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S204 220 CDI OM651 Motorschaden

Mercedes C-Klasse W204

Hallo,

ich möchte hier mal meine Geschichte mit meiner C -Klasse mitteilen.
Im Feb. 2014 habe ich mir eine C- Klasse in einer Werksniederlassung in Stuttgart gekauft, was soll ich sagen Bj 2010 mit 55 Tkm bei der Abholung war schon ein Ölfleck unter dem Auto und beim losfahren ist mir dann sofort aufgefallen das die Dämpfer vorn defekt sind. Wie gesagt 55 tkm also ich denke mal das ist Qualität! Diese Sachen wurden dann auch alle beseitigt und ich hatten dann so weit so gut ein Fzg. das io war. Bis vor 2 Wochen beim Starten immer wieder auf 3 Zylindern gelaufen und nach aussage der Werkstatt ein Defekt des Injektors auf den 4 Zylinder.....also neuer rein und gut ist.....Wir sind dann Ostern in Richtung Norden unterwegs gewesen und was soll ich sagen kurz vorm Ziel wieder Aussetzter am Motor also wieder nur 3 Zylinder.....und der Glühwendel hatte sich kurz gemeldet. Nächsten Tag Mercedes Hotline kontaktiert und 1 Stunde später war dann auch der freundliche Herr vor Ort. Er sagte nur Abschleppen und Ersatzfahrzeug....also nach dem Auslesen vom Fzg. war nur der 1 Zylinder betroffen Injektor defekt und Glühkerze defekt ....na ja dachte ich mir das kann ja nicht so schlimm sein.....dann am Samstag kam dann die Diagnose das beim Ausbau der Glühkerze festgestellt wurde das ein die Spitze von der Glühkerze im Motor verblieben ist......Aussage vom Mechaniker ....Motorschaden.......

Der Motor hat 75TKm gelaufen und nun heisst es Warten auf die Kulanz von Mercedes falls es eine geben wird, das Fzg. hat zwar Junge Sterne Garantie aber die haben schon gesagt ....nein keine Garantie !

Jetzt stehe ich mal ganz blöd da würde ich sagen....

Beste Antwort im Thema

Moin @otscho64 ,
ich sage das jetzt ohne in die Garantiebedingungen der JS durchgesehen zu haben. Aber ein Motor mit noch recht deutlich < 100.000 km auf dem Tacho, davon nur 20.000 km in Deiner Benutzung, mutmaßlich einwandfreier Servicedurchführung (?!) und auch noch mit so einer für Mercedes doch eher peinlichen Reparaturhistorie. Also, würde Mercedes da keine Kulanz zeigen, würde ich an Deiner Stelle AUSRASTEN! Das muss doch geradezu unter die Garantie fallen?!

Falls es in erster Instanz zu einer Absage kommen sollte, lass Dich davon nicht gleich in Bockshorn jagen, sondern gehe dagegen in Widerspruch, notfalls mit einem Schreiben an die Daimler Zentrale in Stuttgart (vorher gehen die Sachen an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht).

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Ich dachte, die Garantie sei im Februar abgelaufen, wenn die noch besteht, sind die Chancen besser.

JS geht normalerweise 2 Jahre

Thema Glühkerzen und Garantieausschluss. Zitat aus den JS AGB:

"Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:"
"Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die
Garantie, wenn sie im Zusammenhang mit einem anderen
entschädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen."

Auf gut Deutsch bedeutet das folgendes für den TE: Sollte sich aus einer defekten Glühkerze (hier Abbruch derselben und Verbleibens eines Fragmentes im Brennraum) ein Motorschaden erwachsen, lese ich die AGB`s so, daß die JS wohl den Motorschaden abdeckt - nicht jedoch notwendigerweise den Ersatz der Glühkerze (falls kein Motorschaden existiert).

Ich rate dem TE bei Ablehnung der Abdeckung einen Besuch beim Anwalt, um auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JS Garantie juristisch die Sachlage zu überprüfen. Oft reicht ein kurzes Anwalt Schreiben, um das Portemonnaie des Garantiegebers zu öffnen.

Zitat:

@fenrisulfur schrieb am 13. April 2015 um 10:03:12 Uhr:


Äh, doch. Denn sie müssen ersetzt werden im Zusammenhang mit einem anderen entschädigungspflichtigen Schaden. Und ein Motorschaden sollte wohl entschädigungspflichtig sein...

Ihr seid zu schnell für mich. War noch nicht fertig. Siehe edit. 😁

Fehler 1 war der Injektor vom ersten Zylinder nach dem ja schon 2 Tage vorher der Injektor vom 4 Zylinder getauscht wurde und dann kam noch die Glühkerze vom ersten Zylinder dazu....was genau alles Defekt ist kann ich noch nicht sagen die Werkstatt hat am Freitag den Kopf demontiert nach dem Mercedes dies so wollte.

Ich bin jedenfalls gespannt wann nun eine Info kommt !!!!!

Nicht nur du bist gespannt....

Zitat:

@204er schrieb am 13. April 2015 um 10:00:37 Uhr:


Thema Glühkerzen und Garantieausschluss. Zitat aus den JS AGB:

"Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:"
"Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die
Garantie, wenn sie im Zusammenhang mit einem anderen
entschädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen."

