Rücktritt vom Kauf Möglich?

Hallo,

ich schildere euch mal folgenden Sachverhalt:
Mein Nachbar hat sich vor 3 Wochen einen BMW 2er Active Tourer als Vorführer gekauft - inkl. Leasing. Bei Vertragsunterzeichnung wurden alle relevanten Daten wie Ausstattung, Zugaben, Km-Stand usw. angegeben. Da es sich um ein Vorführfahrzeug handelt, war klar, dass sich der km-Stand noch ändert bis zu Übergabe. Der Händler suchte das Fahrzeug aus dem Computer raus mit 4000km auf der Uhr - lt. Bestellung waren ca. 5.500 km aufgeführt.

Jetzt bekam mein Nachbar dieser Tage eine Auftragsbestätigung, in der ein km Stand von 13.000 km aufgeführt ist - bei gleichem Kaufpreis/Berechnungspreis. Zudem fehlen noch die versprochenen und in der Bestellung aufgeführten Winterkompletträder.

Was hat man da für Möglichkeiten?? Anzahlung ist noch keine Überweisen worden, Rate auch noch keine bezahlt. Selbst der Finanzierungsvertrag ist noch nicht unterschrieben, da der Nachbar in der Zwischenzeit im Urlaub war und die ganze Aktion etwas zwischen Tür und Angel ablief.

Er würde am liebsten vom Kauf zurücktreten. Was meint ihr??

Was kann man da als Nachlass erwarten, wenn das Auto ca. 7000 km mehr auf der Uhr hat als Vereinbart? Um die Winterräder mache ich mir keine Gedanken, die wird der Verkäufer schon irgendwie auftreiben, aber der km-Stand ist der Punkt.

Vielen Dank schonmal im voraus für eure Einschätzungen und Ratschläge. Solltet ihr noch Fragen haben, nur zu!!

Beste Antwort im Thema

Das Leasing ist an die Finanzierung geknüpft, sog. verbundene Verträge. Wenn der noch nicht unterschrieben ist, dann ist bisher auch nichts zustande gekommen.

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denke ich auch

Danke auch an alle hier für die sehr anregende Diskussion!! Ich werde euch auf dem Laufenden halten, wie die Geschichte ausging!

Achso: Winterräder sind selbstverständlich dabei . . .

Vor Gericht und auf hoher See...Aber auch vor Gericht und nach der Jagd....

Wenn der Richter eine vorgefaßte Meinung hat, kann man die Entscheidung vergessen. Unsere Gerichte gelten zwar als unabhängig und neutral, aber die berühmten Einzelfälle. Das ist also erst mal Dein Risiko.

Ansonsten gilt, daß eine verändertes Angebot als neues Angebot anzusehen ist, das man annehmen oder ablehnen kann. Der ursprüngliche Vertrag ist erloschen!!

Die Frage ist eben, ob diese Abweichungen als solche, ein neues Angebot darstellen. Ich denke schon.
Aber ob der Richter das auch so sieht? Deswegen die Einleitung oben.

Ohne Anwalt ist das nicht sinnvoll. Aber beim Anwalt sollte man schon im Vorgespräch nach der Erfolgsaussicht fragen und was das alles kosten wird, wenn es verloren geht und wie lange das dauert.

schrauber

Entschuldige, aber Du schreibst völlig am Thema vorbei.

Wieso wird hier im Forum bei nahezu jeder Frage zu einem Anwalt geraten? Der Anwalt ist der allerletzte Ausweg, wenn alles (Telefonate, persönliche Gespräche, Mails, Briefe, Briefe per Einschreiben, Schlichtung, Drohen mit Anwalt) nichts genutzt hat. Erst dann sucht man sich einen Anwalt und nicht vorher!

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Zitat:

@Goify schrieb am 28. September 2015 um 18:50:46 Uhr:


Wieso wird hier im Forum bei nahezu jeder Frage zu einem Anwalt geraten? Der Anwalt ist der allerletzte Ausweg, wenn alles (Telefonate, persönliche Gespräche, Mails, Briefe, Briefe per Einschreiben, Schlichtung, Drohen mit Anwalt) nichts genutzt hat. Erst dann sucht man sich einen Anwalt und nicht vorher!

Eben. Vor allem braucht man keinen Anwalt, wenn der Vertragspartner bereits selbst die Weichen zu einer einvernehmlichen Lösung gestellt hat.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 28. September 2015 um 19:05:11 Uhr:


Eben. Vor allem braucht man keinen Anwalt, wenn der Vertragspartner bereits selbst die Weichen zu einer einvernehmlichen Lösung gestellt hat.

