Rücktritt vom Kaufvertrag wg. Lieferverzug

Audi A3

Ich grüße alle hier im Forum. Es macht immer wieder Spass darin zu stöbern. Man erfährt sehr interessante Dinge. Aber jetzt zu meinem Problem:

Ende September habe ich einen Audi A3 $portback 2.0 TDI DSG bestellt. Als voraussichtlicher Liefertermin nannte mir der Händler die erste Dezemberwoche. Im Kaufvertrag steht nur Dez.04.

Als ich ihn heute anrief, teilte er mir jedoch mit, dass der Wagen wahrscheinlich erst Mitte Januar kommt. Ich habe ihm gleich gesagt, dass ich den Wagen dann nicht mehr haben will. Wenn ich ihn erst in 2005 bekomme ist der ganze Steuervorteil dahin. Ausserdem sehe ich es nicht ein fast 4 Monate auf ein Auto zu warten. Jetzt meine Frage. Kann iich aus dem Vertrag kommen, wenn ich dem Händler Ende Nov. eine Frist von 3 Wochen setze? Ist das rechtlich einwandfrei oder kann mich der Händler trotzdem die Abnahme erzwingen? Welche anderen Möglichkeiten gibt es.

Danke schon für Eure Antworten

Hubwagen

43 Antworten

Dann rede mit dem Händler, dass er Dir die 300,- EUR Steuerersparnis für 2005 in Naturalien (z. B. kostenlose Inspektion) gibt.

@weiberheld
Danke für Deine schnelle Antwort.
'Naturalien' habe ich dem Händler schon beim Autokauf aus den Rippen geleiert. Die erste Inspektion ist da auch schon mit dabei. NEIN, ich will wirklich aus dem Vertrag raus, wenn der Wagen dieses Jahr nicht mehr kommt. Ich warte dann lieber auf den TDI mit Russfilter.

da wirst du keine Changen haben
erst wenn der Wagen 6 Wochen länger braucht wie auf den Vertrag steht kannst du vom Vertrag zurücktreten und wenn dort Dezember 2004 steht ist der Wagen also mitte Januar erst 2 Wochen über den Zeitpunkt
ich würde sagen dumm gelaufen aber mit sehr viel Glück kommt er ja doch noch dieses Jahr ich drück dir die Daumen mein Wagen kommt auch 2 Wochen früher wie geplant

ich versteh das nicht, man kauft sich ein auto für 30K und will auf gedei und verderb wegen 300 vom kaufvertrag zurücktreten ?
bereust du deine entscheidung ?
die 300 euronen oder 4 wochen späterer lieferung könns ja wohl nu wirklich ned sein...
al-xx

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Dafür hast eine enorme Wertsteigerung durch das neue Baujahr 2005. Das Auto ist somit in den Augen von Käufern ein Jahr jünger. Modeljahr zählt bei Käufern meist nicht. Ich würde mich freuen, wenn er erst Januar gebaut wird.

Zitat:

Original geschrieben von Sebs2


Dafür hast eine enorme Wertsteigerung durch das neue Baujahr 2005. Das Auto ist somit in den Augen von Käufern ein Jahr jünger. Modeljahr zählt bei Käufern meist nicht. Ich würde mich freuen, wenn er erst Januar gebaut wird.

Modelljahr 05 gibts schon seit Mai/Juni 04.

Das hängt nicht mir dem Kalenderjahr zusammen.

das hat er ja auch nicht gesagt;

die 08/15 käufer schauen aber auf das Baujahr, die haben ja keine ahnung was ein Modelljahr sein soll;

Die sind erstaunlicherweise heute auch so weit, dass sie zusätzlich nach dem Baumonat fragen.

@hubwagen

Nee keine Chance. Im Vertrag steht der Dezember als Auslieferungstermin. ob Anfang oder Ende ist ja gar nicht festgesetzt.
Du kannst also frühestens am 31.12.04 bzw. 01.01.05 den Händler in Lieferverzug setzen, da er es erst ab da ist.
Was die wenigsten wissen, ist, dass man bei Lieferverzug eine Nachfrist setzen muss, die wiederum auch reell gerechtfertigt sein muss. Also mit anderen Worten muss dein Händler ein Frist bekommen, innerhalb der er auch ein Chance hat einen Ersatz zu bekommen. Bei nem Stück Brot wär das z.B. maximal ein Tag, weil man's nunmal an jeder Ecke bekommt, beim nem Auto sieht's da schon ganz anders aus.

Darüber hinaus lies dir das Kleingedruckte vom Vertrag mal durch. Da steht drin, dass AUDI die Auslieferung um bis zu 6 Wochen überschreiten darf. da du aber leider im Vorfeld keine Klausel hast einsetzen lassen in der drinsteht das du bis Ende 2004 den Wagen brauchst, hast Du leider (noch) keine Chance.

sorry versteh dich nicht so ganz.Du machst nen Aufstand wegen 4 Monaten. Ich hab 6 Monaten und 4 tage gewartet! Zudem sind das 30 euro weniger Steuerersparnis. Dir geht doch nur der eine Monat flöten und nicht das ganze Jahr. Ich schätze mit Nachfrist müßte der Händler mindestens 2 Monate im Lieferungsverzug sein (sprich ab 1.3. könntest du vom Kaufvertrag zurücktreten wenn am 1.2. gemahnt und Rücktritt angedroht)

Gruß Zonkdsl

Zitat:

Original geschrieben von Zonkdsl


sorry versteh dich nicht so ganz.Du machst nen Aufstand wegen 4 Monaten. Ich hab 6 Monaten und 4 tage gewartet! Zudem sind das 30 euro weniger Steuerersparnis. Dir geht doch nur der eine Monat flöten und nicht das ganze Jahr.

Die Steuerersparnis bekommt man nur bei Zulassung

bis 31.12.2004

!!!

Bei späterer Zulassung gibt es keine Steuerersparnis mehr!!!

Die Steuerersparnis bekommt man nur bei Zulassung bis 31.12.2004!!!

Bei späterer Zulassung gibt es keine Steuerersparnis mehr!!!

heftig! Da hat Eichel mal wieder ganze Arbeit geleistet. Naja Trittin war bestimmt nicht unschuldig.
Gibt noch nicht mal ne Euro 5 Norm aber Euro 4 befreiung wird schon wieder abgeschaft. Iss genauso schlimm wie das das es die Euro 4 Norm mit Steuerbefreiung nur ab Werk gibt. Nachträglich auf Euro 4 umzurüsten bringt ja auch keine Steuerbefreiung.

Gruß Zonkdsl

Zitat:

Original geschrieben von gargec


Darüber hinaus lies dir das Kleingedruckte vom Vertrag mal durch. Da steht drin, dass AUDI die Auslieferung um bis zu 6 Wochen überschreiten darf.

Diesen Passus sollte man streichen (lassen), bevor man den Vertrag unterschreibt.

Zitat:

Original geschrieben von bortoman


das hat er ja auch nicht gesagt;

die 08/15 käufer schauen aber auf das Baujahr, die haben ja keine ahnung was ein Modelljahr sein soll;

sorry, war noch etwas früh am morgen und ich noch

nicht ganz wach 😁

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