Rücktritt vom Kaufvertrag
Hallo,
da ich mich seit fast einem Jahr mit meinem damals neuen A6 rumärgere (div. Fehler, welche nicht abgestellt werden konnten), habe ich vor fünf Wochen schriftlich den Rücktritt ggü. dem Autohaus erklärt.
Lt. Autohaus gibt es jetzt eine Lösung, die da wäre
1% Nutzung und es muss ein neuer Audi gekauft werden (mit einem bescheidenen Rabatt).
Irgendwie habe ich da ein komisches Gefühl. Ich habe nichts von Audi selbst gehört oder gelesen und die 1%-Nutzung scheint mir auch nur zwecks Verlustreduzierung vom Händler genannt worden zu sein.
Ist es normal, dass Audi sich dazu in keinster Weise äussert und die Nutzung so hoch ausfällt? Ich komme mir ein wenig verar.....t vor. Der Händler scheint sich da eher in allen Bereichen noch einmal die Taschen vollmachen zu wollen (1% und wenig Rabatt).
Wer kennt sich aus?
Grüsse
audisimone
25 Antworten
Jeder Händler kann sich seine AGB´s mehr oder weniger selbst zu seinem Vorteil ändern. So wurde es mir auch von Audi erklärt. Mein Tip: Wende dich an Audi. Hast du das schon mal gemacht? Ich hatte auch ein bisschen Ärger mit meinem A6 weshalb ich dann letztendlich auch zum Anwalt gehen musste. Ein langer freundlicher und sehr detaillierter Brief an Audi zeigte auch Wunder. Plötzlich ging dann alles und meine Reperatur wurde dann doch erledigt. (Defektes Lenkgetriebe)
Mein Rat daher: Wende dich mal persönlich an Audi und ziehe auch eventuell mal einen Anwalt zu Rate.
Audi sagt einfach nur, dass die Rücktrittskonditionen vom Händler mitgeteilt werden. Und auch sonst halten die sich raus.
Mir leuchtet die Nummer nicht ein. Die entstandenen Kosten durch die Finanzierung und der Wertverlust werden schliesslich durch Audi getragen. Also sitzen die mit im Boot.
Zitat:
Original geschrieben von audisimone
Audi sagt einfach nur, dass die Rücktrittskonditionen vom Händler mitgeteilt werden. Und auch sonst halten die sich raus.Mir leuchtet die Nummer nicht ein. Die entstandenen Kosten durch die Finanzierung und der Wertverlust werden schliesslich durch Audi getragen. Also sitzen die mit im Boot.
stimmt die Nutzungsentschädigung liegt bei einem Auto wie dem A6 irgend wo zwischen 0,4 und 0,5% pro gefahrene 1000km. 1% ist unverschämt und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Die Nutzungsentschädigung hat mit den AGBs übrigens nicht das geringste zu tun, das beruht auf §823 BGB und das ist öffentliches Recht und kein Handelsrecht. Damit also nicht änderbar.
lg
Peter
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
stimmt die Nutzungsentschädigung liegt bei einem Auto wie dem A6 irgend wo zwischen 0,4 und 0,5% pro gefahrene 1000km. 1% ist unverschämt und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Die Nutzungsentschädigung hat mit den AGBs übrigens nicht das geringste zu tun, das beruht auf §823 BGB und das ist öffentliches Recht und kein Handelsrecht. Damit also nicht änderbar.Zitat:
Original geschrieben von audisimone
Audi sagt einfach nur, dass die Rücktrittskonditionen vom Händler mitgeteilt werden. Und auch sonst halten die sich raus.Mir leuchtet die Nummer nicht ein. Die entstandenen Kosten durch die Finanzierung und der Wertverlust werden schliesslich durch Audi getragen. Also sitzen die mit im Boot.
lg
Peter
*hüstel* Peter, da muss ich Dir widersprechen.
Nein, dass ist kein ÖFFENTLICHES Recht, sondern PRIVAT Recht.
Nein, die Nutzungsentschädigung fusst nicht auf §823, sondern auf auf § 439 Abs. 4.
Der Beitrag zeigt dann recht schön, weshalb Du bei diesem Thema einen Anwalt aufsuchen solltest und so ein Forum bei Rechtsthemen nur bedingt hilftreich ist.
