Rücktritt vom Kaufvertrag wg. Lieferverzug
Ich grüße alle hier im Forum. Es macht immer wieder Spass darin zu stöbern. Man erfährt sehr interessante Dinge. Aber jetzt zu meinem Problem:
Ende September habe ich einen Audi A3 $portback 2.0 TDI DSG bestellt. Als voraussichtlicher Liefertermin nannte mir der Händler die erste Dezemberwoche. Im Kaufvertrag steht nur Dez.04.
Als ich ihn heute anrief, teilte er mir jedoch mit, dass der Wagen wahrscheinlich erst Mitte Januar kommt. Ich habe ihm gleich gesagt, dass ich den Wagen dann nicht mehr haben will. Wenn ich ihn erst in 2005 bekomme ist der ganze Steuervorteil dahin. Ausserdem sehe ich es nicht ein fast 4 Monate auf ein Auto zu warten. Jetzt meine Frage. Kann iich aus dem Vertrag kommen, wenn ich dem Händler Ende Nov. eine Frist von 3 Wochen setze? Ist das rechtlich einwandfrei oder kann mich der Händler trotzdem die Abnahme erzwingen? Welche anderen Möglichkeiten gibt es.
Danke schon für Eure Antworten
Hubwagen
43 Antworten
"Volvo" = lateinisch: Ich rolle
Verstehe die Sache mit UDF und Bata leider auch nicht! 🙁 Aufklärung gegebenenfalls per PN?
Ja und wie hats dich denn jetzt hierherverschlagen? 🙂
Zitat:
Original geschrieben von tho_schmitz
*Ent*täuscht: ja. *Ge*täuscht: nein. Der Händler hat Dich nicht getäuscht, im Gegenteil: er hat Dich zu jeder Zeit über die aktuelle Liefersituation im klaren gelassen.
Sorry, aber falsch. Getäuscht: Ja.
Begründung:
Auch mündliche Verabredungen sind Bestandteil des Vertrages. Ein Vertrag bedarf nicht unbedingt der schriftlichen Form, wird aber auf Grund des späteren Nachweises im Allgemeinen schriftlich aufgedrösslt.
Wenn Dein Händler Dir eine Zusage macht und sich daran später erinnert, kannst Du sehr wohl zurücktreten.
Leider ist es tatsächlich so, dass er sich ebenfalls erinnern muss, weil ansonsten Aussage gegen Aussage, und in dem Falle wird die schriftliche Fixierung hinzugezogen (sprich: der schriftliche Vertrag) und da fehlt es ja leider.
Was das Thema Fixkauf betrifft. Das ist leidiglich ein rechtlicher Begriff den Kaufmänner unter sich zwar benutzen, aber im allgemienen reicht es aus, wenn ein festes Datum bzw. Zeitraum vereinbart wurde um einen sog. Fixkauf zu tätigen. Ob üblich oder nicht ist vollkommen unerheblich, da es sich bei einem der beiden Vertragsparteien um einen Kaufmann handlet, dem solche Klauseln bekannt sein sollten.
Zitat:
Original geschrieben von gargec
Sorry, aber falsch. Getäuscht: Ja.
Begründung:
Auch mündliche Verabredungen sind Bestandteil des Vertrages. Ein Vertrag bedarf nicht unbedingt der schriftlichen Form, wird aber auf Grund des späteren Nachweises im Allgemeinen schriftlich aufgedrösslt.Wenn Dein Händler Dir eine Zusage macht und sich daran später erinnert, kannst Du sehr wohl zurücktreten.
Leider ist es tatsächlich so, dass er sich ebenfalls erinnern muss, weil ansonsten Aussage gegen Aussage, und in dem Falle wird die schriftliche Fixierung hinzugezogen (sprich: der schriftliche Vertrag) und da fehlt es ja leider.
Was das Thema Fixkauf betrifft. Das ist leidiglich ein rechtlicher Begriff den Kaufmänner unter sich zwar benutzen, aber im allgemienen reicht es aus, wenn ein festes Datum bzw. Zeitraum vereinbart wurde um einen sog. Fixkauf zu tätigen. Ob üblich oder nicht ist vollkommen unerheblich, da es sich bei einem der beiden Vertragsparteien um einen Kaufmann handlet, dem solche Klauseln bekannt sein sollten.
Kenne die AGBS von Audi nicht, aber üblicherweise ist es so:
Es ist richtig was Du schreibst, Verträge bedürfen laut BGB nicht der Schriftform. Aber.......
