Rücktritt vom Kaufvertrag wg. Lieferverzug
Ich grüße alle hier im Forum. Es macht immer wieder Spass darin zu stöbern. Man erfährt sehr interessante Dinge. Aber jetzt zu meinem Problem:
Ende September habe ich einen Audi A3 $portback 2.0 TDI DSG bestellt. Als voraussichtlicher Liefertermin nannte mir der Händler die erste Dezemberwoche. Im Kaufvertrag steht nur Dez.04.
Als ich ihn heute anrief, teilte er mir jedoch mit, dass der Wagen wahrscheinlich erst Mitte Januar kommt. Ich habe ihm gleich gesagt, dass ich den Wagen dann nicht mehr haben will. Wenn ich ihn erst in 2005 bekomme ist der ganze Steuervorteil dahin. Ausserdem sehe ich es nicht ein fast 4 Monate auf ein Auto zu warten. Jetzt meine Frage. Kann iich aus dem Vertrag kommen, wenn ich dem Händler Ende Nov. eine Frist von 3 Wochen setze? Ist das rechtlich einwandfrei oder kann mich der Händler trotzdem die Abnahme erzwingen? Welche anderen Möglichkeiten gibt es.
Danke schon für Eure Antworten
Hubwagen
43 Antworten
Ich hab 13 Wochen und 1 Tag auf meinen 3türer gewartet.
Man hat halt mal Pech und mal Glück.
Aber mein Freundlicher ist mir in einigen anderen Sachen (Winterreifen/Inspektion/kostenloser FE EInabu usw.) entgegengekommen
also:
1. Hast du kaum eine Chance juristisch gesehen vom Vertrag loszukommen. In den AGBs steht nunmal der Satz mit den 6 Wochen Lieferverzug, den hast du anscheinend nicht streichen lassen, er verstößt auch nicht gegen andere Normen des BGB (Kannst dich gerne im AGB-Recht informieren), eine Verfassungsbeschwerde hätte wohl auch keinen Sinn (nachdem du den Rechtsweg ausgeschöpft hast). Sprich: Vergiss den Rechtsweg!
2. Wieso immer solche Radikallösungen? Auf die Idee, sich gütlich, außergerichtlich zu einigen kommen manche gar nicht erst. Lass dir doch ne gratis Insp, oder sonstigen Service wie Gewährleistungsverlängerung auf 4 Jahre kostenlos geben. Freundlich anfragen bringt einen oft weiter als gleich mitm Rechtweg drohen.
3. Ich kann und will einfach nicht verstehen, dass manche Leute nen Heidengeld für was weiß ich was ausgeben, und dann wegen Lapalien so nen Aufstand machen!
Wenn du von vornerein den Wagen nur wegen der Steuerbefreiung bestellt hast: Wieso nicht FRÜHER?
Wieso keine Absprache mitm Händler was dein Anliegen angeht?
Wieso willst du unbedingt wegen 1 % des Kaufpreises den du mehr investieren müsstest (übrigens nicht wegen Audi, sondern wegen dem von dir angepeilten späten Liefertermin im Dezember!) Audi dafür verantwortlich machen und den ganzen Vertrag platzen lassen?
Sieht mir eher wie ein vorgeschobener Grund aus...
Achja, und bevor du sagst: Wieso, 2 Wochen (ab Ende Dez gerechnet) Verzögerung, da ist Audi doch schuld, Niemand kann die Nachfrage 100% vorhersehen, und der Sportback ist einfach ein Renner, die kommen gar nicht mehr hinterher mitm bauen. Das muss man einberechnen.
Sprich: Der Fehler lag nicht unbedingt bei Audi, dass du die Steuerbefreiung nicht bekommst, sondern wenn diese dir so (unverhätlnismäßig) wichtig ist, dann musst du auch mit mehr Spielraum planen und nicht hoffen, auf den letzten Drücker diese zu bekommen. Oder man gehts Risiko ein, und trägt es dann auch.
Ist nur meine Meinung...
Zitat:
Original geschrieben von oTTe
Hast du kaum eine Chance juristisch gesehen vom Vertrag loszukommen. In den AGBs steht nunmal der Satz mit den 6 Wochen Lieferverzug, den hast du anscheinend nicht streichen lassen, er verstößt auch nicht gegen andere Normen des BGB
Man sollte eben nicht blind unterschreiben, ohne das Kleingedruckte sorgfältigst gelesen und verstanden zu haben (und eventuelle Streichungen vorgenommen zu haben)....
Zitat:
Original geschrieben von Zonkdsl
Gibt noch nicht mal ne Euro 5 Norm aber Euro 4 befreiung wird schon wieder abgeschaft.
