassungsbescheinigung Felder 8.1, 8.2 und T stehen.

@tgasteiger: Schreibe mir diese Werte hier, und ich werde Dir zurückschreiben, was zulässig ist.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Guten Morgen,

danke der Antworten

8.1 01060

8.2 01380

T 250km/h

:) danke

zur Traglast: steht 95 im Schein

Ich ergänze noch was :

Die Reifen, die ich gerne fahren möchte 245 45 R17 W haben noch die Kennung 95, max 690kg

demnach würden 2 dieser Reifen genau 1380 kg als max. Last haben, das was laut Papiere erforderlich ist.

habe mir diverse Artikel nun durchgelesen beim adac etc. so ganz schlüssig bin ich mir noch nicht :)

 

Zitat:

Original geschrieben von tgasteiger

Zitat:

Original geschrieben von tgasteiger

 

Guten Morgen,

danke der Antworten

8.1 01060

8.2 01380

T 250km/h

:) danke

zur Traglast: steht 95 im Schein

Ich ergänze noch was :

Die Reifen, die ich gerne fahren möchte 245 45 R17 W haben noch die Kennung 95, max 690kg

demnach würden 2 dieser Reifen genau 1380 kg als max. Last haben, das was laut Papiere erforderlich ist.

habe mir diverse Artikel nun durchgelesen beim adac etc. so ganz schlüssig bin ich mir noch nicht :)

> Hast Du meinen Beitrag und die Link´s

von gestern 10.52Uhr nicht gelesen :confused:

Vielen Dank für die Angaben aus den Fahrzeugpapieren.

Vorsichtshalber diese Wiederholung:

Last Achse 1 max. 1060 kg
Last Achse 2 max. 1380 kg
Höchstgeschwindigkeit (bbH) 250 km/h

 

Daraus ergeben sich diese Mindestanforderungen für die Betriebskennungen der Reifen entsprechend bestehender deutscher Vorschriften und Gesetze:

. Sommerreifen Winterreifen
Achse 1 90W oder 86Y 86T, 86H oder 90V
Achse 2 99W oder 95Y 95T, 95H oder 99V

 

In etwas anderer Form kann man dies auch der Anlage entnehmen.

Sollte das Fahrzeug eine Anhängevorrichtung haben, würden die Werte für Achse 2 wegen der wahrscheinlich dadurch darauf möglichen erhöhten Maximallast entsprechend angepasst werden müssen.

Der mindestens erforderliche Lastindex lässt sich nicht unbedingt treffen, da es für eine bestimme Reifengröße nach ETRTO-Norm nur höchstens zwei Lastindizes gibt. Da muss man dann den nächsthöheren, verfügbaren Lastindex wählen.

Je nach Wahl sind gegebenenfalls die Fülldrücke zu korrigieren.

 

Gruß

Alpha Lyrae

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