Rücktritt von Finanzierung/Kaufvertrag

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

brauche ganz dringend mal eure Hilfe!

Geht um folgendes:
Hab gestern meinen Kaufvertrag für nen Golf VI unterschrieben inklusive der Finanzierung zu 2,9 %.
Hab bei den Händler 9 % Rabatt bekomm. Nun rief mich aber ein anderer Händler heut morgen an, bei dem ich auch war und bot mir 13,5 % (Bemerkung: dieser wollte bis gestern nur 4 % geben, weil er dachte die 2.500 Euro Umweltprämie Plus muss er selber zahlen)

Ich hab ja nun 14 Tage Widerrufsrecht für die Finanzierung. Preisunterschied wärn über 1.200 Euro!
Nun meine Frage: lässt sich der erste Vertrag problemlos auflösen und kann ich einen Neuen bei den andern Händler abschließen? Und wie siehts aus mit Bonitätsprüfung? Wirkt sich das negativ aus bei den 2. Händler oder kann dieser auf die verzichten?

Würd mich über schnelle Antworten freuen 🙂

Danke schonmal, MfG

Beste Antwort im Thema

Du liegst nicht falsch.

Zitat:

KEIN Händler "gibt" die Umweltprämie, die kommt von VW und ist unabhängig von dem Rabatt, den der Händler gibt. Das haben hier zumindest schon mehrere so geschrieben, die es entweder selbst wissen oder von ihrem Händler so gesagt bekommen.

Das ist richtig, aber wenn ich das richtig verstande habe hat er auch noch die Sonderfinanzierung, da steckt der Händler auch noch einmal Prozente rein (schätze so um die 0,5 - 1% seiner Marge).

Deswegen kann ich mir 13,5 + Sonderfinanzierung eigentlich kaum vorstellen.

Aber ok, irgendwo steht morgens immer ein Dummer auf 😁 ... du musst ihn bloß finden !

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Zitat:

Original geschrieben von tillmarius


... Einige werden Ihr Fahrzeug gar nicht mehr haben, wenn die Zusatzgarantie inkrafttreten würde.
Ich denke das auch. Was soll passieren?

Die Deutschen meinen alle Risiken versichern zu müssen. Bei der Qualität wird bei einem Golf VI binnen 4 Jahren doch nichts schief gehen. 😉

Der Händler versucht einem doch allerlei mitzuverkaufen: KSB, Garantieverlängerung, Wartung & Insprektion usw...

Oder übersehe ich generell etwas, mal von persönlichen Präferenzen abgesehen..?

Was mich generell interessiert: Kann jemand bitte einmal zusammenfassend beschreiben wie man bei einer 0,9/2,9% Finanzierung das obligatorische Versicherungspaket los wird..?
Bleiben die 2,9% oder werden daraus 4,9%? Geht das überhaupt? Ich habe das aus den Äußerungen hier im Forum noch nicht herauslesen können. Danke für Eure Mühe im voraus... 🙂

Grüß Dich!

Geht ganz einfach!

Nach Zulassung und Zusendung des Versicherungsscheins, einfach vom 14tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen.

An der Finanzierung ändert sich nichts, da es zwei Verträge sind.

Habe ich auch so gemacht. Konnte mir noch aussuchen, ob ich ab Zulassungsdatum widerrufen möchte oder ab Datum des Widerrufs.

Aber bitte genau rechnen: Die Garantieverlängerung geht dann auch verloren! Bei 120 Euro im Jahr Ersparnis lohnt das nicht. Außerdem sind die entthaltenen Versicherungsleistungen bei VW recht gut!

Grüße

Björn

Zitat:

Original geschrieben von bjoernb77



Nach Zulassung und Zusendung des Versicherungsscheins, einfach vom 14tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen.

Geht der Widerruf/Versicherungswechsel auch wenn der Wagen im Januar zugelassen wird?

Zitat:

Original geschrieben von Spacer89


Hallo,

brauche ganz dringend mal eure Hilfe!