Das liegt ganz einfach daran, dass die Euro 4 Norm ab 01.01.2005 Pflicht ist. Die ganze Zeit war die Steuerbefreiung eine Art Anregung sich ein Schadstoffarmes Auto zu kaufen. Da ab dann sowieso alle neuen PKW die gleiche Norm erfüllen müssen braucht man diese Anregung nicht mehr.
Ausnahme: PKW mit Typzulassung (also Markteinführung) vor 01.01.2005 dürfen noch bis 31.12.2005 als Neuwagen nur mit Euro 3 zugelassen werden. Neue Modelle müssen aber zwingend die Euro 4 einhalten.
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Hallo
beim Lesen Eurer Beiträge stelle ich fest, daß mein Anliegen bei einigen von Euch offensichtlich auf Unverständnis stößt. Ich möchte deshalb meine Beweggründe hier nochmals darlegen.
Als ich Mitte Sept. beim Händler meine Bestellung getätigt hatte, stellte ich eine Auslieferung des Fahrzeugs in 2004 als Bedingung. Der Händler teilte mir darauf hin mit, daß bei Bestellung im Sept. der Wagen selbstverständlich noch in diesem Jahr geliefert würde. Eine Woche später kam dann die Auftragsbestätigung mit Liefertermin "ca. Dez".
Ich habe mir zunächst nicht viel dabei gedacht. Jetzt nach der Terminverschiebung auf Jan. fühle ich mich getäuscht. Der entgangene Steuervorteil ist nicht vordergründig, obwohl ca. 300 Euro auch (für einen Audi Käufer) kein Trinkgeld ist. Ich bin der Meinung, daß Autohersteller und Händler heutzutage in der Lage sein sollten bei Auftragsannahme einen verläßlichen Liefertermin zu nennen. Die nachgeschobene Begründung "hoher Bestelleingang" könnte man fast schon als Armutszeugnis interpetieren. Schließlich gehen Fahrzeugbestellungen zeitnah beim Hersteller ein, so daß eine ständige Aktualisierung der Daten möglich ist.
Unter diesen Umständen kann der Händler jedenfalls nicht erwarten, daß ich den Wagen (ohne Protest) annehme.
Gruß
Hubwagen
ja ja die leiben Autoverkäufer die versprechen alles hauptsache sie bekommen eine Unterschrift und brauchn ihre vereinbahrungen nicht schriftlich festhalten
ich denke du wirst keine Change haben
ich habe mein Wagen auch im Sptember bestellt und da sagt mir der Händler es könnte schon knapp werden weil derade 2,0DTDI mit DSG extrem gefragt sind bei mein alten habe ich über 4 Monate gewartet bis ich ihn bekommen habe der 1,9er TDI den ich davor hatte (auch ein 8P) der war nach 5 Wochen schon bereit zum Abholen
Zitat:
Original geschrieben von Hubwagen
Als ich Mitte Sept. beim Händler meine Bestellung getätigt hatte, stellte ich eine Auslieferung des Fahrzeugs in 2004 als Bedingung. Der Händler teilte mir darauf hin mit, daß bei Bestellung im Sept. der Wagen selbstverständlich noch in diesem Jahr geliefert würde. Eine Woche später kam dann die Auftragsbestätigung mit Liefertermin "ca. Dez".
Ich habe mir zunächst nicht viel dabei gedacht. Jetzt nach der Terminverschiebung auf Jan. fühle ich mich getäuscht.
Es ist ein wichtiger Unterschied, ob etwas verbindlich vereinbart (und damit bei einem Vertragsverhältnis z.B. als zugesicherte Eigenschaft einklagbar) oder nur mutmaßlich angenommen wurde.
Aber der Reihe nach, und deshalb zerlege ich mal Dein Posting in kleinere Portionen.
Zitat:
Original geschrieben von Hubwagen
...stellte ich eine Auslieferung des Fahrzeugs in 2004 als Bedingung....
Damit der Verkäufer dies nicht anders interpretieren kann, müsstest Du diese Aussage schon belegen können: Entweder schriftlich (durch hinzufügen eines neuen bzw. streichen eines bestehenden Passus; scheint hier nicht der Fall zu sein) oder durch Zeugen, der nicht nur Deine Forderung, sondern auch die wirksame Zusage des Verkäufers ("ja, ich sage Ihnen verbindlich zu..."😉 bestätigt. Hast Du den? Wahrscheinlich nicht, denn Verkäufer werden darauf trainiert, solche klaren Aussagen *tunlichst* zu vermeiden, insbesondere in Gegenwart von Zeugen.
Zitat:
Original geschrieben von Hubwagen
Der Händler teilte mir darauf hin mit, daß bei Bestellung im Sept. der Wagen selbstverständlich noch in diesem Jahr geliefert würde.
Zeugen hierfür? Irgendwas schriftliches? Wahrscheinlich nein -> Aussage wertlos.