Eben. Man bräuchte noch nicht einmal einen Riesenaufriss mit einem Thread bei MT zu machen, man hätte einfach nur den Vertragspartner ansprechen müssen... 🙄

Manche mögen eben das ganz große Drama, was schon fast theaterreif ist.

Hi,

ich persönlich würde 0,67% vom Brutto VK Preis pro 1.000 KM ansetzen sowie eine kostenfreie 1. Inspektion.
Damit können in meinen Augen beide Seiten gut leben und der Verkäufer wird sicherlich drauf eingehen.

gruß

und warum 0,67%?? Wie kommst du auf den Wert?

Hi,

das ist ein gängiger Wert wenn ein Fahrzeug wegen Mängel zurückgegeben wird. Der Käufer muß dann pro 100km 0,67% für die Nutzung zahlen.

Ist aber kein fester Wert sondern nur eine Orientierungshilfe.

0,67% entspricht einer kalkulierten Lebensdauer von ca. 150tkm 😉

GRuß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. September 2015 um 23:24:06 Uhr:


0,67% entspricht einer kalkulierten Lebensdauer von ca. 150tkm 😉

GRuß Tobias

Diese neu modernen Autos heute haben aber echt schlechte Prozente 😉

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 30. September 2015 um 08:19:32 Uhr:



Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. September 2015 um 23:24:06 Uhr:


0,67% entspricht einer kalkulierten Lebensdauer von ca. 150tkm 😉

GRuß Tobias

Diese neu modernen Autos heute haben aber echt schlechte Prozente 😉

Naja, ganz so ist es ja nicht.

Aber bei der durchschnittlichen Laufleistung ist so ein Fahrzeug mit 10 Jahren und 150tkm auf dem Buckel im Vergleich zum Newagenpreis nur noch Peanuts wert. Da kann man den Strich sicher drunter ziehen.

Am Ende ist aber die Frage, ist das so anwendbar hier?
Aus meiner Sicht nicht, weil das nur gilt, wenn ein und die selbe Stelle die Nachteile des höheren Kilometerstandes zu tragen hat.
Bei einem Kilometerleasing aber trägt einen nicht unwesentlichen Teil sicher auch die rücknehmende Stelle. Einfach weil dort ja auch ein höherer Kilometerstand auf der Uhr steht, als eigentlich angedacht.

So, der Deal ist nun endgültig über die Bühne gegangen gestern.

Der Freundliche ging 700 Euro vom Preis runter und der erste Kundendienst gibts umsonst. Alle anderen Vereinbarungen (Winterräder usw.) bleiben wie gehabt bestenen.

Dankeschön für die anregende Diskussion mit euch!!

Zitat:

@Hector_Macho_Camacho schrieb am 2. Oktober 2015 um 11:28:04 Uhr:


Der Freundliche ging 700 Euro vom Preis runter und der erste Kundendienst gibts umsonst. Alle anderen Vereinbarungen (Winterräder usw.) bleiben wie gehabt bestenen.

Ohne jemals den Preis genannt zu haben ist das jetzt eine total wertvolle und interessante Information für uns.

Danke! 🙂

Zitat:

@thardy schrieb am 2. Oktober 2015 um 12:46:57 Uhr:



Zitat:

@Hector_Macho_Camacho schrieb am 2. Oktober 2015 um 11:28:04 Uhr:


Der Freundliche ging 700 Euro vom Preis runter und der erste Kundendienst gibts umsonst. Alle anderen Vereinbarungen (Winterräder usw.) bleiben wie gehabt bestenen.
Ohne jemals den Preis genannt zu haben ist das jetzt eine total wertvolle und interessante Information für uns.
Danke! 🙂

Es ging nie um den absoluten Preis in diesem Thread. Vielmehr war die Frage des TE, ob ein Rücktritt vom Kauf möglich wäre.

Die Antwort war eindeutig ja, und wenn nun beide Seiten - Käufer und Verkäufer - sich geeinigt haben und zufrieden sind, ist doch alles gut.

Glaube mir, wenn der TE jetzt noch den Preis nennen würde, dann gäbe es etliche User, die dann kommen würden und ihm sagen, dass sie das ja nie akzeptiert hätten usw. 😉 - Wem wäre damit gedient?

Gruß
Der Chaosmanager

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