Geht um folgendes:
Hab gestern meinen Kaufvertrag für nen Golf VI unterschrieben inklusive der Finanzierung zu 2,9 %.
Hab bei den Händler 9 % Rabatt bekomm. Nun rief mich aber ein anderer Händler heut morgen an, bei dem ich auch war und bot mir 13,5 % (Bemerkung: dieser wollte bis gestern nur 4 % geben, weil er dachte die 2.500 Euro Umweltprämie Plus muss er selber zahlen)

Ich hab ja nun 14 Tage Widerrufsrecht für die Finanzierung. Preisunterschied wärn über 1.200 Euro!
Nun meine Frage: lässt sich der erste Vertrag problemlos auflösen und kann ich einen Neuen bei den andern Händler abschließen? Und wie siehts aus mit Bonitätsprüfung? Wirkt sich das negativ aus bei den 2. Händler oder kann dieser auf die verzichten?

Würd mich über schnelle Antworten freuen 🙂

Danke schonmal, MfG

zu 1.) Ja, innerhalb von 14 Tagen ist dies problemlos möglich ( Fristen hierbei natürlich strikt einhalten, sonst kommst Du nicht mehr aus dem Vertrag raus !!!)

zu 2.) Ja, Du kannst ohne weiteres einen neuen Vertrag bei einem anderen Händler, welcher für Dich ja bessere Konditionen bietet abschliessen, ist überhaupt kein Problem sowas.

zu 3.) Bonitätsprüfung spielt hierbei wirklich überhaupt keine Rolle, ist beim zweiten Händler auch überhaupt kein Problem

Es geht hier ja nicht um Bonität, sondern um bessere Konditionen für den Kunden.

Hier hat der Händler welcher ein schlechtes Angebot unterbreitet schlechte Karten, ist immer ganz hilfreich das Angebot vom Händler was den "reinen" Händlerrabatt angeht ( Rabatt ohne den ganzen Wolfsburg und Abwrackrabatt und sonstige schön Rederei Prämien) mal zu Hause in aller Ruhe nachzurechnen.

Ist dann schon sehr erstaunlich auf welchen Wert des "reinen" Händlerrabattes man dann so kommt ;-)

Offizieller Listenpreis - reinen Händlerrabatt sollte nicht unter 10% sein (10-13% ist eine reallistischer Wert)

Dann kann man noch die sogenannte Wolfsburg Prämie UWPP und die Abwrackprämie des Staates rein rechnen und man kommt dann auf einen dementsprechenden Gesamtrabatt (welcher dann schon ganz Ordentlich sein sollte)

Ich würde an Deiner Stelle so schnell wie möglich die Finanzierung (nur innerhalb von 14 Tagen möglich !!!) und somit auch den Kaufvertrag der ja an die Finanzierung gekoppelt ist kündigen, somit bist DU dann komplett raus aus dem Kaufvertrag und kannst dann Deinem ersten Händler ein nettes Servus sagen ;-)

MFG
Joey

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Zitat:

Original geschrieben von bjoernb77


Nach Zulassung und Zusendung des Versicherungsscheins, einfach vom 14tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen.

An der Finanzierung ändert sich nichts, da es zwei Verträge sind.
...

Aber bitte genau rechnen: Die Garantieverlängerung geht dann auch verloren! Bei 120 Euro im Jahr Ersparnis lohnt das nicht. Außerdem sind die entthaltenen Versicherungsleistungen bei VW recht gut!

Danke Dir!

🙂

Wieso verkaufen sie Dir das alles zusammen, wenn man es nachher doch nicht nehmen muss. Wenn man diese PrämieLight Paket nimmt, dann erhält man die VW-Umweltprämie

(Golf 2.500.- €)

und kann den Golf mit 2,9% finanzieren

(Ich: 48 Monate)

. Voraussetzung für diesen Zinssatz ist der Abschluss besagter Versicherung, die auch die Garantieverlängerung auf 4 Jahre beinhaltet.

Der Händler sagte mir, wenn ich die Versicherung nicht wolle, dass dann nur eine Finanzierung mit 4,9% möglich sei, also 2% mehr zu zahlen ist.

Ist das nur ein Verkaufstrick, um den Kunden zu beduppen..? Angeblich muss der Händler die 2,9% mit 1,5% bezuschussen.

