S211 Airmatic linkes Federbein beim Reifenwechsel [sic!] geplatzt

Mercedes E-Klasse W211

Heute wollte ich die Sommerreifen montieren. Beim Aufbocken des linken Hinterrades hörte ich ein Knacken und plötzlich gab es einen lauten Knall. Super! Der Luftbalg des Federbeins ist unten komplett aufgerissen.

Nun steht die Karre in der Garage und ich bekomme nicht mal mehr den Wagenheber raus, dass ich den wegziehen kann, weil das Fahrzeug vollkommen unten ist. Daher nun meine Fragen:

Wie bekommt man den Wagen raus und weg? Fahren scheint unmöglich. Abschlepp-LKW? Und wie? Mit Ladearm?

Verbaut (vom Vorbesitzer) wurden Arnott-Luftfederbeine - hielten doch glatte 60.000 km :-( - . Müssen die unbedingt auch paarweise getauscht werden? Was ruft der Freundliche für die Reparatur auf? Teile kosten so um die 900 €. Mit wie viel kann man an Lohn rechnen?

Immerhin bin ich - bei allem Unglück - froh, dass sich das Federbein nicht bei 160 Km/h auf der Autobahn verabschiedet hat ......

Luftfederbein II
Luftfederbein I
Beste Antwort im Thema

Es gibt eine Notfallvorrichtung von MB für diesen Fall um das Fahrwerk anzuheben damit man das Fahrzeug bewegen kann. Frag bei Daimler nach ob du das ausleihen darfst.

Schon geil in der heutigen Zeit in der Bilder machen kein Geld mehr kostet (nicht wie früher mit 35mm Film wo noch jedes Bild wohlüberlegt gemacht wurde) dass man es nicht schafft ein unscharfes Bild zu löschen und noch eins zu machen.

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Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 21. April 2020 um 14:41:23 Uhr:


Ein Verkäufer kann als die Gewährleistung eines anderen Verkäufers weitergeben???

Meiner Meinung nach nicht wirklich aber wenn Händler A an B verkauft und der weiter an C und A die Gewährleistungsansprüche von C nicht anerkennen will wendet sich C halt an B und der wendent sich dann an A -> kommt für A letztlich aufs gleiche raus... er kann sich dem nicht rechtswirksam entziehen.

B kann sich nicht an A wenden, da er nicht mehr Eigentümer ist.

Doch kann er, denn er hat den Anspruch gegenüber A auf jeden Fall. Oder siehst Du irgendwo im BGB ne Regelung die besagt dass B beim geltend machen der gesetzlichen Gewährleistung noch Eigentümer sein muss ?

Um sich an A zu wenden muss B nur von C den Gegenstand erhalten was ja für C sinnvoll ist wenn er seine Gewährleistung bei B geltendend machen will... aber ist eh für die Füße da hier vermutlich die Gewährleistung längst abgelaufen ist oder zumindest die Beweislastumkehr schon greift. 60.000km wurden vermutlich nicht in weniger als 6/24 Monaten gefahren.

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 21. April 2020 um 17:29:27 Uhr:


...die Beweislastumkehr schon greift...

...nicht mehr greift, muss es heißen: die Beweislast liegt immer beim Käufer, außer bei der Umkehr in den ersten 6 Monaten...

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Ja Neee is schon klar.
A (Verkäufer) verkauft ein Auto an B (Käufer)
B verkauft an C ---> B = Verkäufer/ C = Käufer
C verkauft an D ---> C = Verkäufer/ D = Käufer
was hat A mit D zu tun?
Langsam nervt es. Wird doch gerade im Kfz-Bereich oft genug durchgeführt. Bäckermeister selbsständig (Gewährleistungspflichtig) verkauft an Schwiegersohn angestellt (nicht Gewährleistungspflichtig), der meldet auf sich um (Eigentumswechsel) und verkauft an Oma Lieschen. Welche Ansprüche hat Oma Lieschen an Bäckermeister? Richtig, Oma hat Anspruch auf frische Brötchen

Was hat denn die Möglichkeit der Anspruchsabtretung mit Gewährleistungsausschluss bei Privatverkäufen zu tun?
Natürlich hat D nie was mit A zu tun und wenn C unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft hat D keine Ansprüche - trotzdem könnte B seinen Gewährleistungsanspruch an D abtreten und A kann nichts dagegen tun...

