1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. S211 Airmatic linkes Federbein beim Reifenwechsel [sic!] geplatzt

S211 Airmatic linkes Federbein beim Reifenwechsel [sic!] geplatzt

Mercedes E-Klasse W211

Heute wollte ich die Sommerreifen montieren. Beim Aufbocken des linken Hinterrades hörte ich ein Knacken und plötzlich gab es einen lauten Knall. Super! Der Luftbalg des Federbeins ist unten komplett aufgerissen.

Nun steht die Karre in der Garage und ich bekomme nicht mal mehr den Wagenheber raus, dass ich den wegziehen kann, weil das Fahrzeug vollkommen unten ist. Daher nun meine Fragen:

Wie bekommt man den Wagen raus und weg? Fahren scheint unmöglich. Abschlepp-LKW? Und wie? Mit Ladearm?

Verbaut (vom Vorbesitzer) wurden Arnott-Luftfederbeine - hielten doch glatte 60.000 km :-( - . Müssen die unbedingt auch paarweise getauscht werden? Was ruft der Freundliche für die Reparatur auf? Teile kosten so um die 900 €. Mit wie viel kann man an Lohn rechnen?

Immerhin bin ich - bei allem Unglück - froh, dass sich das Federbein nicht bei 160 Km/h auf der Autobahn verabschiedet hat ......

Luftfederbein II
Luftfederbein I
Beste Antwort im Thema

Es gibt eine Notfallvorrichtung von MB für diesen Fall um das Fahrwerk anzuheben damit man das Fahrzeug bewegen kann. Frag bei Daimler nach ob du das ausleihen darfst.

Schon geil in der heutigen Zeit in der Bilder machen kein Geld mehr kostet (nicht wie früher mit 35mm Film wo noch jedes Bild wohlüberlegt gemacht wurde) dass man es nicht schafft ein unscharfes Bild zu löschen und noch eins zu machen.

62 weitere Antworten
Ähnliche Themen
62 Antworten

Sei gnädig.
Mir wenn es passier wäre, hätte ich Bilder geschossen die so scharf wären wie Schlammpfütze nach dem Umrühren... vor lauter Grant alles verwackelt... außerdem Bild 1 langt doch zur Veranschaulichung. 😉 😁

Zitat:

@Mackhack schrieb am 19. April 2020 um 20:25:09 Uhr:



Schon geil in der heutigen Zeit in der Bilder machen kein Geld mehr kostet (nicht wie früher mit 35mm Film wo noch jedes Bild wohlüberlegt gemacht wurde) dass man es nicht schafft ein unscharfes Bild zu löschen und noch eins zu machen.

Er hat die Bilder hinterher nochmal neu hochgeladen nachdem ich den netten Wink mit dem Zaunpfahl gab 😁

Zitat:

@Mackhack schrieb am 20. April 2020 um 15:47:48 Uhr:


Er hat die Bilder hinterher nochmal neu hochgeladen nachdem ich den netten Wink mit dem Zaunpfahl gab 😁

Ja hat gewirkt :-) der Zaunpfahl

War halt noch zu geschockt vom Knall, als das Federbein auseinanderflog. Hörte sich an wie ein dicker Silvester-Böller.

Übrigens;
die Erneuerung der Federbeine ist gerade mal so im Rahmen der Gewährleistung knappe zwei Jahre her. Unter Umständen sogar weniger. Ex-Eigentümer prüft das heute Abend. Bringt aber nix, da die Tante vom Arnott-Kundendienst meinte die Gewährleistung ist _nicht_ übertragbar. Also nur der ehemalige Kunde hätte Anspruch auf Leistungen. Soviel zum tollen Support von Arnott ......

Return

Ist das wirklich so? Ich hätte jetzt gedacht, wenn du eine Rechnungskopie und den Kaufvertrag hast, gilt das auch übergreifend. Da müsste mal jemand was zu schreiben, der es wirklich weiß.

Gewährleistung (stark vereinfacht):
Verkäufer gewährleistet dem Käufer die Ordnungsmäßigkeit des Produktes.
Käufer verkauft das Produkt wieder/ weiter und wird somit zum: VERKÄUFER.

Garantie hat nichts mit Gewährleistung zu tun.

P.S. Wer erbringt die Gewährleistung? Hersteller (Daimler)? oder der Händler?

Kauf doch einfach neu, die Nerven sind viel zu schade für den Aufwand. Es wird so wieso nicht Bezahlt....es gibt Millionen ausreden.