Für das Thema Nutzungsentschädigung gibt es aber ohnehin eine wesentlich interessantere Rechtssprechung des EuGHs (europäisches Recht ist dem deutschen vorrangig!), nachdem in so einem Fall K E I N E Nutzungsentschädigung für den Kunden fällig werden darf, da dieser sonst zweimal der Gelackmeierte wäre.
Ich würde Dir also empfehlen, den Sachverhalt direkt mit einem Anwalt durchzusprechen, der
a. auf dem aktuellen Stand ist und
b. in Sachen europäischen Rechts fit ist.
Evtl. kommst Du aus der Sache günstiger raus, als Du denkst.
Gruß
Peter
Ähnliche Themen
Zunächst müsste mal geklärt werden, ob ein unstrittiger Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag besteht. Am deutlichsten ist das IMHO, wenn 3 erfolglose Reperaturversuche an einem Mangel erfolgt sind. Wenn es immer wieder verschiedene Macken sind, die dann auch jeweils behoben wurden, ist das zwar extrem nervig, aber wesentlich schwieriger mit dem Rücktritt vom KV.
Wenn es nun also keinen Anspruch auf den Rücktritt geben sollte, ist alles andere Kulanz - also freiwilliges Engegenkommen des Händlers (der ja nun mal der Vertragspartner ist - vertragstechnisch ist die AUDI AG eigentlich zunächst gar nicht beteiligt, die hat nur dem Händler das Auto verkauft und ggf. als Finanzdienstleister das Geschäft mit dem Kunden befördert; allerdings hat AUDI natürlich ein "gewisses Interesse an geräuscharmer Abwicklung von Problemfällen"😉 und so kann der Händler seine Kulanzbedingungen (ggf. in Absprache der Möglichkeiten des "Durchreichens" an AUDI) eigentlich selbst festlegen.
Sollte ein unstrittiger Anspruch bestehen, sehe ich das wie pfirschau.
Zur Verständnis:
Audi übernimmt die Kosten, welche durch die Finanzierung entstanden sind. Gleichzeitig erhält der Käufer gegen die Nutzungsentschädigung seine gesamten Beträge (Anzahlung, Raten, Kosten für Zulassung etc. wieder).
Der Händler verkauft das "gewandelte" Fahrzeug ohne Gewinn weiter und bekommt ebenfalls seinen Kaufpreis erstattet.
So sieht zumindest mein Halbwissen bei einem regulären Rücktritt aus. Da nun Audi die Summe für die Nutzung erhält, sollte man als Kunde doch auch von Audi entsprechend informiert werden. Der Händler kann einem viel erzählen. Ihr seht, dass mein Vertrauen ggü. dem Händler so lala ist. Da der gesamte Vorgang mehr als komisch ist. ICh allerdings auch nicht unbedingt einen RA einschalten möchte. Dies würde in keiner Relation zu den Kosten stehen.
Zitat:
Original geschrieben von pefro
*hüstel* Peter, da muss ich Dir widersprechen.Für das Thema Nutzungsentschädigung gibt es aber ohnehin eine wesentlich interessantere Rechtssprechung des EuGHs (europäisches Recht ist dem deutschen vorrangig!), nachdem in so einem Fall K E I N E Nutzungsentschädigung für den Kunden fällig werden darf, da dieser sonst zweimal der Gelackmeierte wäre.
Ich würde Dir also empfehlen, den Sachverhalt direkt mit einem Anwalt durchzusprechen, der
a. auf dem aktuellen Stand ist und
b. in Sachen europäischen Rechts fit ist.Gruß
Peter
@perfro *hüstel*
Das Urteil gilt für die sogenannten Nachlieferungsfälle, in denen die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie Sache ausgetauscht wird. Für den Rücktritt vom Kaufvertrag - wie es der TE durch den schriftlichen Rücktritt vor fünf Wochen ggü. dem Autohaus erklärt hat - gilt diese Regelung nicht. In diesem Fall kann der Verkäufer sehr wohl eine Nutzungsentschädigung verlangen.