@Martin E240T
Dann gib doch dem Forum die Information, welche Formulierung zur Übertragung von Gewährleistungsansprüchen nötig ist.

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 21. April 2020 um 18:11:28 Uhr:


@Martin E240T
Dann gib doch dem Forum die Information, welche Formulierung zur Übertragung von Gewährleistungsansprüchen nötig ist.

Wie oben erwähnt: eine Zusatzvereinbarung - kann man ggf. auch nachträglich machen.
Mit einer Formulierung kann ich leider nicht dienen (Rechtsberatung).

Grüße

@Martin E240T
ich kenne jemanden, der in der obersten Etage des größten Dax-Konzernes arbeitet: der putzt dort die Toiletten. Und wo putzt Du?

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 21. April 2020 um 18:21:46 Uhr:


@Martin E240T
ich kenne jemanden, der in der obersten Etage des größten Dax-Konzernes arbeitet: der putzt dort die Toiletten. Und wo putzt Du?

Oh ich denke da hast du mich missverstanden: öffentliche Rechtsberatung ist ein sehr 2-schneidiges Schwert hinsichtlich Haftung - meine Zurückhaltung hat nichts mit Profitorientierung zu tun...

PS: Stil ist nicht das andere Ende vom Besen ;-)

Kann hier bitte mal jemand durchkehren?
Das eigentliche Thema wird schon seit einigen Beiträgen verfehlt!

@Manfred Bonn
das hat schon etwas mit dem Thema zu tun. Schließlich wurde behauptet, Arnott müßte Gewährleistung geben. Dann kam der Hinweis, dass Gewährleistung aussichtslos ist. Daraufhin wurden Behauptungen um Behauptungen behauptet. Dadurch ist das eigentliche Thema in den Hintergrund gedrängt wurden.
Letztendlich ist das Thema doch gegessen: Balg ist geplatzt, Balg muss ersetzt werden, sinnvoller Weise durch Qualitätsware.

Ich merke schon - die Theoretiker ignorieren wie es in der Praxis oft läuft... da bin ich als Praktiker mit vielen Jahren Handelserfahrung raus.

Letzte Anmerkung: wenn C keinen Gewährleistungsanspuch gegen B hat kann er diesen natürlich auch nicht direkt bei A geltend machen - das habe ich so aber auch nie behauptet.

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 21. April 2020 um 19:16:14 Uhr:


@Manfred Bonn
das hat schon etwas mit dem Thema zu tun. Schließlich wurde behauptet, Arnott müßte Gewährleistung geben. Dann kam der Hinweis, dass Gewährleistung aussichtslos ist. Daraufhin wurden Behauptungen um Behauptungen behauptet. Dadurch ist das eigentliche Thema in den Hintergrund gedrängt wurden.
Letztendlich ist das Thema doch gegessen: Balg ist geplatzt, Balg muss ersetzt werden, sinnvoller Weise durch Qualitätsware.

In 16 (!) Beiträgen geht es nur darum wer in Sachen Garantie/Gewährleistung besser klugscheissert!
Und was bringt es dem TE? NIX!
Danke - setzen!

@212059
Was sagst Du, Peter?

@Manfred Bonn
dann löscht doch alles und lasst die Sinnlos-Beiträge stehen. Und zum Thema Klugscheissern: wie viele sinnlose Beiträge stehen bei technischen Fragen von irgendwelchen unwissenden Klugscheissern?
Sollte ich hier einmal fragen müssen, bitte ich Dich, keinesfalls zu antworten. Und warum sind es auf einmal Deine bemängelten 16 Beiträge geworden? Und was bringt es dem, TE wenn er jetzt mit riesigen zeitlichen Aufwand seine Sachmängelhaftung durchsetzt - die er nicht bekommt? Das sind aber wieder die Empfehlungen, die den TE so richtig weiter bringen.

Vergiss nicht Mundschutz, Handschuhe und Nachbarn verzinken.
Dieses Posting wird ja sowieso gleich

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