1. In 90% aller AGBs zu PKW-Kaufverträgen steht, dass mündliche Nebenabreden gegenstandslos sind.
2. Ein Fixkauf ist nicht nur unter (Voll)Kaufleuten üblich. Man kann auch als Privatmann beispielsweise einen PKW erwerben und dieser soll oder muss spätestens z.B. am 15.12.2004 Fix geliefert werden. Der typische Beispiel wäre zum Beispiel der Geburtstag, wo der Wagen vor der Tür stehen muss. Steht bei einem solchen Fixkauf (Voraussetzung: im Liefertermin muss zwingend ein festes Datum und der Zusatz "FIX" angegeben sein) der Wagen nicht vor der Tür, ist der Verkäufer nicht im Lieferungsverzug, sondern der Vertrag ist im vorgenannten Beispiel ab dem 16.12.2004 nichtig. Der Käufer kann ab dem 16.12.2004 den Wagen noch annehmen, muss es aber nicht. Ein ganz anderer vertraglicher Sachverhalt, man kann sogar noch im Vertrag schriftlich festhalten, dass der Verkäufer schadensersatzpflichtig gemacht werden kann. Aber das ist Spinnerei von mir, kein Autohaus wird sich auf einen Fixkauf einlassen. 😉
Liefertermine werden doch bei PKWs in der Regel mit einem Liefermonat oder einer Lieferwoche angegeben. Verstreicht diese, muss man bis zu 2 Monaten Nachfrist schriftlich einräumen, erst dann, kann man vom Vertrag zurücktreten. Das ist üblich. Ich würde in dem speziellen Fall mich versuchen gütlich mit dem Autohaus zu einigen, es geht doch im Prinzip nur darum, dass Hubwagen einen adäquaten Fahrersatz zur Verfügung gestellt bekommt. Wo ist denn das eigentliche Problem?
Oder gehts nur ums Prinzip? Menschen die auf Prinzipien beharren, für die es nur schwarz oder weiß gibt, die übersehen oft die Möglichkeiten welche das Grauspektrum bietet. Und die sind öfters besser als weiss. 😉
Zitat:
Original geschrieben von EierFanta©
Ich würde in dem speziellen Fall mich versuchen gütlich mit dem Autohaus zu einigen, es geht doch im Prinzip nur darum, dass Hubwagen einen adäquaten Fahrersatz zur Verfügung gestellt bekommt. Wo ist denn das eigentliche Problem?
Wird wahrscheinlich auch nix anderes übrig bleiben, da ich einfach mal vermute, dass der verkäufer sich auf Nachfrage an nichts mehr erinnert...
Am Besten auf die sanfte Tour versuchen und nicht auf Frontalkurs gehen, da ansonsten der Verkäufer wahrscheinlich auf seinem Standpunkt besteht.
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Zitat:
Original geschrieben von Hubwagen
vielen Dank für Eure sehr kompetenten Antworten. In rechtlicher Hinsicht ist jetzt alles gesagt!?
@ hubwagen
versuch nicht die rechtliche seite einzuschlage,wie alle vorredner schon bemerkten wirst du hinten runter fallen !
ich habe ein ähnliche sproblem gehabt und meinen 2.0tdi SB dsg schon anfang august bestellt ! anfänglich mit liefertermin 40/41 woche. das wurde aber in der 39 woche auf 44 woche korrigiert ! als wenn das alles wäre erfuhr ich vor 1 woche dass mein liefertermin jetzt doch in der 48 woche sein sollte....das wurde mir echt zu bunt ! vor allem weil die lieferung letzte woche auf vorraussichtlich mitte januar verlegt wurde....
ich bin auch der meinung, dass audi (jeder verkäufer spricht davon ,dass audi nur auf bestllung produziert) in der lage sein sollte hochzurechenen wann welches fahrzeug lieferbar ist ! immerhin lässt sich das ziemlich einfach hochrechenen (es sein denn man bestell nen opel,weil ja streiks nicht einplanbar sind) welche nummer des bestelleingangs,wieviele einheiten pro tag....etc !!
das man sich dann wegen eventuellem zuliefererverzug 1-2 wochen pufferzone einbaut ist doch auch ok....aber 2 monate ?jetzt muss ich sagen und das geht in richtung deines problems ,habe ich den händler gefragt,ob eine vertragsänderung machbar ist ! d.h. ich wollte umbestellen auf den neuen a4 (sorry bald muss ich wohl eine kategorie weiter unten posten)....anfänglich wars nicht möglich überhaupt was zu ändern (der freundlich sprach von schauglaswoche usw.), der wagen wäre estellt und mein dsg bereits gebaut !