Für nicht Juristen die Hintergründe siehe hier
Mike
Zitat:
Original geschrieben von M_H_1
@perfro *hüstel*Zitat:
Original geschrieben von pefro
*hüstel* Peter, da muss ich Dir widersprechen.Für das Thema Nutzungsentschädigung gibt es aber ohnehin eine wesentlich interessantere Rechtssprechung des EuGHs (europäisches Recht ist dem deutschen vorrangig!), nachdem in so einem Fall K E I N E Nutzungsentschädigung für den Kunden fällig werden darf, da dieser sonst zweimal der Gelackmeierte wäre.
Ich würde Dir also empfehlen, den Sachverhalt direkt mit einem Anwalt durchzusprechen, der
a. auf dem aktuellen Stand ist und
b. in Sachen europäischen Rechts fit ist.Gruß
PeterDas Urteil gilt für die sogenannten Nachlieferungsfälle, in denen die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie Sache ausgetauscht wird.
Exakt darauf läufts doch bisher nach dem Eingangsposting hinaus, oder? ("..und es muss ein neuer Audi gekauft werden"😉 - scheint also ja wohl eine Alternative zu sein, wieder einen A6 zu nehmen, oder?
Zitat:
ICh allerdings auch nicht unbedingt einen RA einschalten möchte. Dies würde in keiner Relation zu den Kosten stehen.
@audisimone: Ich würde mir das mit dem RA nochmal überlegen, aber anyway: In solchen Fällen gibts auch noch Rechtsberatungsforen im Internet. Das kostet Dich dann viel. 50€ und stärkt evtl. Deine Verhandlungsposition beim Autohaus.
Gruß
Peter
Vielen Dank schon mal für die Infos.
Ich persönlich würde nach dieser Audi-Erfahrung eher die Marke wechseln wollen.
Ich hatte nur gehofft, dass hier jemand etwas über den internen Ablauf bei Audi sagen kann. Und ob diese 1%-Nummer auch von Audi kommen könnte oder eher aus dem Geist des Autohauses entsprungen ist.
Grüsse
Simone
IMHO wird die Rückabwicklung der Dienstleistung Finanzierung/Leasing so erledigt, dass das reine Vertragsverhältnis noch deutlicher wird (und AUDI/VW Bank ganz raus ist): als wenn Du das Fzg. bestellt hast, aber bisher überhaupt noch nicht bezahlt.
Nun will also der Händler (zu Recht) für die Rücknahme des Fzg. eine Nutzungsentschädigung und, zum Verständnis für Dich, entscheidend ist, ob die Rücknahme aus einem Anspruch oder einer Kulanz geschieht.
Der Verkauf Deines Fzg. wird für den Händler bei einer Abwicklung aus dem Anspruch heraus auf Grund der vergleichsweise niedrigen üblichen (aus der Rechtssprechung) Nutzungsentschädigung mit Sicherhheit ein Verlustgeschäft, das versucht er natürlich zu vermeiden (ob er darf, bleibt noch zu klären).
Leasing / Finanzierung hat auf Grund der linearen Belastung schon bei realistischen Restwerten am Anfang immer eine Differenz zwischen tatsächlicher und bezahlter Nutzung (= Wertverlust). Normalerweise sollte daher zu erwarten sein, dass eine Rückabwicklung im ersten Jahr eine Nachzahlung zur Folge hat. Nun kommen zusätzlich ausgehandelte Rabatte und die unrealistischen Restwerte bei der Kalkulation noch hinzu, Ergebnis ist, dass man eigentlich momentan immer weniger zahlt, als das Fzg. an Wert verliert, das fällt aber erst bei der versuchten "Verwertung" (= Verkauf als Gebrauchtwagen) auf, AUDI hilft seinen Händlern bei der regulären Rückgabe da noch druch Beteiligung an den Differenzen kalkulierter/tatsächlicher Restwert).
Die üblichen Nutzungsentschädigungen sind aber sehr käuferfreundlich, wenn Du nur diese zahlen musst, wird Dir noch Geld übrig bleiben.
Du kannst ja mal Dein Fzg. (mit gleichem Herstellungdatum und ählicher Ausstattung) auf dem freien Markt als Gebrauchtwagen suchen und wirst staunen über die erheblichen Diferenzen zum NP.
@airLu
Ich glaube da liegen diverse Fehler in Deiner Beschreibung.