Auf gut Deutsch bedeutet das folgendes für den TE: Sollte sich aus einer defekten Glühkerze (hier Abbruch derselben und Verbleibens eines Fragmentes im Brennraum) ein Motorschaden erwachsen, lese ich die AGB`s so, daß die JS wohl den Motorschaden abdeckt - nicht jedoch notwendigerweise den Ersatz der Glühkerze (falls kein Motorschaden existiert).

Diese Schlußfolgerung ist wohl (leider) falsch. Ich lese das so:

Sollte eine Glükerze infolge eines anderen durch die Garantie abgedeckten Schadens ausgetauscht werden müssen, fällt auch sie unter die Garantieleistungen. Ansonsten jedoch nicht. Letzteres wiederum läßt vermuten, dass der hier diskutierte Schaden nicht von der Versicherung übernommen wird, sofern die Glühkerze ursächlich sein sollte. Aber vielleicht ist die Ursache ja eine andere, bin ebenfalls gespannt. Viel Glück!

Auch wenn es nichts bringt wünsche ich dir aufrichtig viel Erfolg!!!

Zitat:

@notfalluser schrieb am 13. April 2015 um 13:53:03 Uhr:


Letzteres wiederum läßt vermuten, dass der hier diskutierte Schaden nicht von der Versicherung übernommen wird, sofern die Glühkerze ursächlich sein sollte.

Das kann ich dort wieder nicht rauslesen. Denn da steht nirgens, dass Folgeschäden die von defekten Glühkerzen nicht übernommen werden.

Am Ende würde ich behaupten, sollte die Motorreparatur übernommen werden und die Glühkerze müsste er selber zahlen (was er sicherlich gerne machen würde 😉).

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 13. April 2015 um 18:52:10 Uhr:



Zitat:

@notfalluser schrieb am 13. April 2015 um 13:53:03 Uhr:


Letzteres wiederum läßt vermuten, dass der hier diskutierte Schaden nicht von der Versicherung übernommen wird, sofern die Glühkerze ursächlich sein sollte.
Das kann ich dort wieder nicht rauslesen. Denn da steht nirgens, dass Folgeschäden die von defekten Glühkerzen nicht übernommen werden.

Weil dann ein Schaden übernommen werden würde, der durch ein von der Versicherung explizit ausgeschlossenes Teil (hier: die Glühkerze) verursacht wurde. Das glaube ich nicht. Aber warten wir mal ab...

Hi,
das sind leider die Garantiebedingungen...

"Verliert ein solches Bauteil innerhalb der Garantielaufzeit unmittelbar
und nicht infolge eines Fehlers nicht garantierter Bauteile
seine Funktionsfähigkeit, hat der Garantienehmer Anspruch auf
eine dadurch erforderliche fachgerechte Reparatur durch Ersatz
oder Instand setzung des Bauteils."

Ich glaube das sieht nicht so gut aus..... Trotzdem viel Erfolg!

Zitat:

@otscho64 schrieb am 12. April 2015 um 16:19:58 Uhr:


Es gibt ja noch weiteres was an dem Motor schon alles gerichtet wurde
neue Steuerkette zwar nicht bei mir aber schon gewechselt
neue Wapu auch nicht bei mir aber schon gewechselt

ja das Fzg ist checkhelft gepflegt alles bei MB gemacht worden...ich hatte ja bei der Jungensterne angerufen die Sagen halt wenn der Injektor defekt ist ok das Zahlen sie aber nicht die Glühkerze und folgeschäden...

lt Werkstatt gibt es keine Kompression auf dem ersten Zylinder .....

Wenn die nicht für Folgeschäden aufkommen, müsste es ja ein Folgeschaden sein, der durch die Werkstatt verbrochen wurde.

Geh zum Anwalt und nimm Kaufvertrag und Versicherungsbedingungen mit. Hier kommt (u.U.) auch noch die Sachmängelhaftung zum Tragen.

peso

Zitat:

@cdfcool schrieb am 12. April 2015 um 17:38:22 Uhr:


Da die KD gemacht wurden, würde ich mir jetzt da keinen Kopf machen, das sollte gut ausgehen, egal, was da mit kaputt ist. JS-Garantie greift, da können die sich nicht rausreden, zur Not hilft ein Anwalt bzw. die Ankündigung, selbigen einzuschalten, wahre Wunder 😉

Nicht ankündigen - einfach machen. Auf Drohungen reagieren die entsprechend.

peso

Zitat:

@204er schrieb am 13. April 2015 um 10:00:37 Uhr:


Thema Glühkerzen und Garantieausschluss. Zitat aus den JS AGB:

"Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:"
"Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die
Garantie, wenn sie im Zusammenhang mit einem anderen
entschädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen."

Auf gut Deutsch bedeutet das folgendes für den TE: Sollte sich aus einer defekten Glühkerze (hier Abbruch derselben und Verbleibens eines Fragmentes im Brennraum) ein Motorschaden erwachsen, lese ich die AGB`s so, daß die JS wohl den Motorschaden abdeckt - nicht jedoch notwendigerweise den Ersatz der Glühkerze (falls kein Motorschaden existiert).

Ich rate dem TE bei Ablehnung der Abdeckung einen Besuch beim Anwalt, um auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JS Garantie juristisch die Sachlage zu überprüfen. Oft reicht ein kurzes Anwalt Schreiben, um das Portemonnaie des Garantiegebers zu öffnen.

So sehe ich das auch.

peso

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