Zitat:
Original geschrieben von Hubwagen
Ich habe mir zunächst nicht viel dabei gedacht...
Genau hier wird Deine Argumentation bzw. Deine Forderung angreifbar: Die in den AGB des Vertrages ausgewiesenen 6 Wochen kollidieren mit Deinem *Wunsch* (eine belastbare *Forderung* ist es bisher ja noch nicht, s.o.). Deine Obliegenheit wäre es hier, zu widersprechen und auf die Absprache zu verweisen.
Zitat:
Original geschrieben von Hubwagen
Jetzt nach der Terminverschiebung auf Jan. fühle ich mich getäuscht.
*Ent*täuscht: ja. *Ge*täuscht: nein. Der Händler hat Dich nicht getäuscht, im Gegenteil: er hat Dich zu jeder Zeit über die aktuelle Liefersituation im klaren gelassen. Und haargenau dies ist das stärkste Argument dafür, dass weder Argwohn noch Misstrauen bestehen.
Auch wird Dir der Händler entgegenhalten, dass der Wagen durch das Baujahr 2005 einen höheren Wert haben wird, der mutmaßlich Deinen erlittenen Steuernachteil überkompensiert.
So schmerzlich es für Dich sein mag, aber hier sehe ich wirklich keine Chance.
Greeetz, Thomas
@ tho_schmitz:
1a Posting 🙂
Würde es sich um einen Fixkauf handeln (in der Autobranche bei Privatkauf jedoch absolut unüblich) würde nach verstreichen des 31.12.2004 der Kaufvertrag sofort nichtig und der Verkäufer braucht gar nicht erst in Verzug gesetzt zu werden und wäre sogar Schadensersatzpflichtig. Ist aber hier nicht der Fall.
So dann: Ab 01.01.04 (vorher ist wirkungslos) schriftlich den Verkäufer in Lieferungsverzug setzen und eine Nachfrist setzen. Erst danach könnte man eine Wandlung herbeiführen. Aber ich sehe das Problem nicht, das geschilderte Problem ist eher eine Lapalie und zwischen den Vertragspartnern kann gütlich mit Sicherheit noch das ein- oder andere ausgehandelt werden.
Zitat:
Original geschrieben von EierFanta©
@ tho_schmitz: 1a Posting
Fühle mich geehrt. Aber das trifft für Dein Posting ebenfalls zu. Denn Du stellst einige wichtige Dinge sehr schön und deutlich heraus, denen sich viele Autokäufer nicht bewußt sind:
Zitat:
Original geschrieben von EierFanta©
Würde es sich um einen Fixkauf handeln (in der Autobranche bei Privatkauf jedoch absolut unüblich)
...und zwar wegen fehlender Kenntnis der Bedeutung eines Fixkaufs (beim Käufer) bzw. fehlender Bereitschaft, einen ebensolchen zu vereinbaren (bem Verkäufer).
Zitat:
Original geschrieben von EierFanta©
So dann: Ab 01.01.05 (vorher ist wirkungslos) schriftlich den Verkäufer in Lieferungsverzug setzen und eine Nachfrist setzen. Erst danach könnte man eine Wandlung herbeiführen.
(habe das Datum geändert) denn nur bei *feststellbaren* Verzug würde ein Gericht ernsthaft zuhören. Und genau diese Feststellung wissen die Verkäufer gut zu verhindern...
Zitat:
Original geschrieben von EierFanta©
das geschilderte Problem ist eher eine Lapalie und zwischen den Vertragspartnern kann gütlich mit Sicherheit noch das ein- oder andere ausgehandelt werden.
Haargenau. Und diese gütliche Einigung sollte auf jeden Fall außergerichtlich erfolgen.
Empfehlenswerte Eskalationsstufen sind:
1) Gespräch mit dem Verkäufer
2) dann mit der Geschäftsführung
3) dann mit der Verbraucherschutzzentrale
4) und dann mit einem gerichtsbenannten Ombudsmann/Schiedsstelle
Greeetz, Thomas
Jupp, werte Vorredner 🙂 - Danke dass ihr das Ganze noch versiert vertieft und fachlich kompetenter zum Ausdruck bringten konntet, was ich in meinem Posting auch schon rüberbringen wollte. "Gut wenn sich Kompetenzen ergänzen..." 😉
Denke hier liegen Forderungen bzw. Wunschvorstellungen / Hoffnungen und juristische Integrität bzw. fachliches Know How bezüglich des Vorgehens weit auseinander.
Spätestens bei der Nennung des Termins "Dez 04" hätten bei mir sämtliche Alarmglocken geläutet, wenn ich nicht vorher schon einen Zeugen oder die Schriftform hinzugezogen hätte um die Zusicherungen des Verkäufers belegen zu können.