Hab ich denn BLÖD auf der stirn stehen???
dann meinte er er würde den hauptverkäfer fragen,ob er den wagen in den vorführerpool aufnimmt,wenn nciht müsste ich 15% abschlag zahlen und könnte raus aus dem vertrag !
da hat es mir gereicht ! zufällig hab ich ne bekannt aus ingolstadt...naja wahrscheinlich annst du dir vorstellen was sie für einen arbeitgeber hat !
ich dachte sie platzte am telefon,als ich ihr ide misere berichtete !!
naja ein anruf bei der audi-vertriebsgsellschaft....und der stein war im rollen !
der autohauschef wurde befragt,warum in seinem haus mit stammkundenn dermassen unproffessionell und unflexibel mit stammkundnen umgegangen wird....
ich wurde angerufen und durfte umbestellen....ohen was zu bezahlen !!
ach ja liefertermin: wenn alles gut geht 50. woche !!noch zu den andern beirtägen bezüglich der frage Sportback oder a4 avant !
ich zahle ca 1300 € drauf ,verzichte auf dsg und habe eine bessere ausstattung(sline-sp usw)...
hi.
will jetzt nicht einen neuen thread aufmachen.
Ich hab mal ne frage. Mein A3 SB wurde vor 4 Wochen bestellt. ich gebe meinen allten A3 dann ab.
Es ist jetzt alles unterschrieben u.s.w.
MEINE FRAGE: Kann ich da noch irgendwie eine 30.000KM Inspektion oder die Winterreifen mit raushandeln. Gib es da irgendeine Möglichkeit nochwas rauszuschalgen. Weil die Winterreifen mich wieder 1.000 € mit felgen kosten.
Auf den Kaufpreis habe ich nicht wirkllich viel bekommen. 7% aber dafür nimmt er für 13.000€ meinen alten unfall A3 ab.
Was meint ihr?
danke
Lexy
@lexy
Wieviel wär denn Dein Alter eigentlich wert?
Nach Vertragsunterschreibung sieht's nimmer so gut aus mit dem Verhandeln, es sei denn der Händler ist in irgendeinerweise gezwungen Dir entgegen zu kommen. Vor dem Vertrag war er das ja, weil er schließlich nen Wagen verkaufen wollte.
Und mal ernsthaft ... es gibt zwar viele Leute die behaupten mit 20% und ähnlichem zu arbeiten, aber leider wird daraus beim Nachfragen relativ häufig nur heiße Luft.
7% sind immerhin 7% weniger Geld ausgeben, und glaub mir, damit ist man schon besser bedient als 50% aller Audi-Käufer.
Aber ruf mal Deinen Händler an und erzähl Ihm Du hättest ein super Angebot für Winterreifen, und er soll doch mal ein Angebot machen damit es sich für Dich lohnt die Teile bei Ihm zu kaufen.
Vielleicht klappt's ja.
´Danke.
@ gargec :
Habe ich gemacht. Habe gerade angerufen und ihm gesagt ich könnte 17" bla bla mit Felgen für 800€ haben ( stimmt natürlich nicht).
ASo nun meinte er zu mir er macht mir ein super Angebot. Ich würde irgendso Felgen 16" plus Winterreifen bekommen. Hört sich eigentlich nicht schlecht an. sind aber 16" und wer weiss wie die aussehen. Scheisse. ICh brauche AMbition 17" mit Winterreifen. sind mir einfach zu teuer. Kann ich mir nicht leisten.
Schade
Nochwas als hier meine Situtation meines alten A3´s:
Habe schon den Kaufvertrag unterschrieben und mein alter sollte für 13.000€ in Zahlung genommen werden (BJ 09/02 mit 80.000Km, Attrakion keine extras). Jetzt ist mir ein Auto in die Seite gefahren: Schaden von 8.500€ und eine Wertminderung von 600€. Audi wollte unbedingt den Wagen repariern damit sie ihn auch später nehmen. Also gut. Hab da schon ein mega scheiss geschäfft gemacht. Ich hätte ihn bestimmt für 5 oder 6 Tausent € reparieren lassen können. Nun ja . Jetzt fahre ich den alten (wieder auf Takt gebrachten ) A3 bis der neue kommt.
Was soll ich machen . Bracuhe unbedingt Winterreifen?
Danke nochmal
Zitat:
Original geschrieben von lexy34
´Danke.
@ gargec :Habe ich gemacht. Habe gerade angerufen und ihm gesagt ich könnte 17" bla bla mit Felgen für 800€ haben ( stimmt natürlich nicht).
ASo nun meinte er zu mir er macht mir ein super Angebot. Ich würde irgendso Felgen 16" plus Winterreifen bekommen. Hört sich eigentlich nicht schlecht an. sind aber 16" und wer weiss wie die aussehen. Scheisse. ICh brauche AMbition 17" mit Winterreifen. sind mir einfach zu teuer. Kann ich mir nicht leisten.