Mit Rechnung oder Kaufbeleg soll die Garantie auch übertragbar sein - das habe ich auch schon einige Male bei verschiedenen Dingen durchgeführt bzw erlebt.

Eenn sich die Billigheimer Arnott jetzt auch hier noch anstellen, bekommen Sie nicht nur negativ Punkte sondern auch noch Daumen nach unten von mir...

Diese Gewährleistung die nur so lange gilt solange sich das Fahrzeug bzw. auch grundlegend andere Dinge aus dem Leben beim eigentlichen Käufer befinden und beim Verkauf erlöschen gibts oft. Das übersehen viele weil heute niemand mehr das Kleingedruckte liest. @Juri.Gagarin hat es schön erklärt. Und ein Hersteller eines Produktes kann eben auch seine eigenen Spielregeln erstellen. Wer die nicht akzeptiert muss leider draußen bleiben. Beim Daimler gilt ja auch auch „nur“ 1 Jahr Garantie auf Teile oder keine Rücknahme bei Bestellung von elektronischen Teilen. Da meckert auch niemand rum. Und Arnott weiß ganz genau warum die so agieren weil die wohl mit ihrem Schrott alles zurückbekommen würden weil es nicht hält (meine Meinung dazu, wem sie nicht passt darf sie behalten).

@Mr.Wolfman
Was hälst Du davon, meinen Post noch einmal zu lesen?
Also noch einmal: Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorgabe zwischen Verkäufer und Käufer, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers zu dessen Bedingungen.
Hat Arnott eine Garantie gegeben? Wenn ja (sehr zweifelhaft), wäre zu überprüfen, ob eine Übertragung bei Verkauf in den Bedingungen vereinbart ist, weiterhin Einbauvorschriften durch eine Fachwerkstatt beachtet worden usw. usf. Eine Quittung/ Kaufvertrag/ Kassenbon ist kein Garantiebeleg.
Wer kann mal bei seinen Bilstein-Ersatzteilen die Garantiebedingungen hochladen? Muss nicht unbedingt Bilstein sein, können auch gerne Ersatzteile vom Ersatzteil-Onkel sein.

Zitat:

@Mr.Wolfman schrieb am 20. April 2020 um 21:25:41 Uhr:


Mit Rechnung oder Kaufbeleg soll die Garantie auch übertragbar sein - das habe ich auch schon einige Male bei verschiedenen Dingen durchgeführt bzw erlebt.

Rechtlich kann der Hersteller bei Garantie seine Regeln festlegen wie er lustig ist.

Klar geregelt hingegen ist die gesetzliche Gewährleistung. Diese klingt mit 2 Jahren gut bedeutet aber nur dass zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Kunde bekommt Produkt in die Hand gedrückt) das Produkt einwandfrei sein muss. Bei einem Defekt während der ersten 6 Monate geht der Gesetzgeber davon aus dass dieser bereits bei Gefahrübergang vorlag und der Verkäufer muss, wenn er anderer Meinung ist, Beweis antreten. Nach Ablauf der 6 Monat dreht sich das um... und dann Beweise mal als Kunde dass der Fehler bei Gefahrübergang bereits vorlag... das geht dann bestenfalls mit nem teuren Gutachten wo sich dann meist die Eingehung des Kostenrisikos nicht lohnt.

Gewährleistung und Garantie...
Muss man wohl stark unterscheiden 😉

Servus,

kleiner scherz am rande…. jedenfalls braucht es kein Leck Spray...
bei teilen die mit größerem Arbeitsaufwand immer original oder erstausrüster
Gruß F

Zitat:

@Mackhack schrieb am 20. April 2020 um 21:54:19 Uhr:


Diese Gewährleistung die nur so lange gilt solange sich das Fahrzeug bzw. auch grundlegend andere Dinge aus dem Leben beim eigentlichen Käufer befinden und beim Verkauf erlöschen gibts oft.

Der Gewährleistungsanspruch oder besser die Sachmängelhaftung kann bei einem Weiterverkauf abgetreten werden (BGB 398).
Das kann ggf. sogar nach dem eigentlichen Verkauf als Zusatzvereinbarung gemacht werden.
Das kann auch kein Verkäufer in seinem AGBs unterbinden.

Bei der Garantie ist das natürlich was anderes.

Ansonsten sehe ich auch die Beweislast eher als das Problem....

Tut mir leid ich verwechsle das deutsche Garantie mit Gewährleistung. Aber du hast das bestätigt was ich meinte.

Ein Verkäufer kann als die Gewährleistung eines anderen Verkäufers weitergeben???

Deine Antwort
Ähnliche Themen