s-Line Felgen eintragungspflichtig?
Sind eigentlich die original 18" S-Line Felgen bei einem TT Jg. 99 eintragungspflichtig?
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52 Antworten
@moerf...sorry, aber da hast Du Dich wohl verlesen:
der Pasus "Die ggf. (!) erforderliche Ein- bzw. Anbauabnehme (siehe Auflagen) ..." verweist auf die Auflagen in der Tabelle...dort steht:
"Anbauabnehme durch einen aaSoP bzw. Prüfingenieur einer aaÜO nicht erforderlich) !"
Zitat:
Original geschrieben von TTR4444
@moerf...sorry, aber da hast Du Dich wohl verlesen:
der Pasus "Die ggf. (!) erforderliche Ein- bzw. Anbauabnehme (siehe Auflagen) ..." verweist auf die Auflagen in der Tabelle...dort steht:
"Anbauabnehme durch einen aaSoP bzw. Prüfingenieur einer aaÜO nicht erforderlich) !"
Genau so schauts aus, danke!
War anfangs mit Serienfahrwerk da und dann nochmal mit den H&R Federn zum eintragen, wobei nur die Federn eingetragen wurden, da eine Eintragung der Räder überflüssig ist!
Zitat:
Original geschrieben von TTR4444
@moerf...sorry, aber da hast Du Dich wohl verlesen:
@TTR4444,
aber nicht wirklch:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt nach dem Einbau- oder Ausbau der o. a. Fahrzeugteile
bei Einhaltung der ggf. genannten Randbedingungen und Auflagen bestehen."
So wird ein Schuh daraus.
Das sagt nichts Anderes aus, als dass der TT im Werkszustand sein muss, um keine Eintragung zu erzwingen.
Zitat:
"Anbauabnehme durch einen aaSoP bzw. Prüfingenieur einer aaÜO nicht erforderlich) !"
was, bitte, ist ein
aaSoP bzw. ein aaÜO Prüfer?Zitat:
Original geschrieben von kitcar
War anfangs mit Serienfahrwerk da
@kitcar,
das leuchtet mir ja, nach dem Lesen das KBA Auszuges auch ein -> keine Eintragung der Räder, weil Serienzustand -> entsprechend dem KBA Auszug, was ich die ganze schon Zeit hinschreibe.
Zitat:
und dann nochmal mit den H&R Federn zum eintragen, wobei nur die Federn eingetragen wurden, da eine Eintragung der Räder überflüssig ist!
dabei wurde aber mit Sicherheit die Freigängigkeit der Räder geprüft, und festgestellt, das die Freigängigkeit der Räder auch mit H&R Federn der Serie entspricht. Worauf die Federn eingetragen wurden.
Wäre das nicht der Fall, musst Du entweder andere Räder montieren, das Fahrwerk wieder rausschmeissen oder einfach für die Freigängigkeit der Räder unter Beachtung der im GA aufgeführten Auflagen sorgen.
Und wenn Du die Freigängigkeit der Räder nicht gewährleisten kannst, kannst Du Dich im Kreis drehen.Dann nutzt Dir der KBA Auszug nichts.
also aaSoP steht für " amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer"
das aaÜO für "amtlich anerkannten Überwachungsorganisation"
"A"mtlich "A"nerkannter "S"achverständiger "o" der "P"rüfer?
"A"mtlich "A"nerkannter "Ü"berwachungs"O"rganisation
Doo´H!!!
zu lahm...
amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer!
Wollen oder könenn einige es nicht verstehen!?
Ich sag hier jetzt nichts mehr zu, mehr als dämlich diese ganze Diskusion.
Zitat:
Original geschrieben von kitcar
amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer!
danke.
Zitat:
Wollen oder könenn einige es nicht verstehen!?
es geht hier nicht um Einige.. ich diskutiere das ja aus..

Zitat:
Ich sag hier jetzt nichts mehr zu, mehr als dämlich diese ganze Diskusion.
macht mit auch nichts, nach Mittag rufe ich in Köln beim TÜV an und frage mich so ein bisschen durch, wie man das alles deuten kann.
Das tue ich für mich, weil es mich einfach mal interessiert.
@Benobi, @patrick,
danke Euch Beiden.
Hab mal eben den Heiko beim TÜV angerufen
Wenn die Räder zum Zeitpunkt des Erscheinens des Fahrzeugs zu diesem Fahrzeug bestellbar waren und die Grösse im Schein eingetragen ist kein Eintrag notwendig.
Wenn dem nicht so ist-> Eintragung!
Unabhängig ob es sich dabei um Audi-Felgen handelt. Wenn sie nicht im Schein stehen hat eine Eintragung zu erfolgen.
@moerf
mein ing hat mir damals nur gesagt das der auszug wertlos ist sobald ich ein fahrwerk und wie in meinem fall auch noch spuris montiert hab . fazit --> abnahme
was also bei einem 99er defintiv der Fall ist, weil es damals die 18" S-Liner gar nicht für den TT gab.Zitat:
Original geschrieben von patrick202
Wenn sie nicht im Schein stehen hat eine Eintragung zu erfolgen.
Komisch... ich rufe trotzdem in Köln an.
Kann ja nicht sein, dass ich Gesetzestexte nicht verstehe

richtig , das meint ich doch ...Zitat:
Original geschrieben von moerf
was also bei einem 99er defintiv der Fall ist, weil es damals die 18" S-Liner gar nicht für den TT gab.
Zitat:
Original geschrieben von benobi
@moerf
mein ing hat mir damals nur gesagt das der auszug wertlos ist sobald ich ein fahrwerk und wie in meinem fall auch noch spuris montiert hab . fazit --> abnahme
@Benobi:
Das, zum Teufel nochmal, schreibe ich doch auch schon zum zig`ten Male hin.
Serienzustand? kein Problem!
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Die Betriebserlaubnis des TT bleibt nach diesem Auszug bestehen wenn: der TT in seinem Originalzustand ab Werk auf seinen Rädern steht
Eine bereits vorgenomme Änderung z.B. am TT Fahrwerk, was die meisten hier ja längst haben wenn sie S-Liner nachrüsten wollen, zwingt einen mit den S-Line Rädern trotz Freigabe zum TÜV.
Punkt drei in diesem Auszug des KBA ist besonders aufschlußreich:
eine Änderung der Fahrzeugpapiere erfolgt in der nächsten Befassung der Behörde mit dem Fahrzeug
Also, auch klaro: Eintragung!
... dann sind wir uns ja einig mörf