Die Differenz zwischen dem Marktwert oder DAT/Schwacke zum Kaufpreis trägt nicht der Händler. Der Händler darf nur an der Vermarktung des Altfahrzeuges nichts verdienen, da Audi die Kosten bzw. die o.g. Differenz trägt. Desweiteren erhält die Audi AG die Nutzungsentschädigung.
Der Händler verdient ausschliesslich an dem (Neu-)Fahrzeug, welches danach gekauft wird, da er natürlich auch sein erster Einkauf (Wandelfahrzeug) "storniert" wird.
Hallo Leute,
habe mich hier mal eingelesen und irgendwie ist alles, ich will keinem zu nahe treten oder persönlich werden, aber ihr habt genauso viel Ahnung über Wandlung oder Rücktritt vom Kaufvertrag wie ich, ALSO GAR KEINE!!!!
Audisimone, konsultiere doch mal einen ordentlichen Anwalt und da wird dir bestimmt weiter geholfen und nicht diese Kaffeesatz Leserei im Forum. Es sind zwar gutgemeinte Ratschläge, aber es führt einfach zu nix...
Hi nochmal,
@M_H_1
ohje, habs ja grad gesehen, dass Simone schon einen eigenen Brief mit Rücktritt vom KV gebastelt hat. Sorry habe ich nicht gelesen.
Zitat:
Original geschrieben von audisimone
Ich persönlich würde nach dieser Audi-Erfahrung eher die Marke wechseln wollen.
Der große Unterschied zwischen kompletten Rücktritt vom KV und Austausch des Mängelexemplars gegen ein Neues ist: Bei einem kompletten Rücktritt vom KV ist dem Händler auch der erzielte Gewinn durch die Lappen gegangen (Den überweist er Dir ja im Rahmen des Kaufpreises mit zurück). Also sieht es der Gesetzgeber als gerechtfertigt an, Dir die Nutzung in Rechnung zu stellen, der Händler verdient ja nichtmehr an Dir.
Hier wäre es evtl. von "Vorteil" gewesen, wenn Du nochmal einen A6 genommen hättest, da Du den dann "umsonst" bekommen hättest.
Zitat:
Ich hatte nur gehofft, dass hier jemand etwas über den internen Ablauf bei Audi sagen kann. Und ob diese 1%-Nummer auch von Audi kommen könnte oder eher aus dem Geist des Autohauses entsprungen ist.
Die 1% sind so oder so zu hoch. Ansprechpartner für Dich ist das Autohaus. Die internen Prozesse wären mir in dem Fall recht egal.
Mal zur Erklärung: Bis vor einigen Jahren ist man in der Rechtssprechung davon ausgegangen, dass ein Fahrzeug 150.000 km hält. Daraus entstanden die oft zitierten 0,67 %. Mittlerweile geht man davon aus, dass ein Fahrzeug der (oberen?) Mittelklasse 250.000km hält. Deshalb kommt man eher zu Werten um die 0,4 - 0,5 %.
Bist Du also z.B. 10.000km gefahren ergeben sich daraus bei 50.000€ NP nach der alten Methode 3350€ Nutzungsentschädigung.
Bist Du wirklich so wenig mit Deinem Fahrzeug gefahren, dass es sich damit nicht lohnt, zum RA zu gehen?
Gruß
Peter
Hi Peter,
noch ist nichts passiert!
Es gab obigen Vorschlag zwecks Einigung, also 1% und Kauf eines neuen Audis zu relativ schlechten Konditionen.
Die schlechten Konditionen addieren sich in der Summe logischerweise auf mehrere tausend Euros. Eine angemessene Nutzung (max. 0,67%) bin ich bereit zu zahlen, doch ein Neufahrzeug zu schlechten Konditionen zu bestellen sehe ich nicht ein.
Allein die Sache mit der Nutzung ergibt bei 25.000 KM und einem Neupreis von 60.000 Euro folgenden Unterschied:
15.000 zu 10.050 Euro. Jetz gibt es auf den neuen noch einmal 3% weniger, sind das auch noch einmal 1.800 Euros. Das ist doch eine Summe, oder?!
Es geht dabei nicht um Leasing und auch nicht um einen Firmenwagen! Es ist ein reines Privat-Kfz. Da hier immer mal wieder das Wort Leasing vorkam.