Bitte könnt Ihre es noch einmal ganz deutlich sagen... Danke! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Joey73


zu 1.) Ja, innerhalb von 14 Tagen ist dies problemlos möglich ( Fristen hierbei natürlich strikt einhalten, sonst kommst Du nicht mehr aus dem Vertrag raus !!!)

zu 2.) Ja, Du kannst ohne weiteres einen neuen Vertrag bei einem anderen Händler, welcher für Dich ja bessere Konditionen bietet abschliessen, ist überhaupt kein Problem sowas.
...

Keine Ahnung, ob Du Jurist bist, aber ich habe das anders in Erinnerung...

Bei einem Vertrag, der vor Ort geschlossen wird gibt es normalerweise kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Es sei denn, es ist anders vereinbart. Ein persönlich geschlossener Vertrag, der kein "Haustürgeschäft" ist, betrifft nicht das Fernabsatzgesetz und gilt nach eindeutiger Willenserklärung ab sofort (hier: Unterschrift).

Das einzige, was da noch hilft, ist eine einvernehmliche Einigung. Der Händler wird i.d.R. nicht nachverhandeln. Es sei denn Du bist mittlerweile zahlungsunfähig geworden usw...

Zitat:

Original geschrieben von my.golf



Zitat:

Original geschrieben von Joey73


zu 1.) Ja, innerhalb von 14 Tagen ist dies problemlos möglich ( Fristen hierbei natürlich strikt einhalten, sonst kommst Du nicht mehr aus dem Vertrag raus !!!)

zu 2.) Ja, Du kannst ohne weiteres einen neuen Vertrag bei einem anderen Händler, welcher für Dich ja bessere Konditionen bietet abschliessen, ist überhaupt kein Problem sowas.
...

Keine Ahnung, ob Du Jurist bist, aber ich habe das anders in Erinnerung...

Bei einem Vertrag, der vor Ort geschlossen wird gibt es normalerweise kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Es sei denn, es ist anders vereinbart. Ein persönlich geschlossener Vertrag, der kein "Haustürgeschäft" ist, betrifft nicht das Fernabsatzgesetz und gilt nach eindeutiger Willenserklärung ab sofort (hier: Unterschrift).

Das einzige, was da noch hilft, ist eine einvernehmliche Einigung. Der Händler wird i.d.R. nicht nachverhandeln. Es sei denn Du bist mittlerweile zahlungsunfähig geworden usw...

Es ging hier aber um einen

Vertrag mit Finanzierung

.... und dann ist der Widerruf innerhalb von 14 Tagen sehr wohl möglich ....

Zitat:

Original geschrieben von Cianluca


Es ging hier aber um einen Vertrag mit Finanzierung .... und dann ist der Widerruf innerhalb von 14 Tagen sehr wohl möglich ....

jopp 🙂

§§ 491, 495 BGB

die "Verbundenheit" ergibt sich aus 358

Zitat:

Es ging hier aber um einen Vertrag mit Finanzierung .... und dann ist der Widerruf innerhalb von 14 Tagen sehr wohl möglich ....

Ich muss leider noch einmal doof fragen ... kann ich die Versicherung auch Anfang des Jahres kündigen? Mein Wagen kommt definitiv erst Im ersten Quartal 2010 und ich möchte so schnell wie möglich wieder vom VVD abspringen. Oder muss ich doch bis 30.11.2010 mit der Kündigung warten?!?

Zitat:

Original geschrieben von 4maniac


Ich muss leider noch einmal doof fragen ... kann ich die Versicherung auch Anfang des Jahres kündigen? Mein Wagen kommt definitiv erst Im ersten Quartal 2010 und ich möchte so schnell wie möglich wieder vom VVD abspringen. Oder muss ich doch bis 30.11.2010 mit der Kündigung warten?!?

Hier bist du mit deiner Frage besser aufgehoben:

vw-versicherung-und-neuwagenfinanzierung

Zitat:

Original geschrieben von 4maniac


Oder muss ich doch bis 30.11.2010 mit der Kündigung warten?!?

Wenn Du von der VVD abspringen willst, dann solltest Du bis 31.12.2009 kündigen!

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