SchadeNochwas als hier meine Situtation meines alten A3´s:
Habe schon den Kaufvertrag unterschrieben und mein alter sollte für 13.000€ in Zahlung genommen werden (BJ 09/02 mit 80.000Km, Attrakion keine extras). Jetzt ist mir ein Auto in die Seite gefahren: Schaden von 8.500€ und eine Wertminderung von 600€. Audi wollte unbedingt den Wagen repariern damit sie ihn auch später nehmen. Also gut. Hab da schon ein mega scheiss geschäfft gemacht. Ich hätte ihn bestimmt für 5 oder 6 Tausent € reparieren lassen können. Nun ja . Jetzt fahre ich den alten (wieder auf Takt gebrachten ) A3 bis der neue kommt.Was soll ich machen . Bracuhe unbedingt Winterreifen?
Danke nochmal
Servus,
suchst du sowas?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Billiger wirst du an diese Felgen + Winterreifen neu wohl nicht rankommen. Hoffe, dass du diese meinst...
mfg Rainer
super. Vielen Dank. Sind das schon Winterreifen?
WEnn ja wäre es perfekt, Passen die auf den SB.
Vielen Vielen Dank
GRuss
Lexy
:-))))
Zitat:
Original geschrieben von gargec
Sorry, aber falsch. Getäuscht: Ja.
Wahrscheinlich gelte ich manchem jetzt als Klugscheisser, aber: nein, es bist Du, der sich irrt.
Eine Täuschung (=vorsätzliche Irreführung) läge vor, wenn der Händler wider besseren Wissens *und* zu seinem Vorteil bzw. seines Vertragspartners Nachteil gereichend *falsche* Informationen preisgibt. Ist hier aber nicht geschehen!
Der genannte Liefertermin ist sachlich richtig, er passt dem anderen Vertragspartner nur nicht. Das ist zwar bedauerlich, aber nicht falsch. Und damit keine Täuschung.
Zitat:
Original geschrieben von gargec
Begründung:Auch mündliche Verabredungen sind Bestandteil des Vertrages. Ein Vertrag bedarf nicht unbedingt der schriftlichen Form, wird aber auf Grund des späteren Nachweises im Allgemeinen schriftlich aufgedrösslt.
Du sagst es selbst: Verabredung, also gemeinsame und unbestrittene Übereinkunft beider Parteien. Aus dem Dargelegten kann ich das nicht entnehmen. Da ist es egal, ob der Beweis für eine Übereinkunft mündlich (bestätigt durch Zeuge) oder schriftlich (bestätigt durch Vertrag) fehlt...
Fazit: Nicht durchsetzbare Rechtsposition. Und damit bleibt nur die Nachverhandlung.
Greeetz, Thomas
Hallo Halli,
muss auch mal meine Meinung dazuabgeben.
Also 1.
das mit dem Lieferverzug hat einzig und allein mit dem dsg zu tun, die in Ingolstadt bekommen mengenmässig das dsg nicht von ZF. Dies ist der einzige Grund, warum man so lange warten muss. Lt. Audi haben die 18000 Fahrzeuge mit dsg aufs Frühjahr 05 verschoben.
Ob du aus dem Vertrag kommst, hängt von deinem Verhandlungsgeschick ab. Aber eine weiter Gefahr tut sich auf. Der Preis zu dem du gekauft hast, ist für Audi nur 4 Monate gültig. Sollte in der Zwischenzeit sich einen Preiserhöhung einschleichen, so machst du die natürlich und selbstverständlich mit.
Heißt also im Klartext lange Wartezeit = kann höherenPreis mit sich ziehen.
und 2.
zu den Rabatten sein gesagt, 7 % ist absolut mies und untere Untergrenze.
Den alten A4 bekommst Du hier in MUC in einer Aktion mit 20 % Rabatt und den A3 1.6 auch.
Den aktuellen A3 dreitürer hast du bis letzte Woche frei bestellbar mit 16 % Rabatt hier in MUC bekommen.
Also 7 % ist in der heutigen Zeit schäbig
Gruß an alle
M.
Zitat:
Original geschrieben von moritzmuc69
Den alten A4 bekommst Du hier in MUC in einer Aktion mit 20 % Rabatt...
Huch.
20%? Freie Ausstattung wählbar oder Vorführwagen? Kannst Du mich mit einigen Details beglücken, z.B. wer genau so was anbietet?
1000 und einen herzlichen Dank im voraus und guts nächtle.
Greeetz, Thomas