In dieser Ausgangssituatiuon sind Forderungen also passé und eine gütliche außergerichtliche Einigung (wie in meinem letzten Post auch schon vorgeschlagen) wäre am erfolgsversprechenden.
Eine Wandlung (bzw. korrekter ein Rücktritt vom Vertrag) anzustreben sind so weder subjektiv noch objektiv verständlich.
vielen Dank für Eure sehr kompetenten Antworten. In rechtlicher Hinsicht ist jetzt alles gesagt!?
Aber ich möchte hier noch ein paar Dinge klarstellen.
1. Im Vertrag ist eine Lieferzeit von 10 Wochen vereinbart. In der Auftragsbestätigung, die mir wenige Tage später zuging, steht dann Dezember, was schon einer Lieferzeit von max. 13 Wochen ab Vertragsabschluß entspricht. Rechtlich verbindlich ist für mich der Kaufvertrag. Wenn der Auftragnehmer in der Auftragsbestätigung dann andere Daten nennt sind diese meines Wissens nach nichtig bzw. berechtigen mich u.U. zum Rücktritt vom Vertrag? Das drei Wochen später eine erneute Terminverschiebung mitgeteilt wird ist dann schon starker Tobak. Also Lieferzeit jetzt max. 16 Wochen seit Vertragsabschluß.
Einen Zeugen für die Zusage "Lieferung auf jeden Fall noch in diesem Jahr" gibt es übrigens, ausserdem streitet der Verkäufer diese Zusage auch nicht ab.
2. Enttäuscht bin ich nicht (höchstens vom Verhalten des Händlers bzw. der mangelhaften Terminierung seitens Audi)! Ich benötige aber ab Mitte Dez. ein Fahrzeug (da geht mein Leasingfzg. zurück) und wenn das Neue nicht geliefert wird brauche ich einen Mietwagen. Auf den Kosten werde ich dann wahrscheinlich sitzen bleiben. Aber diesbezüglich stehe ich mit dem Autohaus bereits in Verhandlung. Sehr schwierige Sache...
3. Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung lege ich es keinesfalls an (auch wenn man dies aus meinem ersten Beitrag schliessen könnte). Dennoch werde ich dem Händler wissen lassen das es so nicht geht. Und da ich sehr verärgert bin wird er auch nicht mit einer problemlosen Bezahlung und Abnahme des Fahrzeugs rechnen können. Es sei denn er kommt wenigstens für einen Teil des mir entstandenen Schadens auf. Deshalb habe ich meine Frage hier ins Forum gestellt, in der Hoffnung einige Tipps dazu zu bekommen.
Gruß
Hubwagen
1. Wenn Die Lieferzeit in der Auftragsbestätigung von der Angabe im Kaufvertrag abweicht, obliegt es dem Käufer dagegen schriftlich Widerspruch einzulegen und auf die ursprüngliche Lieferzeit zu bestehen. Rechtlich verbindlich ist im übrigen die Auftragsbestätigung, lies Dir mal die AGBs des Kaufvertrages durch, kenne zwar die Audi AGBs nicht, jedoch ist es üblich, dass in jedem Fall eine Auftragsbestätigung nach einem PKW Kauf versendet wird. Hast Du schriftlichen Widerspruch eingelegt?
2. Aber selbst dann, kann man noch nicht von Lieferungsverzug sprechen, da der Lieferungsverzug deFacto noch nicht eingetreten ist. Erst nach Verstreichen der vom Käufer schriftlich festzusetzenden Nachfrist ist man in Lieferungsverzug und kann vom Vertag zurücktreten (Wandlung) und Schadensersatz verlangen.
Was ich Dir raten würde:
Gehe zur Geschäftsführung des Autohauses und verlange höflich aber bestimmt nach einem Termin mit einem Geschäftsführer und versuche für die Zeit ab 01.01.05 bis zur entgültigen Lieferung einen kostenlosen Leihwagen rauszuschlagen. Stell aber nicht Deinen Ärger in den Vordergrund sondern eher dass Du mit der Marke Audi im Prinzip sehr zufrieden bist und Du dich im Prinzip in einer dummen Lage befindest aus der du gerne mit seiner Mithilfe rauskommen würdest. In solchem Kontext sollte es normalerweise klappen einen kostenlosen Leihwagen zu bekommen. 😉
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen! 🙂
Wieso bist du eigentlich hier in diesem Thread im A3 Forum unterwegs als "Ich-rolle"r 😁? Angenehme Überraschung! 🙂 (Ist man ja oft nicht gewöhnt leider...)
Zitat:
Original geschrieben von oTTe
....
Wieso bist du eigentlich hier in diesem Thread im A3 Forum unterwegs als "Ich-rolle"r 😁? ....
Ja, wieso eigentlich.......
Achja, Bata ist gestorben, zumindestens in mir, falls Du aufs UFD anspielen solltest. 😉